Rotterdam-Bayern nimmt Fahrt auf

Der Schienenfrachttransport von Containern zwischen Rotterdam und dem deutschen Freistaat Bayern hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Im Jahr 2019 fuhren neun Pendelzüge pro Woche, die letztes Jahr auf dreißig angestiegen sind. In 2021 sind weitere Anstiege zu verzeichnen.

Da derzeit zunehmend mehr Parteien Schienenverbindungen zwischen Süddeutschland und Rotterdam einrichten, ist die Kapazität ebenfalls beträchtlich angestiegen. Zu Beginn dieses Jahres hatte sich diese Kapazität, umgerechnet in Standardcontainer, auf eine Anzahl von 200.000 Stück zwischen Bayern und dem größten Hafen Europas erhöht.

„Wir sind sehr stolz auf diese Entwicklungen und möchten uns insbesondere bei unseren Kunden dafür bedanken, dass sie den Schienenverkehr nutzen“, so Emile Hoogsteden, Vizepräsident für den Handel bei der Behörde des Rotterdamer Hafens. „Dies zeigt, dass sich Rotterdam als Schienenhafen in Europa zunehmend weiterentwickelt. Nicht nur die Anzahl neuer Verbindungen und die Frequenz sind angestiegen, sondern es haben auch viel mehr neue Bahnbetreiber ihren Betrieb auf dieser Route aufgenommen und somit viel mehr Auswahl für die Kunden und ein stärkeres Bahnprodukt geschaffen.“ Neben TX Logistik, Kombiverkehr und European Gateway Services haben auch ERS Railways, Eurogate Intermodal, TFG Transfracht/DB Cargo, BTT und IGS Intermodal Container Logistics ihre Aktivität als Bahnbetreiber zwischen Bayern und dem Hafen von Rotterdam aufgenommen. Emile Hoogsteden fährt fort: „Obwohl wir in unseren Broschüren nicht über vereinzelte Züge berichten, sind diese sicherlich erwähnenswert, darunter beispielsweise der Bahnbetreiber Raillogix.“

„Pendelzüge zwischen Rotterdam und Bayern fahren täglich“, ergänzt Ingrid Rossmeier, Vertreterin für Süddeutschland bei der Behörde des Rotterdamer Hafens. „Die Züge nach Burghausen fahren fünf Mal wöchentlich, nach Nürnberg acht Mal wöchentlich und nach München sogar dreizehn Mal pro Woche.“

In der zweiten Hälfte von 2021 wird höchstwahrscheinlich der Bestimmungsort Passau, im Südosten Bayerns an der Grenze zu Österreich, hinzukommen, wenn TFG Transfracht eine Bahnverbindung zu diesem Zielort einrichtet. „Auch möchten wir Regensburg dazunehmen“, erklärt Philipp Best, Verkaufsleiter des deutschen Bahnbetreibers. „Dies ist Teil unseres AlbatrosExpress-West-Netzes, das wir Ende 2020 in Betrieb genommen haben. Aufgrund von Kapazitätsproblemen der Container-Frachtunternehmen infolge der Covid-19-Pandemie hat sich die internationale Position von Rotterdam weiter verstärkt. Folglich sehen wir, dass zunehmend mehr Kunden ihre Fracht nicht nur über die nördlichen und südlichen Häfen nach und aus Bayern befördern möchten, sondern auch über Rotterdam. In Bezug auf den Import geht es hauptsächlich um Verbrauchergüter, was den Export anbelangt, sind auch Industriegüter betroffen.“

Laut Philipp Best sind die neuen Verbindungen nicht nur gut für den wechselseitigen Handel, sondern auch für die Nachhaltigkeit. „Eine Zunahme des Schienentransports spielt auch eine wichtige Rolle auf dem Weg zum CO2-freien Frachttransport in Europa. Dank unseres Angebots an TFGeco-Bahnlösungen für komplett CO2-freie und -neutrale Transporte leisten wir bereits einen größeren Beitrag zum Klimaschutz. Um diese positiven Entwicklungen am Laufen zu halten, sollte die Schieneninfrastruktur zwischen Rotterdam und Bayern rechtzeitig ausgebaut werden, wie geplant. Wir kämpfen bereits mit Stau. Weiterhin muss mehr Platz in den Städten auf der Route zur Verfügung gestellt werden, um den Frachttransport über die Schiene mit Zügen zu ermöglichen, die mindestens 740 Meter lang sind.“

Um einen guten Überblick über die verschiedenen Schienentransportoptionen zwischen Bayern und Rotterdam zu bieten, hat die Behörde des Hafens Rotterdam einen Flyer erstellt. Ingrid Rossmeier: „Ich bin richtig zufrieden mit der neuen Broschüre, da sie alle 35 Verbindungen zeigt, die im Moment existieren. Sie listet alle Bahnbetreiber, ihren Ankunfts- und Abfahrtsort sowie ihren Bestimmungsort auf. Einzelheiten zu den Verbindungen (z. B. über welchen Umschlagplatz in Rotterdam) findet man auf Navigate. Dort lassen sich ebenfalls Anschlusstransporte per Schiff von und nach Rotterdam hinzufügen.“

Quelle und Foto: Port of Rotterdam




BGL und ELVIS warnen vor Weitergabe

Europas größter Lkw-Ladungs-Verbund ELVIS und der führende Verband der deutschen Transport- und Logistikbranche BGL beobachten in den letzten Wochen zunehmende Anfragen gegenüber Transport- und Speditionsunternehmen zur Freigabe ihrer Telematik-Daten im Zusammenhang mit Auftragserfüllungen über Frachtenvermittlungsplattformen. Auf diese Daten sollen sowohl der Betreiber der Internetplattform als auch die Auftraggeber zugreifen können, um die Abläufe der Auftragsabwicklung zu optimieren. BGL und ELVIS kommen nach rechtlicher Prüfung durch das BGL-Kompetenzzentrum Recht (KomRe) zu dem Schluss, dass eine unregulierte Weitergabe der Telematik-Daten an Dritte abzulehnen ist. Dabei darf den Unternehmen kein Nachteil entstehen, zum Beispiel durch Ausschluss von Ausschreibungen oder Transporten über eine Plattform.

In Deutschland ist der Schutz personenbezogener Daten ein hohes Gut. Die Weitergabe dieser Daten ist streng reglementiert. Der häufig unbekümmerte Umgang mit der Weitergabe von Telematik-Daten an Dritte ist daher unbedingt kritisch zu hinterfragen. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt der Anwendungsbereich der Verordnung für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Telematik-Daten sind per se personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, da sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person – den Lkw-Fahrer – beziehen.

Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte bedarf daher grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Einwilligung der betroffenen Person. Diese Einwilligung setzt jedoch weiterführende Informationen über Art, Umfang und Verwendungszweck der erhobenen Daten voraus sowie die Möglichkeit, die Daten auf Anforderung auch wieder zu löschen. Soweit hier Unklarheit besteht, kann der Arbeitnehmer nicht wirksam in die Datenverarbeitung einwilligen. Auch für den Arbeitgeber der Fahrer ist Vorsicht geboten: Falsche oder unzureichende Informationen könnten zu einer Beschwerde der Arbeitnehmer bei einer Aufsichtsbehörde oder zu Schadenersatzklagen führen. Eine Verhängung von Geldbußen würde bei einem Wert von über 200 Euro in das Gewerbezentralregister eingetragen und kann im Wiederholungsfall zu einem Verlust der Güterkraftverkehrserlaubnis oder der EU-Lizenz führen.

BGL und ELVIS empfehlen den Transport- und Speditionsunternehmen daher dringend, vom Plattform-Betreiber einen Nachweis über entsprechende DSGVO-konforme Gewährleistungen und Datenschutzreglungen anzufordern, wenn sie Telematik-Daten mit der Plattform austauschen wollen. Insbesondere sollten sie darauf bestehen, dass transparente und umfassende Regelungen mit der Benennung von verantwortlichen Personen vorgelegt werden und sämtliche notwendigen Arbeitsschritte der Plattform vom Datenschutzbeauftragten des Betreibers schriftlich ausgeführt und unter Angaben seines vollständigen Namens und der entsprechenden Adresse testiert werden. Diese Daten können dann den eigenen Mitarbeitern und – wenn vorhanden – dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden. Nur dann kann der Übermittlung der Telematik-Daten zugestimmt werden.

BGL und ELVIS weisen darauf hin, dass weder dem Mitarbeiter noch dem Unternehmen ein Nachteil erwachsen darf, wenn sie die Weitergabe der Daten ablehnen. So dürfen derartige Unternehmen beispielsweise nicht von Ausschreibungen oder Transporten über eine Plattform ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Andernfalls dürfte nach derzeitiger Auffassung ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen.

Um Transport- und Logistikunternehmen eine sichere, DSGVO-konforme Lösung anbieten zu können, überlegen BGL und ELVIS, eigene Lösungen zu schaffen.

Quelle und Grafik: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.