Infrastrukturplanungen müssen schneller werden

Die Landesregierung ist sich einig: Planungen in Nordrhein-Westfalen müssen schneller vorankommen, um große Infrastrukturprojekte voranzubringen. Immer wieder führen aufwändige Klageverfahren zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung.

Vor dem Hintergrund diskutierten am Dienstagabend beim Düsseldorfer Stadttorgespräch Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach und Verkehrsminister Hendrik Wüst über gesetzliche Anpassungen bei gerichtlichen Verfahren. Vor hochkarätigem Fachpublikum ging es vor allem um die Optimierung von Verfahrensabläufen durch klarere Strukturierung und Konzentration.

Wüst: „Wir machen Tempo bei Planungen. Es gibt mehr Personal und mehr Geld für Planungsleistungen externer Ingenieurbüros. Die Planer nutzen auch die Chancen der Digitalisierung, um Planungen visuell darzustellen, damit die Menschen wissen, was kommt. Ich bin Peter Biesenbach dankbar, dass er sich für die Beschleunigung von gerichtlichen Verfahren einsetzt.“

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Justizministeriums diskutiert der Bund zurzeit Änderungen an der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Weg ist die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte in bestimmten Planfeststellungsverfahren. Auch die Einrichtung spezieller Wirtschafts- und Planungsspruchkörper könnte Verwaltungsgerichte entlasten und schnellere Ergebnisse in Verfahren zur Plangenehmigung liefern.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Die Verwaltungsgerichtsordnung braucht keine grundlegende Reform. Punktuelle Änderungen und Innovationen, die praktisch durchaus große Wirkung haben können, sind jedoch angezeigt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gerichtlicher Planungs- und Wirtschaftsverfahren, die mit dem im Mai 2019 im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf schneller und effizienter geführt werden könnten. Gleichzeitig wird hiermit die Wirtschaftskompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit stärker als bisher herausgestellt.“

Biesenbach befürwortet auch die Einführung eines sogenannten konzentrierten Verfahrens. Dabei können in einem frühen ersten Erörterungstermin Rechtsfragen geklärt und durch frühzeitige prozessleitende Anordnungen der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens strukturiert werden.

Wüst plädierte zudem auch für gesetzliche Stichtagsregelungen; damit müssten während des laufenden Genehmigungsverfahrens Planungen nicht mehr ständig den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzesänderungen angepasst werden.

Das Auditorium war sich einig, dass ein bereits praktizierter Weg, der verstärkte Einsatz von Maßnahmengesetzen, öfter genutzt werden sollte. Dabei werden zentrale, systemrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte direkt durch projektbezogene Maßnahmengesetze vom Deutschen Bundestag zugelassen.

Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundestag ein erstes Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Ein weiteres Gesetz zur Planungsbeschleunigung vor allem im Eisenbahnbereich ist gerade zur Beratung an den Bundesrat gegangen.

Quelle: Verkehrsministerium NRW, Foto: VM/ Tillmann