„Gemäßigte Erhöhung“ im Hafen Rotterdam

Die bestehende dreijährige Vereinbarung zwischen dem Hafenbetrieb Rotterdam und den von Deltalinqs und VRC vertretenen Marktpartnern über die Erhöhung der Hafengebühren wird um ein Jahr verlängert. Die Hafengebühren steigen 2021 um 1 Prozent, ebenso wie in den Jahren 2018 – 2020. Dies gilt für die Seefahrt und die Binnenschifffahrt.

In dieser besonderen Zeit legen Partner Wert darauf, die gemäßigte Gebührenentwicklung unverändert fortzusetzen. Der Hafenbetrieb setzt zudem die spezifischen Maßnahmen aus der damals getroffenen dreijährigen Vereinbarung fort, etwa Transshipment-Ermäßigungen für umzuladende Container.

Nächstes Jahr werden die Partner wieder über eine mehrjährige Festlegung der Gebührenentwicklung für die Zeit nach 2021 beraten. Dadurch wird dem Markt Klarheit geboten.

Der Hafenbetrieb Rotterdam, Deltalinqs und VRC haben feste Vereinbarungen über die Art und Weise der jährlichen Festlegung der Hafengebühren getroffen. Durch eine strukturierte Marktkonsultation kommt der Sektor dem Wunsch des Staates nach einer Selbstregulierung der Gebühren entgegen. Bei dieser Konsultation werden u. a. die Inflation, Marktbedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. Die Preise gelten für die Seehäfen von Rotterdam, Schiedam, Vlaardingen, Maassluis, Dordrecht, Papendrecht, Zwijndrecht und Moerdijk.

Die Hafengebühren sind eine der beiden primären Einkommensquellen des Hafenbetriebs Rotterdam. 2019 erhielt der Hafenbetrieb Rotterdam 290,2 Mio. € an Seehafengebühren und 14,1 Mio. € an Binnenhafengebühren. Die Haupteinkommensquelle des Hafenbetriebs besteht aus Mieteinnahmen und Erbpacht von Grundstücken.

Quelle und Foto: Hafen Rotterdam