Warum Rheinblick so nicht kommen kann

„Über die aktuelle Berichterstattung zum Rheinblick-Bauprojekt sind wir irritiert“, sagt Chempark-Leiter Lars Friedrich. Der Chemiepark und die Stadt sind seit vielen Jahren in Gesprächen zum Bauprojekt Rheinblick. Ziel ist es, die Fläche am Rhein so aufzuwerten, dass die Bebauung mit dem anliegenden Chemie-Areal vereinbar ist.

In den vergangenen Tagen war in Medienberichten zu lesen, dass Rheinblick kurz vor der Umsetzung stünde. „Wir sehen die Lösung noch nicht zum Greifen nah“, so der Chempark-Leiter. „Wir haben unsere Kritikpunkte eingebracht, jedoch keine offizielle Bestätigung der Stadt bekommen, dass diese alle berücksichtig werden“, sagt Friedrich.

Ein wichtiges Thema für die Planungssicherheit des Chempark sind die der Stadt bekannten rechtlichen Auflagen der Seveso-III-Richtlinie. Nur mit Berücksichtigung dieser kann Rheinblick rechtssicher gebaut werden. Fachrechtliche Entwicklungen fordern, dass die gutachterliche Betrachtung angemessener Abstände von dem geplanten Rheinblick-Projekt zum Chemiepark aktualisiert wird. Bevor das Bauprojekt zur Abstimmung in den Stadtrat gehen kann, sieht der Chempark hier noch Handlungsbedarf. „Unsere Erfahrung an anderen Standorten hat gezeigt, dass sich ein Gutachten zu den angemessenen Abständen nach Seveso nicht in wenigen Monaten erstellen lässt“, sagt der Chempark-Leiter. „Hier haben wir alle noch Hausaufgaben zu erledigen“, so Friedrich.

Der Chemiepark ist seit mehr als 140 Jahren wesentlicher Wirtschaftsmotor in Krefeld und gibt über 7.000 Beschäftigten einen Arbeitsplatz. „Diese Jobs dürfen auch im Interesse der Stadtgemeinschaft nicht gefährdet werden“, sagt der Chempark-Leiter. Abgesehen von den Abständen, die durch die Seveso-III-Richtlinie gefordert werden, hat der Chemiepark weitere K.o.-Kriterien angebracht, die bei dem Bauvorhaben gelöst sein müssen. „Unter der Voraussetzung, dass alle Konflikte gelöst werden, unterstützen wir das Bauprojekt“, sagt Friedrich.

Zusammenfassung der geäußerten Kritikpunkte am Bebauungsplan aus 2018

  • Beim Rheinblick-Projekt soll ein Wohngebiet entstehen, wo vorher keins war. Dadurch fürchtet der Chempark Konflikte mit den zukünftigen Bewohnern (z.B. beim Thema Schallschutz), die im Bebauungsplan nicht gelöst werden, sondern auf jedes künftige Genehmigungsverfahren weitergeschoben werden. Durch diese Verlagerung auf Genehmigungsebene wird die notwendige Genehmigungsfähigkeit neuer oder veränderter Anlagen der Chemiebetriebe eingeschränkt. Dadurch wird die Entwicklung des Standortes behindert und der Chempark nicht mehr zukunftsfähig sein. Das könnte bedeuten, dass die Unternehmen sich am Standort Krefeld nicht mehr halten könnten und gezwungen würden, Alternativen zu suchen.
  • Der aktualisierte Bebauungsplan weist zwar ein Mischgebiet aus, der Chemiepark sieht jedoch die Gefahr, dass faktisch ein Wohngebiet entsteht. Die gutachterlich ermittelten Lärm-Vorbelastungen der genehmigten Gewerbe- und Chempark-Betriebe überschreiten bereits heute die Richtwerte für Mischgebiete und wären mit einem Wohngebiet unvereinbar.
  • Europäische wasser- und schifffahrtsrechtliche Sicherheitsvorschriften verlangen einen definierten Abstand von mindestens 300 Metern zwischen dem Tankschiffanleger am Chempark und dem nächsten Wohngebiet. Dieser Abstand würde mit dem Rheinblick-Projekt unterschritten werden.
  • Der Chempark kann den genehmigten südlichen Tankschiffanleger R141 nicht aufgeben oder verlegen, da er für den Standort unerlässlich ist. Er ist stark ausgelastet und kann nicht an eine andere Stelle verlegt werden, da diese für Erweiterungen genutzt werden soll. Angesichts der Umschlagsmengen ist der Tankschiffanleger nicht durch andere Verkehrsträger (Schiene, Straße) ersetzbar.
  • Zusätzlich betreibt der Chempark einen Schiff-Liegeplatz in Rheinblick-Nähe, der bereits jetzt zu einer Lärm-Vorbelastung führt, die mit einer Umsetzung des Rheinblick-Projekts nicht vereinbar ist.
  • Die mit dem Bebauungsplan Rheinblick ermöglichte Wohnbebauung rückt an die Hafen- und Industriegebiete heran. Das widerspricht den aktuell gültigen Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung, die einen Umgebungsschutz sowie eine Entwicklungsfähigkeit der Industrie- und landesbedeutsamen Hafengebiete vorsehen.
  • Zwischenzeitliche fachrechtliche Entwicklungen machen es zudem erforderlich, dass die gutachterliche Betrachtung angemessener Abstände von dem geplanten Rheinblick-Projekt zum Chempark aktualisiert werden (Seveso III-Richtlinie).

Der Chemiepark hat die Entwicklung des Gebiets seit 2002 kritisch begleitet. Der erste Bebauungsplan (Nr. 677) wurde bis zuletzt durch Bayer/Chempark deutlich kritisiert und schließlich in 2011 durch Klage eines Dritten gerichtlich für unwirksam erklärt. Entwürfe für einen zweiten Bebauungsplan (Nr. 772) wurden ab 2012 aufgelegt, zuletzt aktualisiert 2015. Erhebliche Defizite wurden durch den Chempark aufgezeigt. Eine neue Konzeptidee wurde dem Chemiepark 2016 vorgestellt. Im Kern zeigte diese aber keine Veränderungen im Vergleich zum Entwurf aus 2015. In Gesprächen wurden vom Chempark Alternativen vorgeschlagen: Nicht nur alternative Möglichkeiten, um das Gelände aufzuwerten (Hotel, Veranstaltungshalle, Grünanlage), sondern ebenfalls eine urbane Entwicklung (Kombination aus Wohnen und Gewerbe), die mit dem Chemiepark vereinbar wäre. Auch der 2018 vorgelegte Entwurf sucht keine Lösung für die thematisierten Konfliktfelder und verlagert ebenso wie die Konzeptidee aus 2016 eine mögliche Lösung auf die einzelnen Baugenehmigungen unverändert weiter.

Quelle und Foto: Currenta