BDB spricht vor dem Verkehrsausschuss

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Mit dem sogenannten Wasserstraßenausbaugesetz setzt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein für den zukünftigen Ausbau der Flüsse und Kanäle in Deutschland.

22 neue Vorhaben wird der Bund in den kommenden Jahren in Angriff nehmen, unter anderem am Rhein, am Main, im westdeutschen Kanalgebiet, an der Mosel, an der Donau und am Neckar. Im Zuge dieser Maßnahmen werden Fahrrinnen vertieft und Schleusen verlängert beziehungsweise neu gebaut. Das neue Gesetz schreibt den gutachterlich festgestellten Bedarf an diesen Ausbaumaßnahmen nun verbindlich fest. Jahrzehntelange politische Hinhalte-Diskussionen über Bedarf und Nutzen einzelner Maßnahmen gehören damit der Vergangenheit an.

Von dieser Maßnahme profitiert nicht nur die Güterschifffahrt, die rund 230 Mio. Tonnen Güter pro Jahr auf deutschen Flüssen und Kanälen transportiert und deshalb insbesondere für die Industrie ein unverzichtbarer Logistikpartner ist. Die Ausbauprojekte nutzen auch der Fahrgastschifffahrt, die ihren Kunden zukünftig noch verlässlicher attraktive Tourismusangebote bieten kann. Schiffstransporte werden mittels gezielter Ausbaumaßnahmen wie etwa Fahrrinnenvertiefungen nicht nur effizienter, sondern insbesondere in Niedrigwasserphasen auch planbarer und verlässlicher. Auf diese Zusammenhänge hat der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Martin Staats, im Rahmen einer Expertenanhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages hingewiesen.

Staats lobte das Bemühen der Politik zur Stärkung der umweltfreundlichen Binnenschifffahrt. Es sei erfreulich, dass verkehrspolitische Forderungen des Branchenverbandes nun endlich aufgegriffen würden. Er wies jedoch auch darauf hin, dass im Hinblick auf den eklatanten Mangel an Fachplanungspersonal in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nun alle Bemühungen dahin gehen müssen, die projektierten Maßnahmen auch tatsächlich zu realisieren. Hier sieht der Verbandspräsident die Politik gefordert. Zu häufig würden Planungsmittel für Regionen eingeworben und Planungspersonal für Maßnahmen abgestellt, in denen der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen nicht an der allerhöchsten Stelle stehe, so Staats. Er plädierte deshalb für eine konsequente Prioritätensetzung bei der Inangriffnahme der Maßnahmen: Die Orientierung am nachgewiesenen Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) im Bundesverkehrswegeplan sei hierfür ein guter Bezugspunkt. Die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen am Rhein und am Main weisen ein hervorragendes NKV von 31 bzw. 28 aus.

Die im Rahmen der Expertenanhörung vor dem Verkehrsausschuss abgegebene schriftliche Stellungnahme kann über die BDB-Geschäftsstelle bezogen werden.

Quelle und Foto: BDB