Geschwindigkeitskontrolle in der Binnenschifffahrt

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Am Montag, dem 4. Juli hat der Rotterdamer Hafenbetrieb auf der Nieuwe Maas zwischen den Kilometertafeln 998 und 1002 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Von den sechs kontrollierten Binnenschiffen haben vier rechtzeitig ihre Geschwindigkeit angepasst; die beiden anderen erhielten einen Bußgeldbescheid. In den kommenden Monaten wird der Hafenbetrieb noch weitere Kontrollen durchführen.

Ab dem 1. Oktober 2014 gilt auf einem Teil der Nieuwe Maas und einem Teil des Hartelkanaal für die Binnenschifffahrt ein dynamisches Tempolimit von 13 Stundenkilometern. Betroffen sind der 4 km lange Abschnitt auf der Höhe des Noordereiland zwischen den Kilometertafeln 998 und 1002 sowie der 10 km lange Abschnitt des Hartelkanaal zwischen der Kreuzung mit der Oude Maas und der Harmsenbrug.

Die Maßnahme, die ausschließlich für Binnenfrachtschiffe gilt, wurde im Zusammenhang mit dem Bau der 2. Maasvlakte erlassen. Die Gemeinde Rotterdam, der Hafenbetrieb und die Regierung hatten seinerzeit vereinbart sicherzustellen, dass sich trotz der steigenden Güterströme die Luftqualität im Rijnmond-Gebiet nicht verschlechtert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung kam im Einvernehmen mit der Binnenschifffahrtsbranche zustande.

Auf beiden Strecken gilt eine relative Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h gegenüber dem Wasser. Aus dieser Differenz und der jeweils aktuellen durchschnittlichen Strömungsgeschwindigkeit wird die zulässige Fahrtgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer in östlicher und westlicher Richtung errechnet. Diese absoluten Höchstgeschwindigkeiten werden auf www.portofrotterdam.com/vaarsnelheid veröffentlicht.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam