Bundesverkehrsministerium fördert wieder Gas-Lkw

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt das Flottenaustauschprogramm mit dem das Bundesverkehrsministeriums den Transport- und Logistikunternehmen eine dringend benötigte Finanzierungsunterstützung bei der umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Nutzfahrzeugflotten bietet.

„Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind im Nah- und Regionalverkehr tätig, wo aufgrund der relativ geringen Kilometerleistung auch ältere Fahrzeuge im Bestand sind und nun sinnvoll ausgetauscht werden können“, so BWVL-Präsident Jochen Quick.

Aus Sicht des Verbandes bietet das Flottenaustauschprogramm insbesondere für mit CNG oder LNG betriebene Fahrzeuge wieder die Möglichkeit einer Anschaffungsfinanzierung, nachdem seit Anfang 2021 das bislang einschlägige Förderprogramm EEN gerade für diese Lkw die Förderung eigestellt hat. Mit maximal 15.000 Euro liegt die Förderung nun sogar bis zu 7.000 Euro höher als bisher. Zwar werden auch Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieben gefördert – diese stehen aber zurzeit nur bedingt zur Verfügung!

„Der Gasantrieb ist eine Brückentechnologie, für die eine Anschaffungsfinanzierung dringend erforderlich ist, insbesondere wenn die Mautbefreiung bis Ende 2022 verlängert wurde – entweder ganz oder gar nicht“, so Jochen Quick weiter.

Kritisch sieht der BWVL die Vorgabe, dass Altfahrzeuge über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein müssen. „Hier droht ein Ausschluss gerade der Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr im Zuge der Corona-bedingten Marktanpassung kurzfristig abgemeldet wurden. Gerade diese oftmals älteren und mit schlechterer Schadstoffklasse ausgestatteten Fahrzeuge sollten aber zugunsten umweltfreundlicherer Lkw ausgetauscht werden können“, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger.

Das sehr kurzfristig entwickelte Förderprogramm bedarf zumindest an dieser Stelle gegebenenfalls einer Korrektur! Anstatt auf die Dauer der Zulassung sollte auf die Dauer des Eigentums der Fahrzeuge im Unternehmen abgestellt werden.

Dann könnte das Flottenaustauschprogramm nach Meinung des BWVL für die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche durchaus einen erfolgreichen Anreiz zur umweltfreundlichen Erneuerung ihrer konventionellen Nutzfahrzeugflotten bieten!

Quelle: Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V., Foto: Ministerium für Verkehr