Digitalisierung der Wasserstraße

Ein Konsortium mit sechs Partnern aus Industrie, Verbänden und Forschung hat sich für die nächsten drei Jahre zum Ziel gesetzt, den Transport auf der Wasserstraße transparenter und planbarer zu gestalten.

Angeführt wird das Konsortium von der Alberding GmbH aus Wildau. Weitere Partner sind die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA), der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. (BÖB) aus Berlin, das Fachgebiet Entwurf & Betrieb Maritimer Systeme der TU Berlin sowie das Institut für Kommunikation und Navigation des DLR aus Neustrelitz und die LUTRA GmbH (Hafen Königs Wusterhausen). Das Projekt wird im Rahmen der Förderrichtlinie Modernitätsfonds („mFUND“) mit insgesamt 1,5 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert.

Während die Digitalisierung beim Warentransport auf der Straße bereits weit fortgeschritten ist, hängt der Gütertransport auf der Wasserstraße diesbezüglich noch hinterher. Für die bessere Einbindung in multimodale Lieferketten und weitere Verlagerung auf die Wasserstraße benötigen Hafenbetreiber und Logistiker zuverlässige Daten über die Ankunftszeiten der Güter. Reeder und Verlader sind auf präzisere Informationen zu Transportzeiten und Transportkapazitäten angewiesen und die Wasserstraßenbetreiber möchten den Verkehr sicher, ökologisch und effizient über deren Infrastruktur leiten. Ziel des Projektes „AutonomSOW II“ ist es, diese Informationen durch eine kombinierte Auswertung von Daten zur Wasserstraße, zum Verkehrsaufkommen und zum Transportprozess abzuleiten und den am Transportprozess auf der Spree-Oder-Wasserstraße beteiligten Akteuren über eine Plattform bereitzustellen. Weiterhin werden neuartige Algorithmen und Systeme für die Erfassung von Echtzeitdaten zur Verkehrslage, zur Wasserstraße und zum Energieverbrauch des Transportträgers entwickelt und erprobt.

Über den mFUND des BMVI: Im Rahmen der Forschungsinitiative mFUND fördert das BMVI seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um datenbasierte digitale Anwendungen für die Mobilität 4.0. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD. Weitere Informationen finden Sie unter www.mfund.de.“

Quelle: BÖB, Foto: BEHALA




Tierprüfstelle im Rotterdamer Hafen

Im Rotterdamer Hafen ist seit dem 8. Januar 2021 eine so genannte Tierprüfstelle in Betrieb. Das Animal Centre Hoek van Holland (ACH) befindet sich im Terminal des Ferry-Betreibers Stena Line und ist eine Kooperation zwischen ECS Livestock und Stena Line.

Die Prüfstelle in Hoek van Holland ist die einzige Prüfstelle in den niederländischen Seehäfen, in der lebende Tiere einer Veterinärprüfung unterzogen werden können. Damit ist dies auch einzigartig für den Rotterdamer Hafen. Seit dem 1. Januar 2021 sind Prüfungen für aus dem Vereinigten Königreich stammende Tiere obligatorisch. An vorstehend genanntem Datum endete die Brexit-Übergangsfrist.

Die Europäische Kommission hat ACH inzwischen grünes Licht für die Prüfung von Eintagsküken und Bruteiern erteilt. Eine ergänzende Genehmigung für die Prüfung von Pferden wird noch im Januar erwartet. Stena Line ist einer der führenden Transporteure dieser lebenden Tiere über die Nordsee von und zu den britischen Häfen Harwich und Killingholme.

Die Prüfungen werden von Veterinären der niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) durchgeführt und erfolgen in den ACH-Einrichtungen auf dem Gelände der Stena Line. Es ist auch ein Stall für sieben Pferde verfügbar. ACH beginnt mit der Prüfung von Pferden, sobald auch hierfür grünes Licht gegeben wird.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam




„Bundesfinanzminister muss liefern!“

Die Verkehrsminister der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben verabredet, sich gemeinsam für ihre Interessen im Verkehrsbereich einzusetzen. Bereits im Jahr 2019 wurden im Rahmen von zwei Verkehrskonsultationen in Münster und Osnabrück Vereinbarungen zum Verkehr getroffen. Die Verkehrskonsultation am 14. Januar 2021 setzt diese Tradition fort. Beide Länder haben sich intensiv über aktuelle Verkehrsthemen ausgetauscht, wobei die Herausforderungen des Klimawandels und der Covid-19-Pandemie im Vordergrund standen.

Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben eine Vielzahl von Verkehrsthemen, die beide Länder gleichermaßen betreffen. Ein für die Zukunft entscheidendes Infrastrukturprojekt ist beispielsweise der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hannover und Bielefeld, bei dem Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für die Landesebene eng zusammenarbeiten. Das angepasste Lkw-Fahrverbot an den aufeinanderfolgenden folgenden Feiertagen Reformationstag und Allerheiligen hat bereits gezeigt, dass diese Abstimmung sehr gut funktioniert. Ähnlich verhält es sich bei der Sicherstellung der Lieferketten seit Beginn der Pandemie. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben auch hier das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen ausgesetzt, um einen reibungslosen Ablauf bei den Transporten zu gewährleisten.“

Nicht nur im Personen-, auch im Güterverkehr sehen beide Länder großes Potenzial für eine enge Zusammenarbeit. „Saubere Mobilität ist eine Frage der Lebensqualität. Deswegen bringen wir zusammen mit Niedersachsen mehr Güterverkehr von der Straße aufs Wasser“, sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Das ist klimaschonend und noch effizienter, wenn wir Brücken anheben, um Containerschiffe zweilagig zu beladen. Beide Länder treiben eine gemeinsame Strategie für einen modernen Containertransport voran.“

Eines der Themen, welches im besonderen Interesse der beiden Länder liegt, ist die Eisenbahnstrecke Hannover-Bielefeld. Diese Strecke hat eine große Bedeutung sowohl für den Personen- wie auch für den Güterverkehr. Mit dem Ausbau der Strecke, wie er nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehen ist, werden zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die zu Verbesserungen im Personen- und Güterverkehr führen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Inlandsflüge zu vermeiden.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begrüßen das Vorhaben, für das die Deutsche Bahn nun mit der Planung beginnt. Beide Minister betonen, dass eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit wichtig ist. Die Anliegen der Bevölkerung müssen rechtzeitig vor der Festlegung eines endgültigen Trassenverlaufs einbezogen werden. Beide Länder begrüßen daher das ergebnisoffene Dialogverfahren, das am heutigen Tag, 14. Januar 2021, startet.

Die Bahn ist gegenüber dem Verkehr auf der Straße deutlich klimafreundlicher. Um die ambitionierten Ziele zur Begrenzung des Klimawandels zu erreichen, sind daher auch die kleineren Bahnstrecken in den Fokus zu nehmen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden durch zahlreiche Bahnstrecken miteinander verbunden. Einige dieser Strecken sind nicht mehr in Betrieb. Ein weiteres gemeinsames Thema sind daher Verbesserungen und Reaktivierungen von grenzüberschreitenden Bahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sehen in einer flächendeckenden Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten auf den Schienenstrecken ein großes Potenzial für mehr nachhaltigen Verkehr. Beide Länder verständigten sich daher auf ein zukünftiges gemeinsames Vorgehen beim Ausbau und der Reaktivierung von grenzüberschreitenden Bahnstrecken. Dabei soll zwischen den Ländern verstärkt ein regelmäßiger Austausch zur Identifizierung von stillgelegten Strecken für eine Reaktivierung stattfinden. Beide Länder werden sich gegenüber dem Bund dazu mit Nachdruck für möglichst rasche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Bundesförderung von Streckenreaktivierungen unter besonderer Berücksichtigung der Situation im ländlichen Raum, einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung und des Klimaschutzes einsetzen.

Beide Länder sind überzeugt, dass die Nachfrage im Bahnverkehr nach der Überwindung der Covid-19-Pandemie wieder deutlich anziehen wird. Im Zusammenhang mit den verkehrlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dankten die beiden Länder dem Bund für die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Milliarden Euro als Beitrag zum ÖPNV-Rettungsschirm. Auch die Länder hatten hierfür entsprechende Mittel bereitgestellt. Die Minister weisen aber darauf hin, dass auch im Jahr 2021 pandemiebedingte Fahrgastrückgänge und Erlösausfälle im ÖPNV zu erwarten sind. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern vom Bund, die für das Jahr 2020 erhöhten Regionalisierungsmittel, mit denen die Länder unter anderem Zug-Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), ÖPNV-Investitionen und die Pandemie-Schäden im ÖPNV finanzieren, zu verstetigen.

Ferner tauschten sich die Länder zu den pandemiebedingten Auswirkungen im Flugverkehr aus. Aufgrund des stark zurückgegangenen Flugverkehrs haben die Flughäfen hohe finanzielle Ausfälle zu verzeichnen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begrüßen daher die vom Bund in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Rettungsschirmes für Flughäfen in Höhe von 500 Millionen Euro sehr, trotz der vom Bund zur Grundlage gemachten Bedingung, dass die Länder für jeden Euro Bundeszuschuss jeweils zusätzlich ebenfalls einen Euro bereitstellen. Die Länder haben ihre Bereitschaft zur Kofinanzierung erklärt. Wüst: „Für unsere Mittelständler ist die dezentrale Flughafen-Struktur ein wichtiger Standortfaktor. Ein einmal geschlossener Flughafen kann später nicht einfach wieder geöffnet werden. Es ist gut, dass sich der Bund in die Pflicht nehmen lässt. Aber der Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss jetzt auch liefern. Wir warten seit Wochen darauf, dass es weitergeht.“

Althusmann: „Ohne geöffnete Flughäfen hätte die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung und die Rückholung von Reisenden aus dem Ausland zu Beginn der Corona-Krise nicht so schnell umgesetzt werden können. Flughäfen sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland systemrelevant – daher müssen wir die Infrastruktur der großen Airports dauerhaft erhalten. Finanzminister Scholz muss die zugesagten Hilfen des Bundes zügig auf den Weg bringen.“

Weitere Gesprächspunkte:

Anhebung von Brückenhöhen bei Wasserstraßen

Neben der Stärkung des Schienenverkehrs bietet auch die Wasserstraße große Potenziale, den Güterverkehr klimaschonend zu verlagern. Allerdings weisen nicht alle Brücken, die über die wichtigsten Wasserstraßen führen, eine ausreichende Höhe auf, um Container zweilagig auf den Schiffen transportieren zu können. Minister Dr. Althusmann und Minister Wüst haben diese Problematik der Brückenhöhen bei Wasserstraßen ebenfalls besprochen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, durch die Anhebung einiger Brücken das Potenzial der Wasserstraße im Hafenhinterlandverkehr für den Containertransport besser zu nutzen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben vereinbart, sich weiterhin gemeinsam diesem Thema zu widmen und eine Strategie für den Containertransport im relevanten Wasserstraßennetz zu entwickeln.

Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen – effiziente Strukturen

Auch nach Übergang der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund ab 2021 sollen in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Bundesstraßen weiterhin in Auftragsverwaltung geplant, gebaut, erhalten und betrieben werden.Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bekräftigen ihre Bereitschaft, auf Basis der geschlossenen Kooperationen die Autobahn GmbH des Bundes zu unterstützen.

Die beiden Länder setzen sich gemeinsam mit anderen Ländern beim Bund für die Einrichtung eines strategischen Begleitgremiums der Länder bei der Autobahn GmbH ein. Damit soll sichergestellt werden, dass die bisherige gute Arbeit der Länder fortgeführt, die Vor-Ort-Expertise in Entscheidungen eingebracht und die weitere verkehrliche Optimierung z. B. im regionalen und überregionalen Verkehrsmanagement vorangetrieben wird.

Weiterhin setzen sich die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass der Bund zukünftig die Verteilung der Bundesfernstraßenmittel flexibel und transparent gestaltet. Dazu müssen die Mittel nach dem jeweiligen Bedarf verteilt werden. Die Verwaltungskosten für die neue Autobahn GmbH dürfen in Zukunft nicht zu einer Reduzierung der investiven Mittel für die Bundesfernstraßen führen. Für Ausbau und Erhaltung der Autobahnen und Bundesstraßen muss der Investitionshochlauf daher mindestens auf dem erreichten Niveau 2019/2020 fortgesetzt werden.

Radwege

Maßnahmen für mehr und besseren Radverkehr sind fester Bestandteil einer modernen Mobilitätspolitik. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begrüßen, dass der Bund in 2019 angekündigt hat, von 2020 bis 2023 zusätzlich 900 Millionen Euro für die Radinfrastruktur bereit zu stellen und damit das gemeinsame Ziel, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen zu erhöhen und den Straßenverkehr dadurch klimafreundlicher zu gestalten, zu erreichen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sehen es als gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen, ein lückenloses und vollständiges Radverkehrsnetz mit einer durchgängig sicheren und attraktiven Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen.

Die beiden Länder verständigten sich auf eine gemeinsame Koordinierung bei der Entwicklung und Planung von grenzüberschreitenden Landesradverkehrsanlagen.

Stärkung des ÖPNV und SPNV

Der Schienenpersonennahverkehr stellt einen wichtigen Faktor für mehr Verkehr auf der Schiene dar. Damit Personen- und Güterverkehr das DB-Schienennetz gleichberechtigt nutzen können, bestehen Rahmenverträge. Diese Rahmenverträge sind für Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger des SPNV ein wichtiges Planungsinstrument für ein solides Mobilitätsangebot. Nach Auffassung der DB Netz sind solche Rahmenverträge allerdings nicht konform mit dem EU-Recht und sollen künftig nicht mehr abgeschlossen werden können. Mit dem Auslaufen fällt dieser Schutz für die gleichberechtigte Nutzung künftig weg, ohne dass bislang eine Nachfolgeregelung vereinbart wurde. Vorrang bei der Trassenvergabe hat dann der Zug, der die längere Wegstrecke zurücklegt mit der Folge, dass Fernzüge immer Priorität vor Regionalzügen haben.

Die beiden Länder setzen sich beim Bundesverkehrsministerium dafür ein, dass zeitnah eine neue, EU-konforme gesetzliche Regelung in den Bundestag eingebracht wird, die eine nachhaltige Gestaltung des Nahverkehrs ermöglicht.

Für das politisch gesetzte Ziel einer Verdopplung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 ist eine Verdopplung des Leistungsangebotes in Ballungsräumen sowie einer Vernetzung des Schienenverkehrs mit Zubringerverkehren in ländlichen Räumen erforderlich. Um dies zu erreichen, muss neben dem notwendigen Infrastrukturausbau insbesondere in mehr Fahrzeuge und mehr Personal investiert werden. Nur dann können die Kapazitäten des SPNV ausgebaut werden. In Gebieten, die über keine direkte Schienenanbindung verfügen, ist zudem eine Leistungssteigerung des straßengebundenen ÖPNV unabdingbar. Diese politischen Ziele sind nur bei einer verbesserten finanziellen Ausstattung erreichbar. Beide Länder sind sich einig, beim Bund eine langfristige und deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel einzufordern.

Autonome Mobilität/DELFI-Initiative

Minister Dr. Althusmann und Minister Wüst setzten zudem ihren Austausch über die Fortschritte bei der Entwicklung autonomer Mobilität aller Verkehrsträger fort.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen arbeiten zudem weiterhin gemeinsam im Rahmen der DELFI-Initiative daran, die deutschlandweite elektronische Fahrplan-Auskunft gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu verbessern und den Austausch über zukünftiger DELFI-Schwerpunkte angesichts der technischen Herausforderungen zu intensivieren.

Verkehrsmanagement

Abschließend tauschten sich die Minister zu ihren Fortschritten beim Verkehrsmanagement aus.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Foto: duisport




Versorgungsengpässe drohen jetzt

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main warnt die Bundesregierung angesichts des Beschlusses zur Coronavirus-Einreiseverordnung abermals davor, dass sie Versorgungsengpässe für Bevölkerung und Wirtschaft riskiert. Erhöht wird diese Gefahr durch weiterhin bestehende Unklarheiten im Hinblick auf die von den Bundesländern geregelten Quarantäne-Verordnungen.

„Lkw-Fahrer, die im Ausland festsitzen oder sich unnötig lange in Quarantäne befinden müssen, können keine Lebensmittelgeschäfte oder Tankstellen beliefern“, moniert BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Und weiter: „Was nützen unseren Fahrerinnen und -Fahrern die bundeseinheitlichen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung, wenn sie sich dann im Dickicht der 16 unterschiedlichen Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer verlieren? Auch bei den Quarantäne-Bestimmungen mahnen wir im Interesse der Menschen hinter dem Lkw-Lenkrad dringendst bundeseinheitliche Lösungen an!“ Zu der Vorgabe, im Fall der Einreise aus Hochinzidenz- bzw. Virusvarianten-Gebieten bereits vor Einreise Corona-Tests durchführen zu müssen, erinnert der Verband daran, dass im Ausland keine Infrastruktur für derartige Tests vorhanden ist. „Damit schiebt Deutschland den Schwarzen Peter in die Nachbarländer“, so Prof. Engelhardt.

Der BGL beleuchtet die Coronavirus-Einreiseverordnung speziell aus der Sicht von aus Risikogebieten nach Deutschland heimkehrenden Lkw-Fahrern. Für diese gelten drei unterschiedliche Regelungen: Kommen sie aus Standard-Risikogebieten, sind sie bei der Einreise von der Anmeldepflicht sowie von der Test- und Nachweispflicht befreit. Kommen sie dagegen aus Hochinzidenzgebieten, sind sie bei dortigen Aufenthalten von weniger als 72 Stunden von der Test- und Nachweispflicht (nicht aber von der Anmeldepflicht) befreit. Und kommen sie aus Virusvarianten-Gebieten, unterliegen sie der vollen Anmelde-, Test- und Nachweispflicht. Voraussetzung aller Ausnahmen ist dabei selbstverständlich stets die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

 

Quelle: BGL, Foto: HHM/ Michael Lindener




HGK Gruppe kritisiert Einreise-Verordnung

Die Unternehmen der HGK Integrated Logistics Group unterstützen die Kritik mehrerer Logistik-Verbände an der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung. Die hohen Auflagen für den Grenzübertritt auch für Beschäftigte der Branche könnten nach Ansicht der HGK Gruppe die Versorgungssicherheit gefährden.

Betroffen von der Rechtsverordnung sind sämtliche Arten des Transportwesens, also neben dem Lkw-Verkehr auch Gütereisenbahnen und Binnenschifffahrt. „Alle Maßnahmen, die helfen, die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, sind nützlich. Die getroffenen Entscheidungen müssen aber auch umsetzbar sein und dürfen nicht an anderer Stelle zu weiteren Problemen führen“, sagt Steffen Bauer, CEO der HGK Shipping GmbH. Er befürchtet, dass es zu „Engpässen bei der Versorgung der Industrie“ kommen könnte, sollte es keine praktikablen Ausnahmeregelungen geben, für die er plädiert: „Die Binnenschifffahrt hat bewiesen, dass sie verantwortungsbewusst mit Sonderregelungen umzugehen versteht. Unsere Besatzungen sind aufgrund der Erfahrungen in den letzten Monaten in der Lage, sämtliche Risiken zu minimieren.“

Auch den Gesellschaften des HGK-Bereichs Logistics and Intermodal bereitet die grundsätzliche Ausrichtung des Beschlusses Sorge. „Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir mit sinnvollen Maßnahmen und Konsequenz die Pandemie in den Griff kriegen müssen. Dafür benötigen wir intelligente Regelungen mit Augenmaß“, erklärt neska-Geschäftsführer Jan Zeese. Dazu gehöre einerseits, eine hohe Sicherheit bei Ein- und Ausreise zu gewährleisten, aber diese eben auch grundsätzlich für die Branche möglich zu machen. Denn: „Der grenzüberschreitende Verkehr ist die Grundlage unseres Wohlstandes.“

Bei HGK Rail Operations werden ebenfalls große Probleme befürchtet. „Im grenzüberschreitenden Verkehr der Eisenbahn führt die neue Regelung mitunter zu absurden Auswirkungen. Wenn unser Lokführer den Zug einen Kilometer weit zum Übergabe-Bahnhof in ein Nachbarland mit hohen Inzidenzwerten fährt, fällt er automatisch unter sämtliche Kontroll- und Quarantäne-Bedingungen, obwohl er sich ja eigentlich nur in einer Art Transitzone und nicht in dem Land selber aufgehalten hat“, kritisiert Wolfgang Birlin, Geschäftsführer der HGK-Beteiligung RheinCargo.

Angesichts dieser Problemstellungen richten die Unternehmen der HGK Gruppe einen dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträger, entsprechende Ausnahmeregelungen zu erlassen. Es muss weiterhin einen größtmöglichen Schutz gegen die Pandemie geben, aber die funktionierende Versorgung von Industrie, Handel und somit letztlich der Bevölkerung darf nicht gefährdet werden.

Quelle und Grafik: HGK




Binnenschifffahrt mit Potential

Die Verlagerung von Güterverkehren auf das Binnenschiff ist von zentraler Bedeutung, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und die Straßen- und Schienennetze zu entlasten. Aber wie kann das gelingen? Antworten auf diese Zukunftsaufgabe der Logistikbranche ergab jetzt ein Seminar der Hafenmanagementgesellschaft bremenports und des Maritimen Clusters Norddeutschland e.V. Die virtuell durchgeführte Veranstaltung beleuchtete, wie der Verkehrsträger Binnenschiff wettbewerbsfähiger gestaltet werden kann.

Ein weiteres Ziel der Veranstaltung war es, den qualifizierten Austausch von Wissen und Technologien unter den Teilnehmenden anzuregen: „Wir wollen mit unseren Veranstaltungen einen Beitrag leisten, um das künftige Potential der Binnenschifffahrt als moderner und konkurrenzfähiger Verkehrsträger herauszustellen“, so Dr. Lars Stemmler, der bei bremenports für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zuständig ist. „Und gern auch damit den einen oder anderen Denkanstoß in Richtung Verkehrsverlagerung hin zu einer umwelt- und klimafreundlicheren Logistik unter Einbindung des Binnenschiffes geben“, ergänzt Dr. Susanne Neumann, Leiterin der Geschäftsstelle Niedersachsen beim Maritimen Cluster Norddeutschland e.V.

Vier Referenten von Reedereien, Verladern und Regierungsorganisationen stellten anhand erfolgreicher Praxisbeispiele dar, wie Verkehrsverlagerungen auf das Binnenschiff gelingen können. Den Einstieg machte Sebastiaan van Vliet von der Dettmer Reederei GmbH & Co. KG, der die Rahmenbedingungen erfolgreicher Binnenschifffahrt in seinem Vortrag näher beleuchtete. Im anschließenden Beitrag stand die Logistik hochwertiger Baustoffe im Vordergrund. So berichtete Kristof Decroos, Vertreter der Firma Wienerberger N.V., über die erfolgreiche Verlagerung von Ziegeltransporten auf Binnenschiffe. Ein weiterer Vortrag von Robert Huigen, Vertreter der Provinz Friesland, beschäftigte sich mit der innovativen Nutzung der Transportzeiten mittels Binnenschiff zur Trocknung und Aushärtung von Betonhohlkernplatten.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Erfahrungsbericht eines Schiffseigners zum semi-autonomen Fahren auf Binnenwasserstraßen.

Im Anschluss wurden die Teilnehmenden zu einem persönlichen Austausch an virtuelle Tische geladen. In der Diskussion wurde deutlich, dass es bei den Rahmenbedingungen in wichtigen Punkten Verbesserungsbedarf gibt – insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit sauberer Antriebe wurden als Hindernis genannt. Auch stellte sich heraus, dass vermehrter Einsatz intelligenter Schiffstechnologien, ein übergreifendes Verkehrsmanagement und eine effiziente Ladungslöschung wesentlich zu einer wettbewerbsfähigeren Binnenschifffahrt beitragen könnten.

Die Veranstaltung war Teil des Interreg-geförderten Projekts #IWTS 2.0 . Ziel des Projektes ist es, heutige und zukünftige Entscheidungsträger auf die Binnenschifffahrt als potenten Verkehrsträger aufmerksam zu machen. Interreg ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern.
Darüber hinaus ist bremenports im EU-geförderten Horizont 2020 Projekt
„IW-NET“  als Reallabor vertreten. Das Projekt verfolgt das Ziel, mit verschiedenen Technologiekonzepten die Vision eines innovations- und kollaborationsgetriebenen Transportnetzwerks in der europäischen Binnenschifffahrt zu zeichnen.

Quelle und Foto: bremenports




Eine Million Euro für Landstromanlage

Die Koblenz Touristik erhält eine Förderung in Höhe von 1,16 Millionen Euro für den Ausbau ihrer Landstromanlagen für Fahrgastschiffe am Peter-Altmeier-Ufer (Mosel). Das hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Es ist die erste Förderung im Rahmen des neu aufgelegten Landesförderprogramms.

„Die Schifffahrt ist für den Tourismus und den Gütertransport in Rheinland-Pfalz von zentraler Bedeutung. Mit dem Einstieg in die Landstromförderung in Koblenz machen wir die Schifffahrt attraktiver und die Luft an den Anlegestellen sauberer“, so Wissing. „Wir setzen auf eine emissionsarme und klimaschonende Energieversorgung der Schiffe und stärken damit den Tourismus- und Wirtschafstandort Rheinland-Pfalz“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Die Koblenz Touristik erhält zur Modernisierung der Landstromanlagen am Moselufer (Peter-Altmeier-Ufer) eine Förderung in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro. Als zentrale Anlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 1.600 Schiffsanläufen jährlich und durch die mit den Anlagen möglichen CO2-Einsparungen von bis zu 890 Tonnen im Jahr kommt dem Projekt in Koblenz besondere Bedeutung zu. „Die Förderung der Landstromanlage ist eine Investition in den Umwelt- und Klimaschutz“ so Wissing.

Alle Schiffe, die bei der Koblenz Touristik anlegen, sind zur Nutzung der Landstromanlage verpflichtet. Der Betrieb von Dieselgeneratoren wird dadurch vermieden, die Luft- und Lärmsituation an der stadtnahen Anlegestelle somit erheblich verbessert. Die erneuerte Landstromanlage wird bis zu sechs Schiffe mit Energie versorgen können.

Der Standort Koblenz zählt in Rheinland-Pfalz zu den besucherstärksten Anlegestellen der Fahrgastkabinenschifffahrt. Die Landstromanlagen am Moselufer in Koblenz werden von der Koblenz-Touristik GmbH bewirtschaftet.

Mit der Förderung ist eine umfassende Modernisierung und Erweiterung der Land-stromanlagen vorgesehen, so dass diese zukünftig den neuesten technischen Standards entsprechen und dem ansteigenden Energiebedarf in der Schifffahrt gerecht werden.

Die bewilligten 1,16 Millionen Euro stammen aus Landes- und Bundesmitteln, 873.698 Euro kommen vom Bund, 291.233 Euro vom Land Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,5 Millionen Euro. Förderfähig sind der Neu- und Ausbau einschließlich Planungskosten von Landstromanlagen, die durch Frachtschiffe oder Fahrgastkabinenschiffe genutzt werden. „Ursprünglich nur für die Seehäfen der Küstenländer vorgesehen, konnte in Verhandlungen mit dem Bund erreicht werden, dass auch die Binnenländer von der Förderung profitieren können“, sagte Wissing.
Anträge zur Förderung von Landstromanlagen für die Schifffahrt können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Hintergrund:
Während der Liegezeiten der See- und Binnenschiffe werden Strom und Wärme für den eigenen Verbrauch auf dem Schiff in der Regel mit Hilfe der Dieselmotoren erzeugt. Elektrische Landanschlüsse an den Landstromanlagen sollen es der Schifffahrt ermöglichen, während des Güterumschlages oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren oder Generatoren zu verzichten und sich stattdessen an das Stromnetz anzuschließen. Landstromanlagen sind elektrotechnische Infrastrukturen, mit denen Wasserfahrzeuge den Strom für ihr Bordstromnetz von Land aus beziehen können. Das passiert bislang häufig noch über die schiffseigenen Dieselmotoren.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Foto: Koblenz Touristik




Hürden bei der Einreise nach Deutschland

Per Rechtsverordnung hat die Bundesregierung die Einreisebedingungen nach Deutschland massiv verschärft. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich künftig jedes Mal elektronisch anmelden und innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Je nach Infektionslage im Nachbarland muss dieser Nachweis bereits im Zeitpunkt der Einreise erbracht werden. Das Personal im Güter- und Warentransport wird von der Regelung mit umfasst.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, „ein funktionierendes und möglichst flächendeckendes Kontrollregime“ zu schaffen, heißt es in der Begründung zu dieser Verordnung, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion und erneut ohne Beteiligung der betroffenen Branchen verabschiedet wurde. Nachbarländer werden zukünftig in die drei Kategorien „Risikogebiet“, „Hochinzidenzgebiet“ und „Virusvarianten-Gebiet“ eingeteilt, wobei es keine präzise Definition für diese Begriffe gibt: Hochinzidenz sei gegeben, wenn es eine „besonders hohe Inzidenz gibt“. Lediglich in Pressemeldungen teilt die Regierung mit, dass sie darunter wohl einen Wert von über 200 versteht. Ein Virusvarianten-Gebiet zeichne sich dadurch aus, dass „bestimmte Varianten des Sars-CoV-2-Virus verbreitet sind“, heißt es in der Verordnung. Verwirrung besteht zurzeit auch darüber, ab wann die neuen Einreisebedingungen für diese Gebiete in Kraft treten.

Das gesamte Transportpersonal und insbesondere das Personal in der Binnenschifffahrt stellt das vor massive Probleme: So zählen zum Beispiel Österreich, Frankreich, Schweiz und die Niederlande – eines der Hauptfahrgebiete der Binnenschifffahrt – aktuell mit 7-Tage-Inzidenzwerten von deutlich über 200 Neuinfektionen zu den sog. Hochinzidenzgebieten. Folge ist, dass die gesamte Bordmannschaft bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis (PCR o.ä.) vorliegen haben muss. Bei einem bereits jetzt überlasteten Gesundheitssystem mit tagelangen Wartezeiten bleibt die Bundesregierung die Antwort auf die Frage schuldig, wie die geforderten Test- und Nachweispflichten kurzfristig erfüllt werden sollen, noch dazu bei Fahrten in ausländischen Gewässern, die lediglich für den Güterumschlag unterbrochen werden.

Die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Einreiseverordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Rohstoffversorgung für die Industrie droht erneut zu stocken, und Konsumgüter des täglichen Bedarfs werden zur Mangelware, wenn dem Transportpersonal nun wegen fehlender Corona-Testergebnisse die Einreise verweigert wird und ausländisches Schiffspersonal nicht mehr nach Deutschland einreisen kann, um dort den Dienst an Bord aufzunehmen. Nicht nur Binnenschifffahrt, Hafenwirtschaft und viele andere Teile der Verkehrswirtschaft werden gefährdet und deren Grundlage entzogen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland wird schwerer Schaden zugefügt.

Die Binnenschifffahrts- und Hafenbranche fordert die Bundesregierung auf, umfassende und uneingeschränkte Ausnahmeregelungen für den Transportsektor, namentlich für die Besatzung an Bord von Binnenschiffen, zu schaffen, damit die immer wieder propagierte Freizügigkeit des Waren- und Güterverkehrs in Europa gewahrt bleibt. Ausnahmeregelungen, die an eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden in Hochinzidenzgebieten anknüpfen, sind für die Schifffahrt, die regelmäßig bis zu 7 Tage in ausländischen Gewässern unterwegs ist, realitätsfern, untauglich und das Gegenteil von nachhaltiger und intelligenter Mobilität in Krisenzeiten.

In ihrer Mitteilung „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ vom 09. Dezember 2020, die der Bundesregierung bekannt sein dürfte, hebt die EU-Kommission ausdrücklich hervor, dass die Covid-19-Pandemie die Schwachstellen des Binnenmarktes hat deutlich werden lassen. Durchgehende Frachtdienste zu Land, zu Wasser und in der Luft sind nach ihrer Auffassung entscheidende Voraussetzungen dafür, dass Waren und Betriebsmittel in die Fertigungsbetriebe gelangen, der EU-Binnenmarkt reibungslos funktionieren und die EU wirksam auf die aktuellen und künftigen Krisen reagieren kann.

Quelle: BDB, BDS-Binnenschifffahrt, BÖB, Foto: BDB, die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Corona-Einreise-Verordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Güterbinnenschifffahrt ist in besonderem Maße betroffen.




Rhenus erwirbt LOXX Gruppe

Mit der geplanten Übernahme der Logistikgruppe LOXX aus Gelsenkirchen zum 1. Januar möchte Rhenus vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kartellbehörden ihre Aktivitäten in Deutschland und Europa stärken. LOXX ist geprägt von einer internationalen Ausrichtung mit Fokus auf grenzüberschreitende Stückgut- und Ladungsverkehre. Innerhalb Deutschlands fokussiert sich der inhabergeführte Logistikdienstleister insbesondere auf die Region Rhein-Ruhr.

Der Zukauf beinhaltet neben der Holding am Stammhaus in Gelsenkirchen fünf operative Standorte, die am Hauptsitz, in Pleidelsheim bei Stuttgart sowie in den polnischen Städten Warszawa, Poznań und Katowice beheimatet sind. „Die Standorte der LOXX Gruppe bilden auf Grund der stark ausgeprägten Internationalisierung sowie der kulturellen Vielfalt und Kompetenz der Mitarbeiter eine ideale Ergänzung zum bestehenden europäischen Netzwerk der Rhenus Freight Road. LOXX verfügt historisch über eine hohe Osteuropa-Affinität und hat sich darüber hinaus in den vergangenen zehn Jahren über die Etablierung der westeuropäischen Relationen zum internationalen Komplettanbieter entwickelt“, berichtet Thilo Streck, Geschäftsführer der Rhenus Freight Logistics.

Schwerpunkt des rund 17.000 Quadratmeter großen Logistikzentrums in Gelsenkirchen sind neben den grenzüberschreitenden Verkehren Kundenlösungen für die chemische Industrie. Die bestehenden Vereinbarungen mit den Stückgutkooperationen VTL und CTL sollen erhalten bleiben.

Der Standort Pleidelsheim bei Stuttgart ist vor allem auf Osteuropa- und GUS-Verkehre für Stückgut, Teil- und Komplettladung fokussiert. National ist LOXX hier auch als Gebietsspedition für die Haushaltsbranche bei der Distribution von weißer Ware sowie in der Filialbelieferung aktiv: „Diese möchten wir gemeinsam mit Rhenus Home Delivery weiterentwickeln. Zudem kann Rhenus interessierten Kunden einen verbesserten Westeuropa-Zugang anbieten“, so Thilo Streck.

In Polen betreibt LOXX drei Niederlassungen, deren Stärken ebenfalls in europäischen Landverkehren liegen. Hier strebt Rhenus eine Einbindung in ihr unabhängiges polnisches Distributionsnetzwerk an. „In Anbetracht der zunehmenden Konsolidierung der Stückgutmärkte und der weiter steigenden IT-Anforderungen im Zuge der Digitalisierung sehen wir für die Zukunft der LOXX Gruppe innerhalb der Rhenus bessere Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten, verbesserte Serviceangebote für unsere Kunden sowie eine klare Zukunftsperspektive für die Mitarbeiter. Aus diesen sowie Altersgründen der Hauptgesellschafter haben wir uns für einen Verkauf an Rhenus entschlossen“, begründet LOXX-Geschäftsführer Alexander Brockt.

Die Akquisition erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kartellbehörden.

Die Rhenus Gruppe ist einer der führenden, weltweit operierenden Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von 5,5 Milliarden Euro. 33.000 Beschäftigte der Rhenus sind an 750 Standorten vertreten. Entlang der gesamten Supply Chain bietet die Rhenus Gruppe Lösungen für die unterschiedlichsten Branchen, darunter multimodale Transporte, Lagerung, Verzollung sowie innovative Mehrwertdienste.

LOXX ist ein inhabergeführtes, mittelständisches Logistikunternehmen mit Hauptsitz in Gelsenkirchen im Ruhrgebiet. Die LOXX Group umfasst heute fünf operative Gesellschaften sowie die LOXX Holding GmbH und ist an fünf Standorten vertreten. Europaweit beschäftigt der Logistikdienstleister rund 575 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2019 einen Umsatz von 127,6 Millionen Euro.

Quelle: Rhenus, Foto: LOXX Holding GmbH.




Bundesverkehrsministerium fördert wieder Gas-Lkw

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt das Flottenaustauschprogramm mit dem das Bundesverkehrsministeriums den Transport- und Logistikunternehmen eine dringend benötigte Finanzierungsunterstützung bei der umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Nutzfahrzeugflotten bietet.

„Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind im Nah- und Regionalverkehr tätig, wo aufgrund der relativ geringen Kilometerleistung auch ältere Fahrzeuge im Bestand sind und nun sinnvoll ausgetauscht werden können“, so BWVL-Präsident Jochen Quick.

Aus Sicht des Verbandes bietet das Flottenaustauschprogramm insbesondere für mit CNG oder LNG betriebene Fahrzeuge wieder die Möglichkeit einer Anschaffungsfinanzierung, nachdem seit Anfang 2021 das bislang einschlägige Förderprogramm EEN gerade für diese Lkw die Förderung eigestellt hat. Mit maximal 15.000 Euro liegt die Förderung nun sogar bis zu 7.000 Euro höher als bisher. Zwar werden auch Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieben gefördert – diese stehen aber zurzeit nur bedingt zur Verfügung!

„Der Gasantrieb ist eine Brückentechnologie, für die eine Anschaffungsfinanzierung dringend erforderlich ist, insbesondere wenn die Mautbefreiung bis Ende 2022 verlängert wurde – entweder ganz oder gar nicht“, so Jochen Quick weiter.

Kritisch sieht der BWVL die Vorgabe, dass Altfahrzeuge über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein müssen. „Hier droht ein Ausschluss gerade der Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr im Zuge der Corona-bedingten Marktanpassung kurzfristig abgemeldet wurden. Gerade diese oftmals älteren und mit schlechterer Schadstoffklasse ausgestatteten Fahrzeuge sollten aber zugunsten umweltfreundlicherer Lkw ausgetauscht werden können“, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger.

Das sehr kurzfristig entwickelte Förderprogramm bedarf zumindest an dieser Stelle gegebenenfalls einer Korrektur! Anstatt auf die Dauer der Zulassung sollte auf die Dauer des Eigentums der Fahrzeuge im Unternehmen abgestellt werden.

Dann könnte das Flottenaustauschprogramm nach Meinung des BWVL für die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche durchaus einen erfolgreichen Anreiz zur umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Nutzfahrzeugflotten bieten!

Quelle: Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V., Foto: Ministerium für Verkehr