VSM und BDB fordern Reform

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klein150917 VSM und BDB fordern ZSUK-Reform

Das Gewerbe und die herstellende Industrie haben im Bereich der Binnenschifffahrt und des Binnenschiffbaus in den letzten Jahren zunehmend mit einer schleppenden Zulassung ihrer Wasserfahrzeuge zu kämpfen, so die Verbände. Auch sei es nach Festlegungen von Fahrzeugen durch die Wasserschutzpolizei kaum möglich, kurzfristig einen anerkannten Sachverständigen zu dem festgelegten Schiff zu bekommen, der die Erlaubnis zur Weiterfahrt erteilen könnte. Diese Probleme haben sich in den letzten Jahren so sehr verschärft, dass der Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM) und der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) dringenden Reformbedarf der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) sehen.

Wie der Seeschiffbau sei der Binnenschiffbau auf Innovationen angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Neue Technologien, zum Beispiel energieeffiziente und damit umweltfreundlichere Antriebe, alternative Kraftstoffe und neue Werkstoffe, erforderten aber flexible Vorschriften, die alternatives äquivalentes Design schneller zulassen. Derartige Konstruktionen bieten eine gleichwertige Sicherheit, sind aber bislang noch nicht ausdrücklich zugelassen, so die Verbände. Demgegenüber wurden durch die grundlegende Revision der Regelungen in der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) und Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) von 2009 viele bis dahin geltende Ermessensspielräume abgeschafft und Bauvorschriften im Detail erlassen. Um im stärker gewordenen Wettbewerb im Binnenschiffsbau bestehen zu können, sind aber schlankere Vorschriften, eine kundenorientierte Schifffahrtsverwaltung und eine Entbürokratisierung der Verfahren notwendig, so BDB und VSM einmütig

Immer mehr Aufgaben bei der ZSUK stellen die Geduld der Werften und Schiffseigner auf eine harte Probe, so die jetzige Klage. Die Wartezeiten für Besichtigungen oder Besprechungen betragen inzwischen bis zu vier Monate.

Insbesondere ist seibeklagen:

  • umständliche oder schleppende Zulassungen für schiffbauliche Lösungen, die zwar nicht dem Buchstaben der RheinSchUO oder BinSchUO entsprechen, für die es aber den Nachweis gleichwertiger Sicherheit gibt.
  • zu geringe Personalausstattung mit Schiffbau- und Maschinenbauingenieuren.
  • zu viele vorläufige Schiffsatteste, die gerade auch bei grenzüberschreitenden Verkehren und/oder Versicherungen und finanzierenden Instituten Probleme verursachen und die zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Werften führen.

Deshalb schlagen die Verbände vor, künftig unter erleichterten Bedingungen Sachverständige zuzulassen und sicherzustellen, dass auch außerhalb der Bürozeiten der WSV Sachverständige die Weiterfahrt von Fahrzeugen erlauben können sowie dass die Besichtigerteams auf ein bis zwei Personen beschränkt werden. Dadurch würden die Schiffsuntersuchungskommissionen, die sich derzeit einer angespannten personellen Situation ausgesetzt sehen, erheblich entlastet – unter Aufrechterhaltung eines gleichwertigen Sicherheitsstandards. Auch sollten die Erfahrungen von Nachbarstaaten mit einer stärkeren Beteiligung privater Inspektoren ausgewertet und eine stärkere Berücksichtigung der von anerkannten Stellen ausgestellten Bescheinigungen geprüft werden. Schließlich sollten, so die Verbände, möglichst viele Vorschriften so gefasst werden, dass primär die Schutzziele definiert werden, damit es für alternative Konstruktionen eine Basis für deren Bewertung gibt.

Quelle und Foto: BDB und VSM

 

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