Anliegen der Schifffahrt aufgenommen

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Der Schweizer Bundesrat hat Ende Mai die Verordnungen zum Gütertransportgesetz beschlossen. Die neuen Bestimmungen sind per 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Die Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft (SVS) und die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) sind erfreut, dass die in der Anhörung gewünschten Änderungen weitgehend übernommen wurden.

Für die Rheinschifffahrt ist es von großer Bedeutung, dass im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs zu den Rheinhafenterminals die Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhalten bleibt. Dies schafft gleich lange Spiesse für die Verkehrsträger Schiff und Bahn. Der ursprüngliche Entwurf sah keine Rückerstattung der LSVA für die Schifffahrt vor. Die SVS und SRH begrüssen sehr, dass diese Änderung nun in der beschlossenen Schwerverkehrsabgabenverordnung Eingang gefunden hat.

Ebenfalls begrüssen SVS und SRH die differenzierten Anforderungen beim Sicherheitsmanagementsystem zwischen öffentlicher Eisenbahninfrastruktur und privaten Anschlussgleisen. Im Verordnungsentwurf war eine praktische Gleichstellung der einfacheren Betriebsverhältnisse eines Anschlussgleises mit den höheren Anforderungen des Betriebs auf einer Strecke vorgesehen. Im Gebiet der Rheinhäfen sind 40 private Anschlussgleisbetreiber tätig.

Die vom Bundesrat beschlossene Regelung, wonach Investitionsbeiträge für Hafenanlagen in Form von unverzinslichen, bedingt rückzahlbaren Darlehen geleistet werden (statt à fonds perdu-Beiträge wie bei Terminals und Anschlussgleisen), nehmen die SVS und SRH zur Kenntnis. Eine Gleichbehandlung der Schifffahrt mit den weiteren Verkehrsträgern ist damit nicht gewährleistet. Die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital durch den Bund ist aber langfristig prüfenswert. Bei der Bemessung der Beteiligung wird dannzumal auch der Unternehmungswert zu berücksichtigen sein.

Quelle: Port of Switzerland, Foto, Port of Switzerland ©Marc Eggimann Fotografie

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