Belgien und Frankreich müssen die Befreiung ihrer Häfen von der Körperschaftsteuer abschaffen, um ihre Steuervorschriften für Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anzupassen.
Belgien und Frankreich müssen die Befreiung ihrer Häfen von der Körperschaftsteuer abschaffen, um ihre Steuervorschriften für Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anzupassen.