Wasserstoff-Versorgungskonzepts für Binnenschiffe

Auch der Frachtverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten – beispielsweise durch alternative Antriebsformen in der Binnenschifffahrt. Damit künftig Binnenschiffe mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb auf dem Rhein fahren, müssen genügend Wasserstoff-Tankstellen entstehen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt im Projekt RH2INE den Aufbau einer solchen Infrastruktur und fördert jetzt auch die Entwicklung eines Wasserstoff-Versorgungskonzepts für Binnenschiffe mit Brennstoffzellenantrieb.

Die entsprechenden Förderbescheide über insgesamt 226.500 Euro überreichte Klimaschutzministerin Mona Neubaur im Rahmen des Kompetenztreffens „Klimagerechte Mobilität NRW“ den Vertreterinnen und Vertretern des Konsortiums aus den Reedereien Rhenus SE & Co. KG und HGK Shipping GmbH, dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik (ZBT GmbH), der Anleg GmbH und der Schiffsklassifikationsgesellschaft Lloyds Register.

Ministerin Neubaur: „Die Binnenschifffahrt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Landesregierung hat sich in der Wasserstoff Roadmap Nordrhein-Westfalen und der Initiative „RH2INE“ ehrgeizige Ziele gesetzt: Wir möchten innerhalb der nächsten Jahre zehn Binnenschiffe mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in Fahrt bekommen. Das nun von uns geförderte Wasserstoff-Versorgungskonzept ist eine wichtige Grundlage, damit dies gelingt und der Antriebswechsel bei Binnenschiffen deutlich beschleunigt wird. Ich bin überzeugt davon: Die Zukunft der Binnenschifffahrt ist grün!“

Damit Reeder die erforderlichen Betriebszulassungen für Schiffsneubauten mit einem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erhalten, muss ein tragfähiges Wasserstoff-Versorgungskonzept vorliegen. Das gemeinsame Konzept soll die Grundlage für die individuellen Schiffsentwicklungen der beteiligten Reedereien sein und diese erleichtern. Hierfür ist auch die Entwicklung von standardisierten Wasserstoff-Wechselcontainern, Wasserstoff-Leitungen und Anschlüssen erforderlich, die in dem Projekt erarbeitet werden.

Das bis zum 30. November 2023 laufende Fördervorhaben „Entwicklung H2-Versorgungskonzept“ ist Teil der gemeinsamen Initiative „RH2INE“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der Provinz Südholland zum Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in den Häfen Rotterdam, Duisburg, Neuss/Düsseldorf und Köln.

Das Kompetenztreffen „Klimagerechte Mobilität NRW“ ist die Jahresveranstaltung für nordrhein-westfälische Akteure aus den Bereichen Elektro- und Wasserstoffmobilität. Ausgerichtet wird es von ElektroMobilität NRW.

Quelle und Foto: MWIKE NRW




Flämische Ministerin Lydia Peeters besucht Seafar

Die flämische Ministerin für Mobilität und Öffentliche Arbeiten, Lydia Peeters, besuchte jetzt das Shore Control Center (SCC) von Seafar in Antwerpen. Thema des Besuchs war der weitere Ausbau der Dienstleistungen des Unternehmens, insbesondre die neuen Projekte in ganz Flandern sowie den Nachbarländern, darunter die Deutsche Initiative für (teil-)autonome Binnenschifffahrt, die Seafar in diesem Jahr gemeinsam mit der HGK Shipping und der Reederei Deymann gestartet hat.

Gemeinsam mit Chris Danckaerts, dem Geschäftsführer von De Vlaamse Waterweg nv, wurde der aktuelle Stand der Technik und des operativen Betriebs von Seafar sowie die Vorschriften zur automatisierten Binnenschifffahrt ausführlich erläutert.

Die anschließende Diskussion mit den verschiedenen Akteuren konzentrierte sich auf die Frage, welche Lösungen die Technologie für die Herausforderungen im Binnenschifffahrtssektor bieten kann, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Anteil der Binnenschifffahrt am Gesamtgüterverkehr deutlich erhöht werden soll. Dabei geht die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte von Jahr zu Jahr zurück. Die Technologie von Seafar ermöglicht es den Schiffsführern, von Land aus zu operieren – ein attraktives Angebot zur Verbesserung der Work-Life-Balance von Schiffsführern in diesem Sektor. Diese Arbeitsweise trägt unter anderem dazu bei, den Nachwuchs in der Branche zu fördern und zu halten.

Ein wichtiger Aspekt, der die Einführung neuer Technologien vorantreiben und beschleunigen kann, ist die Regulierung. Ministerin Peeters bekräftigte die Rolle der flämischen Regierung und von De Vlaamse Waterweg nv als Vermittler, um den Unternehmen, die sich mit automatisierter Navigation beschäftigen, den Weg zu ebnen und so zur Zukunft der automatisierten Navigation für kommerzielle Zwecke im In- und Ausland beizutragen.

„Flandern setzt sich stark für Innovation ein. Was die Binnenschifffahrt betrifft, so befassen wir uns unter anderem mit Automatisierung und Digitalisierung. Beide Aspekte werden in der Binnenschifffahrt der Zukunft eine wichtige Rolle spielen und den Sektor voranbringen. Gemeinsam mit einem Unternehmen wie Seafar sorgen wir dafür, dass Flandern seine Vorreiterrolle in Sachen Innovation und Nachhaltigkeit beibehält“, sagte Ministerin Peeters.

„De Vlaamse Waterweg nv ist davon überzeugt, dass Innovationen im Zusammenhang mit der Automatisierung und der Digitalisierung die Branche voranbringen werden, und hat deshalb das Programm Smart Shipping ins Leben gerufen, um der Regulierung, der Automatisierung, dem Schifffahrtsmanagement und der Schiffstechnik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten alle erforderlichen Möglichkeiten zu bieten. Die Spitzentechnologie von Anbietern wie Seafar passt perfekt in unser Programm Smart Shipping, mit dem wir die Binnenschifffahrt als umweltfreundlichen, innovativen, sicheren und wettbewerbsfähigen Verkehrsträger stärker in den Vordergrund rücken wollen“, sagt De Vlaamse Waterweg Geschäftsführer Chris Danckaerts.

Die Technologien und Verfahren von Seafar ermöglichen den automatisierten Betrieb eines Binnenschiffs mit einer begrenzten Besatzung an Bord. Die automatisierte Schifffahrt bietet eine Lösung für das wachsende Besatzungsproblem und die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt zu steigern. Das Ergebnis ist eine beschleunigte Entwicklung einer neuen Generation von automatisierten und umweltfreundlichen Schiffen.

Derzeit werden 12 Schiffe vom Landkontrollzentrum in Antwerpen aus gesteuert, und eine ganze Reihe neuer Projekte ist in Arbeit. Die Schiffsführer werden durch modernste Technologien wie Autonomie und künstliche Intelligenz unterstützt, um die Effizienz und Sicherheit des Betriebs zu verbessern.

Ab Januar wird die erste von insgesamt zehn „Riverdrones“ vollständig vom SCC in Antwerpen aus gesteuert werden. Die halbautonomen Schiffe, die für Trockenfracht und Container geeignet sind, haben Seafar-Technologie an Bord und stellen „eine neue Generation nachhaltiger Schiffe“.

Die Flämische Wasserstraße hat 2019 als erste Wasserstraßenbehörde in Europa einen Rahmen geschaffen, der Smart Shipping ermöglicht. Das Testgebiet für automatisierte und autonome Schiffe umfasst das gesamte Netz von De Vlaamse Waterweg. Seitdem laufen in ganz Flandern mehrere lizenzierte Projekte, deren Ergebnisse von De Vlaamse Waterweg für weitere Untersuchungen genutzt werden.

Seafar ist ein führendes Unternehmen mit Sitz in Antwerpen, das modernste Technologien für die automatisierte Binnen- und Seeschifffahrt entwickelt und in den Betrieb integriert. Über unser Kontrollzentrum verwalten und betreiben wir unbemannte und bemannte Binnen- und Küstenschiffe, wobei wir uns auf einen effektiven und sicheren Betrieb konzentrieren. Die Technologie von Seafar bietet eine Lösung für das wachsende Besatzungsproblem und die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Schiffsverkehrs zu verbessern. Das Ergebnis ist eine beschleunigte Entwicklung einer neuen Generation von automatisierten und umweltfreundlichen Schiffen.

 Quelle: Seafar, Foto: Kim Vandernbroucke, Besuch der flämischen Ministerin für Mobilität und Öffentliche Arbeiten, Lydia Peeters, im Shore Control Center von Seafar in Antwerpen.




Duisburg baut Testfeld für teilautomatisierte Containerkräne

Im Duisburger Hafen hat der Aufbau eines 5G-Testfelds begonnen. Über die Mobilfunktechnologie soll die teilautomatisierte Steuerung von Hafenkränen erprobt werden. Ziel ist es, auf diesem Weg die Kapazitäten für den Umschlag von Containern zu erhöhen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Projekt über den Wettbewerb 5G.NRW für eine Förderung ausgewählt und stellt dafür in den nächsten zwei Jahren rund eine Million Euro bereit.

Eine teilautomatische Steuerung von mobilen Umschlaggeräten in Binnenhäfen ist bisher nicht möglich. Die Projektpartner wollen in Duisburg erstmals die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Beteiligt sind die Universität Duisburg-Essen (UDE), die Duisburger Hafen AG (duisport), die startport GmbH, die Deutsche Telekom und die POLO KNOW-HOW Industrie-Engineering GmbH. Koordiniert werden die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von Prof. Andreas Stöhr aus den Ingenieurwissenschaften der UDE.

„Wir wollen in Duisburg auf Teilen des größten Binnenhafens Europas innovative Logistik-Lösungen auf Basis von 5G entwickeln und erproben“, so der Wissenschaftler.

Die Deutsche Telekom stattet das Hafengelände des Logport I in Rheinhausen für das Projekt mit einem eigenen 5G-Campus-Netz aus. Ein solches Campus-Netz ist ein exklusives, lokal begrenztes Mobilfunknetz, das auf individuelle technische Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Es bildet die Grundlage zur Digitalisierung der erforderlichen Steuerungseinheiten. Die Containerkräne wickeln den wesentlichen Teil des Güterumschlags ab. Die Teilautomatisierung mit Hilfe von 5G soll die Kapazität der Kräne erhöhen. Dadurch ließe sich der Container-Umsatz steigern, ohne dass der Hafen zusätzliche Flächen benötigt. Geplant ist außerdem, über die 5G-Technologie eine Vielzahl von Kameras und Sensoren im Hafengebiet miteinander zu verknüpfen. So soll der Warenumschlag über Straße, Schiene und Wasser noch transparenter und besser steuerbar werden.

Vom Aufbau des 5G-Campus-Netzes auf dem Hafengelände profitieren neben der duisport-Gruppe auch die lokalen Unternehmen. Durch die 5G-Technologie können sie ihre individuellen Prozesse automatisieren und weiter optimieren. Für Kranführer*innen verbessern sich so nicht nur die Bedingungen bei der Arbeit, gleichzeitig macht die neue Mobilfunk-Generation die Prozesse zuverlässiger und sicherer. Zusätzlich verbessert 5G die Kontinuität in der Abfertigung.

Als Innovations-Partner aus der Kran-Industrie ist die Duisburger Firma POLO KNOW-HOW in das Projekt eingebunden. Deren Geschäftsführer Rüdiger Tornow sieht in der 5G Technologie weitere Wachstumschancen und neue Geschäftsfelder für sein Unternehmen: „Im Rahmen dieses Projekts wollen wir den Nachweis bringen, dass 5G die richtige Antwort auf die Herausforderungen durch die bisher vorhandene Lücke in der Kommunikationsinfrastruktur der Terminals ist. Dies eröffnet unserem Unternehmen die Möglichkeit, aktuelle und zukünftige technologische Innovationen für alle am Hafenumschlag beteiligten Geräte performant, zuverlässig und sicher bereitzustellen.“

Alexander Garbar, Leiter der Unternehmensentwicklung bei duisport und Geschäftsführer der startport GmbH erklärt: „Die 5G-Technologie ermöglicht das Erproben neuer Innovationen in der intermodalen Logistik. Die Ergebnisse des Projektes können zu einer Blaupause für andere Terminals in Duisburg, aber auch für Hinterlandterminals in ganz Deutschland sowie international werden. Besonders freut mich die enge Verknüpfung mit unseren Aktivitäten bei startport. Bei der Umsetzung der Automatisierung setzen wir u. a. auch auf Startup-Innovationen. Darüber hinaus bietet das Campus Netz auf logport I ideale Voraussetzungen für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle technologiegetriebener Startups aus unserem Programm.“

Hagen Rickmann, Geschäftsführer des Geschäftskundenbereichs der Telekom Deutschland GmbH, betont: „Die Telekom hat hier in Duisburg nicht nur die Möglichkeit, die Infrastruktur aufzubauen und zu betreiben. Mit diesem Projekt werden wir gemeinsam mit unseren Partnern neue Anwendungsfelder für 5G erforschen und entwickeln. Die Digitalisierung spielt insbesondere bei Logistik-Prozessen eine immer größere Rolle. 5G ist dafür ein wichtiger Treiber. Von diesem Projekt profitieren sowohl der Duisburger Hafen als auch die dort tätigen Firmen.“

Die Stadt Duisburg unterstützt das Vorhaben und rechnet damit, dass dieses Leuchtturmprojekt in der Branche Hafenlogistik für Aufsehen sorgen wird. „Wir rechnen damit, dass dies Unternehmen anziehen wird, die hier in Duisburg ihre 5G-Logistiklösungen ausprobieren und anwenden können“, so Matthias Börger, Beigeordneter der Stadt Duisburg. „Die Stadt Duisburg wird zum Motor und Vorbild des digitalen Wandels in Duisburg und der Region und ergänzt die Smart City Strategie unserer Stadt perfekt.“

Quelle: duisport, Foto: dws Werbeagentur GmbH, Blick auf Das D3T Terminal




Digitaler Zwilling erhöht die Transparenz im Stückgutumschlag

DACHSER hat zusammen mit dem Fraunhofer IML eine Innovation in der Stückgutlogistik entwickelt und in die Praxis gebracht. Im sogenannten „@ILO-Terminal“ wird vollautomatisch und in Echtzeit ein komplettes digitales Abbild aller Packstücke, Assets und Abläufe eines Umschlaglagers erstellt. Damit beschleunigen sich die Eingangs- und Ausgangsprozesse und es sind stets aktuelle Informationen verfügbar, wo sich welches Packstück befindet. Davon profitieren gewerbliche Mitarbeitende, Fahrerinnen und Fahrer, aber auch Mitarbeitende in Disposition und Kundenservice.

Im Echtbetrieb bewährt sich die technologische Neuerung bereits in den Umschlaglagern der DACHSER Niederlassungen in Unterschleißheim bei München und Öhringen bei Heilbronn. @ILO steht für „Advanced Indoor Localization and Operations“ und ist ein Forschungsprojekt aus dem DACHSER Enterprise Lab, das der Logistikdienstleister gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) betreibt. Herzstück ist die gemeinsam entwickelte @ILO Software. Spezielle KI-basierte Algorithmen interpretieren die im Sekundentakt von optischen Scaneinheiten erfassten Daten, um so alle Packstücke automatisch und unmittelbar zu identifizieren, zu lokalisieren und in Zukunft auch zu vermessen. Dabei wird ein komplettes, jederzeit aktuelles Abbild des Lagers und seiner Prozesse erstellt – ein so genannter, digitaler Zwilling‘. Dieser soll in Zukunft Echtzeitdaten zu jeder palettierten Sendung im europäischen DACHSER-Transportnetzwerk liefern.

„Mit der konsequenten Digitalisierung unserer Kernprozesse können wir unsere Dienstleistung weiter verbessern“, erklärt Burkhard Eling, CEO von DACHSER. „Wir setzen dabei nicht nur auf modernste Technologien, sondern wollen – wie im @ILO-Terminal – auch unsere Mitarbeitenden in die digitale Welt mitnehmen. Diese Innovation bringt klare Vorteile für die tägliche Arbeit im Umschlaglager mit sich und hat so das Potenzial, ein Meilenstein auf dem Weg zu effizienteren und nachhaltigeren Logistikoperationen zu sein.“

„Mit dem @ILO-Terminal erreichen wir eine neue Stufe der Supply Chain Visibility“, sagt Stefan Hohm, CDO von DACHSER und Mitglied des Vorstands. „Gemeinsam mit dem Fraunhofer IML haben wir über vier Jahre an dem digitalen Zwilling gearbeitet. Mit viel Wissen, Ideen und vor allem Leidenschaft haben die Teams aus Wissenschaft und Praxis das Internet der Dinge und die Vision von Logistik 4.0 auch in der Stückgutlogistik Wirklichkeit werden lassen.“

Im @ILO Terminal werden Packstücke beim Eintritt, Aufenthalt und Verlassen vollautomatisch identifiziert und im Transportmanagementsystem erfasst. Manuelle Scanvorgänge von Barcodes und das zusätzliche Beschriften der Packstücke entfallen. Technologische Basis des Systems sind zweidimensionale Datamatrix-Codes auf der Oberseite jedes Packstücks, die als Identifikator dienen sowie mehrere hundert optische Scaneinheiten im Deckenbereich der Hallen, die den gesamten Boden erfassen.

Dies ermöglicht auch die metergenaue Ortung aller Paletten in Echtzeit in den oftmals Fußballfeld-großen Umschlaglagern. Die Stellplätze von Sendungen als auch die Position von Flurförderzeugen lassen sich in Echtzeit visualisieren und auf Websites, Apps oder mobilen Displays zusammen mit Leitinformationen für den innerbetrieblichen Transport darstellen, was die Transparenz im Lager deutlich verbessert. sowie Such- und Beladeprozesse beschleunigt.

Eine Neuheit ist die so genannte automatische „Verheiratung“ der Flurförderzeuge (FFZ) und Packstücke. Das @ILO-System erkennt die Aufnahme einer Palette mit einem FFZ automatisch und übermittelt in Echtzeit Informationen zum jeweiligen Packstück über Displays an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch diese Funktionalität spart Prozesszeiten und kann Abläufe im Umschlaglager neu gestalten.

in weiteres technologisches Highlight des @ILO Terminals soll in Zukunft die vollautomatische und permanente Vermessung aller Packstücke werden. Bereits im Pilotbetrieb kann das System die Dimensionen der Packstücke mit hoher Genauigkeit ermitteln. Wenn das System vollkommen praxistauglich ist, können die ermittelten Volumendaten unter anderem von intelligenten Algorithmen genutzt werden, um Fahrerinnen und Fahrer sowie die Beschäftigten im Umschlaglager bei der Verladungs- und Tourenplanung zu unterstützen und die Auslastung von Wechselbrücken, Trailern und Nahverkehrsfahrzeugen weiter zu erhöhen. Dies würde dann zu einer Reduzierung von Transportkilometern und so auch zu einer Vermeidung von Emissionen führen.

„Bereits in den ersten Tests haben sich die praktischen Vorteile des @ILO-Terminals deutlich gezeigt“, berichtet Alexander Tonn COO Road Logistics bei DACHSER. „Die Kolleginnen und Kollegen sparen mit dem System wertvolle Zeit und können die Abläufe im Terminal noch effizienter gestalten. Auch die Beladung und Abfahrt gestaltet sich für die Fahrerinnen und Fahrer deutlich entspannter. All das hat das Potenzial für einen Innovationssprung in der Stückgutlogistik.“

Quelle und Foto: DACHSER




Hafen Rotterdam setzt auf Quantenphysik

Die Unternehmen in Rotterdams Hafen, dem größten in Europa, werden künftig via Internet kommunizieren, ohne dabei Gefahr zu laufen, dass Unbefugte mithören und -lesen. Das wird möglich mit „Q*Bird„, dem ersten Verschlüsselungssystem, das auf Quantenphysik basiert. Es ermöglicht die Vernetzung mehrerer Benutzer über einen Center-Hub, eine Internetverbindung, die sich nicht hacken lässt. Das System haben Forscher der Technischen Universität Delft und der Forschungsorganisation TNO entwickelt.

„Unsere Technologie basiert auf einer speziellen Implementierung der Quantenschlüsselverteilung, die einen zentralen Hub nutzt, um Benutzer zu verbinden, die abhörsicher miteinander kommunizieren wollen. Unser Quantennetzwerk lässt sich kostengünstig implementieren. Es kann auf viele Endbenutzer ausgebaut werden, die es mit meist handelsüblichen Geräten nutzen können“, sagt Q*Birds-Mitbegründer und -Direktor Remon Berrevoets.

Das quantensichere Kommunikationssystem habe sich bereits während eines Proof-of-Concept beim großen niederländischen Telekommunikationsanbieter KPN mit Cisco-Hardware sowie beim digitalen Infrastrukturanbieter Eurofiber mit Juniper-Hardware als funktionstüchtig erwiesen, ergänzt Q*Birds-Mitbegründerin und -Direktorin Ingrid Romijn.

In einem ersten Schritt wird ein zentraler Knotenpunkt im Hafenbetrieb Rotterdam eingerichtet und mit dem Betrieb selbst sowie zwei oder drei anderen Logistikunternehmen mit Sitz im Rotterdamer Hafen verbunden. Die Multi-User-Fähigkeiten des zentralen Hubs ermöglichen spätere Anschlüsse weiterer Unternehmen im Hafen. „Zu gegebener Zeit“ könnten weitere Endbenutzer an das System angeschlossen werden, etwa Drittkunden, Lieferanten und Rettungsdienste, so Q*Birds.

Die Benutzer werden Schlüssel erhalten, die mit Quantenphysik generiert und zum Verschlüsseln und Entschlüsseln von Nachrichten verwendet werden. Die Stärke dieser Art von Setup ist die Leichtigkeit, mit der es sich auf viel mehr Benutzer erweitern lässt, und die relativ niedrigen Erweiterungskosten. Nach Abschluss kann die Hafenverwaltung sicher sein, dass ihre Kommunikationsleitung zu anderen Nutzern sicher ist, heißt es.

Quelle: Q*Birds, Foto: Port of Rotterdam




Energieleitwarte im Hafen Brake spart Strom




Millionenförderung für die Kieler CAPTN-Initiative

Die Nutzung von grünem Wasserstoff, Wasserstoffderivaten oder weiteren erneuerbaren Energieträgern wird erheblich dazu beitragen, den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal und im Nord- und Ostseeraum nachhaltiger zu machen. Wie die zugehörigen Versorgungsketten dieser Energien für maritime Anwendungen gestaltet werden können, will das neue Innovationsbündnis CAPTN Energy untersuchen und konkrete Lösungen ausarbeiten.

Rückenwind bekommt das Forschungsvorhaben im Rahmen der CAPTN-Initiative jetzt vom Programm „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das Fördermittel von bis zu 15 Millionen Euro in Aussicht stellt.  Bislang haben ca. 50 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft Interesse an einer Mitwirkung bei CAPTN Energy gezeigt. Diese Partner können sich mit inhaltlich passenden Projekten auf Teile der Fördermittel bewerben, um Innovationen zur maritimen Energiewende hervorzubringen und damit zur Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase in der Schifffahrt beizutragen.

Erarbeitet wurde der Förderantrag gemeinsam von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), der Fachhochschule (FH) Kiel, der thyssenkrupp Marine Systems GmbH (Standort Kiel), der Kieler Agentur DSN Connecting Knowledge und dem Wissenschaftszentrum Kiel.

Prof. Dr. Eckhard Quandt, CAU-Vizepräsident für Forschung, Transfer, wissenschaftliche Infrastruktur, Digitalisierung, sieht die Projektpartner dafür gut aufgestellt: „Unser Ziel ist es, die vielfältigen an der CAU vorhandenen Wissenschaftsexpertisen einzubringen, um innovative und nachhaltige Versorgungslösungen für die maritime Wirtschaft zu erforschen, die sich vom regionalen Fährverkehr auf die gesamte Schifffahrt übertragen lassen und dabei die wissenschaftliche Exzellenz unserer Universität weiter voranbringen.“

Das schleswig-holsteinische Ministerium Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) stellt für das Vorhaben eine Kofinanzierung von 300.000 Euro bereit. Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Die Klimakrise muss gestoppt werden. Die Treibhausgasemissionen müssen runter – und zwar in allen Sektoren. Dafür brauchen wir die Energiewende nicht nur an Land, sondern auch auf See. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger, wie grüner Wasserstoff oder Ammoniak, kann dazu beitragen den Schiffsverkehr nachhaltiger zu gestalten. Schleswig-Holstein soll Klimaschutztechnikstandort Nummer 1 werden. Deshalb begrüße ich sehr, dass innovative Klimaschutztechnologien, die künftig vor unserer Haustür eingesetzt werden sollen, auch hier im Land erforscht und entwickelt werden.“

Prof. Dr. Tobias Hochscherf, Vizepräsident der FH Kiel, ist sich sicher, dass das Projekt zukunftsträchtig ist: „Die Energiewende gelingt nur, wenn wissenschaftliche Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zusammen innovative Lösungen entwickeln und auch umsetzen. CAPTN Energy zeigt, wie gut eine solche Kooperation im Bereich der angewandten Forschung gelingen kann.”

„Fossile Treibstoffe müssen mittelfristig durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden – etwa durch ‚grünen‘ Strom für Kurzstreckenverkehre von regionalen Fährverbindungen“, erklärt Bündnissprecher Dr. Frank Meisel, Professor für Supply Chain Management am Institut für Betriebswirtschaftslehre der CAU. „Klimafreundlich erzeugter Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol eignen sich für Fracht- und Passagierschiffe, die auf längeren Strecken eingesetzt werden.“ Die CAU übernimmt die leitende Funktion des Innovations- und Strategiemanagements. Zu diesen Aufgaben gehört auch, Start-up-Unternehmen zu initiieren und zu fördern, so Meisel. Das Wissenschaftszentrum Kiel wird CAPTN Energy koordinierend begleiten: Es gehe darum, die maritime Wirtschaft bei ihrer bedeutendsten Transformation zu unterstützen, betont Geschäftsführerin Dr. Wiebke Müller-Lupp. „Mit einem starken Partnerbündnis werden wir aus Schleswig-Holstein heraus die maritime Energiewende vorantreiben und einen wesentlichen Beitrag für die Emissionsreduktion in der Schifffahrt leisten.“

„Die Energiewende im maritimen Bereich bringt viele technologische Herausforderungen mit sich“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Ulf Schümann vom Fachbereich Informatik und Elektrotechnik der FH Kiel. „Im Rahmen unseres Arbeitsgebietes der Leistungselektronik ergeben sich in diesem innovativen Verbundprojekt vielfällige Forschungsfelder. Ich freue mich auf spannende Projekte in den nächsten sechs Jahren.“

Zu den Verbundpartnern aus der Wirtschaft gehört die thyssenkrupp Marine Systems GmbH. Das Industrieunternehmen in Kiel ist ein international bekannter Spezialist für Hightech-Schiffbau. „Wir freuen uns sehr über die Förderung – sie ermöglicht die Umsetzung vieler toller Projekte, die zum Ziel haben, klimafreundliche Technologien hier in Schleswig-Holstein im maritimen Sektor voranzutreiben“, sagt Marion Ballach, R&D Projektmanagerin bei der thyssenkrupp Marine Systems GmbH. „Wir wollen unser Know-how im Bereich der Wasserstoffanwendungen etwa in der Brennstoffzellen- und Reformertechnologie einbringen.“

Fehlende Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe wird mitunter als größte Herausforderung im Transformationsprozess der Schifffahrt gesehen. Die Konzeptionierung einer innovativen, flexiblen, autonomen Ship2Ship-Betankungslösung ist eines der großen Projekte bei CAPTN Energy. Mit dieser Lösung soll den Infrastruktur-Problemen zur Versorgung von Schiffen mit alternativen Energieträgern wie Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol vor allem in urbanen, bereits eng bebauten Hafenregionen begegnet werden. Außerdem soll das Projekt Anreize schaffen, auf alternative Antriebstechnologien umzusteigen. Die bedarfsgerechte und effiziente Versorgung mit alternativen Kraftstoffen der Schiffe stehe dabei im Vordergrund, erläutert Marion Ballach.

Die Initiative „Clean Autonomous Public Transport Network (CAPTN)“, initiiert durch die Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel, vereint seit 2018 diverse transdisziplinäre Aktivitäten von CAPTN Partnern aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung unter einer Maxime: Die Etablierung einer integrierten innerstädtischen Mobilitätskette autonomer sauberer Verkehrsträger zu Wasser und zu Land für den öffentlichen Personennahverkehr. Mehr Informationen: www.captn.sh




Klimaneutrale und energieeffiziente Binnenschifffahrt

VBW und VSM bekräftigen die Notwendigkeit der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen. Die Bemühungen der anderen Verkehrsträger, ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, erhöhen den Druck auf die Binnenschifffahrt, mehr zu tun, um Schadstoffe und CO2 Belastungen zu reduzieren. Aufgrund der kleinteiligen Struktur der Binnenschiffsbranche können Schifffahrtsunternehmen die an sie gestellten Anforderungen ohne öffentliche Unterstützung nicht zeitgerecht umsetzen.

Vor dem Hintergrund des jüngsten extremen Niedrigwassers wurde nochmals deutlich, dass die Binnenschifffahrt für die Versorgung von Industrie und Handel in Deutschland systemrelevant und unverzichtbar ist. Für die Erreichung der Umweltziele der EU und der Bundesrepublik ist die Binnenschifffahrt essenziell ist. Darauf weist auch die EU-Kommission in ihrer Smart and Sustainable Mobility Strategy (SSMS) explizit hin.

In unserer gemeinsamen Stellungnahme vom 28. Februar 2018 haben VBW und VBW bereits verdeutlicht, dass die Binnenschifffahrt ein großes Potenzial hat, Schadstoffe und CO2 Belastungen zu reduzieren. Das Bundesverkehrsministerium hat in ihrer Förderung seit 2015 versucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Insbesondere die EU notifizierte Förderrichtlinie vom 01.07.2021 und die zu ihrer Umsetzung bereitgestellten Haushaltsmittel haben eine große Marktdurchdringung erzielt.

Trotz der wirtschaftlichen Potenz der Bundesrepublik Deutschland und einer verbesserten finanziellen Ausstattung des Förderprogramms kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Förderprogramm zu einer vollständigen Transformation der Flotte in Bezug auf Klimaneutralität und Luftschadstoffreduktion führen wird. Neben der mangelnden Kapitaldecke der rund 3.000 selbstständigen Binnenschiffsbetreiber haben die letzten Jahre auch gezeigt, dass lange Liegezeiten bei Schiffsumbauten und Unsicherheiten in Bezug auf die Wartung ein Hindernis für Partikuliere darstellen, neue Antriebskonzepte in Erwägung zu ziehen. Deswegen ist es keine Überraschung, dass bei der seit Juli gültigen Förderrichtlinie bislang überwiegend Betreiber von Tagesausflugschiffen und größere Reedereien Antragsteller für größere Maßnahmen gewesen sind. Auch in Aussicht gestellte umfangreichere Förderanträge aus der Frachtschifffahrt sind bis zum Ablauf der aktuellen Förderrichtlinie Ende 2023 eher von Reedereien als von Partikulieren zu erwarten.

Die Studie der ZKR zum Greening der europäischen Binnenschifffahrt kommt zu dem Ergebnis, dass der Investitionsbedarf in der gesamten EU ca. 10 Milliarden € beträgt. Ohne einen europäischen Förderrahmen sind die Möglichkeiten der Nationalstaaten zur Flottenerneuerung begrenzt. Nur durch ein europäisches Flottenmodernisierungsprogramm könnten die ehrgeizigen Ziele der EU zur Klimaneutralität der Binnenschifffahrt tatsächlich erreicht werden. Deswegen begrüßen wir, dass die aktuelle Regierungskoalition eine solche Forderung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Aktuell ist ein europäisches Flottenmodernisierungsprogramm jedoch nicht in Sicht. Deshalb ist nationales Handeln auch weiterhin geboten. Denn auch ein mit begrenzten nationalen Mitteln ausgestattetes Förderprogramm kann einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaziele leisten, indem es „First Movern“ den Markteintritt mit alternativen Antriebskonzepten erleichtert, die Nachfrage nach derartigen Konzepten steigert und damit auch zu deren Kostensenkung beiträgt. Das schafft auch mehr Akzeptanz in moderne Antriebskonzepte bei Kleinunternehmen.

Neben den Bemühungen, insbesondere die fahrende Flotte nachhaltiger zu bekommen, steht die Binnenschifffahrt aber vor weiteren strukturellen Problemen. Nach wie vor sind nicht alle Wasserstraßen für das Großmotorgüterschiff (GMS) ausgebaut. Angesichts des erheblichen Sanierungsstaus in der Wasserstraßeninfrastruktur und einer unzureichenden Finanzausstattung für Aus- und Neubau werden daher auch in Zukunft Binnenschiffe mit einer Länge zwischen 86 bis 100 m dringend benötigt. Durch die Überalterung der Flotte, einschl. Geschäftsaufgaben, wird sich der Schiffsbestand in diesem Segment – insbesondere in der für die Industrie besonders relevanten Kanalschifffahrt – dramatisch verschlechtern und die Versorgungssicherheit gefährden. Der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung zusätzlich befördert, indem wertvolle Tonnage an die südliche Donau abgewandert ist. Wir erhoffen uns ein deutliches Lagebild durch die Studie des Verkehrsministeriums zum Bedarf und zur Förderung dieses Schiffsraumes. Klar ist aber bereits seit etwa 10 Jahren, dass wir hierfür neue Instrumente brauchen, die effektiv die Modernisierung vorantreiben und die zu mehr Schiffsraum in dem Segment führen.

Unabhängig vom politischen Willen in Deutschland die Nachhaltigkeit des Verkehrsträgers zu fördern, sind die rechtlichen Möglichkeiten, dies zu tun, begrenzt. Die EU hat im Januar 2022 die neuen Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen in Kraft gesetzt, die neue, nicht branchengerechte Kriterien für das nachhaltige Schiff definieren. Insbesondere wurde der Leitsatz des ersten Delegierten Rechtsaktes zu den Regeln nachhaltiger Kriterien für die Finanzwirtschaft (Taxonomie) übernommen: Danach wird ein Schiff nur als nachhaltig bewertet, wenn es am Schornstein Null-Emissionen aufweist. Allerdings sieht der Delegierte Rechtsaktalternative Kriterien vor, die in den Leitlinien für Umwelt und Energiebeihilfen keine Befristung vorgesehen ist.

Derzeit legen die neuen State Aid Guidelines folgendermaßen fest, was ein „sauberes Fahrzeug“ ist:

  • Zero-Emission am Schornstein
  • Ein Binnen-Fahrgastschiff mit Hybridantrieb oder Dual-Fuel Motor, das im Normalbetrieb seine Energie zu mindestens zu 50% aus Energiequellen bezieht, die Zero-CO2 Emissionen am Schornstein aufweisen.
  • Ein Binnen-Frachtschiff, das am Schornstein nach der Berechnungsmethode der IMO1 weniger als 50% CO2 pro Tonnenkilometer produziert als ein schwerer LKW im Durchschnitt aufweist (gem. Art 11 EU 2019/1242).

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der erste Delegierte Rechtsakt durch ein weiteres alternatives Klimaschutzkriterium für See- und Binnenschiffe ergänzt wird, das auf der Senkung der THGEmissionen auf Basis eine Lebenszyklusbetrachtung der verwendeten Treibstoffe basiert. Hierfür hat die „Sustainable Finance Plattform“ bereits Definitionen entwickelt, die es erlauben, das volle Potential alternativer Treibstoffe für den maritimen Klimaschutz zu nutzen.

Die neuen State Aid Guidelines stellen weiterhin klar:

  • Hilfen haben sich an Anwender und nicht an Hersteller zu richten
  • Technologien, die zur Reduktion von Schadstoffen und Klimagasen führen, sind weiterhin ebenso förderfähig, wie Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Hilfen für die Reduktion von nicht CO2 Emissionen werden nur gewährt, um Unionsstandards zu unterschreiten
  • Hilfen können auch in Form von Steuererleichterungen oder steuerähnlichen Abgaben gewährt werden
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Die Anschaffung oder das Leasen von sauberen Wasserfahrzeugen wird gefördert
  • Technologien für CCS und CCU sind förderfähig – Nachrüstung im Bestand, wenn dadurch der Status eines „sauberen Schiffs“ erreicht wird – Studien und Beratungen, die sich auf Gegenstände der State Aid Guidelines beziehen, sind mit 60-80% förderfähig.

Die Hilfen werden bei Neuanschaffungen begrenzt auf 40% der förderfähigen Mehrkosten. 10% mehr gibt es für Zero-Emission Fahrzeuge und weitere 10% für mittelgroße bzw. 20% für kleine Unternehmen zusätzlich. Bei Retrofit und Nachrüstung können ggf. die kompletten Investitionskosten förderfähig sein. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten, um den Umwelteffekt zu erzielen. Dabei gilt eine Förderquote von 40% mit 10% bzw. 20% Zuschlag für mittlere bzw. kleine Unternehmen. Höhere Fördersätze, wie in der derzeitigen Förderrichtlinie des BMDV, sind nur durch eine Notifizierung zu erreichen.

Zunächst ist festzuhalten, dass alle Fördertatbestände, die derzeit in Artikel 3.1 der gültigen Förderrichtlinie stehen, nicht von den neuen State Aid Guidelines betroffen sind, weil sie eine andere europäische Rechtsgrundlage haben. D.h., diese Fördertatbestände sollten problemlos fortgeführt werden können.

a) Förderungen gem. Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Wir sprechen uns für eine Fortsetzung der Fördertatbestände aus Art. 3.1 der gültigen Förderrichtlinie aus und schlagen folgende Änderung vor:

  • 3.1.2 ermöglicht eine Förderung der Energieeffizienzsteigerung. Doch die zu fördernden Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf eine Einsparerfordernis in Höhe von 10% des gesamten Energieverbrauchs eines Schiffes, also inkl. Antrieb. Das schließt alle Energieeffizienzmaßnahmen aus, die darauf ausgerichtet sind, den Energiebedarf im Liegebetrieb zu verbessern. Hier sollte unbedingt nachgebessert werden.
  • Die Umrüstung von Bestandsfrachtschiffen auf Hybridantriebe sollte fördertechnisch kein Problem sein, wenn mit der Umrüstung gleichzeitig ein Effizienzgewinn in Höhe von mindestens 10% erzielt wird. Dann greift der Fördertatbestand aus 3.1.2. Die einzige offene Frage hierbei ist, ob bei dem Hybridantrieb zur Effizienzsteigerung nur der elektrische Antriebsteil oder auch der Energiewandler gefördert werden kann, sofern er nicht den Erfordernissen eines „sauberen“ Antriebs entspricht. Förderfähig sollten hier die kompletten Investitionskosten sein.
  • Die Förderung der Niedrigwasseranpassung nach 3.1.3 ist bislang beschränkt auf Frachtschiffe. Dies schließt aber die Förderung von Fähren aus, weil diese Schiffe als Fahrgastschiffe gewertet werden. Den Ausschluss von Fähren halten wir aber nicht für zielführend. Gerade Fähren nehmen eine wichtige Aufgabe in der Infrastruktur wahr und sie sollten ausdrücklich in die Förderung aufgenommen werden.
  • De facto handelt es sich bei der Förderung der Niedrigwasseranpassung implizit auch um eine Förderung der Modernisierung von Frachtschiffen. Durch die Fördervoraussetzung, 15 cm bessere Operabilität bei Niedrigwasser zu erreichen, sind die Schiffe, die überwiegend in der Kanalfahrt unterwegs sind, von der Möglichkeit, so ihr Schiff zu modernisieren, ausgeschlossen. Dieses Problem sollte im Rahmen des oben angesprochenen Problems des zu erwartenden Fehlbestandes von Schiffsraum für die Kanalfahrt gelöst werden.

b) Förderungen nach Artikels 93 AEUV und den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022

  • Wir schlagen vor, die Förderung der Nachrüstung von AGN und KWE im Bestand beizubehalten.
  • Die Förderung von vollelektrischen Antrieben und Brennstoffzellen zur Energieerzeugung ist weiterhin rechtlich möglich und sachlich geboten.
  • Für Fahrgastschiffe ist auch bei Hybridantrieben eine Förderung weiterhin möglich, wenn neben dem Verbrennungsmotor mindestens 50% der benötigten Energie zum Betrieb des Schiffes aus einer Batterie stammt3 , oder mindestens 50% von Kraftstoffen kommt, die keine CO2 Emissionen bei der Verbrennung verursachen. Auch diese Hybridantriebe sollten sowohl im Neubau als auch in der Umrüstung weiter gefördert werden.
  • Wenn eine Umrüstung eines Frachtschiffs auf einen Hybridantrieb keine Energieeffizienzsteigerung in Höhe von 10% nach sich zieht, sollte eine Förderung im Rahmen der Antriebsförderung trotzdem möglich sein, sofern der Energiewandler die Erfordernisse der State Aid Guidelines erfüllt. Allerdings sind dann nur die Mehrkosten im Vergleich zu einem regelkonformen Stufe 5 Antrieb förderfähig.
  • Im Frachtschiffneubau wird nur dann eine Antriebsförderung möglich sein, wenn die Bedingungen der State Aid Guidelines in Bezug auf einen sauberen Antrieb erfüllt werden. Auch hier wären nur die Mehrkosten förderfähig im Vergleich zu einem regelkonformen Stufe 5 Motor.

Losgelöst von der Art des Fördervorhabens (3.1.1 / 3.1.2…..) muss fortgeführt werden, dass die Kosten, die hinführend auf den Förderantrag anfallen (Simulationen, Berechnungen und Ingenieurdienstleistungen), nicht förderschädlich sind, da ansonsten viele Förderanträge nicht zustanden kommen würden. Es ist derzeit bereits mit starker Überzeugungsarbeit verbunden, die Reederschaft zu einem Förderantrag zu bringen. Wenn diese nun auch die Kosten für die Dienstleistungen nicht gefördert bekämen, wäre dies das Aus für diverse Förderprojekte.

Über das eigentliche Förderprogramm hinausgehend gibt es weitere Themen, bei denen eine staatliche Unterstützung hilfreich wäre, damit die Binnenschifffahrt die ihr zugedachte Rolle im Rahmen der Transformation der Logistik und der Wirtschaft spielen kann.

a) Ladestrom

Im Zuge der Elektrifizierung einer Flotte fallen im Wesentlichen zwei Kostenarten an: Die Bau- / Umbaukosten für das Binnenschiff sowie die dafür jeweils technisch notwendige landseitige Ladeinfrastruktur, eingeschlossen die Adaptierung vorhandener oder neuer Anlegerstrukturen. Neben dem allgemeinen Anspruch, die Gesamtkosten zu minimieren,sollten energetisch effiziente Systemauslegungen in den Fokus der Förderungen gestellt werden. Bei Betrachtung von Flotten >3 Schiffen, kann eine zentrale (Gelegenheitsladen) oder dezentrale DC-Schnellladeinfrastruktur (Pulsladen) zur Minimierung der Batteriekapazität an Bord, sowie zu geringen Anforderungen an Ladegeräte an Bord und Ladeinfrastruktur an Land für das Depotladen (über Nacht) führen. Vor allem DC-Ladeinfrastrukturen mit integriertem Pufferspeicher können helfen, die einmaligen (Infrastruktur und Netzanschluss) und regelmäßigen (Leistungspreis für hohe Peak-Leistungen)  Kosten zu minimieren. Angesichts dessen, dass die Auslegung zur Elektrifizierung eines Schiffes unmittelbar abhängig ist von einer zweckdienlichen Ladeinfrastruktur und angesichts dessen, dass eine reine Elektrifizierung ohne Verbesserung der Optimierung der Energieeffizienz des Schiffes auch zu Fehlinvestitionen führen kann, ist es zur Sicherstellung von volkswirtschaftlich sinnvollen Lösungen notwendig, sinnvolle Verzahnungen unterschiedlicher Förderbereiche zu prüfen. Durch die Kombination von Förderungen könnte immer die effizienteste Lösung umgesetzt werden, um gesamtheitlich Kosten und Ressourcen (und somit auch wieder CO2) einzusparen, als auch dem grundsätzlichen Anliegen zur Umgestaltung der Binnenschifffahrt eine wesentliche Grundlage zu eröffnen.

b) Standortsicherung für Werften

Die meisten deutschen Binnenschiffswerften haben in den letzten Jahren gerade ausreichend verdient, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, doch meist nicht genug, um in die Standorte zu investieren. Das macht sich z.B. darin bemerkbar, dass in Deutschland nur zwei Werften mit einer 135 Meter Helling existiert und keine im Rhein/Ruhr Revier. Der VSM hat sich in den letzten zwei Jahren in Gesprächen mit drei Bundesländern bemüht, hierfür mit Landesförderungen eine Lösung zu finden, doch für diese ist eine Förderung nur mit Hilfe der üblichen Landesförderung möglich. D.h. z.B. im Fall von NRW, dass in Duisburg grds. eine Landesförderung machbar wäre, aber an den Standorten in Köln oder Niederkassel nicht. Außerdem zeigt sich, dass diese Landestöpfe sehr schnell leer sind.

Doch die gewaltige Zukunftsaufgaben, die deutsche und europäische Binnenschifffahrt klimaneutral umzugestalten, werden wir nur erreichen können, insbesondere mit einer nennenswerten Wertschöpfung in Deutschland, wenn wir den Werften helfen, sich für die Aufgaben fit zu machen. Meist müssen die Hellinge nicht nur erweitert (wo dies überhaupt möglich ist), sondern vor allem auch modernisiert und instandgesetzt werden.

c) Neubauprogramm

Bereits im BÖB/VBW/VSM-Strategiepapier FLUENT aus dem Jahr 2015 haben wir darauf hingewiesen, dass die Flotte im Kanalgebiet überaltert ist. Damals haben wir vor allem auf ein Neubauprogramm zum Ersetzen alten Schiffsraums gedrängt. Angesichts der Schrumpfung der Kanalflotte bedarf es inzwischen nicht mehr eines reinen „Alt für Neu Programms“, sondern eines grundlegenden Neubauprogramms. Die Struktur der Kanalschifffahrt legt nahe, dass dies ein klassisches Fahrtgebiet für Partikuliere bleiben wird. Doch gerade Partikuliere können sich die gestiegenen Preise im Schiffbau nicht mehr leisten. Dieser Umstände gefährdet inzwischen die Versorgungssicherheit der Industrie im Kanalgebiet.

Auch mit Blick auf künftig zunehmende extreme Niedrigwasserperioden besteht erheblicher Handlungsbedarf. Da notwendige wasserbauliche Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen, hat die öffentliche Hand nur begrenzte Optionen, um Niedrigwasserproblemen kurzfristig zu begegnen zu können. Deshalb werden neben den mit der Modernisierungsförderungsrichtlinie adressierten Tatbeständen zur Niedrigwasseroptimierung auch staatliche Anreize für eine vermehrte Neubautätigkeit von flachgehenden Schiffen benötigt. Dies dient vor allem der Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Industrie am Rhein.

d) Binnenschiffs EEOI

Die State Aid Guidelines verweisen auf den EEOI der IMO, da es noch kein EU-weit abgestimmtes Vorgehen für das Energielabelling von Binnenschiffen gibt.

Wir empfehlen deshalb, den bereits vom BMDV für die Binnenschifffahrt beauftragten Vorschlag eines Index für den EEOI heranzuziehen, da hier die technischen Besonderheiten von Binnenschiffen adäquat abgedeckt werden. Hierzu gibt es erste Ansätze von Forschungsinstitutionen, wie ein EEOI für die Binnenschifffahrt angewandt werden kann.

Um eine einheitliche Basis für den Förderaufruf zu generieren und Erfahrungswerte für das Energielabelling in der Binnenschifffahrt zu erhalten, schlagen wir vor, den Ansatz aus dem über CESNI veröffentlichen Paper: „EVALUATING THE ENERGY REQUIREMENT OF INLAND VESSELS USING ENERGY EFFICIENCY INDICES“ aus dem Juni 2020 anzuwenden. Hierbei handelt es sich um anfängliche Untersuchungen zu diesem Thema.

e) Landstrom

Binnenschiffsbezogene Immissionen, vor allem Dieselgeruch und Luftschadstoffe, sorgen an Liegestellen im urbanen Raum für Konflikte mit Anwohnern und mangelnde Akzeptanz.

Die Mehrheit der Binnenschifffahrt verbringt Ruhephasen an Liegestellen im Bundeseigentum. Nur ein kleiner Teil der Schifffahrt nimmt Liegestellen in Binnenhäfen für Übernachtungen in Anspruch. Ein Grund hierfür sind die Liegeentgelte in Binnenhäfen. Die WSV begegnet diesem Problem mit einer großzügigen Landstromausstattung ihrer Liegestellen. In Binnenhäfen stößt diese Lösungsmöglichkeit vor allem bei Frachtschiffen an ihre Grenzen. Anders als in der Kabinenschifffahrt, wo aufgrund der Marktstruktur, des Strombedarfes und der Erwartungen der Kundschaft sinnvolle Landstromlösungen umgesetzt werden können, scheitern derartige Projekte für die Frachtschifffahrt an einem nach wie vor schwierigen Rechtsrahmen sowie an mangelnden positiven ökologischen und ökonomischen Nutzen-Kosten-Betrachtungen. Daran hat auch die seit Sommer 2021 bestehende Bund-Länder-Förderung nicht wesentlich etwas geändert. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Entwicklung der Batterietechnik in Bezug auf Leistung und Erschwinglichkeit in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten ist. Erste Schifffahrtsbetreiber haben sich diese Entwicklung bereits zunutze gemacht und erzeugen und speichern während der Fahrt Strom, der ihnen einen emissionsfreien Liegebetrieb ermöglicht. Werden Solarpanels auf dem Steuerhaus oder der Abdeckung des Frachtraums eingesetzt, kann je nach Bedarf sogar vollständig emissionsfreier Bordstrom generiert werden. Mittelfristig ist hier sogar ein Einsatz von Minibrennstoffzellen denkbar. Diese Lösungen sind deutlich kostengünstiger als eine landgebundene Stromversorgung, die zudem für Schiffs- wie Hafenbetreiber deutlich höheren operativen Aufwand erzeugt. Wir regen daher an, die aktuelle Förderrichtlinie durch einen Punkt „Emissionsfreier Liegebetrieb“ zu ergänzen in dem die Ertüchtigung von Binnenschiffen zu diesem Zwecke gefördert wird. Sollten nach Ablauf der Landstromförderung Restmittel im Topf des Bundes verbleiben, sollte geprüft werden, ob ein Teil dieser zweckgebunden in die Binnenschiffsmodernisierungsförderrichtlinie übertragen werden kann.

Quelle: Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V., Foto: HHM / Hasenpusch




CTA: Letzte Dieselfahrzeuge sollen verschwinden

Die Elektrifizierung des HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) geht in die letzte Runde. Die Zugmaschinen für die Fahrten zwischen Blocklager und Containerbahnhof beziehungsweise Leerlager sollen in Zukunft durch Batterie-Strom angetrieben werden.

Zur weiteren Einsparung von CO2-Emissionen auf dem CTA wurden sieben neue Batterie-Zugmaschinen bestellt, um die bisher mit Diesel betriebenen Geräte zu ersetzen. Auch dieser Terminalprozess wird somit künftig keine CO2-, Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen mehr produzieren. Durch Elektrifizierung werden die neuen Geräte im Laufe ihres prognostizierten Lebenszyklus fast 3.000 Tonnen CO2 gegenüber den Diesel-Maschinen einsparen. Der Betrieb des CTA erfolgt bereits seit 2019 klimaneutral und wurde erst in diesem Jahr erneut durch den TÜV Nord zertifiziert.

„Seit 2021 testen wir am CTA eine Batterie-Zugmaschine im operativen Einsatz. Das Fahrzeug hat sich während der durchgeführten Tests im Regelbetrieb bewährt,“ berichtet Finja Below aus der CTA-Terminalentwicklung. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurden nun weitere sieben Zugmaschinen bestell. Aktuell bereitet das Projektteam alles vor, um die entsprechende Ladeinfrastruktur auf dem CTA einzurichten.

Die Zugmaschinen ergänzen die bereits elektrifizierten Containerbrücken und Portalkrane im Blocklager sowie im Bahnhof, die bereits mit Ökostrom betrieben werden. Die Automated Guided Vehicles (AGV), die den Transport zwischen Schiffen und Containerlager übernehmen, werden bis 2023 vollständig auf Batteriebetrieb umgestellt.

Das Projekt wird im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert, Anträge wurden durch das Bundesamt für Güterverkehr bewilligt.

Quelle: HHLA, Foto: HHLA / Thies Rätzke, die Zugmaschinen mit Batterieantrieb haben sich auf dem CTA bewährt. Sie ergänzen die bereits elektrifizierten Containerbrücken und Portalkrane im Blocklager sowie im Bahnhof, die bereits mit Ökostrom betrieben werden.




Neuester Drohnentyp über der Maasvlakte

In den kommenden fünf Monaten wird über der Maasvlakte und Europoort einen Tag pro Woche eine weiß-orange Drohne kreisen. Es handelt sich um die Avy Aera 3, das neueste Modell des niederländischen Drohnenbauers Avy. Die Drohne steigt automatisch aus einer Dockingstation auf, die bei der Lotsenorganisation Loodswezen Rotterdam-Rijnmond im Pistoolhaven installiert ist.

Der Hafenbetrieb Rotterdam prüft, ob sich die Avy Aera dazu eignet, Inspektoren und Schifffahrtsmeister bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Dabei geht es vor allem um die See- und Binnenschifffahrtsinspektionen durch die Abteilung Hafenmeister, etwa in den Bereichen Bunkern, Wasserverschmutzung, Bord-Bord-Umschlag, Zoneneinteilung bei Gefahrstoffen, Kai-Bord-Umschlag, Luftverschmutzung (Rauch oder Ruß) und Reparaturen an Bord von Schiffen. Wenn auf den Drohnenbildern beispielsweise ein offener Tankdeckel zu sehen ist, kann das ein Hinweis auf illegale Schiffsentgasung sein; es kann dann vor Ort eine Kontrolle durchgeführt werden.

Die Drohne hat eine Spannweite von 2,40 m, eine Betriebsgeschwindigkeit von 90 km/h und eine Reichweite bis zu 95 km bei geringem Energieverbrauch. Mit 2 bis 3 Geräten kann mittelfristig der gesamte Hafen abgedeckt werden. So ist auch sichergestellt, dass bei einem Vorfall immer eine Drohne schnell vor Ort sein kann. Die Drohne kann auch kleine Ladungen (bis zu 3 kg) befördern, beispielsweise medizinischen Bedarf, Schiffskomponenten oder Ladungsproben.

Jeder Flugtag beginnt mit einem Briefing der Piloten des Helikopterbetreibers NHV, der ebenfalls auf dem Gelände der Lotsenorganisation ansässig ist. Da die Drohne im selben Gebiet fliegt wie die Helikopter, wurden klare Vereinbarungen über die Luftraumnutzung getroffen. So haben Lotsenversetzdienste sowie Such- und Rettungseinsätze des NHV vor Drohnenflügen grundsätzlich Vorrang.

Firmen, die die Avy-Drohne für ihre eigenen betrieblichen Zwecke testen wollen, können sich an Ingrid Römers wenden.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam