Elmar te Neues folgt auf Heinz Schmidt

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Der Krefelder Unternehmer Elmar te Neues, Geschäftsführer des J. FINCK & CO Papier- und Folienwerks, ist von der Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein zum neuen Präsidenten gewählt worden.

Er tritt damit die Nachfolge des Mönchengladbacher Unternehmers Heinz Schmidt an, dessen Amtszeit nach fast acht Jahren satzungsgemäß endete. Anlässlich des Amtswechsels hatte die IHK zu einem Empfang in den Mönchengladbacher Borussia-Park geladen.

Nach der Begrüßung der Gäste durch IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz und einem Grußwort des Präsidenten von IHK NRW, Ralf Kersting, blickte Dr. Dieter Porschen, ehemaliger Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, auf Schmidts vielfältiges ehrenamtliches Engagement und sein Wirken als IHK-Präsident zurück: „Die Grundlage seiner Erfolgsgeschichte ist seine Fähigkeit, Menschen ernst zu nehmen, sie zu begeistern und durch eigenes Tun herauszufordern.“

Heinz Schmidt begann sein ehrematliches Engagement bei der IHK Mittlerer Niederrhein 1977 als Prüfer. Seit 20 Jahren ist er Mitglied der Vollversammlung, von 1998 bis 2007 war er Vizerpräsident der IHK, er leitete viele Jahren den Berufsbildungsausschuss sowie den Regionalausschuss Mönchengladbach, und 2009 wurde er schließlich zum Präsidenten gewählt.

Besonders leidenschaftlich habe sich Schmidt stets für die berufliche Bildung junger Menschen engagiert, wie Porschen betonte. Mit zahlreichen Initiativen und Projekten habe die IHK unter Schmidts Führung dazu beigetragen, dass am Niederrhein Auszubildende und Betriebe zueinander finden und die Zahl der geschlossenen Ausbildungsverträge auch in schwierigen Zeiten stabil geblieben war.

Porschen erinnerte auch an Schmidts Eintreten für die Gründung einer Metropolregion Rheinland: „Einer der wesentlichen Treiber war Heinz Schmidt.“ Das Gleiche gelte für den Masterplan Mönchengladbach, so Porschen: „Wer bei der Gründung des Masterplan-Vereins dabei war, hat bei vielen nächtlichen Sitzungen sein Engagement erlebt.“ Dass sich der Masterplan zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt hat und in Mönchengladbach Aufbruchstimmung herrscht, ist vor allem auch Heinz Schmidt zu verdanken. Er sei stets zutiefst davon überzeugt gewesen, dass Unternehmer eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern,aber auch gegenüber ihrer Heimatregion haben.

Heinz Schmidt bedankte sich für die freundlichen Worte: „IHK-Arbeit ist Team-Arbeit. Die Zusammenarbeit mit dem Präsidium, mit der Vollversammlung und mit den hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern habe ich als sehr vertrauensvoll erlebt. Die Diskussionen waren manchmal kontrovers, aber immer fruchtbar.“

Schmidt erinnerte an den Beginn seiner Amtszeit: „Es waren unruhige Zeiten, 2009 erlebten wir die schwerwiegendste Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Die IHK reagierte mit einem Bündel von Maßnahmen und Angeboten für die Unternehmen.“ Heute sei der Mittlere Niederrhein gut aufgestellt und die Unternehmen seien optimistisch ins Jahr gestartet.

Der neugewählte IHK-Präsident bedankte sich für das Vertrauen der Vollversammlung: „Unternehmer sein, bedeutet Verantwortung zu übernehmen – für Mitarbeiter, für Kunden und Partner, für die Heimatstadt und für den Standort.“ Elmar te Neues erinnerte an die drei Säulen der IHK-Arbeit: Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wie die Berufsausbildung und Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen. „Die IHK ist der Partner und der Unterstützer der Unternehmen“, sagte te Neues. „Wir bieten bereits eine Fülle von Angeboten, daran möchte ich anknüpfen.“ Künftig wolle die IHK ihren Mitgliedern noch serviceorientierter zur Seite stehen, insbesondere bei Fragen rund um die Digitalisierung. „Es gibt noch viele Herausforderungen für die IHK“, sagte te Neues. „Ob Breitbandausbau, die Bekämpfung des Fachkräftemangels oder der Ausbau der Infrastruktur – es gibt noch viel zu tun.“

In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Vollversammlung auch die acht Vizepräsidenten gewählt: Wiedergewählt wurden Dr. Erich Bröker (Jagenberg AG, Krefeld) und Dr. Stefan Dresely (Currenta GmbH & Co. OHG, Krefeld). Neu ins Präsidium wurden gewählt: Prof. Dr. Joerg Dederichs (3M Deutschland GmbH, Neuss), Dr. Claus Schwenzer (Effertz Tore GmbH, Mönchengladbach), Susanne Cremer-Thywissen (Eventkommunikation, Neuss), Rainer Höppner (Höppner Moden GmbH, Willich), Hartmut Wnuck (Stadtsparkasse Mönchengladbach) und Christoph Buchbender (RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft, Neuss).

Quelle und Foto: IHK Mittlerer Niederrhein, Der neue IHK-Präsident Elmar te Neues (M.) nimmt die Glückwünsche seines Vorgängers Heinz Schmidt (l.) und des IHK-Hauptgeschäftsführers Jürgen Steinmetz entgegen. 




Fahrrinnenanpassung Elbe wird kommen

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„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen“, sagt Jens Meier, Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe.

Die Fahrrinnenanpassung werde kommen, nun gehe es noch darum, das Verfahren zu ergänzen. „Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die Fragen zu möglichen Schwankungen beim Salzgehalt der Elbe zu klären und im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung auch Anforderungen an zusätzliche Ausgleichsflächen in den Planungen zu berücksichtigen.“ Die zuständige Projektgruppe werde mit Hochdruck daran arbeiten, für eine konkrete Aussage zum Zeitrahmen sei es jedoch derzeit noch zu früh.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass der gesamte Planungsvorgang keine Mängel aufwies und die Einwände der Umweltverbände hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen nicht durchgreifen. Auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie sei eingehalten worden. Lediglich beim Schutz einer Pflanze, des Schierlings-Wasserfenchels, und bei der Ausweisung von Kohärenzflächen müsse nachgebessert werden, dann sei die Maßnahme umzusetzen.

„Damit ist klar, dass die Fahrrinnenanpassung kommt, aber wir bedauern den erneuten Zeitverlust bei der Umsetzung der Maßnahme. Wichtig ist aber: Für die Schifffahrt auf der Elbe und den Betrieb im Hamburger Hafen ändert sich nichts. Wir waren bisher in der Lage, die größten Containerschiffe abzufertigen, das wird auch in Zukunft so sein. Eine Verschlechterung tritt somit nicht ein“, sagt Ingo Egloff, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V.

Der Hamburger Hafen ist Deutschlands größter Universalhafen und sichert mehr als 156.000 Arbeitsplätze in der Metropolregion Hamburg. Der Hafen ist auch wichtiger Industriestandort und mit einer Bruttowertschöpfung von 21,8 Milliarden Euro von großer Bedeutung für die gesamte deutsche Volkswirtschaft. Für die Stadt Hamburg geht es auch um 900 Millionen € Steuereinnahmen, die der Hafen generiert.

„Deshalb ist es wichtig, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Anpassung des Verkehrswegs Elbe keine Zweifel bestehen. Wir sind zuversichtlich, dass die Planungsbehörden alles tun werden, schnell zu einem Ergebnis zu kommen“, so Egloff.

Weitere Stimmen zu der Entscheidung:

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Das heutige Urteil hat bestätigt: Die Elbvertiefung wird kommen. Wir werden nun die Urteilsbegründung genau analysieren und die Planungen  schnellstmöglich anpassen. Die Elbvertiefung ist hochwirtschaftlich und unverzichtbar, um modernen Frachtschiffen den sicheren Zugang zum Hamburger Hafen zu ermöglichen. Für Deutschland als Export- und Logistikweltmeister ist ein moderner, leistungsfähiger Containerverkehr von enormer Bedeutung.“

Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg: „Gemeinsam und im engen Schulterschluss mit der Hafenverwaltung und der Politik müssen bis zur Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses alle Potentiale ausgeschöpft werden, damit der Hafen Hamburg als größter deutscher und einer der bedeutendsten europäischen Seehäfen auch weiterhin in der 1. Liga mitspielt.“

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen- und Logistik AG: „Nach dem langwierigen Verfahren und angesichts des harten Wettbewerbs zwischen den wichtigen europäischen Häfen hätte ich mir ein Ergebnis gewünscht, das nicht weitere zeitliche Verzögerungen bei der Fahrrinnenanpassung der Elbe zur Folge hat. Planungssicherheit ist für uns und unsere Kunden von großer Bedeutung. Wir erwarten daher, dass durch die Verfahrensbeteiligten bestehende Unsicherheiten möglichst schnell beseitigt werden. Die Fahrrinnenanpassung muss schnell realisiert werden, damit der Hamburger Hafen seine Wettbewerbsfähigkeit weiter sichert. Es liegt im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, dass alle Verantwortlichen nun eng zusammenwirken. Die HHLA hält einen zielführenden Dialog für sinnvoll, in den die Politik, die zuständigen Behörden im Hafen, Verbände und Unternehmen eingebunden werden.

Der Hamburger Hafen geht in keine ungewisse Zukunft. Für ihn sprechen viele besondere Qualitäten: seine gute Hinterlandanbindung, seine Ausstattung mit moderner Technik, seine hohe Abfertigungsqualität und nicht zuletzt seine leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit haben wir im Wettbewerb gute Chancen. Wichtigstes Erfolgsrezept bleibt die Zufriedenheit unserer Kunden. Dafür werden wir auch nach dieser Entscheidung alles tun.“

Frank Dreeke, Präsident Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe: „Der ZDS bedauert die heutige Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar den Bestand der Planfeststellungsbeschlüsse bestätigt, diese jedoch für noch nicht vollziehbar erklärt. Die Planungsbehörden sind nunmehr gefordert, die vom Gericht aufgezeigten Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens zügig zu beheben. Der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ist auf bedarfsgerecht ausgebaute Seewege angewiesen. Die Politik muss dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturprojekte schneller zustande kommen. Mit Verfahren, die über 15 Jahre dauern, verspielen wir unsere Wettbewerbsvorteile. Die Europäische Union, Bund und Länder müssen das Planungs- und Umweltrecht reformieren.“

Johan P. Schryver, Vorsitzender des Vereins Hamburger Spediteure (VHSp): „Auch wenn es begrüßenswert ist, dass nahezu alle von den klagenden Umweltverbänden vorgetragenen Einwände vom Gericht als unbegründet abgewiesen wurden, überwiegt doch die Enttäuschung darüber, dass der Schierlings-Wasserfenchel schützenswerter sein soll, als die Zukunftsfähigkeit einer der bedeutendsten Wirtschaftsbereiche Deutschlands, und damit die Arbeitsplätze tausender Arbeitnehmer. Die nunmehr 15 Jahre andauernde Umsetzung der Fahrrinnenanpassung ist ein offensichtlicher Beleg dafür, dass das deutsche Planungsrecht und insbesondere das Verbandsklagerecht einer Korrektur bedarf, da es inzwischen zu einem reinen Blockadeinstrument gegen Infrastrukturvorhaben geworden ist.“ Der VHSp fordert die für die Umsetzung verantwortlich Planungsbehörden dazu auf, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um die vom Gericht gemachten Auflagen schnellstmöglich zu beseitigen.

Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe: „Die Lotsenbrüderschaft Elbe bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Fahrrinnenanpassung. Seit über 300 Jahren sorgen die Elblotsen für eine sichere und störungsfreie Schifffahrt auf der Elbe. Diese Arbeit wird durch den zunehmenden Schiffsverkehr immer schwieriger. Der Bund muss seine Pläne für die Fahrrinnenanpassung schnellstens gerichtsfest überarbeiten. Das darf nicht weiter aufgeschoben werden.“

Dr. Wolfgang Blank, Vorsitzender der IHK Nord: „Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für die norddeutsche Wirtschaft kommt nicht schnell genug voran. Zwar bleibt der Planfeststellungsbeschluss bestehen, dennoch müssen Mängel aus Sicht des Gerichts geheilt werden. Ein Ergänzungsverfahren hin zu einem Planergänzungsbeschluss III bedeutet erneut eine zeitliche Verzögerung des Verfahrens. Aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft bedarf es daher einer grundsätzlichen Reform des Planungsrechts, um Deutschland auch zukünftig wettbewerbsfähig zu halten.“

Uwe Beckmeyer, Maritimer Koordinator der Bundesregierung: „Das heutige Urteil ist wegweisend für die gesamte deutsche und europäische Hafenbranche. Es fordert die Vereinbarkeit von Ausbauplanungen für Häfen mit Naturschutz ganz konkret ein und hat damit auch Auswirkungen auf künftige Planungen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens, aber auch der deutschen Häfen insgesamt, kommt es damit jetzt darauf an, die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Nachbesserungen schnell und konsequent umzusetzen. Die Elbvertiefung ist ein ganz zentrales Infrastrukturprojekt, damit der Hamburger Hafen auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen und Beschäftigung nachhaltig gesichert werden kann. Gleiches gilt auch für die Weser und Bremischen Häfen. Als Exportnation sind wir auf verlässliche Hafeninfrastrukturen mehr denn je angewiesen.“

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass erneut planerische Nachbesserungen erforderlich sind, um die Fahrrinnen der Elbe seewärtig anzupassen, nehmen wir zur Kenntnis. Angesichts der schon jetzt enorm langen Vorlaufzeit des Projektes hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Die Elbvertiefung ist für den Hafen- und Logistikstandort Deutschland von größter Bedeutung. Insofern ist es gut und wichtig, dass das Gericht die verkehrliche Notwendigkeit nochmals bestätigt hat. Künftig müssen so wichtige Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland sehr viel schneller gebaut werden“, bewertete der DVF-Präsidiumsvorsitzende Dr. Ulrich Nußbaum das Urteil.

Die Elbvertiefung hat laut Nußbaum nicht nur Auswirkungen unmittelbar auf die Arbeitsplätze im Hafen Hamburg, sondern ist von entscheidender nationaler Bedeutung. Warenströme und damit die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Logistikkette würden auf ganz Deutschland wirken. „Wie gut das künftig im Falle des Hamburger Hafens gelingt, hängt auch von den Verantwortlichen ab, die nun aufgerufen sind, die gerichtlichen Auflagen schnell umzusetzen“, so Nußbaum.

Mit der Elbvertiefung soll ermöglicht werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern tidenunabhängig den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen auf der Flutwelle Schiffe mit 14,50 Metern Tiefgang die Elbe passieren können. Dazu muss die Fahrrinne auf einigen Abschnitten der Elbe vertieft oder verbreitert werden, so dass die Begegnung von zwei großen Containerschiffen möglich wird.

Quelle: Hafen Hamburg, DVF, Foto: HHM




Elbvertiefung teilweise nachbesserungsbedürftig

Gigantentreffen: EUROPA, DEUTSCHLAND, HAMBURG, (EUROPE, GERMANY), 16.04.2009: Ever Conquest (vorne) und Carlotte Maersk, Container,  Hamburger Hafen, Elbe, Schiff, Seeschiff, Containerschiff, Logistik, Transport, Wirtschaft, Boom, Reederei AP Moller Maersk, Conti Reederei,   Luftbild, Luftansicht, Luftaufnahme, Aufwind-Luftbilder c o p y r i g h t : A U F W I N D - L U F T B I L D E R . de G e r t r u d - B a e u m e r - S t i e g 1 0 2,  2 1 0 3 5 H a m b u r g , G e r m a n y P h o n e + 4 9 (0) 1 7 1 - 6 8 6 6 0 6 9  E m a i l H w e i 1 @ a o l . c o m w w w . a u f w i n d - l u f t b i l d e r . d e K o n t o : P o s t b a n k H a m b u r g  B l z : 2 0 0 1 0 0 2 0  K o n t o : 5 8 3 6 5 7 2 0 9 V e r o e f f e n t l i c h u n g  n u r  m i t  H o n o r a r  n a c h M F M, N a m e n s n e n n u n g  u n d B e l e g e x e m p l a r !

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen. Die habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung für die nach der FFH-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel wird den strengen Schutzanforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beeinträchtigungen des Schierlings-Wasserfenchels durch einen vorhabenbedingten Anstieg des Salzgehalts unterschätzt worden sind, weil den Prüfungen ein nicht ausreichend vorsorglicher Oberwasserabfluss zugrunde gelegt wurde. Teilweise zu beanstanden sind auch die Regelungen der Planfeststellungsbeschlüsse zur Kohärenzsicherung. Für die auf niedersächsischem Gebiet vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen lässt sich nicht feststellen, dass sie über die Maßnahmen des Gebietsmanagements hinausgehen, die unabhängig von dem Ausbauvorhaben ohnehin ergriffen werden müssen. Die durch gesonderten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Maßnahme „Spadenlander Busch/Kreetsand“ scheidet als Kohärenzmaßnahme aus, weil sie ausdrücklich als Maßnahme des Gebietsmanagements qualifiziert und genehmigt worden ist. Eine Doppelverwertung als Standard- und Kohärenzmaßnahme ist habitatschutzrechtlich unzulässig. Diese Mängel können aber geheilt werden und führen daher nicht zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse.
Die sonstigen Rügen der Kläger greifen nicht durch. Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war im ergänzenden Verfahren nicht erforderlich. Die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu beanstanden. Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfeststellungsbehörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen. Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer geschützter Arten, etwa der Finte oder von Brutvögeln, haben die Planfeststellungsbehörden zu Recht verneint. Die habitatschutzrechtliche Alternativenprüfung begegnet ebenfalls keinen Bedenken, namentlich mussten sich die Vorhabenträger nicht auf eine Hafenkooperation verweisen lassen. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch läuft es dem Verbesserungsgebot zuwider. Mögliche Beeinträchtigungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Qualitätskomponenten sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht,  Foto: AUFWIND-LUFTBILDER. de




Maritimer Koordinator legt Bericht vor

Das Bundeskabinett hat den „Vierten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland“verabschiedet.

Dieser wird alle zwei Jahre zur Nationalen Maritimen Konferenz vorgelegt und beschreibt die aktuelle Lage sowie Fördermaßnahmen und politische Schwerpunkte der Bundesregierung in den Bereichen Seeschifffahrt und Häfen, maritime Industrie, Offshore-Windenergie und Meeresforschung.

Der Maritime Koordinator und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer: „Der vorgelegte Bericht unterstreicht die strategische Bedeutung der maritimen Branche für die Grundversorgung unserer Industrie mit Rohstoffen und Wirtschaftsgütern. Die Bundesregierung unterstützt die maritime Wirtschaft deshalb mit einer gezielten Innovationspolitik. Der Bericht zeigt, dass die maritime Branche in Deutschland gut aufgestellt ist und den internationalen Wettbewerb nicht zu scheuen braucht. Wir müssen aber am Ball bleiben und uns auf künftige Herausforderungen einstellen. Bis zur Nationalen Maritimen Konferenz im Oktober werden wir eine maritime Strategie erstellen und damit die Weichen für die Zukunft stellen.“

Eine wesentliche Säule der Innovationspolitik ist die Schiffbaupolitik. Zum 1. Juni 2015 wurde das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ verlängert. Es unterstützt die Markteinführung von Innovationen. Künftig ist zudem der Bau kleiner Schiffe und beweglicher Offshore-Strukturen förderfähig. Weitere wichtige Elemente der schiffbaulichen Förderstrategie des Bundes sind das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Maritime Technologien für die nächste Generation“, die sogenannten CIRR-Zinsausgleichsgarantien sowie die Exportkreditgarantien des Bundes.

Der Bericht zeigt, dass sich die wirtschaftliche Lage der deutschen Werften in den vergangenen beiden Jahren verbessert hat. Der Wert des Auftragsbestandes erhöhte sich von 9,1 Mrd. Euro Ende 2013 auf 10,8 Mrd. Euro Ende 2014. Die Umsätze lagen in 2014 bei 6,4 Mrd. Euro (2013: 5 Mrd. Euro). Die Zahl der Beschäftigten auf deutschen Werften stieg im vergangenen Jahr um 6 % auf 17.854 (2013: 16.729). Die Schiffbau- und Offshore-Zulieferindustrie konnte, trotz der Werftenkrise in China, ihren Umsatz leicht steigern und damit ihre Spitzenposition im Export weiter ausbauen. Die deutschen Unternehmen, die rund 67.000 Beschäftigte zählen, erwirtschafteten in 2014 einen Umsatz von 11,9 Mrd. Euro (+1,7 %); die Exportquote betrug 74 %. Bei den Auftragseingängen war ein Plus von 4,3 % zu verzeichnen.

Der Bericht unterstreicht zudem die zentrale Rolle des Nationalen Masterplans Maritime Technologien, der von der Bundesregierung zu einem strategischen Instrument für die gesamte maritime Industrie fortentwickelt wird und künftig auch zentrale Zukunftsthemen der Branche wie „Green Shipping“ und „Industrie 4.0“ umfasst. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war die Aufnahme der maritimen Technologien in die Hightech-Strategie der Bundesregierung in 2014.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie




Erforschen neuer Managementanforderungen

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An der Europäischen Fachhochschule (EUFH) wurde ein Institut für Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung (IPK) gegründet.

Mit einem starken Fokus auf der Forschung und Weiterbildung möchte die EUFH auf diese Weise vor allem einen Beitrag zur Unterstützung ihrer Kooperationspartner in der Wirtschaft leisten. Aufgrund von Megatrends wie der fortschreitenden Digitalisierung haben sich die Anforderungen an ein modernes Management stark verändert und werden auch in Zukunft einem starken Wandel unterliegen. Hierauf reagiert die Hochschule, die gemeinsam mit rund 600 Unternehmen den Management-Nachwuchs für die Zukunft ausbildet, nun mit ihren in einem neuen Institut gebündelten Kräften.

„Die Digitalisierung oder auch das Thema Industrie 4.0 eröffnen Unternehmen viele neue Möglichkeiten und Chancen, aber sie erfordern eben auch neue Kompetenzen im Management“, erläutert Prof. Dr. Michaela Moser, die den Bereich der Managementkompetenzen an der EUFH leitet und das neue Institut gemeinsam mit Prof. Dr. Ute Gartzen vom Fachbereich Industriemanagement ins Leben gerufen hat.

In das Institut ist der Bereich der Managementkompetenzen der EUFH eingegliedert. „Zeitgemäße Managementkompetenzen sind ein wichtiger Handlungsmotor im Unternehmen“, so Prof. Gartzen. „Das gezielte und effektive Ausüben der Managementfunktionen stellt letztlich den Unternehmenserfolg sicher.“

Das IPK wird nun durch neue Forschungsschwerpunkte insbesondere dazu beitragen, die an der EUFH gelehrten Managementkompetenzen weiter zu entwickeln und dabei Megatrends wie Industrie 4.0 oder Digitalisierung mit einzubeziehen. So bleiben Lehrinhalte immer aktuell und weiterhin ganz nah an der Praxis. Ein weiterer Schwerpunkt des Instituts wird im Bereich der externen Weiterbildung und der Beratung von mittelständischen Unternehmen liegen.

Quelle und Foto: EUFH, die beiden Professorinnen, die das Institut ins Leben gerufen haben, links Prof. Dr. Michaela Moser und rechts Prof. Dr. Ute Gartzen




CMA CGM TANYA erstmals in Hamburg eingelaufen

Hamburg 4-2-2017

Am 3. Februar hat die CMA CGM TANYA – das neueste Containerschiff der 536 Schiffe von CMA CGM – den Hafen von Hamburg zum ersten Mal angelaufen.

Fertiggestellt im Jahr 2016, eignet sich die 300 Meter lange CMA CGM TANYA optimal für den neu eingeführten Dienst EUROSAL XL. Das Containerschiff verkehrt zwischen Südamerikas Westküste und Europa und bietet ideale Voraussetzungen für die Verschiffung von Kühlprodukten.

Als die CMA CGM TANYA (10.000 TEU) am 3. Februar den Container Terminal Burchardkai im Hamburger Hafen erstmalig anlief, hatte das Schiff bereits einen langen Weg hinter sich: Durch den Ärmelkanal, über den Atlantischen Ozean und durch den Panamakanal, dessen neue Schleusen seit der Fertigstellung der Kanalerweiterung im letzten Jahr die Durchfahrt von Schiffen dieser Größe ermöglichen. Mit 300 Metern Länge und 48 Metern Breite ist die CMA CGM TANYA perfekt an die Gegebenheiten des Panamakanals und seiner neuen Schleusen angepasst. Auch sonst erfüllt die erst im Jahr 2016 abgelieferte
CMA CGM TANYA alle navigatorischen und kommerziellen Anforderungen des EUROSAL XL-Dienstes, in dem das Schiff eingesetzt wird.

Die CMA CGM TANYA spielt eine wichtige Rolle im EUROSAL XL-Dienst von CMA CGM – ein erstklassiger Dienst, der die südamerikanischen Länder Chile, Peru, Kolumbien, und Ecuador mit Mexiko und bedeutenden europäischen Häfen verbindet: Rotterdam, London, Hamburg, Antwerpen und Le Havre. Mit besten Transitzeiten, und pünktlich zur südamerikanischen Erntesaison, bietet der Dienst ideale Voraussetzungen für die Verschiffung von Kühlprodukten, wie z.B. frisches Obst und Gemüse, Fleisch oder Meeresfrüchte. So kann auf allen Schiffen des Dienstes auf eine große Anzahl an Reefer-Plugs zurückgegriffen werden – über 35.000 Tonnen temperaturabhängiger Ladung können alleine mit der CMA CGM TANYA verschifft werden. Dabei kommen modernste, umweltfreundliche Technologien zum Einsatz. Die eingesetzten Kühlcontainer verfügen neben hoher Kapazität und Ladungssicherung über hochmoderne und emissionsarme Kühltechniken, die dem Nachhaltigkeitsanspruch der CMA CGM Group gerecht werden.

Von Hamburg aus können die Kunden die intraeuropäischen Dienste von CMA CGM und OPDR in Anspruch nehmen, die schnelle Verbindungen in die skandinavische, baltische und russische Region bieten. Am 4. Februar hat die CMA CGM TANYA den Hafen von Hamburg verlassen und wird nach einigen europäischen Zwischenstopps wieder die elftätige Atlantiküberfahrt beginnen, um dann Kurs auf Südamerikas Westküste nehmen.

Quelle: HHM, Foto: HHM / Dietmar Hasenpusch




HGK veräußert Hafen Köln-Deutz

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Der Weg für die Umwandlung des Deutzer Hafens zu einem neuen Stadtviertel ist bereitet. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG hat ihre Grundstücke im Deutzer Hafen an die Stadtentwicklungsgesellschaft „moderne stadt“ veräußert.

Die städtebauliche Entwicklung des Hafenareals mit einer Gesamtfläche von 35 Hektar soll ab dem Jahr 2021 erfolgen.

Die HGK und die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH (moderne stadt) haben den Kaufvertrag im Dezember 2016 geschlossen. Er umfasst neben den Landflächen im Deutzer Hafen auch den Verkauf der Wasserfläche des Hafenbeckens bis zur Drehbrücke.

„Mit dem Verkauf des Deutzer Hafens eröffnet die HGK der wachsenden Stadt Köln die Möglichkeit, in bester innerstädtischer Lage ein völlig neues Quartier zu schaffen, in dem künftig tausende Menschen wohnen und arbeiten werden“, so HGK-Vorstandssprecher Horst Leonhardt. Die Entscheidung, den Logistikstandort aufzugeben, sei der HGK nicht leichtgefallen. „Doch um den Deutzer Hafen auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, hätte man ihn um-bauen und erweitern müssen. Die Folge wäre mehr Lkw-Verkehr inmitten einer stark verdichteten Wohnbebauung im Stadtzentrum, was zu absehbaren Konflikten geführt hätte.“

Im Kaufvertrag wurde festgelegt, dass der HGK sowie der RheinCargo GmbH & Co. KG als Hafenbetreiber bis zum 31.12.2020 weiterhin uneingeschränkt Nutzungsrechte für die Hafenflächen eingeräumt werden. Die RheinCargo wird den Deutzer Hafen bis zu diesem Datum weiterbetreiben. Für die im Hafen ansässigen Mieter der RheinCargo ändert sich bis Ende 2020 nichts. Danach beginnt die städtebauliche Entwicklung. „Wir sind bemüht, für unsere Mieter und Kunden in Deutz geeignete Ersatzstandorte in anderen Häfen der RheinCargo zu finden“, betont RheinCargo-Geschäftsführer Jan Sönke Eckel.

Damit ist ein wesentlicher Meilenstein zur Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem gemischten, zukunftsweisenden Wohn- und Dienstleistungsquartier mit höchster Lagequalität erreicht. Auf Basis des städtebaulichen Verfahrens im vergangenen Jahr werden die nächsten Pla-nungsschritte und die weitere Entwicklung des Gebietes durch die moderne stadt umgesetzt.

„Der Stadtteil Deutz wird damit eine deutlich spürbare städtebauliche Aufwertung als Wohn-standort erfahren“, so der Geschäftsführer der moderne stadt, Herr Andreas Röhrig. Nach der Räumung der Flächen im Hafen soll umgehend mit der baulichen Entwicklung des Areals begonnen werden.

Quelle: Häfen und Güterverkehr Köln AG, RheinCargo GmbH & Co. KG, moderne Stadt, Foto: HGK




Hafengruppe setzt auf Wachstum

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Die trimodale Aufstellung des Hafenverbundes SBO (Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH) sorgte dafür, dass die sechs Binnenhäfen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, der Tschechischen Republik sowie der brandenburgische Hafen Mühlberg trotz widriger Transportbedingungen wieder annähernd das Transportergebnis von 2015 erreichen konnten.

Insgesamt wurden 2,64 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen, ohne den baubedingt ruhenden Umschlagbetrieb im Hafen Torgau. Zum Hafenverbund gehören die Binnenhäfen in Dresden, Riesa, Torgau, Děčín, Lovosice und Dessau-Roßlau.

Wirtschaftlich wird es auf eines der besten Geschäftsjahre des Hafenverbundes hinauslaufen, hier verzeichnet die Hafengruppe ein deutliches Wachstum und entwickelt sich immer mehr zu einem Knotenpunkt für logistische Dienstleistungen an den einzelnen Standorten. Diese Entwicklung ist Basis für die effektive Nutzung vorhandener Infrastrukturen und der Verbesserung logistischer Abläufe für Anlieger und Nutzer. Grundlage der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Hafengruppe ist das Anbieten ganzheitlicher logistischer Lösungen für die angesiedelten Unternehmen und Kunden, vor allem im Bereich Container. Ein Beispiel ist der Standort Riesa, an dem nunmehr sämtliche, im Zusammenhang mit dem im Containertransport bestehenden Anforderungen und Aufgaben, dem Kunden direkt vor Ort angeboten werden können.

Obwohl die Häfen im Zeitraum vom Mai bis Oktober immer wieder mit anhaltenden niedrigen Wasserständen der Elbe zu kämpfen hatten, stieg der Binnenschiffsumschlag des Hafenverbundes im Jahr 2016 um 12 % auf über 235.000 Tonnen. Daraus resultierend ist festzustellen, dass das Binnenschiff als Transportträger bei ausreichendem Wasserstand der Elbe, weiterhin zu den ökologischsten und ökonomischsten Transportmöglichkeiten gehört und auch genutzt wird. Zeitweise konnte die Nachfrage nach verfügbarem Schiffsraum nicht bedient werden. Vor allem die Binnenhäfen Dresden und Roßlau konnten eine deutliche Steigerung des Schiffsumschlages um 67 % (Roßlau) und 35 % (Dresden) erzielen. Zu den im Hafenverbund transportierten Gütern gehörten Schrott, Container, Sojaschrot, Stahlbleche, Flussspat, Düngemittel, Stammholz und Projektladungen.

Der Güterumschlag per Eisenbahn des Hafenverbundes betrug im Jahr 2016 knapp 750.000 Tonnen (- 6,8 %). Die drastischen Zuwächse beim Eisenbahngüterverkehr in den Häfen Lovosice und Roßlau von 34,5 % (+ 23.517 Tonnen; Lovosice) und 36 % (+ 17.451 Tonnen; Roßlau) konnten nicht die Reduzierung der Tonnage im Hafen Riesa kompensieren. Die Ursache für den Rückgang am Standort Riesa ist der Rückgang beim Umschlag von Getreide und Düngemittel.

Der Containerumschlag im Hafen Riesa liegt leicht unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt wurden 37.987 TEU (Containereinheiten) umgeschlagen – ein Rückgang von 2.842 TEU gegenüber 2015. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Entwicklung am Weltmarkt. Bei den eigenen sächsischen Kunden konnte die SBO eine deutliche Steigerung verzeichnen. Die Container werden zweimal wöchentlich mit der Elbe-Container-Linie und fünfmal wöchentlich mit der Ganzzugverbindung Albatros-Express zwischen Riesa und Hamburg/Bremerhaven im täglichen Nachtsprung transportiert.

Die Standorte Dresden, Rosslau und Lovosice haben sich bereits seit Jahren als hervorragende Dienstleistungsstandorte für den Umschlag von Schwerlast- und Projektladungen etabliert. Durch die Vernetzung der drei Verkehrsträger Binnenschiff, Bahn und LKW konnten die Binnenhäfen der verladenen Wirtschaft auch im Jahr 2016 zuverlässige Transportketten anbieten. Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung der Häfen und nutzen sie für den Transport, der Lagerung und für die Weiterverarbeitung ihrer Güter.

Zufrieden zeigt sich die SBO mit der Annahme der neuen Schwergutumschlagmöglichkeit für den seit 2015 in Dresden in Betrieb genommenen Liebherr Raupenkran LR 1600/2 durch die Unternehmen. Somit entwickelt sich der Alberthafen in Dresden kontinuierlich zum Zentrum für Schwergutumschlag in der Region. Im Jahr 2016 erfolgten 42 Großverladungen mit einem Gesamtgewicht von über 5400 Tonnen. Auch der Schwesterhafen im tschechischen Lovosice profitiert von dem neuen Schwerlastkran im Hafen Dresden. So können Projektladungen aus Lovosice in Dresden vervollständigt und weiterverschifft werden oder auch umgedreht.

Auch der Hafen Mühlberg trug mit seiner Umschlagsmenge von über 9.395 Tonnen (Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 45 %) zum positiven Ergebnis bei. Ein Manko in Mühlberg ist weiterhin die fehlende Bahnanbindung.




Steffen Bauer wird COO der BU Shipping

BauerImperial

Steffen Bauer (36) hat zum 1. Februar bei Imperial Logistics International in der Business Unit Shipping die Position des Chief Operating Officers (COO) übernommen.

Er wird zukünftig gemeinsam mit Jens Kleiner (Chief Financial Officer) für die strategische Führung der Schifffahrtsaktivitäten verantwortlich sein und die Geschäftsentwicklung der Bereiche Schub-, Trocken-, Tank- und Küstenmotorschifffahrt national wie international vorantreiben. Seine bisherige Position als Director Business Unit Road (Liquid) bleibt davon unberührt. „Mit Steffen Bauer verstärken wir das Management-Team in der Business Unit Shipping um einen erfahrenen Experten, der seine strategische Führungskompetenz bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat“, erklärt Carsten Taucke, CEO von Imperial Logistics International.

Bauer, Diplom-Kaufmann (FH), ist seit Februar 2004 in verschiedenen Managementpositionen bei Imperial tätig. Er war zuletzt CSO (Chief Strategy Officer) in der Business Unit Shipping.

Quelle und Foto: Imperial Logistics International B.V. & Co. KG




Bald 18 Fahrten nach Duisburg

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Der Bahnoperateur Distri Rail wird die Fahrtenanzahl der Verbindung Rotterdam-Duisburg im Laufe dieses Jahres von 12 auf 18 Fahrten wöchentlich erhöhen.

„Diese Woche kommt bereits ein 13. Umlauf hinzu“, so Direktor Johan Booij. „Dabei werden nur die Terminals RWG und AMPT2 angesteuert.

„Im März erhöhen wir die Fahrtenanzahl höchstwahrscheinlich schon auf 18 wöchentliche Verbindungen. Bei diesem Fahrplan werden alle großen Rotterdamer Terminals jeden Tag bedient.”

Quelle und Foto: Port of Rotterdam