Trassenbeschluss zur Theemswegtrasse

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Die niederländische Staatssekretärin Dijksma für Infrastruktur und Umwelt hat den Trassenbeschluss zur Theemswegtrasse genehmigt. Damit hat sie eine Entscheidung zur Änderung der Hafenbahnlinie im Rotterdamer Hafen getroffen.

Hafenbetrieb Rotterdam und ProRail werden die Strecke auf einer Länge von ca. 4,5 km umlegen. Die neue Theemswegtrasse wird 2021 angelegt sein, wenn die Brücke Calandbrug das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht hat. Mit dieser Änderung stellt man sich auf den voraussichtlichen Kapazitätsengpass durch den zunehmenden Bahn- und Schiffsverkehr ein. Die Verlegung der Bahnlinie über den Theemsweg bedeutet, dass der Bahnverkehr nicht länger über die Brücke Calandbrug geführt wird und von Brückenöffnungen für die Schifffahrt behindert wird.

Der Trassenbeschluss zur Theemswegtrasse wurde gegenüber dem Trassenbeschluss in Entwurfsfassung in einigen Punkten geändert. Diese Änderungen sind u. a. die Folge der Stellungnahmen, die zum Trassenbeschluss in Entwurfsfassung eingereicht wurden. Die beiden Hauptänderungen sind Optimierungen in der Gestaltung des aufragenden Randes in der gesamten Länge der erhöhten Betonkonstruktion auf Pfeilern. Die Innenseite des Randes wird nun schallabsorbierend ausgeführt. Außerdem wird dieser aufragende Rand, gemessen ab der Oberseite der Bahngleise, von 1,40 m auf 1,70 m erhöht. Beide Maßnahmen tragen zu einer geringeren Lärmbelästigung der Umgebung bei.

Hafenbetrieb Rotterdam, ProRail und das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt bieten am 13. Juni eine Informationsveranstaltung im Dorfzentrum De Gaffelaar in Zwartewaal. Experten sind zur Beantwortung von Fragen vor Ort. Die frei zugängliche Veranstaltung dauert von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Der Trassenbeschluss wurde im niederländischen Staatsanzeiger (Staatscourant) vom 23. Mai 2017 bekannt gegeben und ist zusammen mit den zugehörigen Dokumenten sechs Wochen zur Einsichtnahme an fünf Orten sowie unter www.platformparticipatie.nl/theemswegtrace veröffentlicht, wo auch das Verfahren zur Einlegung eines Einspruchs erläutert wird. Betroffene, die eine Stellungnahme zum Trassenbeschluss in Entwurfsfassung eingereicht haben, können vom 24. Mai bis einschließlich 4. Juli 2017 Einspruch beim niederländischen Staatsrat (Raad van State) einlegen. Dies gilt auch für Betroffene, denen nach vernünftigem Ermessen nicht angelastet werden kann, dass sie keine Stellungnahme zum Trassenbeschluss in Entwurfsfassung vorgelegt haben.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam