Im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Die aktuellen sommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass des Rheins locken. Doch Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei warnen: In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: „Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten.“ In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Im Jahr 2017 rückte die Feuerwehr Düsseldorf zu insgesamt 50 (2016: 38) Meldungen zu „Personen im Rhein“ aus. Dabei konnten 21 (2016: 24) Menschen gerettet werden. Von den 12 (2016: 9) ins Krankenhaus transportierten Geretteten wurden 2 (2016: 5) vor Ort reanimiert, für 2 Menschen kam jede Hilfe zu spät (2016: 2). Dieses Jahr musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 28 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei mussten 10 Menschen, einer davon nach Reanimation, zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert werden. Zwei Menschen konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.

Bereits am 1. Februar meldet eine Passantin ein gekentertes Ruderboot mit drei Menschen auf dem Rhein. Vor Eintreffen der ersten Rettungskräfte hatten bereits die Insassen eines anderen Ruderbootes die drei Sportler aus dem Wasser geholt und an Land gebracht. Nach dem der Notarzt alle untersucht hatte, transportierten drei Rettungswagen die stark unterkühlten Personen in Düsseldorfer Krankenhäuser.

Der Sprung ins kühle Nass kann tödlich enden – Beispiele aus den letzten Jahren:

Ende Mai 2017 rettet die Feuerwehr einen 40 Jahre alten Mann aus dem Rhein in Höhe des Parlamentsufers, trotz sofort eingeleiteter Reanimation verstarb der nächtliche Schwimmer im Krankenhaus. Ein 18-jähriger Mann verstarb im August 2016 Höhe Einbrungen, beim Versuch sich kurz abzukühlen. Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im „Supersommer“ 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben. Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des „Rückschwalles“: Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier

Wo das Baden erlaubt ist

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind die:

• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderwegessowie der

• Suitbertussee

• Fliednersee

• Lambertussee in Kaiserswerth

• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen

• Südpark-See

• Unisee

• Elbsee Süd und Nord.

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:

• Nie überhitzt ins Wasser gehen,

• nie alkoholisiert schwimmen gehen,

• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,

• nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen.

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!

Quelle: Stadt Düsseldorf, Foto: Tanja Pickartz