Containertransport per E-LKW kommt in Sicht

Der Hafenbetrieb Rotterdam ließ in Konsultationen mit Transport en Logistiek Nederland (TLN) eine so genannte Prospektivstudie erstellen, damit ein besserer Einblick in die Umsetzbarkeit eines nachhaltigen Containertransports über die Straße in diesem Gebiet gewonnen werden kann.

Das wichtigste Ergebnis lautet, dass die Anschaffung eines batterie-elektrisch betriebenen LKW im Jahr 2024 attraktiv sein wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der E-LKW mit Nullemission über seine gesamte Nutzungsdauer gesehen preiswerter als ein dieselbetriebener LKW sein.

Der Hafenbetrieb verfolgt die Bestrebung, 2050 ein CO₂-neutraler Hafen zu sein und richtet sich diesbezüglich auf die Energiewende in der Industrie, jedoch ebenfalls auf hafenlogistische Aktivitäten, wie unter anderem den Transport durch das Gebiet. Vor allem der Containertransport über die Straße wird hierbei ins Visier genommen. Denn schon bei den Kurzstreckenfahrten durch den Hafen (weniger als 30 km) kommt man auf 12.000 pro Tag. Wenn alle diese Fahrten emissionsfrei durchgeführt werden können, kann so eine halbe Megatonne CO₂ eingespart werden.

Dieses Vorhaben passt vollständig in das gemeinsam festgelegte Ziel von Deltalinqs, TLN, evofenedex und dem Hafenbetrieb Rotterdam, im Jahr 2040 alle hafenbezogenen Kurzstreckenfahrten über die Straße emissionsfrei verlaufen zu lassen.

Damit dieses Ziel umgesetzt werden kann, müssen noch viele Entwicklungen stattfinden; denn derzeit stehen keine elektrischen LKW für den Containertransport zur Verfügung. Dies kann sich jedoch ändern, und zwar durch technologische Entwicklung, Preissenkung und Kapazitätserhöhung bei Batterien und Antrieben. Es ist zu erwarten, dass der elektrische LKW in Zukunft für viele Entfernungen die optimale Transportform werden kann. Das erfordert das Vorhandensein und die optimale Nutzung einer guten Ladeinfrastruktur.

Mit dem Wechsel zu elektrischen LKW können CO₂-Emissionen des Motors vermieden werden. Wenn die LKW mit Ökostrom aufgeladen werden, fahren sie sogar vollständig CO₂-neutral. Ein weiterer Vorteil dessen ist, dass auch die Lärmbelästigung des LKW-Verkehrs weiter sinkt.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam

 

 

 

 

 

 

 

 




Bund verlängert Förderung der Binnenschifffahrt

Der Bund setzt seine Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt auch im nächsten Jahr fort, nachdem die Evaluierung der bisherigen Förderrichtlinie erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Förderkulisse wird dabei sowohl hinsichtlich der förderfähigen Maßnahmen als auch hinsichtlich der Förderhöhe deutlich verbessert und den Notwendigkeiten und Gegebenheiten im Schifffahrtsgewerbe angepasst. Das neue Förderprogramm wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.

BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen erklärt hierzu: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen der vergangenen Monate. Der BDB hat dem Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem Binnenschifffahrtsgewerbe sinnvolle Vorschläge unterbreitet, wie das bestehende Förderprogramm für die Ausbildung zum Binnenschiffer und der Weiterbildungsbereich an die heutige Kostensituation und die Anforderungen im Gewerbe angepasst werden kann. Unsere Anregungen werden nun zum 1. Jnauar 2020 aufgegriffen. Wir freuen uns, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dem klein- und mittelständisch geprägten Gewerbe die notwendige Unterstützung gewährt. Er setzt damit übrigens eine weitere Maßnahme aus dem Masterplan Binnenschifffahrt um.“

Zuwendungen für die Ausbildung von Binnenschiffern/-schifferinnen werden deutlich angehoben und der heutigen Kostensituation im Gewerbe angepasst. Die Ausbildungsbeihilfe beträgt 50 % der gesamten Ausbildungsausgaben für die Dauer der 36monatigen Ausbildungszeit, maximal jedoch 65.000 Euro.

Komplett überarbeitet wurde der Bereich der Weiterbildungen: Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt und dem Schutz menschlichen Lebens, der Erhöhung des Umweltschutzes und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Stärkung der Binnenschifffahrt sind ab 2020 förderfähig. Hierzu zählen auch ADN-Kurse und Simulatorschulungen. Solche Maßnahmen sind zukünftig mit 50 bis 70 % der in Rechnung gestellten Lehrgangsgebühren förderfähig, maximal jedoch 8.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten.

BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen: „Die Binnenschifffahrt ist auf top-qualifiziertes Personal angewiesen, und lebenslanges Lernen, etwa im Bereich des Transports gefährlicher Güter, ist in dieser Branche eine Selbstverständlichkeit. Es freut uns, dass die Zuwendungen im Weiterbildungsbereich nun nicht nur entsprechend den Notwendigkeiten im Gewerbe angepasst werden, sondern außerdem Anreize für eine attraktivere Binnenschifffahrt gesetzt werden. Schulungen am Simulator sind zum Beispiel hervorragend geeignet, kraftstoffsparendes Fahren zu üben oder kritische Verkehrssituationen zu trainieren. Es ist richtig und sinnvoll, dass das Verkehrsministerium die Richtlinie hier entsprechend anpasst.“

Quelle und Foto: BDB, auch das Binnenschifffahrtsgewerbe ist auf gut qualifiziertes Personal angewiesen. Der Bund unterstützt die Branche im Bereich der Aus- und Weiterbildung, zum Beispiel bei Trainingsfahrten am Schiffssimulator.