Wasserstoff-Versorgungskonzepts für Binnenschiffe

Auch der Frachtverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten – beispielsweise durch alternative Antriebsformen in der Binnenschifffahrt. Damit künftig Binnenschiffe mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb auf dem Rhein fahren, müssen genügend Wasserstoff-Tankstellen entstehen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt im Projekt RH2INE den Aufbau einer solchen Infrastruktur und fördert jetzt auch die Entwicklung eines Wasserstoff-Versorgungskonzepts für Binnenschiffe mit Brennstoffzellenantrieb.

Die entsprechenden Förderbescheide über insgesamt 226.500 Euro überreichte Klimaschutzministerin Mona Neubaur im Rahmen des Kompetenztreffens „Klimagerechte Mobilität NRW“ den Vertreterinnen und Vertretern des Konsortiums aus den Reedereien Rhenus SE & Co. KG und HGK Shipping GmbH, dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik (ZBT GmbH), der Anleg GmbH und der Schiffsklassifikationsgesellschaft Lloyds Register.

Ministerin Neubaur: „Die Binnenschifffahrt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Landesregierung hat sich in der Wasserstoff Roadmap Nordrhein-Westfalen und der Initiative „RH2INE“ ehrgeizige Ziele gesetzt: Wir möchten innerhalb der nächsten Jahre zehn Binnenschiffe mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in Fahrt bekommen. Das nun von uns geförderte Wasserstoff-Versorgungskonzept ist eine wichtige Grundlage, damit dies gelingt und der Antriebswechsel bei Binnenschiffen deutlich beschleunigt wird. Ich bin überzeugt davon: Die Zukunft der Binnenschifffahrt ist grün!“

Damit Reeder die erforderlichen Betriebszulassungen für Schiffsneubauten mit einem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erhalten, muss ein tragfähiges Wasserstoff-Versorgungskonzept vorliegen. Das gemeinsame Konzept soll die Grundlage für die individuellen Schiffsentwicklungen der beteiligten Reedereien sein und diese erleichtern. Hierfür ist auch die Entwicklung von standardisierten Wasserstoff-Wechselcontainern, Wasserstoff-Leitungen und Anschlüssen erforderlich, die in dem Projekt erarbeitet werden.

Das bis zum 30. November 2023 laufende Fördervorhaben „Entwicklung H2-Versorgungskonzept“ ist Teil der gemeinsamen Initiative „RH2INE“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der Provinz Südholland zum Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in den Häfen Rotterdam, Duisburg, Neuss/Düsseldorf und Köln.

Das Kompetenztreffen „Klimagerechte Mobilität NRW“ ist die Jahresveranstaltung für nordrhein-westfälische Akteure aus den Bereichen Elektro- und Wasserstoffmobilität. Ausgerichtet wird es von ElektroMobilität NRW.

Quelle und Foto: MWIKE NRW




Mit Qualität und Innovationskraft

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Hamburg Port Authority starten heute mit der offiziellen Verbändebefassung zum Entwurf des Hafenentwicklungsplans 2040. Wie soll der Hamburger Hafen in Zukunft aussehen? Wie muss er sich verändern, um seine Aufgaben für Wirtschaft, Wertschöpfung und Beschäftigung in Hamburg, in der Metropolregion und ganz Deutschland weiterhin erfüllen zu können?

Welchen Beitrag kann er leisten, um uns in der Digitalisierung, bei der Entwicklung innovativer Technologien, im Klimaschutz und bei der Energiewende voranzubringen? Wie kann garantiert werden, dass er die Versorgungssicherheit Deutschlands und des mit ihm verbundenen europäischen Hinterlands auch in Krisenzeiten weiterhin gewährleistet?

Mit dem Hafenentwicklungsplan 2040 (HEP) gibt der Senat Antworten auf diese Fragen und legt die strategischen Leitlinien für die Hafenpolitik der nächsten zwei Jahrzehnte vor. Dabei wird gezeigt, wie Hamburg auf globale und regionale Veränderungen reagiert und die die Entwicklung des Hafens aktiv steuert, um seine nachhaltige Prosperität zu sichern.

Senator Michael Westhagemann: „Wir haben zugesagt in 2022 einen Entwurf des neuen HEP vorzulegen. Der HEP dient als langfristiger strategischer Kompass der Senatspolitik und dient somit auch der Hafenwirtschaft als Orientierung für ihre Unternehmenspolitik. Hier sind viele inhaltliche Anregungen aus der ersten Phase der Stakeholder-Beteiligung im Herbst 2021 eingeflossen. Jetzt schließen wir diesen Prozess ab. Die Verbände können sich erneut einbringen und haben drei Wochen lang Zeit für ihre Stellungnahmen. Wir geben mit dem Hafenentwicklungsplan ein klares Bekenntnis zu unserer maritimen Zukunft und zur Modernisierung des Hafens ab. Mit der Vision „Innovationshafen 2040: Mit Innovationskraft und Qualität zu nachhaltiger Wertschöpfung“ positioniert sich der Universalhafen Hamburg als zentraler maritimer Knotenpunkt mit gesamteuropäischer Bedeutung.“

Beteiligt werden alle betroffenen Wirtschaftsverbände (z. B. UVHH, HK, IVH, Schiffsmakler), Gewerkschaften und Umweltverbände. Sie haben bereits 2019 am Stakeholderprozess teilgenommen sowie an den Workshops 2021, deren Ergebnisse zum Teil in den HEP eingeflossen sind. Parallel dazu fand – für einen HEP erstmalig – eine offene Online-Beteiligung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Dabei wurden über 1000 Rückmeldungen gegeben.

Der bloße Blick auf die Steigerung der Containerzahlen ist längst nicht mehr ausreichend. Vielmehr muss es um Wertschöpfung für die ganze Region, um die Förderung von Innovationen und den Beitrag des Hafens zum Klimaschutz gehen. Daher ist die Vision für den Hafenentwicklungsplan: „Innovationshafen 2040: Mit Innovationskraft und Qualität zu nachhaltiger Wertschöpfung.“ Der Senat glaubt an eine maritime Zukunft Hamburgs und ist bereit, die dafür notwendigen Schritte zu tun. Der Senat steht zum Prinzip des Universalhafens und dem Anspruch, unter den führenden Hubs in Europa zu bleiben. Gleichzeitig beschreibt der HEP den notwendigen Wandel hin zu Nachhaltigkeit und größerer Wertschöpfung.

Diesmal besteht der HEP aus zwei Teilen: Teil 1 bestimmt die wesentlichen hafenstrategischen Leitlinien des Hamburger Senats in den kommenden Jahren. Teil 2 legt die wichtigsten Maßnahmen dar, mit der diese Strategie umgesetzt bzw. operationalisiert wird.

Wegen des sehr langen Zeithorizonts haben die Projekte des HEP sehr unterschiedlichen Charakter bzw. Reifegrade. Manche sind sehr konkret, planerisch weit fortgeschritten und sogar bereits in der Umsetzung. Andere haben dagegen mittel- bis langfristigen Charakter und stehen planerisch noch am Anfang. Bei einigen handelt es sich auch nur um erste Ideen oder Konzepte, die noch näher ausgearbeitet oder geprüft werden müssen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen der Verbände wird der Entwurf des HEP aktualisiert und anschließend in die übliche Behördenabstimmung gegeben. Anschließend beschließt der Senat den HEP und gibt ihn der Bürgerschaft zur Kenntnis.

Quelle: Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), Foto:HHM / Hasenpusch