Bundestag beschließt Antrag zur maritimen Wirtschaft

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Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt den Bundestagsbeschluss des Fraktionsantrags der CDU/CSU und SPD zur Innovation und Forschung als Wettbewerbsvorteil der deutschen maritimen Wirtschaft.

Damit wird im Vorfeld der am kommenden Dienstag in Hamburg stattfindenden 10. Nationalen Maritimen Konferenz ein klares Bekenntnis zum deutschen Seehafenstandort zum Ausdruck gebracht.

„Der Beschluss hebt die herausragende Bedeutung der deutschen Seehäfen als Logistikdienstleister sowie als Wachstumsmotor für die gesamte deutsche Wirtschaft hervor. Der Bundestag erkennt an, dass sich die erfolgreiche deutsche Hafenwirtschaft in einem Umfeld internationalen Wettbewerbsdrucks befindet und mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert ist. Die vom Bundestag geforderten Maßnahmen würden einen wichtigen Beitrag zum weiteren Erfolg der Seehafenbetriebe leisten“, erklärte ZDS-Präsident Frank Dreeke.

Der ZDS begrüßt die für die deutschen Seehäfen wichtigen Forderungen des Bundestages u.a. zur praxisgerechten Anwendung des Beihilferechts unter Berücksichtigung der geografischen Besonderheiten deutscher Seehäfen ebenso wie die Forderung nach der Engpassbeseitigung der Hinterlandanbindungen und nach dem Ausbau der seewärtigen Zufahrten von und zu den deutschen Seehäfen. Auch die Forderung des ZDS zur Reform der Einfuhrumsatzsteuer zur Beseitigung gravierender Wettbewerbsnachteile deutscher Seehäfen im Gegensatz zu benachbarten europäischen Seehäfen und die Forderung nach einer Ermäßigung der EEG-Umlage für die Landstromversorgung von Schiffen wurden im Beschluss aufgenommen. Hervorzuheben ist auch die geplante Fortführung des Förderprogramms IHATEC über 2020 hinaus.

„Damit sich deutsche Seehäfen im internationalen Wettbewerb auch zukünftig weiterhin behaupten können, ist es besonders wichtig, dass erhebliche Wettbewerbsnachteile, wie sie beispielsweise bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer existieren, behoben werden“, sagte ZDS-Präsident Dreeke.

Im Hinblick auf die Digitalisierung in der maritimen Wirtschaft – der Themenschwerpunkt der diesjährigen Nationalen Maritimen Konferenz – beinhaltet der Beschluss wichtige Forderungen wie den Ausbau der IT-Infrastruktur und die notwendige Gewährleistung der Sicherheit der Systeme.

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in einigen Bundesländern und beim Bund erwartet der ZDS, dass auch die Vereinfachung des Umwelt- und Planungsrechts angegangen wird. „Wir setzen auf die Impulse aus dem Innovationsforum Planungsbeschleunigung, das seinen Bericht in Kürze vorlegen wird“, sagt Frank Dreeke. „In der Vergangenheit haben sich wichtige Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise die Fahrrinnenanpassung von Elbe und Weser immer wieder verzögert. Eine Vereinfachung des Umwelt- und Planungsrechts ist daher zwingend erforderlich.“

vom Deutschen Bundestag beschlossene Antrag mit Maßnahmen zur Stärkung der maritimen Wirtschaft ist im Deutschen Verkehrsforum auf volle Zustimmung gestoßen. Dr. Ulrich Nußbaum, Vorsitzender des DVF-Präsidiums: „Für den Hafen- und Schifffahrtsstandort Deutschland ist das ein richtungsweisendes Programm. Viele der Maßnahmen sind außerdem für den Transport- und Logistiksektor insgesamt von großer Bedeutung. Das ist ein echtes Zukunftsprogramm. Die Bundesregierung sollte alles daran setzen, diese Vorschläge umzusetzen.“

Nußbaum wies auf zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur hin, die in dem Antrag aufgeführt sind: Aufstockung der Planungskapazität bei Bund und Ländern, Engpassbeseitigung bei den seewärtigen Zufahrten und den Schienenanbindungen im Hafenhinterland, sowie die Sicherung von Wachstumsflächen für Hafenumschlag und Logistik. Nußbaum: „Deutschland muss bei Planung und Bau wichtiger Infrastrukturprojekte in Zukunft wieder schneller werden. Mit verzögerten Ausbau- und Ersatzvorhaben bei Flughäfen, Autobahnen, Brücken und Schienenkorridoren lässt sich eine lange Liste schreiben. Die Fahrrinnenanpassungen Elbe und Weser werden nicht unsere letzten großen Verkehrsprojekte sein. Beim Planungsrecht und Planungsvollzug muss also etwas passieren.“

Die Vorschläge des Gesetzgebers zeigen eine wachsende Aufmerksamkeit für die notwendige Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Flexibilität des Logistikstandortes Deutschland. Nußbaum: „Das zeigt sich zum Beispiel bei der Einfuhrumsatzsteuer. Die Nachteile für den Logistikstandort Deutschland durch das bürokratische Verfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer müssen in der nächsten Legislaturperiode dingend beseitigt werden. Das bisherige Verfahren behindert nicht nur die deutschen Häfen, sondern genauso unsere Luftfracht-Hubs, Spediteure und die verladende Wirtschaft. Wichtig ist auch, dass der Bundestag nochmals eine faire Bewertung der EU bei der öffentlichen Finanzierung hafenbezogener Infrastrukturen eingefordert hat – Stichwort Beihilfepolitik.“

Auch im Bereich Umwelt, Klima und Energie stimme die Linie im Bundestagsbeschluss: Die Förderung von schadstoffarmen Antrieben für Binnen- und Seeschiffe, die Unterstützung der entsprechenden Betankungsinfrastruktur in den Häfen, die Entlastung der Landstromversorgung und im Übrigen genauso des Schienenverkehrs von der EEG-Umlage seien wichtige Ansatzpunkte, um die notwendigen Fortschritte beim Klimaschutz im Verkehrssektor zu ermöglichen. Nußbaum: „Künftige Vorschriften bei Emissionen und Luftschadstoffen müssen außerdem besser international abgestimmt werden.“

Der Antrag enthalte schließlich eine Reihe wichtiger Ansatzpunkte zur Förderung digitaler Innovationen für die Bereiche Schifffahrt, Häfen und Logistik. Zutreffend sei laut Nußbaum der Hinweis des Deutschen Bundestages, dass die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes sachgerecht und praxistauglich sein muss. Das DVF hatte erst kürzlich betont, dass der aktuelle Entwurf der KRITIS-Verordnung im Verkehrsbereich über das Ziel hinausschießt.

Hintergrund
Seit dem Jahr 2000 findet regelmäßig etwa alle zwei Jahre die Nationale Maritime Konferenz unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Die Konferenzen haben sich unter der verantwortlichen Leitung des Maritimen Koordinators der Bundesregierung als Dialogforen für die maritime Wirtschaft insbesondere mit der Bundesregierung bewährt, um aktuelle maritime Fragen und Interessen Deutschlands zu erörtern. Im Schwerpunkt befassen sich die Konferenzen mit Themen zum Schiffbau, zur Hafenwirtschaft, Seeschifffahrt und Meerestechnik, zu Offshore-Themen und zum Klima- und Umweltschutz. Bereits am 09. Dezember 2016 fand in Berlin das Branchenforum zur 10. Nationalen Maritimen Konferenz fand zum Thema „Digitalisierung in der maritimen Wirtschaft“ statt.

Quelle: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V., Deutsches Verkehrsforum, Foto: HHM Hasenpusch