Empfang auch in Häfen und auf Flüssen

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Im Rahmen der laufenden Vergabe der 5G-Mobilfunk-Lizenzen müssen Netzbetreiber auch die Abdeckung von Häfen und Seewegen gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur hat Vergabebedingungen für die Versteigerung der sogenannten 5G-Frequenzen vorgelegt, über die der Beirat der Bundesnetzagentur Ende November beraten wird. Darin wurde eine Versorgungsauflage neu aufgenommen, nach der das Kernnetz der Wasserverkehrswege und die Seehäfen bis Ende 2024 vollständig durch mindestens einen Netzbetreiber mit einem schnellen Mobilfunkstandard versorgt werden müssen (mindestens 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) pro Antennensektor). Hamburg hatte sich gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern dafür eingesetzt.

Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien: „Eine moderne digitale Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dies gilt in besonderem Maße auch für unsere Häfen, in denen viele Betriebsabläufe auf eine schnelle Mobilfunkinfrastruktur angewiesen sind. Mit der Aufnahme der Mobilfunkversorgung des Kernnetzes der Wasserstraßen und der Seehäfen in die Auflagen der anstehenden 5G-Frequenzvergabe ist ein wichtiger Schritt erfolgt, der der Hafenwirtschaft helfen wird, wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Michael Westhagemann, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Die Wasserstraßen, allen voran die Elbe, haben eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaftsverkehre in Europa. Eine gute Mobilfunkversorgung dieser Wasserwege war in der Vergangenheit leider nicht überall gegeben. Hamburg hat sich gemeinsam mit den norddeutschen Ländern dafür stark gemacht, damit diese künftig eine gute Mobilfunkversorgung erhalten. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Bundesnetzagentur diesen wichtigen Punkt bei der anstehenden Vergabe der Mobilfunkfrequenzen unterstützt.“

Die Lotsenbrüderschaft Elbe hat Anfang 2018 gegenüber dem Senat die Unterversorgung der Elbe und der Küstengewässer mit Mobilfunk thematisiert. Hamburg hat im Rahmen der Gespräche mit der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln des anstehenden Frequenzvergabeverfahrens auf dieses Versorgungsproblem hingewiesen. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr eine Versorgung der Wasserverkehrswege im Kernnetz und der Seehäfen mit 50 Megabit/s bis Ende 2024 durch mindestens einen Netzbetreiber in die Vergaberegelungen aufgenommen. Das Leistungsziel kann dabei auch mit 4G-Mobilfunk (LTE) erfüllt werden.

Quelle: Behörde für Kultur und Medien, Foto: HHM / Michael Lindner

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