Starkes Plus bei Container und Fernverkehr

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Der Logistikdienstleister RheinCargo hat den Container-Umschlag in den Rheinhäfen im Jahr 2015 kräftig gesteigert. Auch im Schienengüterverkehr konnte das Unternehmen seinen Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen

Bei der Transportleistung mit der Bahn wurden zweistellige Zuwachsraten erreicht. Dagegen ging der Massengut-Umschlag in Folge des außergewöhnlich langen Niedrigwassers zurück.

In den Hafenstandorten Köln, Neuss und Düsseldorf wurden 2015 insgesamt 26,8 Millionen Tonnen Güter bewegt. Das waren 3,3 Prozent weniger als im Vorjahr (27,7 Mio. t). Als Wachstumsmarkt erwies sich erneut der Kombinierte Verkehr. Der Container-Umschlag in Köln, Neuss und Düsseldorf nahm gegenüber 2014 um 6,3 Prozent auf 1,3 Millionen 20-Fuß-Container (TEU) zu, während sich der Massengut-Umschlag rückläufig entwickelte. Mit 17,4 Millionen Tonnen lag der wasserseitige Umschlag um 5,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (18,4 Mio. t). Der Mengenrückgang war vor allem bedingt durch die Einschränkungen der Schifffahrt auf dem Rhein während einer langanhaltenden Niedrigwasserphase in der zweiten Jahreshälfte sowie durch eine geringere Nachfrage nach Kraftwerkskohle. Auch der zunehmende Wettbewerbsdruck durch den LKW, der von den niedrigen Dieselpreisen profitiert, machte sich hier bemerkbar. „2015 hatten wir es im Hafen mit schwierigen Marktbedingungen zu tun. Umso erfreulicher ist die sehr positive Entwicklung im Kombinierten Verkehr. Das bestätigt uns in unserer Strategie, die Umschlagskapazitäten für Container zu erweitern“, erklärt Geschäftsführer Wolfgang Birlin, der bei RheinCargo den Bereich Hafen und Immobilien leitet.

Im Eisenbahngüterverkehr ist RheinCargo bei der Transportleistung das vierte Jahr in Folge gewachsen – und zwar deutlich stärker als der bundesweite Durchschnitt. 2015 wurde die Transportleistung auf der Schiene auf 4,7 Milliarden Nettotonnenkilometer gesteigert. Das ist ein Plus von 11,4 Prozent zum Vorjahr (4,2 Mrd. tkm) und eine neue Bestmarke für das Unternehmen. „RheinCargo hat seine starke Position im nationalen und internationalen Fernverkehr weiter ausgebaut“, betont Geschäftsführer Dr. Christian Kuhn, der seit Oktober 2015 den Bereich Schienengüterverkehr verantwortet.

Derweil gingen die regionalen Kooperationsverkehre der RheinCargo mit der Deutschen Bahn zurück. In der Folge sank die von RheinCargo auf der Schiene beförderte Gesamtgütermenge im vergangenen Jahr von 24,1 auf 23,4 Millionen Tonnen (minus 2,8 Prozent). Rückläufig waren etwa die Kohletransporte, jedoch verzeichnete das umsatzstärkste Produkt-Segment Mineralöl-Transporte durch neu gewonnene Aufträge einen kräftigen Anstieg um 25,7 Prozent auf 8,8 Millionen Tonnen (Vorjahr 7,0 Mio. t.). Dies verdeutlicht die hohe Kompetenz der RheinCargo bei Gefahrgut-Transporten auf der Schiene.

Neben der wachsenden Konkurrenz durch den LKW aufgrund der niedrigen Kraftstoffpreise hat ein zunehmender Mangel an Triebfahrzeugführern die Wettbewerbssituation des Schienengüterverkehrs im vergangenen Jahr verschärft. „RheinCargo begegnet dieser Herausforderung, in dem wir vermehrt eigene Lokführer einstellen und unsere Aus- und Weiterbildungsangebote erweitern“, unterstreicht Geschäftsführer Dr. Christian Kuhn. „Wir werden auch in Zukunft mit vollem Einsatz dafür arbeiten, optimale Transportlösungen für jede Branche anzubieten und unsere Kunden mit maßgeschneiderten Konzepten und hoher Flexibilität von unserer Leistungsfähigkeit zu überzeugen.“

Quelle: RheinCargo, Foto: NDH




Unternehmen und Handwerk drängen auf weitere Änderungen

Vor dem Start der parlamentarischen Diskussion um den Landesentwicklungsplan (LEP) hat die Wirtschaft Stellung bezogen. Vertreter der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) und des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) legten in Düsseldorf dar, wo nachgebessert werden muss.

Insbesondere die Diskrepanz zwischen ausgewiesener und tatsächlich für Industrie und Gewerbe nutzbarer Fläche sei nach wie vor ungeklärt, so die Vertreter der Wirtschaft. Bei der Standortsicherung und der zukünftigen bedarfsgerechten Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen seien wichtige Fragen noch offen. So müsse etwa der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen bei der Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohn- aber auch für Gewerbeflächen stärker berücksichtigt werden. Minister Franz-Josef Lersch-Mense, der als Chef der Staatskanzlei den LEP-Entwurf vorstellte, sagte zu, alle Einwendungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls bei der finalen Fassung des Landesentwicklungsplanes zu berücksichtigen.

Die Diskussion um die Neufassung des aktuellen, seit Jahr 1995 gültigen LEP dauert bereits mehr als sechs Jahre an, betonte Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW, im Laufe der Debatte. Wichtige Stolpersteine konnten im Laufe des Verfahrens überwunden werden. So wurde etwa die Vorgabe, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche in NRW langfristig auf Netto-Null zu reduzieren, von einem unüberwindbaren Ziel in einen lediglich zu beachtenden Grundsatz umformuliert. Allerdings berücksichtigen die aktuellen Vorschläge nicht den seit dem Jahr 2014 massiv angestiegenen Zuzug von Menschen aus Krisenländern. Nach Angaben der Landesregierung wurden im Jahr 2015 rund 230.000 Flüchtlinge für NRW registriert. „Und diese Menschen brauchen sowohl Wohnraum als auch Arbeitsplätze“, betonte Mittelstädt. Gerade die Bevölkerungsvorausberechnung, welche die Grundlage für die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs ist, nimmt diese aktuellen Entwicklungen nicht auf. Dadurch wird es zu Konkurrenz zwischen der Wohnbauflächenentwicklung und der Gewerbeflächenentwicklung kommen.

In die gleiche Kerbe schlug Präsident Andreas Ehlert für das nordrhein-westfälische Handwerk. „Es geht der Wirtschaft nicht um ein Mehr an Flächen. Unsere Betriebe benötigen die richtigen Flächen am richtigen Ort. Gerade kleineren und mittleren Betrieben fällt es zunehmend schwer, ihren Standort zu sichern und geeignete neue Standorte zu finden“, so Ehlert. Im Jahr 2014 seien sogar täglich 0,5 Hektar Gewerbe- und Industrieflächen „zurückgegeben“ worden. Es wurden also mehr Flächen aufgegeben als neu genutzt. Allein auf die Nutzung von Brachen zu setzen, sei nicht ausreichend. Denn häufig lägen solche Alt-Standorte inzwischen mitten in Wohngebieten.

Während wohnverträgliche Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe diese gut nutzen können, sind sie für emittierende Unternehmen nicht verwendbar. Weiteren Änderungsbedarf sahen die Wirtschaftsvertreter beim Breitbandausbau, beim Verkehr, etwa bei den Flächen für Flughäfen und Häfen, und bei den Abbauflächen für Rohstoffe in NRW. So sollten sämtliche Hafenstandorte und Umschlagstellen, soweit sie nicht ohnehin Bestandteil von Störfallanlagen sind, einheitlich unter Schutz gestellt werden.

Minister Lersch-Mense erklärte im Verlauf der Diskussion, dass viele Vorschläge der Wirtschaft bereits in den aktuellen Entwurf aufgenommen worden seien. „Mit den Änderungen sind politische Hürden überwunden und potenzielle Konfliktpunkte ausgeräumt“, so Lersch-Mense. Er stimme Präsident Ehlert zu, dass es darauf ankomme, die richtigen Flächen am richtigen Ort zu aktivieren. Die Regierungsparteien hätten dafür im Detail hart miteinander verhandelt. Dennoch gehe er ergebnisoffen in die kommende parlamentarische Diskussion, alle Einwendungen aus der zweiten Beteiligungsrunde würden sorgsam bewertet. Spätestens nach Inkrafttreten des LEP stehen Regionalplanfortschreibungen in den Planungsregionen Nordrhein-Westfalens an, sofern sie nicht bereits angelaufen sind (wie z. B. im Ruhrgebiet und in Düsseldorf). Der Minister: „In den nächsten Jahren werden damit wieder in al-len Planungsregionen Nordrhein-Westfalens so viel Wirtschaftsflächen gesichert sein, wie für 15 bis 20 Jahre erforderlich sind. Auch Wohnungsbauflächen können bedarfsgerecht ausgewiesen werden. Dies macht deutlich, dass keine Region befürchten muss, zu wenig Wirtschaftsfläche zu haben, und dass es stattdessen wesentlich darauf ankommt, die ,richtigen‘ Standorte auszuwählen.“

IHK NRW und WHKT beteiligen sich seit Beginn der Erarbeitung an der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans und bringen die Belange der Wirtschaft in die Beratungen ein. Auch das beginnende parlamentarische Verfahren werden die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern weiter begleiten.