Ampel-Koalition beschließt mehr Fördermittel

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat letzte Festlegungen für den Bundeshaushalt des laufenden Jahres getroffen. Für die Güter- und Fahrgastschifffahrt sowie für die weitere Entwicklung des Systems Wasserstraße wurden dabei einige erfreuliche Zusagen in den Bereichen der Wasserstraßeninfrastruktur und der Gewerbeförderung getroffen.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) freut sich, dass das Potenzial der besonders klimaschonenden Binnenschifffahrt nicht nur anerkannt wird, sondern sich nun auch in den Beschlüssen der neuen Regierungskoalition widerspiegelt:

Das Flottenmodernisierungsprogramm des Bundesverkehrsministeriums erhält eine Aufstockung um 10 Mio. Euro. Damit stehen im Jahr 2022 insgesamt 40 Mio. Euro für das Binnenschifffahrtsgewerbe zur Verfügung. Mit diesem Programm fördert Bundesverkehrsminister Volker Wissing Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen.

BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen erklärt hierzu: „Diese Aufstockung ist dringend erforderlich. Im letzten Jahr gab es deutlich mehr Förderanträge, als Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Zahlreiche Unternehmer in der Binnenschifffahrt sind deshalb leer ausgegangen. Es freut mich, dass der Bund reagiert und das Programm finanziell aufstockt. Das Bundesverkehrsministerium wird noch im Monat Mai einen erneuten Förderaufruf starten.“ Erfreulich sei auch, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Absenkung der Fördermittel für Umschlagsanlagen im Kombinierten Verkehr erfolgreich verhindert werden konnte.

Die Zahl der Stellen in der WSV werden um 59 Stellen für die Schwerpunktbereiche Klimaschutz und Nachhaltigkeit, prioritäre Infrastrukturvorhaben, Planungsbeschleunigung sowie Digitalisierung aufgestockt. Für die Umsetzung prioritärer Infrastrukturprojekte am Rhein und am Wesel-Datteln-Kanal wird es einen Stellenaufwuchs von 11,5 Stellen geben. „Rhein und Wesel-Datteln-Kanal sind die Wasserstraßen mit dem größten Verkehrsvolumen und u. a. für die Güterversorgung der Großindustrie von überragender Bedeutung. Es freut mich, dass die Infrastrukturmaßnahmen dort nun auch mit dem dringend benötigten Stellenaufwuchs in der WSV unterlegt werden“, erklärt Geschäftsführer Jens Schwanen. Bei dem gegebenen Fachkräftemangel in der Verwaltung – es fehlen mehrere hundert Ingenieure – könne dies aber nur ein Anfang sein, so Schwanen weiter. Er dankte den Bundestagsabgeordneten ausdrücklich für ihr Engagement in dieser Angelegenheit.

Der Etat für Erhalt und Ausbau der Flüsse und Kanäle wurde vom Haushaltsausschuss um fünf Mio. Euro angehoben. Dies ist ein kleiner Betrag und als erster Schritt zu werten, den entstehenden Mehrbedarf abzudecken: „Für 2022 sind die zur Verfügung stehenden Gelder auskömmlich. Kritisch werden aber die im Juni beginnenden Haushaltsberatungen für das Kalenderjahr 2023: Nach bisherigen Angaben werden im Etat für Erhalt und Ausbau der Flüsse und Kanäle dann rund 500 Mio. Euro fehlen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die bereits laufenden und geplanten flussbaulichen Maßnahmen“, so Schwanen weiter.

Quelle und Foto: BDB




Felbermayr erwirbt Mehrheitsbeteiligung

Seit 4. Mai ist es fix: Felbermayr übernimmt eine Mehrheit an der bestens etablierten und eigentümergeführten Unternehmensgruppe Domarin. Dies wurde auf einer Betriebsversammlung in der Firmenzentrale in Vilshofen bekannt gegeben. Die Domarin-Standorte und die Gewerke im Wasser- und Schiffsbau bleiben davon ebenso unberührt wie der Firmenname der erfolgreichen bayerischen Firma.


​​​​​​​Mit der Gründung des Unternehmens Domarin im Jahr 1986 begann die Erfolgsgeschichte des für seine Handschlagqualität bekannten bayerischen Unternehmens. So wurde nur zehn Jahre nach seiner Gründung durch Johann Brunner, ergänzend zum Wasserbau, mit der Übernahme einer Werft in Erlenbach am Main auch mit dem Schiffsbau begonnen.

Für Brunner, der die Mehrheit in Bezug auf die Betriebsnachfolge abgibt, waren vor allem eine belastbare Vertrauensbasis und eine gesicherte Zukunft für seine Mitarbeiter ausschlaggebende Kriterien: „Mit Felbermayr arbeiten wir schon viele Jahre erfolgreich zusammen, wir kennen uns und schätzen uns“, sagt Brunner und setzt fort: „Auch die Gemeinsamkeiten in der Firmenkultur und die damit verbundene Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern war ein wesentlicher Grund für die Entscheidung an Felbermayr zu verkaufen.“

„Für uns als Familienunternehmen ist der Zuschlag für die Mehrheitsbeteiligung an Domarin ein großer Vertrauensbeweis des großartigen Unternehmers Johann Brunner“, freut sich Horst Felbermayr, Eigentümer und CEO des gleichnamigen Familienunternehmens.

Im operativen Sinne profitiert das Geschäftsfeld Bau von Felbermayr in vielfacher Hinsicht. Dazu Geschäftsführer Stefan Hielle: „Damit machen wir mit unserer Nischenstrategie im Bauwesen und im Besonderen im Wasserbau einen großen Schritt nach vorne. Zudem bekommen wir mit der Werft in Erlenbach eine Quelle technischen Know-hows für den eigenen Flottenausbau und können als Dienstleister für Binnenschifffahrtsunternehmen auftreten.“

Die jahrzehntelange Erfahrung und das Wissen der Domarin-Mitarbeiter, sowie rund 50 schwimmenden Einheiten, bestehend aus Schubbooten, Gütermotorschiffen, Schuten und Pontons sind für Felbermayr eine wesentliche Erweiterung in diesem Nischensegment. „Für uns bedeutet das eine ideale Ergänzung. Somit können wir jetzt auch am deutschen Markt als Wasserbauunternehmen wesentlich stärker auftreten“, ist Hielle begeistert.

Somit wird man künftig auf den schon für die Firma Domarin namensgebenden Binnenschifffahrtsstraßen Donau, Main und Rhein auch Felbermayr als Wasserbauunternehmen häufiger antreffen. Derzeit kann man das schon beim Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen sehen – dieser wird bereits in einer ARGE der beiden Unternehmen durchgeführt.

Quelle und Foto: Felbermayr, neben Know-how im Wasserbau überzeugen Felbermayr und Domarin auch mit einem modernen Fuhrpark – es gehören auch Bagger mit Energierückgewinnungssystemen zur Ausstattung.




Neuer stellvertretender Generalsekretär der ZKR

Die Delegationen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) haben Herrn Jörg Rusche mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für einen Zeitraum von vier Jahren zum neuen Stellvertretenden Generalsekretär der ZKR ernannt.#

In diesem Amt wird er auch die Funktion des Exekutivsekretärs für das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) ausüben. Herr Jörg Rusche tritt die Nachfolge von Frau Katrin Moosbrugger an, deren Amtszeit im Januar 2021 endete.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften bekleidete Herr Rusche verschiedene Positionen beim Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e. V. (BDB) in Duisburg, zuletzt als Geschäftsführer des Verbandes. Von April 2016 bis April 2022 war Herr Rusche dann als Verwaltungsrat bei der ZKR tätig. In dieser Funktion war an einer umfassenden Reform der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) beteiligt. Zudem setzte er sich für den Aufbau und die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen im CESNI (Europäischer Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt) ein.

Rusche freut sich darauf, sein Engagement für die Rhein- und europäische Binnenschifffahrt in seinem neuen Amt fortzusetzen. Die Delegationen der Mitgliedstaaten und die Mitglieder des Sekretariats gratulieren Rusche herzlich zu seiner Ernennung und wünschen ihm zur Amtsübernahme alles Gute.

Quelle und Foto: Zentralkomission für die Rheinschifffahrt




Schleusensperre bis 25. Mai an Mosel und Saar

Jahr für Jahr werden alle Schleusen an der Mosel und der Saar für bis zu 10 Tage in Absprache mit den Kollegen aus Frankreich und Luxemburg gesperrt.

Um Ausfallzeiten aufgrund von Schäden an den über 60 Jahre alten Bauwerken zu vermeiden werden an diesen zehn Tagen unter Hoch-druck die Schleusen gewartet und instandgesetzt. Viele unterschiedliche Gewerke müssen oft auf engem Raum miteinander arbeiten. Dies erfrodert auch in diesem Jahr ein besonderes Hygienekonzept hinsichtlich der COVID19-Pandemie.

Die diesjährige Schleusensperre findet bis zum 25. Mai statt.
Insgesamt sieben Schleusenkammern an Mosel und Saar werden komplett trockengelegt, gereinigt, geprüft und saniert. An den restlichen Kammern werden kleinere Arbeiten oberhalb der Wasserlinie ausgeführt.

Besonderheit in diesem Jahr ist der Tausch des rund 32 to schweren Obertores an der Schleuse Lehmen.

Quelle und Foto: WSA Mosel-Saar-Lahn




Ein stabiler Verkehrsweg

Das Verkehrsgeschehen auf der wichtigsten Binnenwasserstraße Rhein ist im Jahr 2021 stabil geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein moderater Zuwachs bei der Tonnage und bei der Anzahl der Schiffe zu verzeichnen:

Am Niederrhein – dem am stärksten frequentierten Rheinabschnitt – wurden 2021 mit 138,1 Mio. t wieder mehr Gütertonnen als im Vorjahr bewegt. 2020 waren es 123,4 Mio. t. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 11,9 Prozent. Auch die Anzahl der Güterschiffe ist 2021 auf 107.712 angestiegen (2020: 102.555), eine Steigerung von 5 Prozent. Die Containertransporte stiegen um 1,3 Prozent von rd. 1,86 auf rd. 1,89 Mio. TEU.

Am Oberrhein wurden 2021 mit 19,1 Mio. t um 13 Prozent mehr Gütertonnen als im Vorjahr (16,9 Mio. t) bewegt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein An-stieg von 13 Prozent. Die Anzahl der Güterschiffe stieg um 11,8 Prozent von 21.121 auf 23.631 Einheiten. Die Containertransporte nahmen um 3,3 Prozent von rd. 251.000 auf rd. 259.300 TEU zu.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Der Rhein hat sich auch im zweiten von Corona geprägten Jahr 2021 als überaus stabiler Verkehrsweg bewährt. Die Gütermengen zeigen eine steigende Tendenz und auch die Personenschifffahrt hat wieder Fahrt aufgenommen. Wenn es um ökologische Transporte geht, gewinnen die Wasserstraßen mehr denn je an Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für den Rhein.“

An den Nebenflüssen des Rheins haben sich die Gütermengen unterschiedlich entwickelt.

An der Mosel (Schleuse Koblenz) lagen die Gütermengen 2021 bei 9,2 Mio. t, die Schiffsanzahl lag bei 8.459 Schiffen. Das bedeutet bei den Gütermengen einen Anstieg von 13,6 Prozent, bei den Schiffen einen Anstieg von 19,9 Prozent. 2020 waren es 8,1 Mio. Gütertonnen und 7.055 Schiffe.

Am Wesel-Datteln-Kanal (Schleuse Friedrichsfeld) ist die Anzahl der Schiffe im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Prozent angestiegen. 2021 waren es 20.065, 2020 waren es 18.085 Schiffe.

Am Main an der Schleuse Kostheim wurden 2021 12,1 Mio. Tonnen auf 15.213 Schiffen transportiert. 2020 waren es 13,5 Mio. Tonnen auf 16.333 Schiffen. Das bedeutet bei den Gütermengen im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 10,4 Prozent und bei der Anzahl der Schiffe einen Rückgang von 6,9 Prozent.

Am Neckar (Schleuse Feudenheim) wurden 2021 5,0 Mio. Tonnen auf 5.661 Schiffen transportiert, 2020 waren es 5,1 Mio. Tonnen auf 6.564 Schiffen. Das bedeutet bei den Gütermengen einen Rückgang von 2,0 Prozent und bei den Schiffen einen Rückgang von 13,8 Prozent.

Insgesamt kam es im Jahr 2021 in der Berufsschifffahrt auf dem Rhein zu 20,6 Prozent weniger Unfallereignissen als im Vorjahr. Insgesamt ereigneten sich z.B. 56 Festfahrungen/ Grundberührungen, 2020 waren es 84. Im Jahr 2021 kam es zu 43 Unfällen mit Schifffahrtszeichen und zu 20 Kollisionen von Schiffen mit anderen Schiffen. Größere Havarien gab es nicht.

Dr. Marcus Erdmann, Leiter der Abteilung Schifffahrt in der GDWS: „Der Rückgang der Unfallzahlen belegt den hohen Sicherheitsstandard am Rhein. Dies ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zusammen-arbeit in Deutschland und Europa.“

Um den Rhein für die Schiffsverkehre der Zukunft anzupassen, werden am Mittel- und Niederrhein zwei bedeutende Infrastrukturprojekte umgesetzt, die „Abladeoptimierung Mittelrhein“ und die „Abladeverbesserung und Sohlstabilisierung am Niederrhein zwischen Duisburg und Stürzelberg“.

Auf der Mittelrheinstrecke ist ein möglichst schonender Abtrag des Felsens vorgesehen. Dafür beginnen Ende Mai in den Rheinabschnitten am Lorchhausener Grund und am Geisenrücken erste technische Versuche an der felsigen Sohle. Die Arbeiten dienen dazu, die speziell für diesen Einsatz entwickelten Geräte vor Ort zu erproben und ggf. anzupassen. Die Arbeiten werden – u.a. im Hinblick auf Erschütterungen und Schall – durch Messkampagnen der Bundesanstalten für Gewässerkunde und Wasserbau begleitet. Während der Versuche steht im Bereich des Lorchhauser Grunds für die Berg- und die Talfahrt durchgängig eine Fahrrinnenhälfte zur Verfügung. Während der Arbeiten am Geisenrücken kann die Schifffahrt die gesamte Hauptfahrinne uneingeschränkt nutzen. Ende 2021 hat das WSA Rhein den Auftrag für diese Arbeiten erteilt. Für die technischen Versuche sind sechs bis acht Wochen vorgesehen.

Beim Projekt Abladeoptimierung Niederrhein wurden im Rahmen der Kampfmittelsondierung im Herbst 2021 im Bereich „Bockum-Krefeld“ etliche Verdachtspunkte gefunden. Derzeit werden diese untersucht. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann in diesem Abschnitt mit der dauerhaften Stabilisierung der Sohle begonnen werden. Die Maßnahme umfasst eine Sohlsicherung und einen Sohlaustausch. Ziel dieser Arbeiten ist es, die Fahrrinnentiefe dauerhaft und verlässlich zu gewährleisten und Abladebeschränkungen für die Schifffahrt zu vermeiden.
Ein Verkehrssicherungskonzept regelt die Belange der Schifffahrt während der Arbeiten. Die Schifffahrt kann den Baustellenbereich in breiten Spuren berg- und talwärts passieren.

Am Oberrhein wird im Bereich Mannheim die Liegestelle „Friesenheimer Insel“ am rechten Rheinufer bei Rhein-km 429 erweitert. Ab diesem Sommer kann die Liegestelle genutzt werden.

Heinz-Josef Joeris, Leiter der Abteilung Wasserstraßen in der GDWS: „Die Infrastrukturprojekte am Rhein stärken den Verkehrsträger Wasserstraße und unterstützen die Schifffahrt dabei, die ökologischen Vorteile der Binnenschiffe auszuschöpfen.“

Förderprogramme des Bundes zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen und zur Minderung von Schadstoffausstoßen seit 2007 haben dazu beigetragen, dass die deutsche Binnenschifffahrt inzwischen um 10 Prozent weniger Kohlendioxyd und sogar um 43 Prozent weniger Stickstoff pro Jahr ausstößt.

Das bis 2020 mit zuletzt 6 Mio. EUR p.a. dotierte Förderprogramm wurde durch Neufassung der Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums – als Folge des „Masterplans Binnenschifffahrt“ – seit 2021 massiv aufgestockt. In den Jahren 2021 bis 2023 ist eine Förderung mit einem Gesamtvolumen von 95 Mio. EUR vorgesehen. Das Fördervolumen für 2021 (30 Mio. EUR) wurde auf entsprechende Förderanträge des Gewerbes u.a. zu Emissionsminderung und emissionsarmen Antriebssystemen bewilligt.

Quelle und Foto: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt




Bessere Zusammenarbeit bei Wasserbauprojekten

Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind technisch und organisatorisch komplex. Damit die Projektbeteiligten derartige Bauprozesse vorausschauend im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, ist eine vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmen wichtig.

Heute haben Vertreter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Hauptverband der Bauindustrie im Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Berlin dazu eine Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen an Bundeswasserstraßen unterzeichnet.

Susanne Henckel, Staatsekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Mehr bauen, weniger verhandeln, lautet die Devise für die Modernisierung unserer Wasserstraßen. Ein Baustein ist dabei die transparente, kooperative und faire Zusammenarbeit auf der Baustelle. Die Charta steht dabei für einen konstruktiven Neuanfang der Zusammenarbeit am Wasser.“

Professor Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Mut zu Verantwortung und neuen Perspektiven, das sind die Eckpfeiler der Vereinbarung zwischen Bauindustrie und Verwaltung. Mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und klaren Rahmenbedingungen steigern wir gemeinsam die Effektivität unserer Bauvorhaben.“

Peter Hübner, Präsident dies Hauptverbandes der Bauindustrie: „Wir brauchen einen Qualitätswettbewerb: Nicht der niedrigste Preis, sondern die Gesamtwirtschaftlichkeit und die besten, nachhaltigsten und sozialgerechtesten Ideen müssen in den Fokus der öffentlichen Vergabe rücken. Dazu ist es notwendig, dass alle Beteiligten frühzeitig zusammenkommen und transparent über alle Projektlebensphasen hinweg zusammenarbeiten.“

Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung für bessere Projektkultur. Ihre Regelungen haben zwar keine vertragliche Verbindlichkeit und werden auch nicht zum Gegenstand eines Vertrages gemacht. Sie sind aber im Rahmen und auf der Basis des geltenden Rechts einschließlich der bestehenden Verwaltungsvorschriften anzuwenden und auszulegen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Foto: WVS, Toreinbau Trier




ZES: 50 Mio. Euro für Binnenschifffahrtssektor

Zero Emission Services (ZES) – von der Hafenbehörde im Jahr 2020 mitbegründet, um unter anderem die elektrische Schifffahrt zu fördern – hat eine Investition von 50 Millionen Euro aus dem Nationalen Wachstumsfonds für die beschleunigte Umsetzung ihrer innovativen Systemlösung für die Binnenschifffahrt erhalten.

Die Investition wird für die Entwicklung von 75 Batteriecontainern für den maritimen Einsatz (ZESpacks), 14 Andockstationen, an denen die ZESpacks geladen werden, und 45 elektrifizierten Binnenschiffen verwendet.

Bart Hoevenaars, CEO von ZES, erklärt: ‚Dies ist nicht nur eine gute Nachricht für den Binnenschifffahrtssektor und für ZES, sondern führt vor allem zu einem besseren Lebensumfeld. Jetzt wird wirklich eine saubere Schifffahrt möglich, ohne CO2-, Stickstoff- und Feinstaubemissionen. Außerdem ist sie geräuschlos. Der Nationale Wachstumsfonds unterstützt Schiffseigentümer bei der Investition in einen elektrischen Antrieb. Zero Emission Services kann nun in den teuersten Teil, die Batteriecontainer, investieren, so dass die Schiffseigner nur für die Nutzung bezahlen. Die Unterstützung wird auch die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen entlang einiger wichtiger Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt in den Niederlanden ermöglichen. Durch die Möglichkeit, in diese drei Dinge gleichzeitig zu investieren, wird das bekannte Henne-oder-Ei-Problem für den umweltfreundlichen Verkehr gelöst. Wir danken dem Ministerium für Infrastruktur & Wasserwirtschaft für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, als wir diesen sorgfältigen Prozess gemeinsam durchlaufen haben. Gemeinsam mit ihnen sind wir überzeugt, dass der Nationale Wachstumsfonds mit dieser Unterstützung die Wettbewerbsposition dieses für die Niederlande wichtigen Verkehrssektors stärken wird.‘

Wenn nicht gleichzeitig in elektrisch angetriebene Schiffe, Batteriecontainer und Ladeinfrastruktur investiert wird, wird der Durchbruch zur Emissionsfreiheit ausbleiben. ZESpacks können nur auf Schiffen mit elektrischem Antrieb eingesetzt werden, und ohne Ladeinfrastruktur können sie nicht aufgeladen werden. Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Investition von 50 Millionen ermöglicht es, gleichzeitig in die Ladeinfrastruktur, die Energieträger und die Schiffe mit Elektroantrieb zu investieren.

Quelle: Port of Rotterdam, Foto: Port of Rotterdam/ Ries van Wendel de Joode, Alphenaar lädt Wechselbehälter-Akku 




BDB plädiert für 135-Meter-Schiffen

Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, die Verlängerung der Schleusen am Neckar für die Nutzung von 135-Meter-Schiffen komplett aufzugeben. Dies hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) dem Landesverkehrsminister Baden-Württembergs, Winfried Hermann (Grüne), am 12. April 2022 in einem Schreiben mitgeteilt.

An die Stelle der Verlängerung der Neckarschleusen sollen nur noch Maßnahmen treten, die einen Ausfall des Neckar als Verkehrsweg verhindern. Die planerischen Zeiträume würden die für eine Realisierung der Schleusenverlängerung zuletzt gesetzten Zeitziele deutlich überschreiten, heißt es in dem Schreiben, das der BDB-Geschäftsstelle vorliegt. „Der Maßnahmenumfang am Neckar ist in der Vergangenheit deutlich unterschätzt worden. Der Instandsetzungsbedarf ist alters- und zustandsbedingt deutlich höher als gedacht“. Das Ziel sei nun, „auf dem Neckar maximale Verlässlichkeit des Schleusenbetriebs sicherzustellen.“

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) kritisiert diese Entwicklung: Das Alter und der Zustand der Bauwerke am Neckar sind dem Bund als Verantwortlichem der Wasserstraßeninfrastruktur seit vielen Jahren bekannt. Seit 14 Jahren gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, die die Verlängerung der 27 Schleusen von Mannheim bis Plochingen zum Gegenstand hat. Die Verlängerung der Neckarschleusen wurde ausgiebig untersucht und analysiert, im Bundesverkehrswegeplan notiert und im Jahr 2016 als „vordringlicher Bedarf“ im Wasserstraßenausbaugesetz aufgenommen. Trotz anderslautender Zusagen wurde bis heute jedoch keine einzige Schleuse ausgebaut. Ob ein Organisationsversagen oder fehlende Finanzmittel ursächlich sind, muss das Bundesverkehrsministerium erklären.

Zum Ausbaubedarf erklärt BDB-Vorstandsmitglied Jens Langer (DP World): „Das Schifffahrtsgewerbe ist ebenso wie die verladende Wirtschaft und die Binnenhäfen dringend auf die Verlängerung der Schleusen angewiesen, denn wir wollen Schiffe mit einer Länge von 135 Metern zum Einsatz bringen. Diese Schiffe in Kombination mit einer 24/7-Schleusung bieten die Möglichkeit, unseren Kunden attraktive Angebote für einen besonders umweltschonenden Gütertransport anzubieten. Eine Rückverlagerung von Transporten auf die Straße oder die bereits jetzt überlastete Schiene ist der falsche Weg. Des Weiteren wird ein Ausbaustopp erheblichen Einfluss auf das Investitionsverhalten innerhalb der Europäischen Metropolregion Stuttgart und der Anbindung an den globalen Güterverkehr haben. Investitionen in klimafreundliche Antriebe ohne Sicherheit der Grundversorgung der Region werden nicht mehr attraktiv sein.“

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat in einem Antwortschreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing nicht nur ein klares Bekenntnis zu den zwischen Bund und Land geschlossenen Vereinbarungen, sondern auch umgehend sichtbare und koordinierte Maßnahmen zum Ausbau der Schleusen gefordert. „Es verfestigt sich der Eindruck, dass der Bund ein verkehrsinfrastrukturelles Jahrhundertprojekt trotz zunehmender Dringlichkeit verschleppt und damit faktisch den Bruch der Verwaltungsvereinbarung, der Beschlüsse des BVWP, des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes und auch den aktuellen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages betreibt“, heißt es in dem Schreiben vom 20. April 2022, das dem BDB vorliegt.

Quelle und Foto: BDB, auf dem Neckar werden rund 5 Mio. Tonnen Güter pro Jahr transportiert. Um noch mehr Güter umweltfreundlich auf das Wasser zu verlagern, sollen die 27 Schleusen von Mannheim bis Plochingen verlängert werden. Der Ausbau der Schleusen ist als verkehrspolitisches Ziel im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert.




Fahrrinnenanpassung Außen- und Unterweser (Nord)

Mit dem Festlegen des Untersuchungsrahmens (Scoping) für die Vorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord) beginnt nun das Verfahren zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes. Träger der beiden Weservorhaben ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee. Das WSA plant die Fahrrinnenanpassung der Außenweser von Weser-km 65 bis Weser-km 130 und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) von Weser-km 40,5 bis Weser-km 65.

Die Vorhaben zählen zu den Infrastrukturprojekten, die anstelle von Verwaltungsentscheidungen durch Maßnahmengesetze durch den Deutschen Bundestag zugelassen werden können. Voraussetzung für eine Zulassung ist die Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens durch die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür muss der Träger des Vorhabens jeweils einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Projekte erstellen. Aufgabe der GDWS ist es, den entsprechenden Untersuchungsrahmen festlegen.

Die GDWS gibt den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit zu einer Besprechung über Gegenstand, Umfang und Methoden der notwendigen Umweltprüfungen.

Als Grundlage hat der Vorhabenträger jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt (Scopingunterlage).

Die Scopingunterlagen und die offizielle Bekanntmachung stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung:
Ausbau der Bundeswasserstraße Weser

Die GDWS weist darauf hin, dass Stellungnahmen zum, in den Scopingunterlagen vorgeschlagenen, Untersuchungsrahmen bis einschließlich 5. Mai 2022 abgegeben werden können.

Alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, können an der Besprechung, dem sog. Scopingtermin teilnehmen.

Die Besprechung findet am 11. Mai 2022, ab 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof, Am Schaufenster 6, 27572 Bremerhaven statt. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Risiken durch das Corona-Virus ist eine vorherige Anmeldung bis zum 5. Mai unter www.weseranpassung.wsv.de erforderlich. Außerdem sind die dann geltenden Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Freien Hansestadt Bremen zu beachten.

Wichtig zu wissen: Die Stellungnahmen beziehungsweise Äußerungen im Scopingtermin haben sich auf den Untersuchungsrahmen und damit auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschränken.

Einwendungen gegen die Vorhaben selbst können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhoben werden. Dieses findet erst nach Erstellung der Antragsunterlagen einschließlich des Umweltberichts statt und es wird darüber gesondert informiert. Beginn des Anhörungsverfahrens ist frühestens 2023.

Stellungnahmen können schriftlich an die GDWS, Dez. R21, Schloßplatz 9, 26603 Aurich, oder als Email an folgende Adresse gerichtet werden: aurich.gdws@wsv.bund.de

Quelle: WSV, Foto: Ports, Hafen Brake




ZKR veröffentlicht thematischen Bericht

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (EK) jährliche und halbjährliche Berichte über den europäischen Binnenschifffahrtsmarkt. Darüber hinaus werden thematische Berichte veröffentlicht, die bestimmte Aspekte des Binnenschifffahrtsmarktes behandeln.

Neue Märkte in der Binnenschifffahrt werden im Rahmen des Übergangs zu einem nachhaltigeren Verkehrssektor und einem klimaneutralen Europa unerlässlich. Die Binnenschifffahrt des 21. Jahrhunderts ist außerdem sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite mit mehreren Engpässen konfrontiert. Auf der Angebotsseite erfordern Niedrigwasser und deren negative Auswirkungen eine Diversifizierung der Einsatzbereiche der Schiffe hin zu einer stärker urban geprägten Wasserstraßenlogistik, bei der die Wasserstände weniger kritisch sind. Auf der Nachfrageseite deuten die Aussichten für mehrere Gütersegmente auf eine Sättigung oder sogar einen Rückgang hin (z. B. Kohle). Die Energiewende verändert zwar das Produktportfolio der Binnenschifffahrt, schafft aber auch Potenziale in Form von neuen Märkten.

Neue Märkte erfordern vom Binnenschifffahrtssektor bestimmte Anpassungen. Denn neue Märkte führen nicht nur zu einer Veränderung des Produktportfolios, sondern auch zu neuen Formen der Logistik, neuen Schiffstypen und neuen Einsatzgebieten. Ein wichtiger neuer Markt, die städtische Binnenschifffahrt, führt beispielsweise nicht nur zu einer Änderung der Art der beförderten Güter (z. B. Pakete statt Massengüter), sondern auch zu einer Änderung der Einsatzgebiete (Stadtlogistik an Stelle von grenzüberschreitendem Verkehr), eine andere Logistik (Kurzstrecken- an Stelle von Langstreckentransport) und andere Schiffstypen (kleinere statt größere Schiffe).

Die folgenden neuen Märkte für die Binnenschifffahrt wurden ermittelt:

1) Städtischer Passagier- und Güterverkehr mit Binnenschiffen.

2) Neue Frachtströme, die durch Strategien der Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

3) Transport von erneuerbaren Energien oder Komponenten für deren Erzeugung.

Der Bericht zeigt, dass es neue Märkte für die Binnenschifffahrt gibt, die ein großes Potenzial haben. Sie sind jedoch noch nicht ausreichend entwickelt oder werden von der Binnenschifffahrt noch nicht vollständig genutzt. Die Gründe dafür sind technologische Herausforderungen, Risiken und Unsicherheiten sowie ein hohes Maß an intermodalem Wettbewerb. Der Bericht beleuchtet diese Faktoren, beschreibt aber auch viele Schlüsselprojekte in verschiedenen neuen Märkten und Gebieten, in denen erste Erfolgsgeschichten erzählt werden können.

Der neue thematische Bericht „Eine Bewertung der neuen Marktchancen für die Binnenschifffahrt“ kann im PDF-Format (auf Englisch) heruntergeladen oder online unter www.inland-navigation-market. org eingesehen werden.

Quelle und Grafik: ZKR