BÖB würdigt Mannheimer Akte

Unter dem Titel „150 Jahre Mannheimer Akte – Motor für eine dynamische Binnenschifffahrt“ fand der sechste Kongress der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) statt. Unter den geladenen Gästen waren Vertreter aus Politik, Verbänden und der verladenden Wirtschaft im Bereich der Binnenschifffahrt.

Die ZKR stellte sich auf diesem Kongress den Fragen der Bedeutung der Mannheimer Akte von heute und morgen sowie den Perspektiven und Herausforderungen der Rhein- und der Binnenschifffahrt im Allgemeinen.

Mannheims Hafendirektor und Präsidiumsmitglied des BÖB, Roland Hörner, begrüßte, dass zum 150. Jahrestag der Unterzeichnung der Mannheimer Akte nicht nur der Jubiläumskongress in Mannheim stattfand, sondern die historischen Originaldokumente der Mannheimer Akte öffentlich im Mannheimer Schloss ausgestellt wurden. Dort verbleiben Sie bis Ende November. Auf dem Kongress wurde die Mannheimer Erklärung von den Ministern der ZKR-Staaten unterzeichnet. Hiermit wird die Bedeutung der 150 Jahre alten Vereinbarung für den Freihandel bekräftigt. Alle Unterzeichner formulierten weitergehende und der Zeit angepasste Zielsetzungen sowie Aufgaben für die ZKR.

Die Zentralkommission wird aufgefordert, die Fortentwicklung der Digitalisierung, Automatisierung und anderer moderner Technologien voranzutreiben und damit zur Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Binnenschifffahrt beizutragen. Vereinbart wurde auch, dass die Rolle der Binnenschifffahrt als wirtschaftlich relevanten Verkehrsträger mit hohem Entwicklungs- und Innovationspotenzial zukünftig gestärkt werden soll. Eine beschleunigte Einbindung der Binnenschifffahrt in digitale und multi- modale Logistikketten ist hier von Nöten.

Die Mannheimer Akte hat den Grundsatz der Erhaltung, Instandhaltung und Verbesserung der Wasserstraße Rhein. Sie sichert und verbürgt bis heute die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein. Hierzu zählt unter anderem, dass keine Abgaben erhoben werden. Die dazu notwendigen Arbeiten werden von den Uferstaaten durchgeführt. Zu ihnen gehören neun Staaten. Sein größter Flächenanteil liegt in Deutschland, gefolgt von der Schweiz, Frankreichs, Österreich und den Niederlanden. Die Zentralkommission stellt die Begleitung und Abstimmung der entsprechenden Maßnahmen zum Erhalt, Instandsetzung sowie der Verbesserung der Wasserstraße sicher. So prüft sie beispielsweise Arbeiten, die die Schifffahrt beeinträchtigen können. Hierzu zählen unter anderem der Bau von Brücken oder Änderungen der Schifffahrtsrinne.

Der BÖB unterstützt die Unterzeichnung der Mannheimer Erklärung und die darin zum Ausdruck gebrachte Fortsetzung der Grundfesten der Mannheimer Akte.

Im Rahmen des Kongresses haben sich Repräsentantinnen und Repräsentanten der Rheinanliegerstaaten, der Europäischen Kommission sowie der ZKR bei einem kurzen Empfang in das Goldene Buch der Stadt Mannheim eingetragen.

„Wenn wir heute vom Verkehrskorridor Rotterdam-Genua sprechen, so wäre diese weit gefasste Perspektive nicht möglich ohne die historische Entwicklung der Befreiung der Rheinschiene aus den Fesseln der Klein- wie Großstaaterei“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bei dem Empfang. „Der Rhein erfüllt nicht nur Wirtschaftszwecke und trägt zur Lebensqualität der Menschen mannigfaltig bei. Er ist vor allem ein so lebendiges wie geschichtsträchtiges Integrations- und Friedensprojekt in einem vereinten Europa, zu dem das Mannheimer Regelwerk seinen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet hat und weiterhin leistet.“

Quelle: BÖB, Stadt Mannheim, Foto: Stadt Mannheim, Bild: Thomas Rittelmann

 




Krimi-Erlebnis im Stadthafen

Ein führerloses Geisterschiff unter norwegischer Flagge versetzt den Dortmunder Hafen in helle Aufregung. Woher kommt der über 100 Jahre alte Trawler? Was ist mit der Besatzung passiert?

Und warum taucht das Schiff ausgerechnet in Dortmund auf? Antworten auf diese Fragen gibt es bei der Premiere des Hörspiels „Die letzte Fahrt des Geisterschiffs“, zu der die Dortmunder Hafen AG am 26. Oktober um 15 Uhr herzlich auf das Fahrgastschiff Santa Monika am Santa Monika Anleger einlädt. Zielgruppe der kostenfreien Premierenveranstaltung sind Kinder ab acht Jahren, Jugendliche und natürlich auch erwachsene Hörspiel- und Hafenfans.

Hinter dem Hörspiel, das in enger Zusammenarbeit mit der Dortmunder Hafen AG verwirklicht wurde, steht die Lüdinghauser Hörspielproduktionsfirma Pit & Land. Sie hat eine neue Hörspielreihe mit dem Titel „Dortmund Detektive“ ins Leben gerufen. Das Abenteuer im Hafen bildet den Auftakt der Reihe, die noch weitere Fälle an bekannten Schauplätzen in Dortmund bereithält.

Im Mittelpunkt der Hörspielreihe stehen die Jugendlichen Alexia, Paul und Finn. Die drei Dortmunder verbindet neben dem Herzblut für ihre Stadt eine ausgeprägte detektivische Spürnase. „Mit der Hörspielreihe wollen wir Kindern und Jugendlichen Dortmund aus neuen Perspektiven zeigen und sie hinter die Kulissen spannender Orte führen“, verrät Autor Raimon Weber. Für den Fall im Dortmunder Hafen hat er im vergangenen Sommer intensiv recherchiert.

Das Hörspiel bildet zugleich einen neuen Ansatzpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit der Dortmunder Hafen AG. „Wir möchten den Dortmunder Hafen mit seiner Bedeutung für die Stadt und die Region schon bei den Kleinsten im Bewusstsein verankern. Das Hörspiel verbindet dazu spannende Unterhaltung mit Information und kommt so den Gewohnheiten eines jugendlichen Publikums entgegen“, erläutert Uwe Büscher, Vorstand der Dortmunder Hafen AG.

Bei der Premiere am 26. Oktober wird das Hörspiel nicht einfach abgespielt. Einzelne Passagen sind im Live-Vortrag durch die Sprecher der Detektive zu erleben. In Kombination mit dem Fahrgastschiff Santa Monika als Ort der Premiere bietet sich ein Hörspielerlebnis der besonderen Art.

Anmeldungen sind nicht erforderlich. Die Santa Monika verbleibt während der Veranstaltung am Anleger im Stadthafen.

Mehr Informationen zum Hörspiel gibt es im  Filmtrailer hier

Quelle und Foto: Dortmunder Hafen AG




Festmacherdienst für große WDK-Schleusen beauftragt

Um die Leichtigkeit der Schifffahrt auf dem Wesel-Datteln-Kanal (WDK) wieder herzustellen, hat das für den Kanal zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg-Meiderich ein Vergabeverfahren für den Einsatz eines Festmacherdienstes an den großen WDK-Schleusen erfolgreich abgeschlossen.

Der Auftrag für den Festmacherdienst wurde Anfang Oktober an eine Fachfirma aus Kiel vergeben. Vertragsmäßiger Beginn ist Montag, der 3. Dezember 2018 um 6:00 Uhr. Die Fachfirma und das WSA stehen bereits im engen Austausch, um weitere Vorkehrungen zu treffen sowie Maßnahmen für einen erfolgreichen Start einzuleiten.

Die Nischenpoller an den großen Schleusen des Wesel-Datteln-Kanals sind weiterhin zur Benutzung für die Schifffahrt gesperrt. Mit der Aufnahme der Festmachertätigkeiten sollen zukünftig Rangbildungen und Wartezeiten an den WDK-Schleusen reduziert werden.

Die Mitarbeiter der Festmacherfirma übernehmen mittels einer Hilfsleine die Festmacherleinen der Fahrzeuge und legen diese über die Kantenpoller. Nach Abschluss der Schleusung werden die Verbindungen von den Festmachern wieder gelöst.

Quelle und Foto: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich