e-Frachtbrief auch in Deutschland umsetzen

Das DVF begrüßt ausdrücklich die Verabschiedung der EU-Verordnung zur elektronischen Frachtinformation (eFTI) durch das Europäische Parlament. Diese soll nicht nur Unternehmen des Logistiksektors, sondern vor allem Behörden dazu verpflichten, Frachtinformationen in elektronischer Form entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

„Die Europäische Kommission und die deutsche Bundesregierung haben die Chance, die EU-Verordnung zur elektronischen Frachttransportinformation (eFTI) zu einem Digitalisierungstreiber für den Logistikstandort Europa zu machen. In einem ersten Akt sollte dazu der elektronische Frachtbrief (e-CMR) europaweit umgesetzt werden, das ist in Deutschland noch nicht vollzogen. Zudem müssen besonders kleine und mittlere Unternehmen an der Digitalisierung der Frachtinformationen unterstützt werden. Beispielsweise könnte die Programmierung von Schnittstellen und die Anschaffung von Hardware im Zuge des deutschen Konjunkturpaketes öffentlich gefördert werden. Damit würde die Bundesregierung nicht nur kurzfristige Konjunkturwirkungen entfachen, sondern gleichzeitig mittel- bis langfristige Wachstumsimpulse unterstützen. Gleichermaßen gilt es, die Unternehmen, die ihre digitalen Hausaufgaben gemacht haben, mit ihren bestehenden Systemen möglichst bürokratiearm und nahtlos an eFTI anzubinden“, erklärt Dr. Florian Eck, Geschäftsführer des Mobilitätsverbands der deutschen Wirtschaft DVF.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hätten es in der Hand, die Digitalisierung des Sektors europaweit voranzutreiben, so Eck weiter. „Die EU-Verordnung lässt viel Gestaltungsspielraum, der jetzt durch delegierte Rechtsakte aus Brüssel gefüllt werden soll. Es ist wichtig, dass der Logistiksektor hier mit seiner Expertise eingebunden wird. Denn umgekehrt besteht auch das Risiko, den Standort Europa durch einen Zertifizierungsmarathon, überzogene Systemanforderungen oder langwierige Verhandlungen zu Datenstandards lahmzulegen.“

Die Feinabstimmung in Brüssel hat 2 Jahre gedauert. In Zukunft sollen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet sein, Frachtinformationen in elektronischer Form entgegenzunehmen. Ebenso sollen sie rechtsverbindlich elektronische Unterlagen und Bestätigungen an die Unternehmen liefern. Eck begrüßt diesen Ansatz: „Damit ist Brüssel einer zentralen Forderung aus der Wirtschaft nachgekommen, denn die Digitalisierung darf keine Einbahnstraße sein, Informationen und Dokumente müssen auch digital wieder an die Unternehmen zurückfließen.“ Die Basis für eFTI liefert ein standardisierter Rahmen zu Daten, Dienstleistungen und Technik, der noch in sogenannten delegierten Rechtsakten festzulegen ist. Diese sind in den nächsten 30 Monaten zu vereinbaren. In 4 Jahren soll die Verordnung zur Anwendung kommen und ist dann mit den bis dahin festgelegten Rahmenbedingungen unmittelbar geltendes Recht für jeden EU-Staat.

Quelle und Foto: DVF




Hafenbetrieb Rotterdam erkundet 5 Innovationen

Dieses Jahr wurde zum 5. Mal das weltweit erste maritime Beschleunigungsprogramm PortXL durchgeführt. Innovative Start-ups und Scale-ups aus der ganzen Welt nahmen am 100-tägigen Programm teil, das dieses Jahr – aufgrund von Corona – online stattfand. Im Rahmen dieses Beschleunigungsprogramms werden die Jungunternehmen auf einen guten Start auf dem Markt vorbereitet.

Am 25. Juni 2020 präsentierten die 22 Start-ups und Scale-ups auf einer digitalen Veranstaltung ihre Endergebnisse. Der Hafenbetrieb Rotterdam unterzeichnete mit zwei vielversprechenden Initiativen einen Kooperationsvertrag; zudem läuft mit drei weiteren Teilnehmern eine konkrete Sondierung zur Zusammenarbeit. Der Rotterdamer Hafen ist ein Ort der Innovation. Mit dem Innovationsprogramm PortXL regen wir innovative Initiativen aus der ganzen Welt dazu an, an der Entwicklung des Hafens von morgen mitzuwirken. Wir sind stolz auf die erzielten Ergebnisse und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit diesen Jungunternehmen. Wir erwarten, dass ihre Initiative dazu beiträgt, dass unser Hafen sicherer, effizienter, intelligenter und nachhaltiger wird, so Vivienne de Leeuw, CFO des Hafenbetriebs Rotterdam.

Eine der Initiativen, für die der Hafenbetrieb Rotterdam ein Pilotprojekt durchführt, ist T-Mining. Dieses Unternehmen plant anhand der Blockchain-Technologie ein Pilotprojekt im Rotterdamer Hafen zur weiteren Verbesserung des Schutzes von Containertransporten.

In Zusammenarbeit mit Portbase realisiert der Hafenbetrieb auch ein Pilotprojekt mit InnoTractor . Es zielt darauf ab zu ermitteln, ob die Lösung des Unternehmens zu einer zuverlässigen und überprüfbaren Art des Teilens von Daten zwischen Partnern in der Kette beiträgt. Durch mehr Transparenz bei den Ladungsströmen, die durch den Rotterdamer Hafen verlaufen, können auf der Grundlage von Trendinformationen und abgestimmten Planungen Entscheidungen zur weiteren Verbesserung der Ladungsabfertigung getroffen werden.

Außer der Unterzeichnung dieser zwei Verträge gibt es noch weitere Kooperationen mit vielversprechenden PortXL-Teilnehmern:

Evertracker bietet eine Online-Plattform, mit der man die Logistik in der Produktionskette weltweit an einem Ort verbinden kann und dem Ladungsinhaber die Möglichkeit zur Steuerung gibt. Gemeinsam mit dem Hafenbetrieb und Portbase sondiert Evertracker den Mehrwert der Teilung von Daten zwischen den beteiligten Partnern.

Macomi bietet „Advanced analytics“-Software und ist mit seiner Plattform auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz, Simulationen und Algorithmen zur Optimierung von Prozessen spezialisiert. Mit seinen Produkten unterstützt Macomi den Hafenbetrieb beim Verständnis und der Analyse des komplexen Bahnnetzes, um so einen Beitrag zur Bestrebung einer effizienteren Verteilung der Transporte auf verschiedene Modalitäten zu leisten.

Die Nutzung des Produkts OilSorbio von BioRaiser zielt auf die Beseitigung von (ausgelaufenem) Öl ab. Der kennzeichnende Faktor ist die biologische Abbaubarkeit von OilSorbio. Der Hafenbetrieb wird demnächst – zusammen mit HEBO – ein Demonstrationspilotprojekt durchführen.

 

 




Neuer Geschäftsführer für die Reederei Deymann

Hendrik Stöhr wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2020 als neuer Geschäftsführer der Reederei Deymann Management GmbH & Co. KG ernannt.


Der bisherige Prokurist der Harener Reederei ist bereits seit 12 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Durch seine jahrelange Expertise und die langjährige Betriebszugehörigkeit erfüllt Hendrik Stöhr die idealen Voraussetzungen, um die Position der Geschäftsführung zu übernehmen.

„Hendrik Stöhr hat durch seinen kontinuierlichen Einsatz einen großen Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens beigetragen. Die umfangreichen Branchenkenntnisse von Herrn Stöhr werden von unserem gesamten Team geschätzt. Wir sind sehr erfreut, dass Hendrik Stöhr neues Mitglied der Geschäftsführung ist.“, sagt der Eigentümer und Geschäftsführer der Reederei Deymann, Martin Deymann.

Hendrik Stöhr ist somit zweiter Geschäftsführer neben Martin Deymann.

Quelle und Foto: Reederei Deymann Management GmbH und Co. KG, die Geschäftsführer Martin Deymann (re.)  und Herndrik Stöhr

 




Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt DWA-M 620-1 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl“ veröffentlicht. Trotz des enormen Potenzials der ingenieurbiologischen Bauweisen im naturnahen Wasserbau und bei der Umsetzung der EG-WRRL bestehen in der Praxis oft erhebliche Unsicherheiten bezüglich deren Planung, Umsetzung und Pflege.

Jeder Anwendungsfall hat seine spezifischen Anforderungen – Patentlösungen zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen gibt es nicht. In der Merkblattreihe DWA-M 620 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern“ wird der Komplexität des Themas durch eine weit gespannte Betrachtung verschiedener Aspekte, die bei der Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau eine Rolle spielen, Rechnung getragen. Dazu ist die Merkblattreihe in drei voneinander unabhängig nutzbare Teile gegliedert:

Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl
(DWA-M 620-1)
Einführung in das Thema Ingenieurbiologie, Grundprinzipien zur Wirkung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau, Erläuterung der Rahmenbedingungen, die bei der Anwendung und Auswahl zu beachten sind, Beschreibung erforderlicher Herstellungsmaterialien, Zusammenwirken lebender und unbelebter Baustoffe, Vorgehensweise zur Bauweisenauswahl

Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle
(DWA-M 620-2, Entwurf Februar 2020)
Planung ingenieurbiologischer Bauweisen – Leistungsumfang in Grundlagenermittlung und Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Pflege- und Entwicklung, Erfolgskontrolle

Teil 3: Bauweisenbemessung und Anwendungsbeispiele
(DWA-M 620-3, in Erarbeitung)
Möglichkeiten der Nachweisführung und Bemessung für die Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen, Anwendungsbeispiele

Querbezüge zwischen den einzelnen Themenfeldern werden durch entsprechende Hinweise in den Teilen 1 bis 3 berücksichtigt. Die Beispiele in Teil 3 verdeutlichen praxisnah die in Teil 1 und 2 erläuterten Grundprinzipien und Vorgehensweisen zur Umsetzung entsprechender Planungsaufgaben und Projekte. Das vorliegende von der DWA/BWK/FLL/GfI-Arbeitsgruppe GB-2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Andreas Stowasser) erarbeitete Merkblatt DWA-M 620-1 zu Grundlagen und Bauweisenauswahl enthält bewusst keine weitere Beschreibung und Erläuterung ingenieurbiologischer Bauweisen. Anspruch des Merkblatts ist es vielmehr, Aspekte und Rahmenbedingungen, die bei der Auswahl und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau berücksichtigt werden müssen, zu definieren und zu erläutern. Neben der Darstellung der grundlegenden abiotischen, biotischen und anthropogenen Rahmenbedingungen, die bei der Anwendung und Auswahl zu beachten sind, werden auch erforderliche Herstellungsmaterialien, deren Zusammenwirken und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bauweisenauswahl beschrieben. Aufbauend auf diesen Grundprinzipien erläutert das Merkblatt Möglichkeiten der Bauweisenauswahl aufgrund von Rahmenbedingungen am Einbauort einerseits und den Eigenschaften der ingenieurbiologischen Bauweisen andererseits. Damit soll die fachgerechte Umsetzung der Ingenieurbiologie im naturnahen Wasserbau erleichtert werden.

Eine interdisziplinäre Herangehensweise erleichtert angesichts der oben genannten Komplexität ingenieurbiologischer Bauweisen die Bearbeitung von Lösungsansätzen. Dementsprechend setzt sich die Arbeitsgruppe aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Die Bearbeitung des Merkblatts gemeinsam mit dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) sowie der Gesellschaft für Ingenieurbiologie e. V. (GfI) unterstreicht den interdisziplinären Charakter der Arbeitsgruppe. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle
der DWA.

Zielgruppe für das Merkblatt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baulast- und Unterhaltungslastträgern, die für Ausbau sowie Pflege und Entwicklung von Fließgewässern verantwortlich sind (Landes- und Bundesbehörden, Kommunen, Unterhaltungsverbände etc.), Behördenvertreter*innen, insbesondere der Wasserwirtschafts-, Naturschutz- und Forstverwaltungen, Flurbereinigungsbehörden, Planungsbüros unterschiedlicher Fachdisziplinen, die mit der Planung von Entwicklungs-, Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern beauftragt sind, Ausführungsbetriebe, die an der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen mitarbeiten und Landschaftspflegeverbände, ehrenamtlicher Naturschutz, Naturschutzverbände.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz.