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Kölner Nutzungsgebot für Landstrom

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An der Kaimauer im Kölner Rheinauhafen sind durch die HGK AG Schifffahrtszeichen angebracht worden. Diese regeln die Nutzung der Kaimauer durch festmachende Binnenschiffe unter Auflagen, wodurch das generelle Festmachverbot in dem Bereich aufgehoben ist. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln (WSA) hat diese Regelungen genehmigt.  Kölner Nutzungsgebot für Landstrom weiterlesen