Falck ist umgezogen

Das neue Schulungszentrum von Falck auf der Maasvlakte wurde jetzt von Allard Castelein, dem Generaldirektor des Rotterdamer Hafenbetriebs, eröffnet. Falck hat seinen Sitz nun einige hundert Meter entfernt, um der Entwicklung des Hartel Tank Terminals Platz zu bieten.

Bei Falck können Interessenten aus der maritimen bzw. petrochemischen Industrie und Offshore-Industrie lernen, wie sie in Notfällen handeln sollten. Das neue Gelände ist über einen Hektar größer als der ehemalige Standort und bietet Platz für ein hochmodernes Schulungszentrum, das den neuesten Standards im Bereich von Technologie, Umwelt und Hygiene entspricht.

Schon 1985 wurde einige Kilometer vom derzeitigen Standort entfernt ein großes Schulungszentrum für Feuerwehr, Industrie, Offshore und den maritimen Sektor eröffnet, das aus einer Kooperation des Hafenbetriebs Rotterdam, von Smit Internationale und des Niederländischen Sicherheitsdienstes hervorging. Das Hauptziel des Sicherheitszentrums, das zur damaligen Zeit die Namen Risc und Nutec trug, bestand darin, ein sicheres Wohn- und Arbeitsgebiet im Rotterdamer Hafen zu schaffen.

Das neue Gelände, ca. 138 m östlich des bereits bestehenden Schulungszentrums.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam




EU-Kommission bittet um Stellungnahme

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Anhörung zum Wettbewerbsrecht für Konsortien und Allianzen in der Linienschifffahrt begonnen. Die Kommission bittet insbesondere um Stellungnahmen von Reedereien, deren Kunden (Verlader und Spediteure), von Hafenbetreibern und deren Verbänden. Die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten werden ebenfalls konsultiert.

Der ZDS und der europäische Terminalbetreiberverband FEPORT werden sich in geeigneter Weise einbringen.

Linienschifffahrtsdienste, also regelmäßige, fahrplangebundene Seeverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern, werden häufig von mehreren konkurrierenden Schifffahrtsunternehmen gemeinsam erbracht, auf der Grundlage sogenannter Konsortialvereinbarungen. Die in Konsortien (oder „Allianzen“) zusammengeschlossenen Linienreedereien – überwiegend Containerlinien –  nutzen gemeinsam Schiffe und stimmen Fahrpläne untereinander ab.

Generell verbietet das EU-Recht zwar Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken. Jedoch stellt die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien die Zusammenarbeit von Reedereien mit einem kumulierten Marktanteil von weniger als 30 % unter bestimmten Umständen automatisch von diesem Verbot frei, um die Effizienz der Linienschifffahrt im Interesse der Nutzer und Verbraucher zu steigern. Preisabsprachen sind nicht zulässig.

Die Gruppenfreistellungsverordnung gilt bis 25. April 2020. Die Kommission hat daher die  Konsultation eingeleitet, um die Kommission bei der Bewertung der Auswirkungen und der Relevanz der Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien zu unterstützen und um nachzuweisen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen diese Verordnung außer Kraft treten oder verlängert werden kann.

Quelle: ZDS, Foto: Eurogate/ Luftfoto Scheer