Ministerkonferenz der norddeutschen Länder

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Die Senatoren und Minister der fünf norddeutschen Küstenländer haben sich am 19. Dezember 2016 in Hamburg getroffen. Auf der Tagesordnung der Konferenz (KüWiVerMinKo) standen die Digitalisierung der maritimen Wirtschaft, Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Umweltfreundlichkeit in der Schifffahrt und wichtige Infrastrukturprojekte.

Es gilt in der Zukunft erhebliche Herausforderungen zu bewältigen. Die Digitalisierung der maritimen Wirtschaft ist ein herausragendes Handlungsfeld, das verschiedene maritime Bereiche vom Schiffbau über den Schiffsbetrieb und die Schifffahrt, die Logistik und Hafenwirtschaft bis hin zu Meerestechnik und Offshore-Technologien berührt. Die norddeutschen Länder wollen gemeinsam und abgestimmt die darin enthaltenen Potenziale für die maritime Wirtschaft in Norddeutschland erschließen und im Dialog mit Wissenschaft und Wirtschaft die Zukunftsthemen entwickeln. Ein gutes Instrument, das umzusetzen, ist das Maritime Cluster Norddeutschland, eine Initiative aller fünf Länder.

Die Digitalisierung ist zwar kein „Neuland“, doch es ist noch ein erhebliches Potential zu heben. Senator Frank Horch sagt: „Es gibt unterschiedliche Geschwindigkeiten, und vielfach sind es eher größere Unternehmen, die bereits die Möglichkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen. Kleine und mittlere Unternehmen müssen wir unterstützen und mitnehmen. Die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen müssen genutzt werden können, ohne dass dabei die Risiken ausgeblendet werden. Gar nichts zu tun, ist keine Option.“

Harry Glawe, Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommern: „Die Digitalisierung fordert die maritime Wirtschaft stark heraus. Unsere Volkswirtschaft und unsere gesamte Arbeitswelt werden sich revolutionieren. Vieles steckt noch in den Kinderschuhen. Wir sollten die Chancen ausloten und die Synergien nutzen, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können“.

„Fachwissen macht nicht an Ländergrenzen Halt“, betont Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen. „Deswegen ist es uns wichtig, alle Kompetenzen zu bündeln und dadurch zu stärken. Die neuen Technologien verändern unsere Arbeitswelt zusehends und machen Dinge möglich, die noch vor ein paar Jahren undenkbar gewesen wären. Hieraus wollen wir im Sinne der Stärkung der maritimen Wirtschaft die richtigen Schritte ableiten, um auch zukünftig eine starke Wirtschaft zu haben.“ Mecklenburg-Vorpommern und die Freie Hansestadt Bremen werden im Rahmen der Förderinitiative Mittelstand 4.0 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zwei Anträge stellen, die innovative Lösungen für die Digitalisierung und Vernetzung der maritimen Wirtschaft in den Fokus nehmen und stärken sollen.

Die Konferenz hat sich ebenfalls mit dem Thema der alternativen Schiffsantriebe beschäftigt. Schiffe sind zwar gemessen an ihrer Transportleistung bereits heute ein sehr effizienter und damit umweltfreundlicher Verkehrsträger, aber es besteht unbestritten weiterer Handlungsbedarf zur Energieeinsparung und Emissionsreduzierung.

Strengere Auflagen für den Umwelt- und Klimaschutz, Kostendruck und die Endlichkeit fossiler Brennstoffe sind drei gewichtige Gründe, weshalb sich Schifffahrt und Häfen für alternative, innovative, grüne Antriebstechnik und Infrastruktur einsetzen müssen. Für Deutschland tragen neben dem Bund die fünf norddeutschen Bundesländer eine besondere Verantwortung für den maritimen Sektor. Sie sollten deshalb eine aktive Gestaltungsrolle für zukünftige maritime Entwicklungen einnehmen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Deutschland sollte sich in einer konzertierten Initiative von Wirtschaft, Wissenschaft, Bund und Ländern an die Spitze der Technologie- und Marktentwicklung für alternative Schiffsantriebe setzen. Das Ziel kann nur sein, die Schifffahrt noch umweltfreundlicher zu gestalten sowie Innovationen, die notwendige Infrastruktur und deren Umsetzung zu fördern.“

Die KüWiVerMinKo bekräftigt ihr Bekenntnis zur Industrie in Norddeutschland und zur stärkeren Kooperation der norddeutschen Länder in der Industriepolitik. Die KüWiVerMinKo betrachtet die Industriepolitik in diesem Zusammenhang als eine ganzheitliche Querschnittsaufgabe, die an den für die Industrie wichtigen Rahmenbedingungen wie bspw. der Innovationsförderung, der Fachkräf-tesicherung und der Infrastrukturentwicklung ansetzen müsse. Im Sinne der Intensivierung der industriepolitischen Zusammenarbeit sollen bestehende Ansätze ausgebaut und darüber hinaus konkrete Projekte in industriellen Schwerpunktbereichen entwickelt werden, die zu einer Stärkung der industriellen Basis in Norddeutschland beitragen können.

Minister Reinhard Meyer hebt die wirtschaftliche Bedeutung der Energiewende für ganz Norddeutschland hervor: „Stärker noch als bisher müssen aber die wirtschaftlichen Chancen, besonders für die Industrie, ergriffen werden. Nur wenn die wirtschaftlichen Potenziale der Energiewende konsequent realisiert werden, schaffen wir dauerhaft Akzeptanz und Unterstützung im Norden“, so Meyer. Schleswig-Holstein habe deshalb einen Antrag in die Konferenz eingebracht, der darauf abzielt, bei der so genannten Sektorenkopplung nicht einseitig auf Elektrifizierung zu setzen, sondern die verschiedenen Infrastrukturen für Gas, Strom, Wärme und Mobilität durch die Power-to-X-Technologien intelligent miteinander zu verbinden. In diesem Zusammenhang spiele die Gasinfrastruktur eine wichtige Rolle, deren Nutzung auch eine Entlastung auf der Kostenseite bedeuten kann. Meyer: „Wir haben deshalb alle gemeinsam ein Schreiben an Bundesminister Gabriel auf den Weg gebracht, in dem wir Rahmenbedingungen für einen diskriminierungsfreien Marktzugang und einen wirtschaftlichen Betrieb der Power-to-X-Anlagen anmahnen.“

In Zusammenhang mit den Themen Verkehr und Infrastruktur hätten die norddeutschen Senatoren und Minister zudem die Bedeutung der Fehmarnbelt-Querung als auch der A 20 bekräftigt. „Die A 20 wird durch eine Optimierung der Verkehrswege in Norddeutschland zu einer Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit der  Industrie-, Wirtschafts- und Tourismuszentren beitragen. Dadurch wird die Metropole Hamburg entlastet und Westeuropa über die bereits bestehende Ostseeautobahn Lübeck – Stettin noch näher an Polen heranrücken“, so Meyer.

Hamburg werde auch weiterhin die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen beim Bau der A 20 unterstützen und den gemeinsamen Dialog mit der Bundesregierung in der bewährten konstruktiven Weise fortsetzen.

Im Anschluss trafen sich die Minister zum traditionellen Meinungsaustausch mit über 25 Präsidenten und Geschäftsführern und Mitgliedern der Industrie- und Handelskammern aus Norddeutschland.

Quelle und Foto: BWVI




Kommunen machen beim „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ mit

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Wie vernetzt man verschiedene Verkehrsträger am besten, wie realisiert man Carsharing-Angebote und wie unterstützt man Betriebe beim betrieblichen Mobilitätsmanagement? Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich das vom Verkehrsministerium initiierte „Zukunftsnetz Mobilität NRW“.

Diesem Netzwerk schließen sich jetzt 37 weitere Kommunen an, um mithilfe des Landes die Weichen für die Mobilität von morgen zu stellen. Insgesamt umfasst das Netzwerk somit 94 Kommunen.

Michael von der Mühlen, Staatssekretär im Verkehrsministerium, hat den teilnehmenden Kommunen nun die Mitgliedsurkunden übergeben: „Die Bürgerinnen und Bürger wollen mobil sein – ob mit dem ÖPNV, dem eigenen Auto, dem Rad oder einem Carsharing-Fahrzeug. Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ hilft den Kommunen dabei, integrierte Mobilitätskonzepte zu entwickeln. Die Mitglieder können beispielsweise vom regionalen Austausch, dem Beratungsangebot der Koordinierungsstellen und vom Input aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse profitieren.“

Die teilnehmenden Städte, Gemeinden und Kreise wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Mobilität bezahlbar, sicher, effizient und ressourcenschonend gestaltet wird. Im Rahmen des ‚Zukunftsnetz Mobilität NRW‘ sind vier regionale Koordinierungsstellen eingerichtet worden, die den Kommunen Beratung, Vernetzung und Qualifizierung bei der Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements bieten. Zudem hilft das Netzwerk bei der verwaltungsinternen Vernetzung und bietet entsprechende Fortbildungen an. Die Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist für die Kommunen kostenlos.

Kreise, Städte und Gemeinden, die ebenfalls an einer Mitgliedschaft interessiert sind, können sich hier informieren. Diese Kommunen sind dem Zukunftsnetz Mobilität NRW nun beigetreten:

1)       Stadt Arnsberg

2)       Stadt Attendorn

3)       Stadt Bad Lippspringe

4)       Stadt Bedburg

5)       Stadt Bornheim

6)       Stadt Bottrop

7)       Gemeinde Bönen

8)       Kreis Coesfeld

9)       Kreis Düren

10)     Stadt Düren

11)     Stadt Düsseldorf

12)     Stadt Emsdetten

13)     Stadt Essen

14)     Stadt Euskirchen

15)     Stadt Gelsenkirchen

16)     Stadt Heinsberg

17)     Hochsauerlandkreis

18)     Stadt Kerpen

19)     Gemeinde Kirchhundem

20)     Gemeinde Lindlar

21)     Stadt Lippstadt

22)     Stadt Monheim

23)     Oberbergischer Kreis

24)     Stadt Olpe

25)     Kreis Paderborn

26)     Kreis Recklinghausen

27)     Stadt Recklinghausen

28)     Gemeinde Rommerskirchen

29)     Gemeinde Swisttal

30)     Kreis Siegen-Wittgenstein

31)     Kreis Steinfurt

32)     Stadt Sankt Augustin

33)     Stadt Stolberg

34)     Kreis Warendorf

35)     Stadt Waltrop

36)     Stadt Wermelskirchen

37)     Stadt Willich

Quelle: MBWSV, Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Verkehrsmanagement




DVF: schnell Baureife schaffen!

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„Der Bundesverkehrswegeplan ist wieder einen Schritt voran gekommen. Nach der Verabschiedung der Verkehrswegeausbaugesetze für die Schiene, Straße und Wasserstraße im Bundestag müssen die darin als besonders wichtig gekennzeichneten Bauprojekte zügig umgesetzt werden“, fordert Dr. Florian Eck, stellvertretender DVF-Gesvhäftsführer.

Und dafür muss der Bund mindestens 15 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Um die Baureife schnell zu erreichen, müssen die Bundesländer außerdem ihre Planungskapazitäten erweitern, also entsprechendes Personal etwa an Ingenieuren und Architekten einstellen. Zudem sollten die Bundesländer Projekte auf Vorrat planen, damit sie zeitnah gebaut werden können. Hier ist der Bund gefragt, über einen Planungsfonds Gelder zur Verfügung zu stellen,“ so Eck.

Einige Lücken müssen jedoch noch geschlossen werden, so Eck: „Wir vertrauen auf die Zusage der Bundesregierung, dass wichtige Schienenprojekte nach ihrer Bewertung in den Ausbaugesetzen ergänzt werden. Dies betrifft vor allem die Ertüchtigung der Strecken für 740m lange Güterzüge und die Vorbereitung des Netzes auf den so genannten Deutschlandtakt.“

Die Branche erwarte auch, dass die beschlossenen Prioritäten in den nächsten Jahren durchgehalten werden. „Finanzmittel, die nicht verbaut werden können, müssen gemäß der Überjährigkeit im nächsten Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen. Auf keinen Fall dürfen quasi durch die Hintertüre diese Gelder in nachrangige Projekte abgezweigt werden“, mahnt Eck. Denn nur wenn die Bundesmittel an den identifizierten Engpassstellen investiert werden, könne der Investitionsstau der vergangenen Jahre aufgelöst werden.

Quelle: DVF, Foto: HHM, eine funktionierende Infratsruktur wie in Hamburg ist Voraussetzung für den Erfolg der Häfen




IHK NRW setzt jetzt auf das neue „Bündnis für Infrastruktur“

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Der Deutsche Bundestag hat mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im August vorgelegten neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen.

Alexander Dobrindt: „Infrastruktur und Mobilität sind das Fundament von Wachstum, Wohlstand und Arbeit.  Mit meinem Investitionshochlauf  steigern wir unsere Investitionen in die Infrastruktur bis 2018 um 40 Prozent auf 14,4 Milliarden Euro jährlich. Das ist absoluter Rekord. Mit dem Bundesverkehrswegeplan und den beschlossenen Ausbaugesetzen legen wir fest,  wo wir in den nächsten Jahren bei Straßen, Schienen und Wasserwegen des Bundes investieren. Erstmals haben alle Projekte im Vordringlichen Bedarf eine klare Finanzierungsperspektive.“

In den nächsten 15 Jahren können über 1000 Verkehrsprojekte in ganz Deutschland umgesetzt oder begonnen werden, mit einem Gesamtvolumen von mehr als 270 Milliarden Euro. Rund 70 Prozent der Mittel fließen in Erhalt und Modernisierung der Netze. Die Hälfte der Mittel entfällt auf Schienenprojekte (41,6 % bzw. 112,3 Milliarden Euro) und Wasserstraße (9,1 % bzw. 24,5 Milliarden Euro). Auf Straßenprojekte entfallen mit 132,8 Milliarden Euro 49,3 % der Mittel.

Der BVWP 2030 setzt fünf wesentliche Eckpunkte um:

  1. Klare Finanzierungsperspektive

Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass die Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitraum des BVWP umgesetzt bzw. angefangen werden können.

  1. Erhalt und Modernisierung gehen vor Neubau

Mit 141,6 Milliarden Euro fließen rund 70 % der Mittel in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 %).

  1. Stärkung der Hauptachsen

Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 87 % der Mittel fließen in großräumig bedeutsame Projekte.

  1. Engpassbeseitigung

Der neue BVWP konzentriert die Investitionen verkehrsträgerübergreifend darauf, Engpässe aufzulösen und dadurch den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 2.000 km Engpässe auf Autobahnen und 800 km Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.

  1. Breite Öffentlichkeitsbeteiligung

Erstmals wurden Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung des BVWP beteiligt – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zu Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP.

Mit den Ausbaugesetzen hat der Deutsche Bundestag über die Projekte des BVWP 2030 hinaus Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro beschlossen. Davon entfallen 600 Millionen Euro auf Schienenprojekte, 600 Millionen Euro auf Straßenprojekte und 130 Millionen Euro auf Wasserstraßenprojekte.

Informationen zum BVWP 2030 unter www.bvwp2030.de – hier steht auch eine Broschüre zum Download bereit.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt den vom Bundestag getroffenen Beschluss zum Ausbaugesetz für die Bundeswasserstraßen und damit die Umsetzung des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im August vorgelegten neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030).

Hierzu erklärt BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg): „Das Wasserstraßenausbaugesetz für die Flüsse und Kanäle in Deutschland war eine Kernforderung des BDB an die Bundespolitik. Es freut uns, dass der Bund diese Maßnahme nun umsetzt und die erforderliche Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Wasserstraßen schafft, indem er den mit umfangreichen Untersuchungen belegten Bedarf an bestimmten Ausbaumaßnahmen verbindlich festschreibt.“

11 laufende Vorhaben sowie 24 neue Vorhaben des sogenannten Vordringlichen Bedarfs sind im BVWP 2030 untersucht und nun als Bedarfsplan dem Ausbaugesetz beigefügt worden. Als für die Binnenschifffahrt wichtigste neue Maßnahmen sind unter anderem zu nennen: Die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein und am Untermain bis Aschaffenburg, der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, die Verlängerung der Neckarschleusen und der Bau der 2. Schleusenkammern an der Mosel. Als vorgezogener Ersatzneubau soll am Elbe-Seitenkanal das störanfällige Schiffshebewerk Scharnebeck ersetzt werden.

Martin Staats: „Das sind wichtige Maßnahmen, die nicht nur der Schifffahrt, sondern insbesondere der verladenden Industrie und damit dem Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland helfen. Besonders freut uns, dass es uns gemeinsam mit dem Verband der chemischen Industrie (VCI) NRW gelungen ist, die Anhebung von Brücken im westdeutschen Kanalgebiet im Fall des Ersatzneubaus im Ausbaugesetz zu verankern. Damit wird zukünftig mehrlagiger Containerverkehr auf dem Wesel-Datteln-Kanal möglich sein!“

Martin Staats betonte, dass es nun Aufgabe der Politik sei, entsprechende Finanz- und Personalressourcen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zur Verfügung zu stellen, damit die projektierten Maßnahmen so schnell wie möglich in Angriff genommen werden können. „Jahrzehntelange Umsetzungszeiträume, wie wir sie derzeit u.a. an der Mosel erleben, sind schlicht unzumutbar“, so Staats.

Auch die Wirtschaft in NRW zeigt sich zufrieden mit den verabschiedeten Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Kurz vor Toresschluss sei es gelungen, einige wichtige Verkehrsprojekte in NRW noch in eine höhere Dringlichkeitsstufe zu heben. „Nun kann das vor wenigen Tagen in Düsseldorf gegründe-te Bündnis für Infrastruktur loslegen und eine zügige Planung und Umsetzung vor Ort un-terstützen“, sagt Joachim Brendel, verkehrspolitischer Sprecher von IHK NRW.

IHK NRW gehört gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie den Ministern Groschek, Duin und Walter-Borjans zu den Gründungsmitgliedern des Bündnisses. Durch eine frühere Einbeziehung von der Planung betroffener Bürgerinnen und Bürger erhoffen sich die Bündnispartner eine größere Akzeptanz vor Ort und eine Verkürzung der sich bisher oft über viele Jahre erstreckenden Planverfahren. Brendel: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich mittlerweile viele Verbände und Institutionen dem Bündnis angeschlossen haben. Dies ist ein ermutigendes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirt-schaftsstandortes NRW“.

Nach der erfolgreichen Gründung gelte es nun, mit dem Bündnis in die operative Arbeit einzusteigen. „Die Industrie- und Handelskammern in NRW werden gerne mit weiteren Partnern ihren Beitrag dazu leisten, das Verständnis und die Akzeptanz für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu stärken“.

Quelle: BMVI, BDB, IHK NRW, Foto: BDB




BDB unterzeichnet Memorandum

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Nicht zuletzt durch seine zentrale Lage in Europa und seine engen Verflechtungen mit den großen Westseehäfen Zeebrugge, Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen (ZARA) benötigt Nordrhein-Westfalen dringend Investitionen in ein modernes Umfeld, um weiterhin das wirtschaftliche „Kraftzentrum“ im Westen Deutschlands zu bleiben.

Dazu gehören auch insbesondere Erhalt, Modernisierung und ein bedarfsgerechter Ausbau der Infrastruktur. Das jetzt gegründete und von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sowie NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin initiierte „Bündnis für Infrastruktur“ nimmt diese Erfordernisse in den Fokus und will den Akteuren eine Stimme geben, die Sinn und Nutzen von Infrastrukturvorhaben erkennen und befürworten.

Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass auch der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) auf der Auftaktveranstaltung des Bündnisses in Düsseldorf vertreten war. Mit Unterzeichnung eines Memorandums in Gegenwart der NRW-Minister und als einer von über 50 Partnern durch BDB-Vizepräsident Roberto Spranzi (DTG, Duisburg) brachte der Verband seine Unterstützung des Bündnisses zum Ausdruck.

„Wenn man sich dafür entscheidet, ein modernes und bedarfsgerechtes Verkehrsnetz zu realisieren, muss man schon heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Infrastrukturprojekte auch zügig umgesetzt werden können. Hier setzt das NRW-Infrastrukturbündnis an, weswegen der BDB es ausdrücklich unterstützt“, betont Roberto Spranzi.

Der BDB weist seit Jahren darauf hin, dass gezielte Investitionen in Erhalt und Ausbau der Bundeswasserstraßen angesichts der ungünstigen Altersstruktur der Bauwerke zwingende Voraussetzung dafür sind, künftig mehr Güter auf den alternativen Verkehrsträger Binnenschifffahrt verlagern zu können. Als „Kernland“ der Binnenschifffahrt in Deutschland kommt dem System Wasserstraße in NRW mit dem Rhein und dem Westdeutschen Kanalgebiet als wichtige Transportadern schließlich eine besonders große Bedeutung zu.

Der Zielsetzung des „Bündnisses für Infrastruktur“, die Bauprojekte jetzt – da wichtige Maßnahmen und eine Investitionslinie im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert sind – zügig und effizient zu realisieren, kann sich der BDB nur ausdrücklich anschließen. Das Identifizieren von Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Bauprozessen ist dabei ein ebenso sinnvolles Instrument wie das Anstoßen regionaler Bündnisse für zentrale Infrastrukturvorhaben.

Gleichzeitig macht sich das Bündnis zur Aufgabe, den gesamtgesellschaftlichen Wert von Infrastrukturprojekten frühzeitig und während der gesamten Umsetzung herauszustellen, indem sich die Akteure dafür einsetzen, ausgewogene Lösungen bei der Abwägung zwischen den Erfordernissen einer intakten, bedarfsgerechten Infrastruktur auf der einen Seite und den Anliegen von Anwohnern sowie Natur- und Umweltschutz auf der anderen Seite, zu erzielen. Dieser Ansatz kann nur begrüßt werden, damit künftig vermieden wird, dass wichtige Maßnahmen wie z.B. die Fahrrinnenvertiefungen an Unterweser und Außenelbe durch Streitereien zwischen verschiedenen Parteien und der damit verbundenen aufwändigen gerichtlichen Klärung jahrelang ruhen.

„Für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten ist es immer wichtiger, Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu erwirken und die Menschen mitzunehmen“, so Roberto Spranzi.

„Es freut mich außerordentlich, dass wir so viele Partner für unser Bündnis gewinnen konnten“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Aber jetzt geht die Arbeit erst richtig los. Wir verteilen die jeweiligen Aufgaben, damit jeder seinen Beitrag leisten kann für eine funktionierende Infrastruktur.“

„Die Gesellschaft braucht Initiativen, die für etwas sind, nicht dagegen“, sagte Wirtschaftsminister Garrelt Duin. „Mit diesem Bündnis wollen wir Akzeptanz für Infrastrukturprojekte vor Ort schaffen. Die können wir erreichen, wenn wir die Öffentlichkeit frühzeitig informieren, beteiligen und auch nach Alternativen suchen. Letztendlich geht es darum, eine gute Balance zwischen Individualinteressen und dem Gemeinwohl zu finden.“

Finanzminister Norbert Walter-Borjans fügte hinzu: „Wir wollen die Investitionen in eine bessere Infrastruktur auf eine breite Basis stellen. Mit dem erfolgreichen Auftakt des schnell wachsenden Bündnisses für Infrastruktur haben wir einen guten Anfang gemacht. Damit haben wir auch ein Signal gesetzt: Es geht nicht nur um eine gesicherte Finanzierung, es geht auch darum, die Menschen von der Notwendigkeit einer leistungsfähigen Infrastruktur als Grundlage unseres Wohlstands zu überzeugen.“

Auf dem Podium diskutierten – neben den Ministern – Jan-Hendrik Kamlage, Kulturwissenschaftliches Institut Essen, Bernd Tönjes, Vorsitzender des Vorstands der RAG und Moderator Initiativkreis Ruhr, Günter Hilken, Vorsitzender der Geschäftsführung Currenta und Vorstandsvorsitzender VCI NRW, Josef Tumbrinck, Vorsitzender Naturschutzbund NRW sowie Andreas Ehlert, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags NRW.

Die nordrhein-westfälische Infrastruktur leidet darunter – wie die Infrastruktur in anderen Teilen Westdeutschlands –, dass jahrzehntelang zu wenig in Erhalt und Modernisierung investiert wurde. Die Folgen: Staus, volle Busse und Bahnen, marode Brücken, Schlaglöcher, veraltete Technik. Die Bedeutung funktionierender Verkehrswege für die Menschen und die Wirtschaft im Land wurde in der Bevölkerung, der Politik und den Medien lange nicht wahrgenommen. Das hat sich geändert. Das Thema ist auf der öffentlichen Agenda ganz oben angekommen, nicht zuletzt dank der intensiven Arbeit, die NRW auf Bundesebene geleistet hat. Der gerade verabschiedete Bundesverkehrswegeplan hat die finanziellen Grundlagen für eine Modernisierungsoffensive in die NRW-Infrastruktur in den nächsten Jahren gelegt. Jetzt gilt es, die notwendigen Maßnahmen möglichst schnell und effizient umzusetzen. Dabei müssen alle mithelfen: Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Politik und Verwaltungen. Konkret hat das Bündnis für Infrastruktur mehrere Handlungsfelder ausgemacht:

Besonders wichtig ist es, die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu holen, denn der Ausbau der Infrastruktur wird bei ihnen durch Baustellen zunächst zu gefühlten Verschlechterungen führen: noch mehr Staus, noch längere Fahrzeiten bei der Nutzung von Bus und Bahn, Belästigung durch Lärm und Schmutz im direkten Umfeld. Darum hat sich das Bündnis für Infrastruktur zur Aufgabe gemacht, die Methoden und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung optimal zu nutzen. Es wird Pilotprojekte geben, bei denen die Menschen frühestmöglich in die Planungen mit einbezogen werden. Dafür ausgewählt worden sind die Infrastrukturvorhaben des möglichen Neubaus einer Brücke zwischen Köln-Godorf und Wesseling und der Ausbau des S-Bahnknotens Köln. Beide Maßnahmen stehen planungstechnisch noch ganz am Anfang.

Regionale Bündnisse werden in Zusammenarbeit mit den örtlichen IHK herausragende Infrastrukturvorhaben vor Ort begleiten, z.B. die komplette Erneuerung und den Ausbau der A45 oder die Erneuerung der Rheinquerung bei Leverkusen im Zuge der A1 mit dem anschließenden Ausbau bis zum Leverkusener Kreuz (weitere Infos auf der Homepage von Straßen.NRW: www.strassen.nrw.de). Gerade in den Regionen kann durch lokale Akteure eine breite Unterstützung organisiert werden.

Um nachhaltig die Ziele des Bündnisses zu erreichen, soll eine Geschäftsstelle „Bündnis für Infrastruktur“ eingerichtet werden -angesiedelt beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Sie wird für die Koordination und Organisation der Arbeit zuständig sein und die notwendigen Kommunikationskonzepte entwickeln und umsetzen.

Außerdem wird es Facharbeitsgruppen unter Federführung der Ministerien zu verschiedenen Themenkomplexen geben, zum Beispiel zur Ausweitung, Verstetigung und Zweckbindung von Finanzierungsinstrumenten oder zur Fachkräfte-Gewinnung.

Darüber hinaus ist das NRW-Verkehrsministerium auch an dem „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrsministeriums beteiligt. Dort werden Reformvorschläge erarbeitet, die sich vor allem damit befassen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verschlanken und somit die Realisierung von Bauvorhaben zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Neben den Bundes- und Landesbehörden sitzen unter anderem auch Vertreter der Bahn, der Projektmanagementgesellschaft DEGES, des BUND sowie der Bauindustrie mit am Tisch. Die ersten Ergebnisse des Forums sollen im Frühjahr 2017 vorgestellt werden.

Quelle: BDB, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Foto: BDB




IHK NRW für effizientes Verkehrsmanagement

Stau

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft fordert von der Landesregierung konkrete Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Staus und Verkehrsbehinderungen.

„Das Jahrzehnt der Baustellen darf nicht zum Jahrzehnt des Stillstands in NRW werden“, so lautet die klare Botschaft von Ralf Kersting, Präsident von IHK NRW, auf dem diesjährigen Verkehrskongress der nordrheinwestfälischen Industrie-und Handelskammern. Landesverkehrsminister Michael Groschek hatte für die kommende Dekade eine Sanierungs- und Ausbauoffensive für die Verkehrsinfrastruktur in NRW angekündigt.

Neben den zahlreichen Neu- und Ausbauprojekten aus dem neuen Bundesverkehrswegeplan, stehe NRW vor der Herausforderung, parallel auch die umfangreiche Sanierung der Brücken und der übrigen Infrastruktur mit Hochdruck voranzutreiben. „Die Sorge der nordrhein-westfälischen Wirtschaft ist deshalb groß, dass es aufgrund der steigenden Zahl an Baustellen zu noch mehr Staus und Behinderungen auf den Autobahnen kommt – als ohnehin heute schon“, sagte Kersting. Verkehrsmeldungen mit über 400 km Stau in NRW seien bereits zum Regelfall geworden. Seit Jahren sei NRW das Stauland Nr. 1 in Deutschland, so Kersting.

„Diese Situation wird sich hoffentlich mittelfristig durch die Ertüchtigung und den Ausbau der Infrastruktur entschärfen. Nun gilt es die Bauzeit und den Übergang gut zu managen “, erklärt Kersting. Denn: Staus und Behinderungen bedeuten Umwege und Zeitverluste für die Unternehmen und somit zusätzliche Kosten, für die Wirtschaft in wie auch außerhalb NRWs. Gemeinsam leiden die Unternehmen an den Folgen von Baustellen, Brückensperrungen und/oder gesperrten Straßen nach Verkehrsunfällen.

Durch die zunehmende Zahl an Baustellen steige das Risiko von Verkehrsunfällen. Vor allem bei Unfällen ohne Personenschäden, müsse geprüft werden wie die Aufnahme und Beseitigung der Unfallstelle beschleunigt werden könne, so Kersting. „Die nordrhein-westfälische Wirtschaft ist gerne bereit, auch an kreativen Ideen zum Verkehrs- und Unfallmanagement mitzuwirken. Dabei lohne sich sicher ein Blick zu unseren Nachbarn, etwa in die Niederlande. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, möglichst gut durch die schwierigen nächsten Jahre zu kommen“ richtete Kersting den Appell an Landesverkehrs-minister Groschek.

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.

Quelle: NRW IHK, Foto: Straßen.nrw




In Kürze neuer Internetauftritt des BAFA

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Ende dieser Woche wird die rundum erneuerte Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Start gehen. Die Webseite ist weiterhin über die Internetadresse www.bafa.de erreichbar.

„Neben einem frischeren, modernen Design haben wir einen Schwerpunkt auf die Übersichtlichkeit gelegt. Angesichts des Umfangs der angebotenen Informationen ist eine klare Nutzerführung  entscheidend dafür, dass die Besucher genau diejenigen Information finden, die sie suchen“, so Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.

Hierfür wurde zum einen die Suchfunktion verbessert. Zum anderen gibt es künftig  verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Neben dem bewährten Einstieg über die Themenauswahl wird ein eigener Einstieg für die Zielgruppen Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen angeboten. Weiß der Nutzer bereits, welche Rechtsgrundlage oder welches BAFA-Merkblatt er sucht, kann er diese direkt über die „Infothek“ aufrufen. Mittels eines Flyouts kann der Nutzer zudem mit einem Klick direkt in die dritte Navigationsebene springen.

Die Exportkontrolle ist weiterhin unter der Adresse www.ausfuhrkontrolle.info verfügbar.

Quelle und Foto: Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 




Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

Die Verkehrswirtschaft will ihre Bemühungen für den Klimaschutz systematisch ausbauen. Von der Bundesregierung erwartet sie verlässliche Rahmenbedingungen und konsequente Investitionen zur Verbesserung des Verkehrssystems.

Bei einer Abendveranstaltung mit Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Branchenvertretern erneuerte der Präsidiumsvorsitzende des Deutschen Verkehrsforums (DVF) Dr. Ulrich Nußbaum seine Forderung nach einem Modernisierungsbündnis: „Die Branche will ihren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten. Allerdings ist unsere Sorge, dass Ziel und Machbarkeit so einfach nicht zusammengehen werden, wie die Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 annimmt. Minus 40 Prozent CO2 bis 2030 ist im Verkehrssektor eine extreme Herausforderung. Wir brauchen Wettbewerbsfähigkeit genauso wie Klimaschutz. Das geht nur mit einer langfristig angelegten Modernisierungsoffensive, die Politik und Wirtschaft gemeinsam vorantreiben.“

Dr. Barbara Hendricks MdB, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, bekräftigte die Zielsetzung, den Verkehrssektor bis zur Mitte des Jahrhunderts nahezu emissionsfrei zu gestalten. Um das zu erreichen, benötige man bereits 2030 überwiegend Fahrzeuge mit neuen Antrieben auf deutschen Straßen. Die Ministerin betonte, dass aus ihrer Sicht ein beschleunigtes Umdenken in diese Richtung notwendig sei. Anderenfalls werde der Automobilstandort Deutschland seine weltweite Spitzenstellung in Zukunft nicht halten können. Wichtig sei schließlich eine hohe Priorisierung der Infrastruktur des Schienenverkehrs. Zur Absicherung der ÖPNV-Finanzierung habe die Bundesregierung langfristige, feste Zusagen gemacht. Insgesamt müsse das Miteinander der Verkehrsträger künftig noch besser organisiert werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Arnold Vaatz MdB äußerte die Befürchtung, dass die Ziele des Klimaschutzplans zu hochgesteckt und nicht ohne den Verlust an Wirtschaftskraft umsetzbar seien. Vor konkreten Umsetzungsschritten müsse es eine soziale und wirtschaftliche Folgenabschätzung geben. Letztendlich könne der Klimaschutz nur Erfolg haben, wenn die Innovationskraft der Unternehmen erhalten bleibe. Vaatz: „Will man regulatorische Vorgaben und Maßnahmen zur Emissionsreduktion langfristig planbar und verlässlich gestalten, muss der politische Rahmen, insbesondere bei der Festlegung von Grenzwerten, technologieoffen und innovationstreibend gesetzt werden. Wettbewerb statt Planwirtschaft muss der Leitgedanke sein. Im ursprünglichen Entwurf des Klimaschutzplans war dies nicht gegeben. Alternative Energieträger und Antriebe müssen sich ohne Subventionen am Markt durchsetzen können.“

Nach Einschätzung von Dr. Valerie Wilms MdB, Mitglied des Verkehrsausschusses und Sprecherin für Nachhaltigkeit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag, ist ein ambitionierter Klimaschutzplan zwingend notwendig. Dr. Wilms: „Bei den Antrieben im Straßenverkehr sind Entscheidungen nötig. Dafür müssen die nächsten Jahre genutzt werden. Es gibt Zwischenlösungen – Stichwort Power-to-X. Die Basis wird dann aber nicht der Diesel sein. Die notwendigen Schritte müssen wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Das geht über marktwirtschaftliche Instrumente. Der Preis für Kraftstoffe sollte von den Emissionen abhängen. Er muss die Wahrheit sagen.“ Dr. Wilms forderte außerdem stärkere Bemühungen, um die Attraktivität der Dienstleistungen im Kombinierten Verkehr zu steigern. Dafür sei auch der Deutschland-Takt notwendig.

Dr. Eckhard Scholz, Vorsitzender des Markenvorstands VW Nutzfahrzeuge der Volkswagen AG, schätzte den künftigen Markt für elektrifizierte Nutzfahrzeuge im innerstädtischen Verkehr positiv ein, plädierte aber dafür, den Dieselantrieb nicht negativ zu belegen. Dr. Scholz: „Momentan formt sich eine neue automobile Welt, die auch neue Kompetenzen und ein neues Denken fordert. Sie wird geprägt sein von digitaler Vernetzung, von neuen Antriebstechnologien, von einem integrierten Mobilitäts-Verständnis und noch anspruchsvolleren CO2-Zielen. Schon heute leistet der deutsche Verkehrssektor einen großen Beitrag zur CO2-Reduzierung. Der Einsatz unterschiedlicher Antriebsarten, effektiverer Kraftstoffe sowie ein modernes Verkehrssystem tragen dazu bei, dass Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Einklang zu bringen sind. Auch Lösungen für den Einsatz von Lang-Lkw und Platooning sowie optimierte Trailer und Lkw-Aufbauten können hier ihren Beitrag leisten.“

Nach Einschätzung von Matthias Magnor, Deutschland-CEO des Logistikunternehmens Hellmann, sind starke und langfristig angelegte Kaufanreize für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erforderlich: „Hellmann hat schon vor 20 Jahren testweise alternative Kraftstoffe eingesetzt, seit 2012 auch LNG-Antriebe. Eine Förderung der Mehrkosten für die Anschaffung von Erdgas-Lkw ist unumgänglich, da deren Anschaffungskosten signifikant höher sind als bei vergleichbaren Diesel-Lkw. Gleiches gilt für elektrische Nutzfahrzeuge. Flankiert werden müssen diese Maßnahmen durch den Ausbau einer entsprechenden Tank-Infrastruktur. Die Effizienz ist im Straßengüterverkehr in den letzten Jahren weiter deutlich verbessert worden. Effizienzgewinne, auch der Lang-Lkw, sind wichtige und machbare Bausteine. Außerdem brauchen wir faire internationale Wettbewerbsbedingungen.“

Der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Transdev GmbH Christian Schreyer betonte, dass der Schienenverkehr auf der Kostenseite entlastet werden müsse, wenn der Klimaschutzplan Erfolg haben soll: „Die Schiene ist der umweltfreundlichste Verkehrsträger überhaupt, Elektromobilität ist hier längst Realität: Doch anstatt die Leistungen der Schiene für den Klimaschutz entsprechend zu würdigen, hat sich die EEG-Umlage in den letzten 10 Jahren fast verzehnfacht. Wer die Schiene fördern will, der muss für eine deutliche Senkung dieser Kosten sorgen. Zugleich muss die Elektrifizierung von Schienenstrecken im Sinne des Klimaschutzes weiter vorangetrieben werden. Es sollte zudem finanzielle Anreize für Aufgabenträger geben, einen niedrigen Energieverbrauch in Wettbewerbsverfahren zu implementieren.“

Quelle: DVF




DVF: „Länder müssen nun mitziehen“

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„Mit der Einigung der drei Bundesminister Wolfgang Schäuble, Alexander Dobrindt und Sigmar Gabriel über die Details einer Grundgesetzänderung zur Etablierung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr ist der komplexe Prozess einen wichtigen Schritt voran gekommen“, erklärt Dr. Ulrich Nußbaum, DVF-Präsidiumsvorsitzender.

Und er fährt fort: „Jetzt müssen die notwendige Grundgesetzänderung und das Errichtungsgesetz zügig beschlossen werden. Ich appelliere an die Bundesländer, diesen nächsten Schritt nun mitzugehen. Denn erst mit ihrem Einverständnis wird der Weg für eine zentrale Steuerung von Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Bundesfernstraßen durch den Bund bereitet.“,
„Wir unterstützen die im neuen Entwurf von Artikel 90 Grundgesetz vorgesehene Errichtung einer privatrechtlichen Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes, die für Bundesautobahnen und mit ihnen verbundenen autobahnähnliche Bundesstraßen zuständig sein soll“, betont Nußbaum. Damit könne nun nach der Überjährigkeit des Verkehrshaushaltes ein weiterer Reformschritt des „DVF-Zukunftsprogramms Verkehrsinfrastruktur“ umgesetzt werden.

Trotz dieser angestoßenen Reformen mahnt Nußbaum, das Tagesgeschäft engagiert weiter zu führen: „Es bleibt die Herausforderung, den Investitionshochlauf mit den vorhandenen Kapazitäten und Strukturen jetzt bestmöglich umzusetzen. Dazu müssen die Zahl der baureifen Projekte zügig erhöht und die noch bestehenden Auftragsverwaltungen der Länder optimiert werden. Der Bund sollte dazu rasch eine Aufstockung der Planungsmittel bewilligen. Diese Anstrengungen kommen dann auch der künftigen Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes zu Gute.“

Quelle: DVF, Foto: straßen.nrw




Logistikverbände warnen vor Überregulierung

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Einhellig warnen der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vor einer Überregulierung speditioneller Gleisanschlüsse.

Anlässlich einer von der Bundesnetzagentur gestarteten Marktkonsultation zur Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes verweisen die drei Verbände auf drohende Nachteile für den Wettbewerb im Schienengüterverkehr. Vor allem, wenn kleinere und mittlere Betriebe gezwungen werden, ihre eigenen Gleisanschlüsse für Fremdunternehmen zu öffnen.

BÖB, DSLV und VDV sehen die Gefahr, dass durch eine solche Regulierung der Schienengüterverkehr nicht gestärkt, sondern geschwächt wird. Zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden für die Unternehmen führten vielmehr zu geringeren Investitionen in neue Gleisanschlüsse und in einigen Fällen auch zu deren Stilllegung. Stattdessen fordern die Verbände, praxisgerechte und unbürokratische Maßstäbe an die gesetzliche Definition von Serviceanlagen im Eisenbahnregulierungsgesetz anzulegen.

BÖB-Präsident Rainer Schäfer betont die Relevanz der geplanten Regulierung für die Binnenhäfen im Wettbewerb: „Unsere Häfen konkurrieren als Teil der intermodalen Transportlösungen mit dem Straßengüterverkehr und nutzen dabei auch private Eisenbahnen. Wir spüren deutlich die Nachteile der stetig steigenden Anforderungen der Aufsichtsbehörden in diesem Wettbewerb. Weitere unnötige Auflagen, die zudem den Wettbewerb im Schienengüterverkehr nicht steigern, verschaffen nur dem Straßengüterverkehr weiteren Vorsprung, der immer schwerer einzuholen ist.“

Günter Haberland, Mitglied des DSLV-Präsidiums, gibt zu bedenken, dass „Betreiber von Güterterminals mit ihren Investitionen in Vorleistung gegangen sind und damit das Auslastungsrisiko und die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage auf Jahre hinaus tragen. Das Unternehmen, das die Nutzung eines fremden Gleisanschlusses beantragt hat, trägt dagegen kein wirtschaftliches Risiko und umgeht die bürokratischen Hürden, profitiert also, ohne selbst ins Risiko zu gehen. Zudem ist eine Regulierung nicht notwendig und dann auch rechtlich nicht zulässig, wenn ausreichender Wettbewerb besteht.“

VDV-Vizepräsident Joachim Berends unterstreicht die Notwendigkeit, Serviceeinrichtungen nach ihrer Nutzung zu unterscheiden: „Güterterminals haben in der Regel ein anderes Wettbewerbsumfeld und eine andere Nutzergruppe als die übrigen Serviceeinrichtungen. Sie stehen meist in einem direkten Verkehrsträger- und Standortwettbewerb. Hier bedarf es keiner weiteren Regulierung, der Wettbewerb zwischen den Güterterminals funktioniert in der Praxis bereits sehr gut.“

Quelle: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. (BÖB) , Foto: bayernhafen