Auf der Schiene durch das Contargo-Netzwerk

Das trimodale Container-Hinterland-Netzwerk Contargo setzt auf mehrgliedrige Transportketten, die es jedem Verkehrsträger erlauben, seine besonderen Stärken zur Geltung zu bringen.

Auf der Schiene verbindet Contargo die eigenen Terminals im Hinterland mit den Seehäfen, bedient Strecken abseits des Rheins, wo das Binnenschiff keine Alternative darstellt, und nutzt sie als flexible Backup-Lösung.

In seiner neuen Multimedia-Reportage lädt das Unternehmen dazu ein, virtuell einzusteigen und die Dienstleistungen, Mitarbeiter und Standorte rund um den Schienenverkehr kennenzulernen. Die Multimedia-Story gibt es hier.

Quelle und Foto: Contargo




Transportgewerbe tief enttäuscht

In der Abstimmung über Teile des von der EU-Kommission vorgelegten Mobilitätspakets im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wurde nach Meinung des BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) e.V. eine große Chance verpasst.


Es ging um nicht mehr und nicht weniger als um einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten mit dem Ziel, zunehmendes Sozialdumping und modernes Nomadentum, ausgetragen auf dem Rücken der Fahrer, entschieden zurückzudrängen. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihres Mobilitätspakets vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch auf den Straßengüterverkehr anzuwenden, sowohl für rein nationale als auch für grenzüberschreitende Verkehre. Dies hätte zur Folge gehabt, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie für französische, aber auch für Fahrer in polnischen, bulgarischen oder rumänischen Lkw die gleichen Regeln für die Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen gelten.

Mehrheitlich hat der EP-Verkehrsausschuss dies für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt. Während also für deutsche Fahrer z.B. im Verkehr von Berlin nach Madrid auf deutschem Hoheitsgebiet die deutschen Mindestlohnregelungen und gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen einzuhalten sind, könnte nach dem Willen des Verkehrsausschusses der gleiche Transport in einem bulgarischen Lkw mit einem bulgarischen Fahrer auf Grundlage ausschließlich des bulgarischen Mindestlohns (1,57 Euro pro Stunde) und der dort geltenden Arbeitsbedingungen erfolgen. Die Folge ist absehbar: Deutsche Unternehmen, seit Jahren aufgrund der nach wie vor erheblichen Personalkostendifferenzen im Wettbewerb mit osteuropäischen Konkurrenten benachteiligt, würden noch weiter vom deregulierten grenzüberschreitenden EU-Verkehrsmarkt auch in Westeuropa verdrängt werden.

„Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Es bleibt zu hoffen, dass das einseitige Votum des Verkehrsausschusses, das als Vorschlag in das Plenum des EP eingebracht werden wird, dort keine Mehrheit findet und das Parlament diese Regelung korrigieren wird. Ansonsten stünden zehntausende Arbeitsplätze in Westeuropa auf dem Spiel.

Quelle: BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR
LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) e.V., Foto: straßen.nrw