Baden-Württemberg ändert Quarantäne-VO

Die Verpflichtung, sich bei einem mehr als 72stündigen Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet bei der Wiedereinreise nach Deutschland in Quarantäne zu begeben, ist in Baden-Württemberg für die Besatzung von Binnenschiffen vom Tisch. Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim kam die Landesregierung zuvor, indem sie in dieser Angelegenheit am 17. November per Notverkündung eine neue Quarantäneverordnung veröffentlicht hat.

Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter per Schiff transportieren, sind nach einem mehr als 72stündigen Auslandsaufenthalt von der Vorlage eines negativen Coronatestergebnisses in Baden-Württemberg befreit, „sofern grundsätzliche Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung, insbesondere ein Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Landgänge, ergriffen werden“. Bis 72 Stunden Auslandsaufenthalt besteht ohnehin keine Quarantänepflicht für das Bordpersonal.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zeigt sich sehr zufrieden mit diesem Ergebnis: Diese neue Formulierung in der Einreise-Quarantäne-Verordnung war Ziel des Normenkontrollantrags vor dem Verwaltungsgerichtshof. Sie entspricht den Regelungen in NRW und Rheinland-Pfalz und sorgt nun für die erforderliche Rechtssicherheit und Klarheit in der Rheinschifffahrt: Binnenschiffe sind schon aufgrund der langen Wegstrecken und der geringen Fahrtgeschwindigkeit regelmäßig mehr als 72 Stunden in den europäischen Nachbarländern unterwegs. Fahrtzeiten, Wartezeiten in den Häfen und die Dauer des Güterumschlags summieren sich schnell auf mehrere Tage, im Donauraum manchmal sogar auf bis zu zwei Wochen. Die Neuregelung trägt dem Rechnung, denn die bisherige Bestimmung in der Verordnung hätte zur Folge gehabt, dass die Besatzung von Binnenschiffen sich quasi immer bei der Wiedereinreise in Quarantäne hätte begeben müssen. Wichtige Transportaufträge für Wirtschaft und Industrie im Chemie-, Stahl- und Mineralölsektor waren ebenso gefährdet wie die Belieferung der Bevölkerung mit Produkten des täglichen Bedarfs, die regelmäßig per Container über die Seehäfen in Rotterdam, Amsterdam und Antwerpen per Binnenschiff nach Deutschland transportiert werden.

Da in zahlreichen anderen, für die Binnenschifffahrt relevanten Bundesländern wie etwa Bayern, Hessen oder das Saarland immer noch die starre 72-Stunden-Regelung gilt, lautet der Appell an die Regierungschefs der Länder, nun dem Vorgehen in Baden-Württemberg zu folgen.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt, Foto: HHM/ Dietmar Hasenpusch