Mannheimer Akte feierlich nach Duisburg gebracht

Im vergangenen Jahr feierte die Revidierte Rheinschifffahrtsakte – kurz Mannheimer Akte – ihr 150-jähriges Bestehen. Ratifiziert wurde das internationale Abkommen, das auch heute noch den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt, am 17. Oktober 1868 durch die damaligen Anrainerstaaten Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden.

Heute wurde die Mannheimer Akte zwecks einer Ausstellung im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt im Rahmen eines Festaktes in Duisburg in Empfang genommen. Ein Boot der Wasserschutzpolizei brachte den Koffer mit den Originaldokumenten zum Anleger des Museums im Eisenbahnbassin in Ruhrort, wo die Akte vom Duisburger Kulturdezernenten Thomas Krützberg entgegen genommen wurde. Roberto Spranzi (DTG, Duisburg), Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), würdigte im Rahmen eines Grußwortes das Regelwerk:

„Die Mannheimer Akte ist auch heute noch für die Binnenschifffahrt von herausragender Bedeutung. Sie sichert seit mittlerweile über 150 Jahren die abgabenfreie Befahrung des Rheins – einer der bedeutendsten Wasserstraßen und Transportadern in Europa. Die Unterzeichner haben mit der Verabschiedung dieses völkerrechtlichen Vertrages große Weitsicht bewiesen und den Weg für den Freihandel zwischen den Staaten geebnet. Die Schifffahrt auf dem Rhein hat einen großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg und der Wahrung des Wohlstandes in Europa. Gerade in Zeiten, in denen es immer wieder Diskussionen um Zölle und Handelsbarrieren gibt, muss die Rheinschifffahrtsakte als pragmatisches und funktionierendes Beispiel für freien Handel hervorgehoben werden. Im Übrigen ist die Akte ein Beispiel gelungener europäischer Zusammenarbeit“.

Eigentlicher Aufbewahrungsort der Originalakte ist der Sitz der in Folge des Abkommens entstandenen Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg, die bis heute als „Hüterin“ der freien Rheinschifffahrt fungiert. Anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahr 2018 wurde die Akte im Mannheimer Schloss ausgestellt und wird nun an verschiedenen Standorten längs des Rheins präsentiert. „Duisburg ist mit seinem bekannten Hafenstadtteil Ruhrort und dem größten Binnenhafen Europas das ‚Herz der Binnenschifffahrt‘ und damit ein würdiger Ort, um das Original der Akte samt zugehöriger Ratifikationsurkunden Interessierten zugänglich zu machen“, so der BDB-Vizepräsident.

Zu den Ehrengästen beim Empfang des Regelwerks gehörten auch Achim Wehrmann, ZKR-Präsident und Leiter der Unterabteilung Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium, und ZKR-Generalsekretär Bruno Georges. Die Mannheimer Akte kann noch bis 28. April 2019 im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt besichtigt werden.

Quelle und Foto: BDB,  vlnr: Bruno Georges (ZKR-Generalsekretär), Achim Wehrmann (ZKR-Präsident), Roberto Spranzi (BDB-Vizepräsident)