Eine Million Euro für Landstromanlage

Die Koblenz Touristik erhält eine Förderung in Höhe von 1,16 Millionen Euro für den Ausbau ihrer Landstromanlagen für Fahrgastschiffe am Peter-Altmeier-Ufer (Mosel). Das hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Es ist die erste Förderung im Rahmen des neu aufgelegten Landesförderprogramms.

„Die Schifffahrt ist für den Tourismus und den Gütertransport in Rheinland-Pfalz von zentraler Bedeutung. Mit dem Einstieg in die Landstromförderung in Koblenz machen wir die Schifffahrt attraktiver und die Luft an den Anlegestellen sauberer“, so Wissing. „Wir setzen auf eine emissionsarme und klimaschonende Energieversorgung der Schiffe und stärken damit den Tourismus- und Wirtschafstandort Rheinland-Pfalz“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Die Koblenz Touristik erhält zur Modernisierung der Landstromanlagen am Moselufer (Peter-Altmeier-Ufer) eine Förderung in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro. Als zentrale Anlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 1.600 Schiffsanläufen jährlich und durch die mit den Anlagen möglichen CO2-Einsparungen von bis zu 890 Tonnen im Jahr kommt dem Projekt in Koblenz besondere Bedeutung zu. „Die Förderung der Landstromanlage ist eine Investition in den Umwelt- und Klimaschutz“ so Wissing.

Alle Schiffe, die bei der Koblenz Touristik anlegen, sind zur Nutzung der Landstromanlage verpflichtet. Der Betrieb von Dieselgeneratoren wird dadurch vermieden, die Luft- und Lärmsituation an der stadtnahen Anlegestelle somit erheblich verbessert. Die erneuerte Landstromanlage wird bis zu sechs Schiffe mit Energie versorgen können.

Der Standort Koblenz zählt in Rheinland-Pfalz zu den besucherstärksten Anlegestellen der Fahrgastkabinenschifffahrt. Die Landstromanlagen am Moselufer in Koblenz werden von der Koblenz-Touristik GmbH bewirtschaftet.

Mit der Förderung ist eine umfassende Modernisierung und Erweiterung der Land-stromanlagen vorgesehen, so dass diese zukünftig den neuesten technischen Standards entsprechen und dem ansteigenden Energiebedarf in der Schifffahrt gerecht werden.

Die bewilligten 1,16 Millionen Euro stammen aus Landes- und Bundesmitteln, 873.698 Euro kommen vom Bund, 291.233 Euro vom Land Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,5 Millionen Euro. Förderfähig sind der Neu- und Ausbau einschließlich Planungskosten von Landstromanlagen, die durch Frachtschiffe oder Fahrgastkabinenschiffe genutzt werden. „Ursprünglich nur für die Seehäfen der Küstenländer vorgesehen, konnte in Verhandlungen mit dem Bund erreicht werden, dass auch die Binnenländer von der Förderung profitieren können“, sagte Wissing.
Anträge zur Förderung von Landstromanlagen für die Schifffahrt können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Hintergrund:
Während der Liegezeiten der See- und Binnenschiffe werden Strom und Wärme für den eigenen Verbrauch auf dem Schiff in der Regel mit Hilfe der Dieselmotoren erzeugt. Elektrische Landanschlüsse an den Landstromanlagen sollen es der Schifffahrt ermöglichen, während des Güterumschlages oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren oder Generatoren zu verzichten und sich stattdessen an das Stromnetz anzuschließen. Landstromanlagen sind elektrotechnische Infrastrukturen, mit denen Wasserfahrzeuge den Strom für ihr Bordstromnetz von Land aus beziehen können. Das passiert bislang häufig noch über die schiffseigenen Dieselmotoren.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Foto: Koblenz Touristik




Hürden bei der Einreise nach Deutschland

Per Rechtsverordnung hat die Bundesregierung die Einreisebedingungen nach Deutschland massiv verschärft. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich künftig jedes Mal elektronisch anmelden und innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Je nach Infektionslage im Nachbarland muss dieser Nachweis bereits im Zeitpunkt der Einreise erbracht werden. Das Personal im Güter- und Warentransport wird von der Regelung mit umfasst.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, „ein funktionierendes und möglichst flächendeckendes Kontrollregime“ zu schaffen, heißt es in der Begründung zu dieser Verordnung, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion und erneut ohne Beteiligung der betroffenen Branchen verabschiedet wurde. Nachbarländer werden zukünftig in die drei Kategorien „Risikogebiet“, „Hochinzidenzgebiet“ und „Virusvarianten-Gebiet“ eingeteilt, wobei es keine präzise Definition für diese Begriffe gibt: Hochinzidenz sei gegeben, wenn es eine „besonders hohe Inzidenz gibt“. Lediglich in Pressemeldungen teilt die Regierung mit, dass sie darunter wohl einen Wert von über 200 versteht. Ein Virusvarianten-Gebiet zeichne sich dadurch aus, dass „bestimmte Varianten des Sars-CoV-2-Virus verbreitet sind“, heißt es in der Verordnung. Verwirrung besteht zurzeit auch darüber, ab wann die neuen Einreisebedingungen für diese Gebiete in Kraft treten.

Das gesamte Transportpersonal und insbesondere das Personal in der Binnenschifffahrt stellt das vor massive Probleme: So zählen zum Beispiel Österreich, Frankreich, Schweiz und die Niederlande – eines der Hauptfahrgebiete der Binnenschifffahrt – aktuell mit 7-Tage-Inzidenzwerten von deutlich über 200 Neuinfektionen zu den sog. Hochinzidenzgebieten. Folge ist, dass die gesamte Bordmannschaft bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis (PCR o.ä.) vorliegen haben muss. Bei einem bereits jetzt überlasteten Gesundheitssystem mit tagelangen Wartezeiten bleibt die Bundesregierung die Antwort auf die Frage schuldig, wie die geforderten Test- und Nachweispflichten kurzfristig erfüllt werden sollen, noch dazu bei Fahrten in ausländischen Gewässern, die lediglich für den Güterumschlag unterbrochen werden.

Die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Einreiseverordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Rohstoffversorgung für die Industrie droht erneut zu stocken, und Konsumgüter des täglichen Bedarfs werden zur Mangelware, wenn dem Transportpersonal nun wegen fehlender Corona-Testergebnisse die Einreise verweigert wird und ausländisches Schiffspersonal nicht mehr nach Deutschland einreisen kann, um dort den Dienst an Bord aufzunehmen. Nicht nur Binnenschifffahrt, Hafenwirtschaft und viele andere Teile der Verkehrswirtschaft werden gefährdet und deren Grundlage entzogen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland wird schwerer Schaden zugefügt.

Die Binnenschifffahrts- und Hafenbranche fordert die Bundesregierung auf, umfassende und uneingeschränkte Ausnahmeregelungen für den Transportsektor, namentlich für die Besatzung an Bord von Binnenschiffen, zu schaffen, damit die immer wieder propagierte Freizügigkeit des Waren- und Güterverkehrs in Europa gewahrt bleibt. Ausnahmeregelungen, die an eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden in Hochinzidenzgebieten anknüpfen, sind für die Schifffahrt, die regelmäßig bis zu 7 Tage in ausländischen Gewässern unterwegs ist, realitätsfern, untauglich und das Gegenteil von nachhaltiger und intelligenter Mobilität in Krisenzeiten.

In ihrer Mitteilung „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ vom 09. Dezember 2020, die der Bundesregierung bekannt sein dürfte, hebt die EU-Kommission ausdrücklich hervor, dass die Covid-19-Pandemie die Schwachstellen des Binnenmarktes hat deutlich werden lassen. Durchgehende Frachtdienste zu Land, zu Wasser und in der Luft sind nach ihrer Auffassung entscheidende Voraussetzungen dafür, dass Waren und Betriebsmittel in die Fertigungsbetriebe gelangen, der EU-Binnenmarkt reibungslos funktionieren und die EU wirksam auf die aktuellen und künftigen Krisen reagieren kann.

Quelle: BDB, BDS-Binnenschifffahrt, BÖB, Foto: BDB, die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Corona-Einreise-Verordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Güterbinnenschifffahrt ist in besonderem Maße betroffen.