Vereint im Amsterdam-Utrecht-Rotterdam-Corridor

TMA Logistics, CTU und VCL setzen mit der Gründung des North West Central Corridor auf Zusammenarbeit. Diese Bündelung bei der Ladung führt zu einem zuverlässigeren Produkt bei der Binnenschifffahrt und dadurch zu nachhaltigerem Transport und geringerer Verzögerung bei der Abfertigung an den Terminals. Die Initiative wird von den Deepsea-Containerterminals in Rotterdam, dem Port of Amsterdam, dem Hafenbetrieb Rotterdam und dem nachhaltigen Logistikprogramm Lean & Green Europe unterstützt.

Für den Container-Transport auf der Route Amsterdam-Utrecht-Rotterdam ist die Binnenschifffahrt von entscheidender Bedeutung. Jedes Jahr werden auf diese Weise gut 250.000 Container transportiert. Seit dem 18. Februar wird diese Ladung gebündelt: In der Praxis sieht die Zusammenarbeit so aus, dass Schiffe bei den verschiedenen Terminals mindestens 150 bis 200 Container für ein einziges Deepsea-Containerterminal in Rotterdam (RWG, APMT, Delta ECT Euromax) kombinieren. Ein Anfang wird mit sieben Binnenschiffen gemacht, die pro Woche siebzehnmal auslaufen und auf diese Weise ca. 5.000 Container transportieren.

„In sogenannten Corridors ist die Zusammenarbeit absolut erforderlich“, äußert sich Etienne Morrien, Geschäftsführer CTU. „Wir müssen uns als Hinterland dem Ladungswachstum anschließen, so dass wir mit innovativen Lösungen für eine weiterhin konkurrenzfähige und zuverlässige Binnenschifffahrt sorgen.“ Rens Rohde, CFO TMA Holding: „Diese Bündelung bedeutet niedrigere Demurrage- und Detentionkosten für unsere Kunden. Auch werden so weniger Container über die Straße transportiert.“

Die Hafenbetriebe Rotterdam und Amsterdam freuen sich über diese Initiative. „Solche Projekte, bei denen das Interesse des Sektors im Vordergrund steht, unterstützen wir sehr gerne“, erläutert Rob Smit, Manager Hinterland Port of Amsterdam. „Eine gute Abfertigung der Containerbinnenschifffahrt ist für die Entwicklung der Niederlande als effizienteste und zuverlässigste Logistikdrehscheibe Europas extrem wichtig.“

Der North West Central Corridor passt gut zum Programmansatz bei den Korridoren für den Gütertransport, bei dem das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, die Provinzen, die Hafenunternehmen, der Top-Sektor Logistik und die Wirtschaft der Niederlande bei so genannten „Top-Korridoren“ zusammenarbeiten. Emile Hoogsteden, Geschäftsführer für Container, Stückgut und Logistik beim Hafenbetrieb Rotterdam: „Voriges Jahr wurde in diesem Rahmen bereits der West-Brabant Corridor gegründet, der in ähnlicher Weise die Häfen von Tilburg, Oosterhout und Moerdijk mit Rotterdam verbindet. Dies hat für uns bereits zu hervorragenden Ergebnissen geführt.“

Quelle und Foto: Port of Rotterdam, Port of Amsterdam, Lean & Green Europe

 

 

 

 




Container Taxi auf Wachstumskurs

Die Sparte „Container Taxi“ der Hamburger Eckelmann Gruppe entwickelt sich zunehmend erfreulich. Im Geschäftsjahr 2018 hat sich das Transportvolumen von Containern auf dem Wasser im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt.

Die von der Carl Robert Eckelmann Transport & Logistik vorgehaltene Flotte der Container Taxis fahren nun seit einigen Monaten auch rund um die Uhr innerhalb des Hamburger Hafens und sind fast vollständig ausgelastet. Da auch im laufenden Jahr mit zweistelligen Wachstumsraten gerechnet wird, plant die Eckelmann Gruppe, die Anzahl der Container Taxis bedarfsgerecht weiter zu erhöhen.

Michael Beyer, zukünftiger Chef der Carl Robert Eckelmann Holding: „Das ist – insbesondere in Anbetracht stagnierender Umschlagsmengen im Hafen – eine sehr erfreuliche Entwicklung.“ Die Akzeptanz bei den Auftraggebern – Reeder, Terminals und andere Logistikpartner – wachse aus zwei wesentlichen Gründen: „Das Umweltbewusstsein in Bezug auf CO2-Emissionen in der Logistik nimmt immer mehr zu und die großen Verkehrsbehinderungen auf den Straßen in der Metropolregion fördern den Transport mit unseren Container Taxis auf den Wasserwegen des Hafens“, so Beyer. „Auch die Köhlbrandbrücke, auf der vor kurzer Zeit für Lkws ein Mindestabstand von 50 Metern eingeführt werden musste, um die Restlebensdauer zu verlängern, wird zu weiterem Wachstum bei uns führen.“

Insgesamt überqueren jährlich rund vier Millionen Lkws die Köhlbrandbrücke. Wenn der Anteil der Containertransporte, die innerhalb des Hafens im Kurzstreckenverkehr unterwegs sind, auf das Wasser verlagert wird, könnte die gegenwärtige Hauptlast der Brücke nach Berechnungen von Carl Robert Eckelmann Transport & Logistik um etwa 25 Prozent reduziert werden. Im Ergebnis hätte die Köhlbrandbrücke eine verlängerte Lebensdauer und der Verkehrsfluss würde deutlich verbessert.

Beyer: „Hier ist die Freie und Hansestadt Hamburg verkehrs- und umweltpolitisch mit entsprechenden Maßnahmen gefordert. In der bestehenden Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien ist dieses seit Jahren ohnehin schon vereinbart – es wird nun Zeit auch entsprechend zu handeln – Ideen haben wir genug “.

Die 1865 gegründete Eckelmann-Firmengruppe ist ein diversifiziertes familiengeführtes Hamburger Dienstleistungsunternehmen, das in der Schienenlogistik, im Industrieservice und in der Transportlogistik auf dem Wasser spezialisiert ist. Die Gruppe verfügt über insgesamt 95 Schiffseinheiten, unter anderem Tankschiffe für pflanzliche Öle, Container Taxis, Schubboote und Bulkschiffe, die überwiegend in der Metropolregion Hamburg unterwegs sind. Transportiert werden Massengut, beispielsweise Kohle, Futtermittel und Getreide sowie Container.

Quelle und Foto: Eckelmann

 




Staatsminister besucht den Hafen Straubing-Sand

„Phantasie ist wichtiger als Wissen“ – dieses Zitat von Albert Einstein fiel auch beim Besuch des Bayerischen Verkehrsministers Dr. Hans Reichhart im Hafen Straubing-Sand. Gemeinsam wurde an kreativen Lösungen gearbeitet, um für den aufstrebenden Hafen auch künftig die Weichen auf Wachstum zu stellen – auch bei dem Wissen um angespannte Haushalte.


Der Straubinger Donauhafen liegt beim Umschlagvolumen seit Jahren über der ursprünglich geplanten Kapazität von rund 600.000 t Schiffsgüterumschlag pro Jahr. Im ufernahen Bereich gibt es keine freien Ansiedlungs- und Umschlagflächen mehr. Die Schiffsliegeplätze sind häufig ein Engpass.

„Der flussbauliche Ausbau der Donau, der die nächsten Jahre erfolgen wird, bringt eine Belebung der Wasserstraße mit sich. Weiterhin lassen die kontinuierlich gute Entwicklung im Hafenschwerpunkt Agrargüter und Biomasse, sowie die Chancen der industriellen Biotechnologie am Standort weitere Verkehrszuwächse erwarten“, so Hafen-Geschäftsführer Andreas Löffert.

Um diese mit dem umweltfreundlichen Binnenschiff zu bewältigen sind alsbald umfangreiche Investitionen in neue Liegeplätze, Umschlagflächen und ein Umschlaggerät notwendig.

Um Wege für diese ambitionierten Vorhaben zu finden hatte der Landtagsabgeordnete Josef Zellmeier den Bayerischen Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart nach Straubing eingeladen. Zellmeier betonte bei seiner Begrüßung, dass die Verknüpfung von hochwertiger Infrastruktur und thematischer Fokussierung auf Nachwachsende Rohstoffe die Erfolgsfaktoren des Hafens sind.

Oberbürgermeister Markus Pannermayr stellte seine Bedeutung für die Region bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Sicherung von unternehmerischen Investitionen und der Gründerförderung hervor. „Bei seinen infrastrukturellen Möglichkeiten ist der Hafen Straubing-Sand die letzten Jahre immer wieder über sich hinaus gewachsen.“

Verkehrsminister Dr. Reichhart zeigte sich sehr beeindruckt über den Straubinger Weg in Sachen Bioökonomie und Hafenentwicklung. Auch wenn die Wünsche an die Staatsregierung aus allen Teilen Bayerns vielfältig sind, versicherte er Unterstützung: „Die Schifffahrt leistet beim Güterverkehr einen wichtigen Beitrag, um den Verkehr auf den Straßen zu entlasten. Der Freistaat Bayern wird den Hafen Straubing auch weiterhin unterstützen.“

Quelle und Foto: Hafen Straubing-Sand, der Bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Dr. Hans Reichhart (3. v. l.) und der Vorsitzende des Bayerischen Haushaltsausschusses MdL Josef Zellmeier (4. v. l.) mit Verantwortlichen des Hafens Straubing-Sand (v. l.: Bürgermeister Manfred Krä, Oberbürgermeister Markus Pannermayr, Landrat Josef Laumer und Geschäftsleiter Andreas Löffert.

 

 

 




Windpark Slufterdam 2.0 mit doppelter Leistung

Eneco und Vattenfall haben eine neue und verbesserte Ausführung des Windparks Slufterdam im Hafen Rotterdam in Betrieb genommen. In dem Windpark, der seit 2002 nachhaltige Energie liefert, wurden die 17 vorhandenen Windkraftanlagen durch 14 wesentlich effizientere Exemplare ersetzt.

Die Leistung verdoppelte sich damit nahezu von 25,5 MW auf 50,4 MW. Jährlich erzeugen die 14 Windkraftanlagen 180 GWh Windstrom, genug für den durchschnittlichen Jahresverbrauch von ca. 60.000 Haushalten.

Die Energieunternehmen begannen Mitte 2017 mit den Vorbereitungen zum Austausch der Windkraftanlagen. Innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Jahren wurden die alten Windkraftanlagen demontiert, die Infrastruktur für den neuen Windpark angelegt und neue Windkraftanlagen aufgestellt.

Dass dieses Projekt erfolgreich umgesetzt wurde, lässt sich auf die konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen Partner in diesem Gebiet zurückführen. Aufgrund der einzigartigen Lage des Windparks kommen hier vielfältige gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen zusammen, von Naturorganisationen (Stichting Het Zuid-Hollandse Landschap und Natuurmonumenten) bis zum Hafenbetrieb Rotterdam und von Gemeinden (Westvoorne und Rotterdam) bis zu zwei konkurrierenden Energieunternehmen (Eneco und Vattenfall). Sie setzten sich gemeinsam für die Realisierung der Zielsetzung ein: mehr nachhaltige Energie, die zudem zur Regeneration der Natur beiträgt.

Lies van der Pol, Beigeordnete der Gemeinde Westvoorne: „Als Gemeinde streben wir Nachhaltigkeit und einen Beitrag zur Energiewende an. Eine Basis bei unseren Einwohnern und eine gute Integration nachhaltiger Energiequellen in unsere Landschaft sind dabei bedeutende Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit Eneco und Nuon konnten wir diese Bestrebungen gestalten, indem wir zwei Fonds gründeten, u. a. den Leefbaarheidsfonds (Fonds für Lebensqualität), mit dem wir Vereine, Schulen und gesellschaftliche Organisationen beim Thema Nachhaltigkeit finanziell unterstützen.“

Außer dem Leefbaarheidsfonds wird von den beteiligten Partnern auch ein Naturfonds ins Leben gerufen. Michiel Houtzagers, Vorstand der Stichting Het Zuid-Hollands Landschap, und Anneklaar Wijnants von der Organisation Natuurmonumenten sind über den Fonds erfreut: „Der Windpark Slufterdam liegt direkt neben einem schönen Natur- und Erholungsgebiet. Mit diesem Fonds können wir in die besondere Küstennatur investieren, die für dieses Gebiet so typisch ist, und das Naturerlebnis verbessern.“

Eneco ist stolz auf dieses Projekt und die Art und Weise, in der die Zusammenarbeit gestaltet wurde. Cees de Haan, Geschäftsführer von Eneco Solar en Wind: „Im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit in den Niederlanden müssen in den nächsten Jahren Windparks hinzugebaut werden. Dies ist nur möglich, wenn es eine entsprechende Basis gibt. Das einzig richtige Vorgehen besteht darin, gemeinsam an nachhaltiger Energie zu arbeiten, mit Blick für die Interessen eines jeden und die gesellschaftliche Bedeutung.“

Peter Smink, CEO Vattenfall Nederland: „Für Vattenfall ist jeder gesetzte Schritt, u. a. mit Windenergie, ein wichtiger Meilenstein, denn er passt vollständig zu unserer Zielsetzung, innerhalb einer Generation Energie ohne fossile Energieträger zu erzeugen. Dieser Windpark liegt an einem einzigartigen Windenergiestandort, an dem es stark weht. Mit den neuen, größeren Windkraftanlagen können wir diese Lage perfekt nutzen.“

Fakten und Zahlen zum Windpark Slufterdam

  • 14 Windkraftanlagen des Typs Vestas VII2, 8 in Eigentum von Vattenfall, 6 in Eigentum von Eneco
  • 3,6 MW je Windkraftanlage, insgesamt 50,4 MW installierte Leistung
  • GVB nimmt Strom von den Vattenfall-Windkraftanlagen ab.
  • Die Royal Schiphol Group n.v. nimmt den Strom eines Teils der Windkraftanlagen von Eneco ab. Ansonsten führt Eneco Gespräche mit lokalen Partnern.

Quelle und Foto: Eneco und Vattenfall

 




ZDS will Optimierung der Wasserrahmenrichtlinie

Als zentrales unionsrechtliches Instrument dient die EU-Wasserrahmenrichtlinie seit 2000 dem Schutz der Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und des Grundwassers der Europäischen Union.  Jedoch erschwert die derzeitige Ausgestaltung der Wasserrahmenrichtlinie die Realisierung von Infrastrukturvorhaben in unverhältnismäßiger Weise, so der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS).

Auch bei sorgfältigster Beachtung der Richtlinie ist es Planern und Genehmigungsbehörden kaum möglich, zu rechtssicheren Entscheidungen im Wasserrecht zu kommen; oberste Gerichte beklagen die mangelhafte Ausgestaltung der Richtlinie. Ab 2027 droht zusätzliche Rechtsunsicherheit. Die Richtlinie selbst sieht vor, dass die Europäische Kommission die Richtlinie spätestens 2019 überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt.

Im Rahmen der bis zum 4. März laufenden EU-Konsultation  hat der  ZDS daher in seinem Positionspapier „Vorschläge zur Optimierung der Wasserrahmenrichtlinie“ Maßnahmen und Empfehlungen formuliert, um die Wasserrahmenrichtlinie in Zukunft praxistauglicher zu gestalten. Der Hafenwirtschaft geht es hierbei ausdrücklich nicht darum, den Gewässerschutz auszuhebeln oder die Richtlinie selbst in Frage zu stellen. Vielmehr sollen Optimierungen den vermeidbaren Anwendungsschwierigkeiten, bezogen auf den Ausbau von Häfen und Wasserstraßen, aber auch anderen infrastrukturellen und gewerblichen Projekten, entgegenwirken.

Auf Basis der Ergebnisse eines vom ZDS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens unterbreitet der ZDS folgende Vorschläge, die auf eine Verbesserung der Richtlinie abzielen:

  1. Die WRRL sollte in ihrer Grundstruktur beibehalten werden. Die Umsetzung der Richtlinie sollte durch Konkretisierungen ungeklärter / umstrittener Begriffe und Vorgaben erleichtert werden.
  2. Die überholten und von vornherein nie realistischen zeitlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie müssen angepasst werden, denn die Zielmarke 2027 für die Erreichung eines guten Gewässerzustandes wird in Deutschland und in anderen EU-Staaten bei aller Anstrengung nicht zu halten sein. Es droht der Zustand der dauerhaften Vertragsverletzung mit entsprechenden Rechtsfolgen.
  3. Das Verschlechterungsverbot ist zentraler Wesensbestandteil der WRRL, eine strikte Zulassungsvoraussetzung für Genehmigungsverfahren und – umso befremdlicher – nicht näher in der Richtlinie definiert. Die konkreten Vorgaben des Verschlechterungsverbots sollten deshalb präzisiert werden. Hierbei sollte auch die Systematik von Regel und Ausnahme überprüft werden, denn durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur WRRL lassen sich Infrastruktur- und Bauprojekte aller Art praktisch nur über Ausnahmeregelungen verwirklichen.  Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Instandhaltung von Wasserstraßen – z. B. durch Unterhaltungsbaggerungen – möglich ist. Darüber hinaus sollte die nachrangige Bedeutung einer Verschlechterung von hydromorphologischen, allgemein physikalisch-chemischen und chemischen Qualitäts-komponenten sowie die Vorrangigkeit biologischer Qualitätskomponenten für die Möglichkeit einer Zulassung von Vorhaben klargestellt werden. Zudem sollte eine aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Bagatellschwelle eingeführt werden.
  4. Die Gewährung einer Ausnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie setzt voraus, dass die nutzbringenden Ziele, denen die Änderungen des Wasserkörpers dienen sollen, nicht durch andere Mittel erreicht werden können, die eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen. Im Zuge der Anpassung der Richtlinie sollte hier die Klarstellung vorgenommen werden, dass die Identität des geplanten Vorhabens gewahrt bleiben muss, also keine Alternativen zu berücksichtigen sind, die auf ein anderes Projekt hinauslaufen.
  5. Bislang setzt die Wasserrahmenrichtlinie für die Gewährung einer Ausnahme voraus, dass die Gründe für die Änderungen von „übergeordnetem öffentlichem Interesse“ sind. Auch private Vorhaben sind nur dann zulassungsfähig, wenn sie zugleich im übergeordneten öffentlichen Interesse stehen. Hier sollten Ausnahmen auch zugunsten privatnütziger Vorhaben geschaffen werden, wenn die Anwendung der Verbote zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und wenn dies mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist.
  6. Um Verfahren zeitlich zu straffen, sollten die Möglichkeit zur Vorprüfung und eine verhältnismäßige Stichtagsregelung in der Richtlinie verankert werden, die dem oft langen Zeitraum zwischen Antragstellung und Zulassungsentscheidung Rechnung trägt. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür könnte die Beendigung des Anhörungsverfahrens sein.

Eine sorgfältige Überarbeitung der Richtlinie könnte zu zügigeren Planungs- und Genehmigungsverfahren und zu einem verbesserten Gewässerschutz in ganz Europa beitragen.

Quelle: ZDS, Foto: HHLA