Ausbaustopp wäre ein schwerer Fehler zu Lasten der Stadt Köln

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Am kommenden Donnerstag wird im Rat der Stadt Köln über den Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Ratsgruppe GUT verhandelt, die Planungen für den Ausbau des Godorfer Hafens zu beenden.

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG hält ihrerseits an dem Projekt fest, da es ein zentraler Baustein im nachhaltigen und umweltschonenden Logistikkonzept des Unternehmens darstellt. In dem Antrag sind leider Begründungen aufgeführt, die von der HGK AG entschieden zurückgewiesen werden.

So heißt es in dem Antrag: „Der immer auch ökonomisch umstrittene Hafenausbau spielt in der Geschäftsstrategie der HGK-Holding … längst keine signifikante Rolle mehr.“ Diese Behauptung ist falsch. Nach wie vor steht der Ausbau von Terminals für den kombinierten Verkehr – wie in Godorf – im Fokus der HGK AG, um verstärkt Güter vom Lkw auf die Bahn und das Binnenschiff zu transferieren. Das ist verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne des Klimaschutzes. Der Ausbau des Godorfer Hafens spielt im nachhaltigen Logistikkonzept der HGK AG dabei eine entscheidende Rolle.

Weiterhin steht in dem Antrag: „Das in 2011 erneut eingeleitete B-Planverfahren beruht auf Annahmen, die heute so nicht mehr gelten.“ Auch hier widerspricht die HGK AG. In einem im Dezember 2016 fertig gestellten Gutachten, das eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen hat, wird die Empfehlung ausgesprochen, dass ein Ausbau des Hafens in Godorf aus betriebswirtschaftlicher und volkwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Diese Analyse liegt der Kölner Politik vor. Heute ist es nicht mehr exakt nachvollziehbar, mit welchen Annahmen der lange Prozess einst vor über 30 Jahren gestartet wurde. Entscheidend ist aber, dass das jüngste Gutachten die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile des Projekts bestätigt.

Im Antrag wird behauptet, „… der Ausbau wäre eine öffentliche Fehlinvestition.“ Diese Annahme ist falsch. Das Projekt wird in dem genannten Gutachten von 2016 mit einem Nutzenfaktor über 2 klassifiziert. Das bedeutet, dass jeder investierte Euro einen Nutzen von über 2 Euro bewirken wird. Ein Ausbaustopp hätte dagegen direkte finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler. Die bereits getätigten Investitionen der HGK in Höhe von etwa 8 Millionen Euro, die nach dem gültigen Ratsbeschluss geflossen sind, müssten abgeschrieben werden und würden sofort eine Ergebnisminderung auslösen. Im Jahr 2018 hatte die HGK AG einen Gewinn von 7,8 Millionen Euro erwirtschaftet und damit einen signifikanten Beitrag zum Haushalt der Stadt Köln geliefert.

Der Verzicht auf den Hafenausbau, wird im Antrag geschrieben, stellt „einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Es würde die Zerstörung eines Großteils des Naturschutzgebietes Sürther Aue (15 ha) vermieden.“ Tatsächlich wird für die Hafenerweiterung ein Teil des Geländes versiegelt. Bei dem betroffenen Areal handelt es sich – ohne den Naturschutz kleinzureden – um ein Gebiet, dass beim Bau des Godorfer Hafens im letzten Jahrhundert aufge- schüttet wurde. Die HGK ist zudem vorab ihren Verpflichtungen zur Renaturierung von Ausgleichsflächen nachgekommen. Die operativen Töchter- und Beteiligungsfirmen der HGK AG sind bei ihren Geschäften auf funktionale und moderne Terminals angewiesen, die alle Verkehrsträger berücksichtigen. Nur so kann die angesprochene Güter-Verlagerung von der Straße weg gelingen. Die HGK AG hält daher in der Abwägung aller Argumente den Ausbau des Godorfer Hafens für ökologisch vertretbar und sinnvoll aufgrund der damit verbundenen Entlastung des Straßenverkehrs.

Klimaschutz geht alle an, für die Häfen und Güterverkehr Köln AG gehört nachhaltiges und ökologisches Handeln zur Unternehmensphilosophie. Nachdem vom Rat der Stadt Köln der Klimanotstand ausgerufen wurde, soll die „Stabsstelle Klimaschutz“ bewerten, ob Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen klimarelevant sind. Ziel ist, Handlungsempfehlungen im Sinne des Umweltschutzes zu geben. Der Ausbau des Godorfer Hafens wäre eine solche Empfehlung.

Quelle und Foto: HGK, bei dem markierten Bereich handelt es sich im das betreffende Gelände.

 

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