Drohender Lockdown der Lieferketten

Die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz und der 3G-Pflicht im öffentlichen Verkehr treten am 24. November 2021 in Kraft. Für den Mobilitäts- und Logistiksektor sind die Vorschriften in der Umsetzung nicht praktikabel. Dr. Florian Eck, Geschäftsführer des DVF dazu:

„Die neu im Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene 3G-Regelung für Arbeitsstätten macht für stationäre Arbeitsplätze Sinn. Im mobilen Bereich droht ein Lockdown der Lieferketten. Problematisch wird es vor allem bei der grenzüberschreitenden Belieferung. Oftmals ist das Personal mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen immunisiert, Tests vor der Belieferung nicht möglich. Die bisher berechtigte Ausnahme von Transportpersonal von der Testpflicht wird damit faktisch außer Kraft gesetzt. Betriebsgelände und Logistikzentren können somit nicht befahren oder betreten werden, die Lieferketten werden lahmgelegt.“

„Wichtig sind jetzt pragmatische Ausnahmeregelungen für das Transportpersonal. Seit März 2020 haben die Unternehmen erfolgreich Schleusenkonzepte aufgebaut und eigene Hygienestandards entwickelt. Darauf muss aufgesetzt werden. Analog zur Einreiseverordnung müssen Transportmitarbeiter*innen von der Testpflicht ausgenommen werden, soweit der Aufenthalt in der jeweiligen Betriebsstätte nur vorübergehend ist und Hygiene- sowie Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Schleusenkonzepte sehen in der Regel auch separate Toiletten für betriebsexternes Transportpersonal vor. Auch diese Lösung wird durch das neue Gesetz aufs Spiel gesetzt. Gleichermaßen müssen die Testkapazitäten an den Grenzen ausgebaut werden.“

Im öffentlichen Verkehr dürfen ab Mittwoch aufgrund des Bundesgesetzes nur noch Geimpfte, Genesene und negativ auf Corona Getestete befördert werden. Eck dazu: „Die 3G-Pflicht für Passagiere in Bussen und Bahnen tritt in Kraft, ohne dass sich der Bund zu einer aktiven Begleitung der Maßnahmen bekannt hat. Die Verkehrsunternehmen werden mit den neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes alleine gelassen. Es fehlen die Ressourcen für die nun notwendigen Kontrollen, soweit sie in einem offenen System überhaupt möglich sind. Hier muss der Bund nachsteuern, beispielsweise durch Übernahme der Kontrollaufgaben im ÖPNV durch die Bundespolizei. An dieser Stelle wird auch deutlich, dass im Zuge der laufenden vierten Welle eine Ausweitung des Rettungsschirms nach 2022 hinein notwendig wird.“

„Es ist jetzt Aufgabe der geschäftsführenden Bundesregierung, insbesondere von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemeinsam, schnell und pragmatisch zu handeln. Die Zeit drängt, die neuen Regeln gelten ab dem 24. November 2021. Wenn keine Ausnahmeregeln kommen, drohen diesmal keine Staus an den Grenzen, sondern an den Toren der Logistikzentren. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln geht es um eine Einbeziehung der Bundespolizei in Kontrollkonzepte, auch das muss schnellstmöglich entschieden werden.“

Quelle: DVF, Foto: HPA/ Andreas Schmidt-Wiehoff




Hochwassergefahren und Hochwasserschutz

Der Rhein-Kreis Neuss hat als Untere Katastrophenschutzbehörde zum Thema „Hochwassergefahren und Hochwasserschutz“ Vertreter der kreisangehörigen Kommunen, von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und THW sowie aus der Politik zu einer Informationsveranstaltung ins Kreishaus Grevenbroich eingeladen. Der Grund: Die Gefahr eines Hochwassers ist an Rhein, Erft und Niers besonders gegeben; auch Starkregenereignisse bergen große Gefahren.

In seiner Begrüßung betonte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die Bedeutung guter Vorbereitung und reibungslos funktionierender Abläufe für den Katastrophenschutz. „Wir sind schon gut aufgestellt, aber Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe. Deshalb wollen wir nochmals prüfen, wo wir derzeit stehen.“

Der Rhein-Kreis Neuss sei glücklicherweise weitgehend von dem extremen Hochwasser im Sommer verschont geblieben, so Petrauschke weiter. „Die verheerenden Folgen anderenorts haben hier aber große Solidarität ausgelöst. So waren schnell auch zahlreiche Kräfte aus dem Rhein-Kreis Neuss in Erftstadt und im Kreis Euskirchen im Einsatz. Dafür möchte ich heute auch Dank sagen.“

Dass Grevenbroich und Neuss „noch glimpflich“ davon gekommen seien, erklärte Bernd Bucher, Vorstand des Erftverbands, habe zwei Gründe: Ein Teil der Erftfluten wurde auf Retentionsflächen im Kerpener Raum zurückgehalten, ein anderer Teil sei angesichts des Tagebau-bedingt niedrigen Grundwasserstandes im Kerpener Broich versickert. Bereits 2030 schließt jedoch der Tagebau Hambach und damit endet die Einleitung von Sümpfungswässern. Die Erft muss für die dann geringere Wassermenge „umgebaut“ werden und dennoch auf Hochwasser vorbereitet sein. Der begradigte Fluss soll künftig möglichst in Schleifen durch die Landschaft führen „So schaffen wir neue Retentionsflächen“, sagt Bucher. Siedlungen würden mit „Verwallungen“ geschützt. „Der Hochwasserschutz wird sich aber an keiner Stelle verschlechtern“, sicherte der Erftverbands-Vorstand zu.

Die Rhein-Anlieger werden durch Deiche oder Spundwände geschützt. 280 Kilometer sind es im Regierungsbezirk Düsseldorf, wie Juraj Horvat von der Behörde erläuterte. Der Zustand der Anlagen sei unterschiedlich. Während im Bereich des Deichverbandes Uedesheim oder bei Meerbusch die Deiche erneuert sind, besteht im Bereich des Verbandes Dormagen-Zons Handlungsbedarf. Die Deiche sollen in den kommenden Jahren saniert werden, das Planfeststellungsverfahren laufe unter dem Stichwort „Große Lösung“, so Horvat.

Zu den zunehmenden Starkregenereignissen berichtete die Leiterin des Kreisumweltamtes, Ines Willner, dass Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich bereits Starkregengefahrenkarten erstellt hätten. Vorsorgemaßnahmen müssten auch in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Weitere Lösungen könnten von Rückhaltebecken bis hin zu Mulden, in denen Wasser versickert, reichen. Aber auch die Bürger seien für den Schutz ihres Eigentums mit verantwortlich. „Wir werden Starkregen nicht verhindern, aber wenn alle Vorsorgemaßnahmen ineinander greifen, können wir das Ausmaß der Schäden verringern“, betonte Willner.

Quelle und Foto: Rhein-Kreis Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (2.v.l.) und die Fachreferenten Juraj Horvat, Ines Willner und Bernd Bucher(v.l.).