Der Container wird 50!

_fairland_rotterdam_1966

Am 3. Mai 1966 – also vor 50 Jahren – legte in Rotterdam vor den Augen von Königin Juliana der Niederlande die MS Fairland an. An Bord 226 Container.

Seit 1966 unterhält die Reederei Sea-Land einen wöchentlichen Containerdienst zwischen New York und den westeuropäischen Häfen von Rotterdam, Bremen und Grangemouth. Rotterdam war also die erste Anlaufstelle für Container in Europa und ist es auch noch heute.

Kurz nach dieser Premiere wurde mit ECT („Europe Container Terminals) ein neues Terminal für den Umschlag der Container aufgebaut. Daran beteiligten sich damals die Rotterdamer Traditionsstauereien Quick Dispatch, Thomsen’s Havenbedrijf, Cornelis Swarttouw, Müller Progress sowie Pakhuismeesteren N.V. und die staatliche Eisenbahngesellschaft der Niederlande. Gemeinsam trieben Sie die Entwicklung des Containerverkehrs am Hafen Rotterdam voran.

Der Hafenbetrieb Rotterdam und die Betreiber von ECT begehen diesen für den für den Hafen so wichtigen Jahrestag am Dienstag, den 3. Mai 2016, um 11 Uhr mit einem gemeinsamen Festakt auf der Brücke eines Containerschiffs.

Quelle und Foto: Hafenbetrieb Rotterdam




Dobrindt präsentiert Bundesverkehrswegeplan

160112_dobrindt_innovationsforum_personen_gueterverkehr03

Bundesminister Alexander Dobrindt hat den neuen Bundesverkehrswegeplan  (BVWP 2030) vorgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert.

Alexander Dobrindt: „Der neue Bundesverkehrswegeplan ist das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur, das es je gab. Bis 2030 investieren wir 264,5 Milliarden Euro, mit denen wir unsere Verkehrswege modernisieren, unsere Infrastruktur vernetzen und Mobilität in Deutschland beschleunigen. Mit den Rekordmitteln aus meinem Investitionshochlauf hat der BVWP 2030 eine klare Finanzierungsperspektive. Dabei setzen wir klare Prioritäten: Wir stärken das Prinzip Erhalt vor Neubau und investieren rund 70 Prozent in den Erhalt.“

Der BVWP 2030 setzt auf fünf wesentliche Innovationen:

  1. Klare Finanzierungsperspektive.

Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass alle Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können

  1. Erhalt vor Aus- und Neubau.

69% der Gesamtmittel fließen 2016—2030 in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56%)

  1. Klare Prioritäten.

Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 75 Prozent der Mittel für Straßenprojekte gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben,  25 Prozent gehen in die regionale Erschließung.

  1. Engpassbeseitigung.

Fokussierung der Investitionen auf die Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 1700 km Engpässe auf Autobahnen und rund 700 km Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.

  1.  Breite Öffentlichkeitsbeteiligung.

Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen – von der Grundkonzeption  über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der ab dem 21. März für 6 Wochen öffentlich ausliegt. Auch der Umweltbericht zum BVWP 2030 wird veröffentlicht.

Der BVWP 2030 enthält rund 1000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 264,5 Milliarden Euro, 91 Mrd. Euro mehr als der BVWP 2003.

Davon entfallen 49,4 % auf die Straße, 41,3 % auf die Schiene und 9,3 % auf Wasserstraßen. Die Neubauprojekte sind nach nationalem Prioritätenkonzept als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) eingestuft, darin gekennzeichnet die Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E).

Die Öffentlichkeit kann sich an der weiteren Entwicklung des Entwurfs zum Bundesverkehrswegeplan 2030 beteiligen. Ab 21. März liegt das Konzept offen aus, Eingaben können online gemacht werden. Nach Abschluss der sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der BVWP 2030 überarbeitet und vom Kabinett beschlossen.

Den BVWP 2030 und alle Informationen zur Beteiligung gibt es zum Download  hier

Quelle und Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur




Unternehmen und Handwerk drängen auf weitere Änderungen

Vor dem Start der parlamentarischen Diskussion um den Landesentwicklungsplan (LEP) hat die Wirtschaft Stellung bezogen. Vertreter der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) und des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) legten in Düsseldorf dar, wo nachgebessert werden muss.

Insbesondere die Diskrepanz zwischen ausgewiesener und tatsächlich für Industrie und Gewerbe nutzbarer Fläche sei nach wie vor ungeklärt, so die Vertreter der Wirtschaft. Bei der Standortsicherung und der zukünftigen bedarfsgerechten Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen seien wichtige Fragen noch offen. So müsse etwa der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen bei der Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohn- aber auch für Gewerbeflächen stärker berücksichtigt werden. Minister Franz-Josef Lersch-Mense, der als Chef der Staatskanzlei den LEP-Entwurf vorstellte, sagte zu, alle Einwendungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls bei der finalen Fassung des Landesentwicklungsplanes zu berücksichtigen.

Die Diskussion um die Neufassung des aktuellen, seit Jahr 1995 gültigen LEP dauert bereits mehr als sechs Jahre an, betonte Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW, im Laufe der Debatte. Wichtige Stolpersteine konnten im Laufe des Verfahrens überwunden werden. So wurde etwa die Vorgabe, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche in NRW langfristig auf Netto-Null zu reduzieren, von einem unüberwindbaren Ziel in einen lediglich zu beachtenden Grundsatz umformuliert. Allerdings berücksichtigen die aktuellen Vorschläge nicht den seit dem Jahr 2014 massiv angestiegenen Zuzug von Menschen aus Krisenländern. Nach Angaben der Landesregierung wurden im Jahr 2015 rund 230.000 Flüchtlinge für NRW registriert. „Und diese Menschen brauchen sowohl Wohnraum als auch Arbeitsplätze“, betonte Mittelstädt. Gerade die Bevölkerungsvorausberechnung, welche die Grundlage für die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs ist, nimmt diese aktuellen Entwicklungen nicht auf. Dadurch wird es zu Konkurrenz zwischen der Wohnbauflächenentwicklung und der Gewerbeflächenentwicklung kommen.

In die gleiche Kerbe schlug Präsident Andreas Ehlert für das nordrhein-westfälische Handwerk. „Es geht der Wirtschaft nicht um ein Mehr an Flächen. Unsere Betriebe benötigen die richtigen Flächen am richtigen Ort. Gerade kleineren und mittleren Betrieben fällt es zunehmend schwer, ihren Standort zu sichern und geeignete neue Standorte zu finden“, so Ehlert. Im Jahr 2014 seien sogar täglich 0,5 Hektar Gewerbe- und Industrieflächen „zurückgegeben“ worden. Es wurden also mehr Flächen aufgegeben als neu genutzt. Allein auf die Nutzung von Brachen zu setzen, sei nicht ausreichend. Denn häufig lägen solche Alt-Standorte inzwischen mitten in Wohngebieten.

Während wohnverträgliche Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe diese gut nutzen können, sind sie für emittierende Unternehmen nicht verwendbar. Weiteren Änderungsbedarf sahen die Wirtschaftsvertreter beim Breitbandausbau, beim Verkehr, etwa bei den Flächen für Flughäfen und Häfen, und bei den Abbauflächen für Rohstoffe in NRW. So sollten sämtliche Hafenstandorte und Umschlagstellen, soweit sie nicht ohnehin Bestandteil von Störfallanlagen sind, einheitlich unter Schutz gestellt werden.

Minister Lersch-Mense erklärte im Verlauf der Diskussion, dass viele Vorschläge der Wirtschaft bereits in den aktuellen Entwurf aufgenommen worden seien. „Mit den Änderungen sind politische Hürden überwunden und potenzielle Konfliktpunkte ausgeräumt“, so Lersch-Mense. Er stimme Präsident Ehlert zu, dass es darauf ankomme, die richtigen Flächen am richtigen Ort zu aktivieren. Die Regierungsparteien hätten dafür im Detail hart miteinander verhandelt. Dennoch gehe er ergebnisoffen in die kommende parlamentarische Diskussion, alle Einwendungen aus der zweiten Beteiligungsrunde würden sorgsam bewertet. Spätestens nach Inkrafttreten des LEP stehen Regionalplanfortschreibungen in den Planungsregionen Nordrhein-Westfalens an, sofern sie nicht bereits angelaufen sind (wie z. B. im Ruhrgebiet und in Düsseldorf). Der Minister: „In den nächsten Jahren werden damit wieder in al-len Planungsregionen Nordrhein-Westfalens so viel Wirtschaftsflächen gesichert sein, wie für 15 bis 20 Jahre erforderlich sind. Auch Wohnungsbauflächen können bedarfsgerecht ausgewiesen werden. Dies macht deutlich, dass keine Region befürchten muss, zu wenig Wirtschaftsfläche zu haben, und dass es stattdessen wesentlich darauf ankommt, die ,richtigen‘ Standorte auszuwählen.“

IHK NRW und WHKT beteiligen sich seit Beginn der Erarbeitung an der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans und bringen die Belange der Wirtschaft in die Beratungen ein. Auch das beginnende parlamentarische Verfahren werden die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern weiter begleiten.




IHK NRW: Steuerschraube stoppen

Die Diskussion um die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Haushalte geht in die nächste Runde. Nur über einen langfristigen und dauerhaften Ausgleich ihrer Haushalte erhalten die Kommunen den dringend benötigten Spielraum, um ihre Infrastrukturen zu erhalten, wo nötig auszubauen und vor allem auch die aktuellen Herausforderungen aus der Zuwanderung anzugehen, ohne weiter auf Kosten ihrer Standortattraktivität zu agieren, warnt IHK NRW.

Die Umsetzung des Stärkungspaktes hat in den teilnehmenden Kommunen zu beträchtlichen Steuererhöhungen und in den leistenden Kommunen zu erheblichen Mittelabflüssen geführt. Am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen sind gezwungen, Steuern zu erhöhen und gleichzeitig Leistungen für Bürger und Unternehmen einzuschränken. Im nationalen und internationalen Standortwettbewerb hat dies zu erheblichen Nachteilen der NRW- Kommunen geführt.

Erfolge bei der Haushaltssanierung konnten zumeist nur aufgrund der anhaltend guten Konjunktur und den damit verbundenen Steuereinnahmen erreicht werden. Auch das niedrige Zinsniveau hat zur Entspannung der Situation beigetragen.

Die eigentlichen, strukturellen Ursachen für die Unterfinanzierung der NRW-Kommunen bestehen hingegen unverändert fort, Stichworte: hoher Kommunalisierungsgrad oder fehlende Konnexität.

Zwar hat der bisherige Stärkungspakt dazu beitragen können, den teilnehmenden Kommunen ein Mindestmaß an Handlungsfähigkeit zurückzugeben. Allerdings zahlen alle Kommunen hierfür einen hohen Preis: die meisten Kommunen mussten ihre Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer teils drastisch erhöhen, ohne das ein Ende der Steuerspirale in Sicht wäre. Der drastische Fall ist sicher die Stadt Bergneustadt mit einer geplanten Anhebung der Grundsteuer B auf 959 Punkte.

Kaum eine Kommune konnte die außerordentlichen Einnahmesteigerungen aus Steueranhebungen und guter wirtschaftlicher Entwicklung nutzen, um Polster für eine konjunkturelle Abschwächung oder die nun wachsenden Anforderungen aus der Zuwanderung zu bilden. Im Ergebnis sind die Kommunen keinen Schritt weiter. Die Fortsetzung der Steuerspirale ist angekündigt.

Um eine weiteres Zurückfallen im Vergleich zu Nachbarländern zu verhindern, gilt es jetzt den Stärkungspakt neu auszurichten und strukturelle Entlastungen der Kommunen zu erreichen. Die Steuerspirale muss eine Grenze finden, damit der Grundsatz nach dem die kommunale Steuerbelastung im Verhältnis zu ihrem Leistungsangebot für ihre Bürger und Unternehmen stehen sollte, gewahrt werden kann. Andernfalls wird die Bindung von Bürger und Wirtschaft an ihren Wohn- und Standort leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Insbesondere die Bewältigung der Flüchtlingskrise kann einzelne Kommunen überfordern. Die Kommunen sind auf Hilfe seitens des Landes und Bundes angewiesen, zumal die Bewältigung der Flüchtlingskrise keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe ist.

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.

Quelle: IHK NRW




Benedikt Althaus neuer Geschäftsführer

benedikt_althaus

Nach 15 Jahren hat Dr. Christoph Kösters, 55 Jahre, die Geschäftsführung des Bildungswerks Verkehr Wirtschaft Logistik Nordrhein-Westfalen (BVWL) an Dipl.-Volksw. Benedikt Althaus, 48 Jahre, übergeben.

Dipl.-Volksw. Benedikt Althaus bleibt zugleich stv. Geschäftsführer im Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL). Dr. Christoph Kösters konzentriert sich auf die Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes VVWL und auf die Geschäftsführungen sämtlicher Landesverbände und des Arbeitgeberverbandes im VVWL. Dipl.-Volksw. Benedikt Althaus bringt jahrelange Erfahrungen im Bildungswesen, insbesondere im BVWL mit sich. So ist er seit Jahren verantwortlich für sämtliche Schulungs- und Seminarangebote des BVWL im Bereich Entsorgung und Umwelt.

Am 8. Juni 1979 wurde das Bildungswerk gegründet. Seit dem 1. März 2001 hat Dr. Christoph Kösters als Geschäftsführer gemeinsam mit dem zum 31. Januar 2016 in den Ruhestand verabschiedeten Leiter Dipl.-Volksw. Helmut Meyer die Geschicke des BVWL gelenkt, seit dem 01. Oktober 2015 zusammen mit Dipl.-Psychologe Markus Rasche als Leiter. Wie schon in den Jahren zuvor unter dem Vorgänger Dr.- jur. Erwin Bauer konnte zusammen mit den Leitern, den vielen Honorar-Dozenten und den mit dem BVWL kooperierenden Fahrschulen und Bildungsträgern durch Qualität und Leistung sichergestellt werden, dass das Bildungswerk in Westfalen-Lippe, ja Nordrhein-Westfalen-weit einer der führenden und qualitativ einen Spitzenplatz einnehmenden Bildungs- und Weiterbildungsanbieter für die Transport-, Speditions- und Logistikbranche ist.

In die Jahre von 2001-2016 fielen einige Meilensteine, so die Entwicklung einer speziellen Disponenten-Qualifizierung ab 2001 oder der Betriebswirt VWA Logistik in Kooperation mit der IHK Nordwestfalen ab 2002. Hinzu kam eine Vielzahl von Projekten mit beispielhaftem Charakter. Hierzu zählen die JOB-Starter-Projekte, mit denen in den letzten 10 Jahren viele neue Ausbildungsplätze und einige neue Berufsschulklassen für Berufskraftfahrer geschaffen werden konnten. Durchaus schmerzhaft war die Ausrichtung des BVWL auf die neue Qualifizierungs- und Fortbildungslandschaft nach den Hartz-Reformen in den Jahren 2003 – 2006 und auf geänderte Arbeitsmarkt-, Förder- und Wettbewerbsbedingungen in den Jahren 2009 bis 2013. Die verschiedenen strukturellen Anpassungsschritte waren für die „Bildungswerker“ nicht immer leicht und forderten Geschäftsführung, Leitung und Team des BVWL intensiv.

Die Positionierung des Bildungswerkes zur nationalen Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsrichtlinie erfolgte durch die Gründung der RuF GmbH gemeinsam mit der SVG Westfalen-Lippe e.G. Zudem wurde mit der SVG und dem VVWL die SiTec Consult für den Güterverkehr GmbH gegründet, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Gefahrgutbetreuung von Transportlogistikern liegt. Zusammen mit Ralf Ober, Prokurist der SVG Westfalen-Lippe e.G., wird Dipl.-Volksw. Benedikt Althaus die jahrelange Geschäftsführung in der Sitec Consult für den Güterverkehr GmbH fortsetzen. Während der Zeit der Geschäftsführung von Dr. Christoph Kösters wurde das BVWL auch Mitglied in der Eurotra – der European Association of Transport Training Institutes. Eine Vielzahl europäischer Aktivitäten und auch Projekte des BVWL waren und sind die Folge.

Mit Benedikt Althaus tritt ein erfahrener und sehr kompetenter Verbandsexperte mit langjähriger „Bildungswerk-Erfahrung“ die Nachfolge von Dr. Christoph Kösters an.

Quelle und Foto: BVWL




Image Award als beste Logistikregion Europas

wegtransport

Aad Veenman, in führender Position im Topsektor Logistik, konnte für die Niederlande vergangene Woche in München einen Image Award in Empfang nehmen. Von den deutschen Handelsnachbarländern erweisen sich die Niederlande als attraktivste Logistikregion Europas.

Dies ergab eine neue Studie, die vom Marktforschungsunternehmen Lüdinghausener Kleffmann im Auftrag der Zeitschrift VerkehrsRundschau durchgeführt wurde.

Veenman nahm in München den Image Award aus den Händen von Verkehrssekretärin Dorothee Bär und VerkehrsRundschau-Hauptredakteur Gerhard Grünig in Empfang. Mit einem Ergebnis von 748 von 1.000 Punkten führen die Niederlande die Rangliste der attraktivsten Logistikstandorte für deutsche Verlader an. Die Niederlande führen damit vor Österreich (705 Punkte) und Belgien (684 Punkte). Die Türkei (471 Punkte), Rumänien (453 Punkte) und Russland (416 Punkte) rangieren weiter hinten.

Nach Angaben der befragten Verlader gelten die Servicequalität, die gute Zugänglichkeit der Autobahnen und die Verfügbarkeit von Logistikdienstleistern als Hauptfaktoren für die Attraktivität eines erfolgreichen Logistikstandorts. Außerdem erwarten Verlader von einem Logistikhotspot möglichst wenig Bürokratie und Korruption. Ein weiterer genannter Aspekt ist die Anbindung von Logistikknotenpunkten an das Bahnnetz und das Netz für die Binnenschifffahrt.

In der Studie „Image Ranking Transport en Logistieke Diensten 2016“ wurden insgesamt 400 Logistikverantwortliche deutscher Industrie- und Handelsunternehmen zur Attraktivität der bedeutendsten 15 Logistikregionen Europas befragt. Seit 2002 werden die Image Awards von der VerkehrsRundschau verliehen; die Niederlande führen den Titel noch mindestens zwei Jahre; die nächste Preisverleihung ist für 2018 vorgesehen.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam




Doris Hartwich zu Gast beim Wissenschaftstalk

001

Die Rheinische Fachhochschule Neuss (RFH) lud im Namen des „Europa-Instituts für Erfahrungswissen – METIS“ unter der Leitung von Dr. Werner Bruns ins Neusser „Euromoda“ Zentrum zu einem Talk über Erfahrung und Kreativität ein.

Gäste dieser Talkrunde waren die Modemacherin Doris Hartwich, die seit 1985 unter dem Label „HARTWICH“ Mode für Männer macht, die Mediendesignerin Prof. Marie-Susann Kühr (RFH), Sabine Dirlewanger, Schulleiterin der staatlichen Modeschule Stuttgart und Dr. Werner Bruns vom Forschungsinstitut METIS. Der populäre ARD Moderator Johannes Büchs moderierte die Runde gewohnt professionell und brachte die Inhalte auf den Punkt: Wie verträgt sich Erfahrung mit Kreativität? Wieviel Erfahrung braucht ein kreativer Mensch? Ist Erfahrung hinderlich für Innovationen?

Dass im Begriff „Erfahrung“ sowohl „Erfolg“ als auch „Gefahr“ steckt, darin war sich die Runde schnell einig. Das Sammeln von ersten Erfahrungen von kreativen Menschen findet bereits während des Studiums statt, dort allerdings im „geschützten Raum“, unter Anleitung der Lehrenden. Beide Vertreterinnen der Lehre stimmten darin überein, dass sie oft schon früh erkennen, welche Studenten(innen) Talent hätten. Dies hinge auch damit zusammen, wie diese die Erfahrungen der Lehrenden aufnehmen und umsetzten. Ähnliches berichtete auch die Vertreterin der Praxis, Doris Hartwich, die ihre besondere Handschrift als den unstrittigen USP der Marke beschreibt, den sie ihren Assistenten nahe bringt, damit ihre Marke auch nach ihr noch weiterlebt. „Vielleicht wird sich die Kollektion ohne mich dann verändern, denn jeder Kreative interpretiert Vorgaben anders,“ erklärte Doris Hartwich, „letztlich muss man vertrauen und tolerieren können, auch das ist eine wichtige Erfahrung, die dadurch belohnt wird, dass sich die eigene Handschrift meiner Marke weiterentwickeln kann“.

Aus dem Publikum wurde das Stichwort „Big-Data“ eingeworfen: Ob nicht am Ende Google und Co. die menschliche Kreativität mit intelligenten Algorithmen überflüssig machen würde. Dass man sich davor nicht zu fürchten brauche, betonten alle Kreativen, „denn die Kreativität und Emotionalität der Designer wird auch in Zukunft notwendig sein, um tatsächlich wirklich Neues zu kreieren, sei es Mode oder Mediendesign“.

Für das „Europa-Institut für Erfahrungswissen – METIS“ stellte Dr. Werner Bruns am Ende der Talkrunde fest: „Diese Veranstaltung brachte uns neue Erkenntnisse aus der Praxis, die wir in unsere weiteren Forschungsarbeiten einbauen werden. Das Thema „Erfahrung“ in Unternehmen und Gesellschaft ist auch ein wichtiges Produkt des Bologna-Prozesses der Hochschulen, eine Notwendigkeit für die wissenschaftliche Verzahnung von Theorie und Praxis.“

Quelle und Foto: Rheinische Fachhochschule Neuss




Europäische Kommission beschließt Steuerpflicht der Seehäfen

kleinhaven-foto

Die Europäische Kommission hat bekanntgegeben, dass unter anderem die niederländischen Seehäfen ab dem 1. Januar 2017 körperschaftssteuerpflichtig werden.

Beim Hafenbetrieb Rotterdam ist man über diese Mitteilung der Europäischen Kommission sehr unglücklich. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Häfen in den Nachbarländern erhalten im Gegensatz zum Rotterdamer Hafen derzeit verschiedene Formen staatlicher Unterstützung. Es sieht nicht danach aus, dass sich dies in den nächsten Jahren ändern wird. Wenn der Hafenbetrieb nun Körperschaftssteuer zahlen muss, wird die Wettbewerbsposition von Rotterdam nur schwieriger. Beim Hafenbetrieb ist man nicht gegen die Entrichtung von Körperschaftssteuern, jedoch sollten in Europa gleiche Bedingungen vorhanden sein.“

Und weiter: „Beim Hafenbetrieb erwägt man daher, gegen diesen Beschluss der Europäischen Kommission Widerspruch einzureichen. Außerdem setzt man sich beim Hafenbetrieb weiterhin für die Transparenz von Geldströmen zwischen Behörden und Hafenbetrieben ein sowie für einheitliche Regeln für alle europäischen Häfen.“

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission gibt es hier

Quelle und Foto: Hafenbetrieb Rotterdam




TFG Transfracht bindet das Terminal Erfurt an

AlbatrosExpress_Erfurt

Ab dem 2. Februar 2016 integriert TFG Transfracht das Terminal Erfurt in das AlbatrosExpress-Netzwerk und baut die Verbindungen zwischen den Deutschen Seehäfen und Ostdeutschland von 34 auf 44 Abfahrten pro Woche aus.

Die Züge verkehren künftig fünf Mal wöchentlich zwischen Thüringens Mitte und den Containerterminals in Bremerhaven und Hamburg. Transportiert werden u.a.. Container für das Distributionszentrum eines namhaften Möbelhändlers in Erfurt. Das Terminal bildet die Ergänzung zum Güterverkehrszentrum und ist über den Bahnhof Vieselbach optimal an die Hauptstrecke Halle/Erfurt-Berlin angebunden. Terminalbetreiber ist die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) mbH.

„Wir freuen uns, durch die direkte Anbindung der Nachfrage nach intermodalen Transportlösungen in der Region nachzukommen“, erklärt Frank Gedat, Regionalleiter Ost der TFG Transfracht.

Quelle und Foto TFG Transfracht




Bedeutung des Systems Wasserstraße gewürdigt

151005 Nationales Hafenkonzept

Auch der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt im Grundsatz das Nationale Hafenkonzept. Es stellt inhaltlich und strategisch eine Fortschreibung des im Jahr 2009 vorgelegten Hafenkonzepts dar und beinhaltet neben einer Analyse der Marktsituation der See- und Binnenhäfen vor allem konkrete Maßnahmenvorschläge, die unter anderem unmittelbar die Güterbinnenschifffahrt in Deutschland betreffen, so der Verband.

„Die Bundesregierung erklärt, dass die Binnenschifffahrt als sicherer und klimafreundlicher Verkehrsträger auch in den kommenden Jahren im Gesamtverkehrssystem weiter an Bedeutung gewinnen muss, damit die erwarteten Verkehrszuwächse, insbesondere im Seehafenhinterlandverkehr, bewältigt werden können. Eine solche Analyse bzw. verkehrspolitische Absichtserklärung können wir als BDB nur ausdrücklich unterstützen“, erklärt BDB-Präsident Martin Staats. Aus Sicht des BDB folgerichtig legt die Regierung daher einen besonderen Schwerpunkt auf den weiteren Ausbau der Flüsse und Kanäle in Deutschland:

„Der Ausbauzustand der Wasserstraßen ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Schiffstransportes. Wichtig sind dabei die Abladetiefen, Brückendurchfahrtshöhen und zulässige Schiffsabmessungen. Der Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur wird zurzeit durch zu geringe Planungskapazitäten in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erschwert“, erklärt die Regierung. Sie wird deshalb die Streckenabschnitte der „Wasserstraßen der Kategorie A“ auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vorbehaltlich verfügbarer Mittel so schnell wie möglich für die erforderlichen Schiffsgrößen ausbauen. „Wasserstraßen der Kategorie B“ sollen optimiert werden, Streckenabschnitte der „Kategorie C“ bleiben im Bestand erhalten. Der Bund wird außerdem Maßnahmen, z.B. bei der Planung in der WSV, ergreifen, damit die vorhandenen Mittel für Wasserstraßeninvestitionen in angemessener Zeit verbaut werden können.

„Wie nicht anders zu erwarten war, greift die Bundesregierung für die zukünftigen Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen auf die von der Vorgängerregierung entworfene „Netzpriorisierung“ nach Leistungsklassen zurück. Das hilft der Binnenschifffahrt und den Binnenhäfen in den heutigen ‚Rennstrecken‘ mit hohem Transportvolumen. Aber zum Beispiel östlich von Magdeburg und in bestimmten Relationen im Norden und Südwesten der Republik dürfen sich die Betreiber der Binnenhäfen von einer verbesserten Erreichbarkeit per Binnenschiff gedanklich zunächst verabschieden“, kommentiert BDB-Präsident Martin Staats die Maßnahmenstrategie der Bundesregierung.

Ein besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf die langfristige Sicherstellung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Hier wird nicht nur eine „bedarfsgerechte Aufstockung der Investitionen“ angekündigt, sondern auch „die Generierung zusätzlicher Haushaltsmittel durch die Ausweitung der Nutzerfinanzierung“. Hier will die Regierung „die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen bei seinen Planungen zur Nutzerfinanzierung von Bundeswasserstraßen prüfen“.

„Wir erwarten, dass die Regierung tatsächlich eine umfassende Einbeziehung sämtlicher Nutzer der Wasserstraßen, also nicht nur der gewerblichen Binnenschifffahrt, vornimmt. Außerdem sollte sie ihre Planungen nicht nur im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen prüfen, sondern auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern. Hier wäre eine präzisere Beschreibung der Ziele und Maßnahmen hilfreich gewesen, um Missverständnisse zu vermeiden“, erklärt BDB-Präsident Martin Staats.

Eher vage sind die Erklärungen der Bundesregierung zur Verbesserung der teilweise unzumutbar langen Abfertigungszeiten von Binnenschiffen in den Seehäfen: Der Bund werde die Häfen bei Vorhaben zur koordinierten Hafenentwicklung unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Wettbewerbsrechts unterstützen. Im Übrigen sieht die Bundesregierung die Handlungsverantwortung bei den See- und Binnenhäfen: „Die Hafenwirtschaft wird Wege suchen, um negative Auswirkungen von Engpässen in den Seehäfen für die betrieblichen Abläufe der Binnenschifffahrt zu vermeiden. Die Seehafenwirtschaft wird geeignete Verladeeinrichtungen für Binnenschiffe errichten, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist.“ Ob und wie diese Maßnahmen, die als „Daueraufgaben“ deklariert werden, nun operativ umgesetzt werden, bleibt offen.

Auch die Steigerung der Umweltfreundlichkeit der Schifffahrt greift die Regierung erfreulicherweise in dem Konzeptpapier auf. LNG wird dabei als vielversprechendster alternativer Kraftstoff in der See- und Binnenschifffahrt angesehen, wobei die Umweltbilanz der Binnenschifffahrt schon heute deutlich besser ist als die der Seeschifffahrt: „Der in der Binnenschifffahrt ausschließlich verwendete Kraftstoff (Gasöl oder Diesel) hat im Vergleich zum Schweröl geringere Ruß-, Schwefel- und Stickstoffemissionen. In der Binnenschifffahrt ist der Umstieg auf schwefelarme Treibstoffe bereits gelungen“, stellt die Regierung fest. Verflüssigtes Erdgas (Liquified Natural Gas bzw. LNG) sieht die Regierung als vielversprechendsten alternativen Kraftstoff in der See- und Binnenschifffahrt. In der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung wird deshalb besonderes Augenmerk auf eine weitere Senkung der Emissionen durch eine Markteinführungsstrategie für LNG in der Schifffahrt, inklusive der Binnenschifffahrt, gelegt.

Anstatt konkrete Förderprogramme zuzusagen, belässt es die Regierung hier allerdings leider bei einem selbst auferlegten „Prüf-Auftrag“: Der Bund werde prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen in Betracht gezogen werden können, um LNG bessere Absatzmöglichkeiten zu verschaffen. Er werde sich für eine Vereinheitlichung und Beschleunigung international anerkannter Genehmigungsverfahren und Standards für LNG-Infrastrukturen einsetzen und in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft bis Ende 2016 eine nationale Strategie für den Ausbau der Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe erarbeiten. Nicht als Maßnahmen, aber immerhin als zu verfolgende Ziele erklärt die Regierung den Aufbau einer nachfragegerechten Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Landstromversorgung für die See- und Binnenschifffahrt, die beihilferechtkonforme Ausgestaltung der Förderung alternativer Kraftstoffe für die Schifffahrt, sowie die Unterstützung von freiwilligen Initiativen zur Reduktion von umweltschädigenden Emissionen der Schifffahrt.

Der Bund setzt sich weiter dafür ein, die durch die Binnenschifffahrt entstehende Lärmbelastung der Bevölkerung bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent, ausgehend vom Jahr 2008, zu senken. Mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll, bleibt im Konzept jedoch offen.

Quelle und Foto: BDB