Zuständigkeitsanpassungsgesetz tritt in Kraft

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Heute tritt das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die WSV bleibt, was sie ausmacht: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig in der Region verwurzelt zu sein. DieWSV-Reform ist die umfangreichste Anpassung der Bundeswasserstraßenverwaltung der letzten 40 Jahre. Sie erfolgt Schritt für Schritt im laufenden Betrieb und unter Einbindung der Beschäftigten. Alle Standorte der Ämter bleiben erhalten.“

Die organisatorischen Änderungen umfassen Folgendes:

  • Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Länder ab.
  • Die zentrale Steuerung der WSV erfolgt durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Diese wurde bereits im Mai 2013 eingerichtet und hat ihre Zentrale in Bonn.
  • Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen Ämter der WSV zu verkehrsrevierbezogenen Einheiten, sogenannten Revieren, zusammengefasst. Das Konzept der revierbezogenen Ämterstruktur befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung.

Die WSV hat derzeit rund 11.000 dauerhaft Beschäftigte. Hinzu kommen fast 900 Beschäftigte, die sich in der Ausbildung befinden. Aufgrund des hohen Instandsetzungs- und Investitionsbedarfs bei den baulichen Anlagen an den Bundeswasserstraßen erhält die WSV seit 2014 über den jährlichen Bundeshaushalt zusätzliche Haushaltsstellen für Personal.

Ausführliche Informationen gibt es hier

Quelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Foto: © Dahmke/Otterndorf

 




Anliegen der Schifffahrt aufgenommen

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Der Schweizer Bundesrat hat Ende Mai die Verordnungen zum Gütertransportgesetz beschlossen. Die neuen Bestimmungen sind per 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Die Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft (SVS) und die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) sind erfreut, dass die in der Anhörung gewünschten Änderungen weitgehend übernommen wurden.

Für die Rheinschifffahrt ist es von großer Bedeutung, dass im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs zu den Rheinhafenterminals die Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhalten bleibt. Dies schafft gleich lange Spiesse für die Verkehrsträger Schiff und Bahn. Der ursprüngliche Entwurf sah keine Rückerstattung der LSVA für die Schifffahrt vor. Die SVS und SRH begrüssen sehr, dass diese Änderung nun in der beschlossenen Schwerverkehrsabgabenverordnung Eingang gefunden hat.

Ebenfalls begrüssen SVS und SRH die differenzierten Anforderungen beim Sicherheitsmanagementsystem zwischen öffentlicher Eisenbahninfrastruktur und privaten Anschlussgleisen. Im Verordnungsentwurf war eine praktische Gleichstellung der einfacheren Betriebsverhältnisse eines Anschlussgleises mit den höheren Anforderungen des Betriebs auf einer Strecke vorgesehen. Im Gebiet der Rheinhäfen sind 40 private Anschlussgleisbetreiber tätig.

Die vom Bundesrat beschlossene Regelung, wonach Investitionsbeiträge für Hafenanlagen in Form von unverzinslichen, bedingt rückzahlbaren Darlehen geleistet werden (statt à fonds perdu-Beiträge wie bei Terminals und Anschlussgleisen), nehmen die SVS und SRH zur Kenntnis. Eine Gleichbehandlung der Schifffahrt mit den weiteren Verkehrsträgern ist damit nicht gewährleistet. Die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital durch den Bund ist aber langfristig prüfenswert. Bei der Bemessung der Beteiligung wird dannzumal auch der Unternehmungswert zu berücksichtigen sein.

Quelle: Port of Switzerland, Foto, Port of Switzerland ©Marc Eggimann Fotografie




EGS bietet Alternative auf Betuwe-Linie

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Die Zugverbindung von European Gateway Services (EGS) zwischen Rotterdam und Duisburg erhält ab 6. Juni 2016 einen neuen Zeitplan. Durch diese Anpassung kann EGS flexibel auf die Arbeiten für den Bau des dritten Bahngleises an der Betuwe-Linie einspielen und eine zuverlässige Dienstleistung ermöglichen.

In dem neuen Fahrplan verbindet der Zug täglich die Maasvlakte (ECT Delta Terminal und Euromax-Terminal Rotterdam) mit dem Inlandterminal von EGS in Duisburg (DeCeTe). Je nach Ladungsangebot ist ein Zug austauschbar für einen zusätzlichen Zug zwischen Rotterdam und Venlo EGS (TCT Venlo).

EGS verwirklicht auf diese Weise weiterhin seine europäische Netzwerkidee, wobei man immer flexibler – synchromodal – auf die Kundennachfrage einspielt. Die EGS-Züge von und nach Duisburg und Venlo fahren sowohl über die Betuwe- als Brabant-Linie. Hindernisse, die durch die Konstruktion des dritten Bahngleises an der Betuwe-Linie entstehen können, werden damit so weit wie möglich umgangen. Genau wie bei der Verbindung zwischen Rotterdam – Venlo ist Ruhrtalbahn der Traktionär und zeigt sich die E-Lok jetzt auch auf der Strecke Rotterdam-Duisburg im gewohnten EGS-Stil.

Quelle und Foto: European Gateway Services