Vopak investiert in neue Lagerkapazität

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Das Tanklager-Unternehmen Vopak erweitert das Botlek-Terminal im Rotterdamer Hafen. Hinzu kommen fünfzehn Edelstahl-Lagertanks für chemische Produkte, die einer zusätzlichen Kapazität von 63.000 Kubikmetern entsprechen.

In diesen neuen Tanks wird vor allem Styrol gelagert. Bei Styrol handelt es sich um einen Rohstoff für allerlei Konsumgüter wie Verpackungen, Isoliermaterial und Fahrzeuge.

Die neuen Tanks werden vollständig isoliert, so dass eine gute Kontrolle der Produkttemperatur ermöglicht wird. Das Design der Tanks dient insbesondere dazu, Emissionen in die Umwelt zu vermeiden.

Quelle: Port of Rotterdam, Grafik: Vopak




Verbände gemeinsam gegen Pkw-Hersteller

Stau

Die Spitzenverbände des Transport- und Logistikgewerbes bieten ihren Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im Rahmen des Diesel-Skandals gegen VW und andere Pkw-Hersteller geltend zu machen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. haben dafür eine gemeinsame „Verbandslösung im Diesel-Skandal“ erarbeitet. Kern der Verbandslösung ist die Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienstleister myRight, über den Schadensersatzansprüche gegen betroffene Pkw-Hersteller – allen voran VW – gebündelt, und Verfahren auf Augenhöhe mit den Konzernen geführt werden können. Und das Ganze ohne jegliches Prozess- und Kostenrisiko für die Anspruchsteller.

Insgesamt vertreten die vier Bundesverbände ca. 12.000 Mitgliedsunternehmen. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt stellte gemeinsamen mit den Partnerverbänden AMÖ, BWVL und DSLV heute in Frankfurt am Main der Presse sowie Vertretern weiterer Unternehmensverbände die beiden Klagemodelle vor.

Auslöser für die Initiative sind die immer deutlicher spürbaren Auswirkungen des Diesel-Skandals auf betroffene Mitgliedsunternehmen: Dabei geht es in erster Linie um den Wertverlust durch abstürzende Wiederverkaufswerte aufgrund drohender Zwangsstillegungen und Fahrverbote. Ebenso haben die Unternehmensverbände zur Kenntnis genommen, dass die Hersteller der manipulierten Pkw nach wie vor den Betroffenen keinen Schadensersatz auf freiwilliger Basis leisten wollen.

Betroffene Mitgliedsunternehmen können jetzt ihre Ansprüche gegen die Pkw-Hersteller über den Rechtsdienstleister myRight anmelden und danach entweder mit einer Rechtsschutzversicherung ein Einzelverfahren anstrengen oder an einer „Sammelklage“ teilnehmen. Einzelfahrzeuge werden dafür über die Online-Plattform www.myright.de/bgl angemeldet, Fuhrparks ab 20 Fahrzeugen über die Online-Plattform flotten.myright.de.

Der myRight-Kostenschutz garantiert, dass Betroffene in jedem Fall ohne eigenes finanzielles Risiko klagen. Bei Einzelverfahren zahlt die Rechtsschutzversicherung, bei „Sammelklagen“ übernimmt myRight die Kosten; dann fällt lediglich eine Erfolgsprovision an.

Anmeldeschluss für die „Sammelklage“ für bar finanzierte Einzelfahrzeuge ist der 30.06.2018. Anmeldeschluss für die „Sammelklage“ für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierung ist der 31.05.2018. Für Einzelverfahren mit Rechtsschutzversicherung sind Anmeldetermine nach Absprache möglich.

Mit Hilfe von myRight haben schon etliche Verbraucher erfolgreich Einzelverfahren geführt. Eine erste „Sammelklage“ im Namen von 15.000 Klägern hat myRight im November 2017 vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Ziel ist es, für die Betroffenen den Kaufpreis zurückzuerhalten und die Rückgabe der manipulierten Dieselfahrzeuge an VW zu erzwingen.

Dank der Verbandsinitiative werden nun auch Unternehmen in optimaler Weise in die Lage versetzt, von den Vorteilen der Schadensersatzdurchsetzung über myRight zu profitieren.

Die Aussichten für Verbandsmitglieder, die Fahrzeuge aus dem Unternehmensfuhrpark oder privat genutzte Autos anmelden, sind im Falle eine Klage hervorragend, erklärt Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung von myRight. „Die Rechtslage ist eindeutig. Auch wenn VW etwas anderes behauptet, haben die Betroffenen im Diesel-Skandal ein Recht auf Schadensersatz. In mehr als hundert Gerichtsurteilen haben Betroffene im Diesel-Skandal inzwischen Recht bekommen, wenn sie gegen die Hersteller vor Gericht gezogen sind.“

Die vier Spitzenverbände sind sich einig: „Wir begrüßen, dass wir mit dem Rechtsdienstleister myRight, der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und dem Prozessfinanzierer Burford Capital die schon aus dem Lkw-Kartell-Klageverfahren bewährten Partner gewinnen konnten, die es unseren Mitgliedsunternehmen ermöglichen, ihre Ansprüche in einer starken Gemeinschaft vertreten zu lassen.“

Die „Verbandslösung im Diesel-Skandal“ umfasst auch das Angebot an die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen, ihre Ansprüche anzumelden, falls sie vom Diesel-Skandal betroffen sind. Unternehmer können ihre Mitarbeiter mit Hilfe von Flyern und Aushängen informieren, die den Unternehmen auf Wunsch zugeschickt werden.

Zu der Infoveranstaltung waren auch zahlreiche Vertreter weiterer Unternehmensverbände erschienen, um sich über die Klagemodelle zu informieren. Auch diese Verbände können ihren Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern das Info-Material über die Möglichkeit, Schadensersatz im Diesel-Skandal zu erhalten, zur Verfügung stellen.

Quelle: BGL, Foto: straßen.nrw