Eine Million Euro für Landstromanlage

Die Koblenz Touristik erhält eine Förderung in Höhe von 1,16 Millionen Euro für den Ausbau ihrer Landstromanlagen für Fahrgastschiffe am Peter-Altmeier-Ufer (Mosel). Das hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Es ist die erste Förderung im Rahmen des neu aufgelegten Landesförderprogramms.

„Die Schifffahrt ist für den Tourismus und den Gütertransport in Rheinland-Pfalz von zentraler Bedeutung. Mit dem Einstieg in die Landstromförderung in Koblenz machen wir die Schifffahrt attraktiver und die Luft an den Anlegestellen sauberer“, so Wissing. „Wir setzen auf eine emissionsarme und klimaschonende Energieversorgung der Schiffe und stärken damit den Tourismus- und Wirtschafstandort Rheinland-Pfalz“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Die Koblenz Touristik erhält zur Modernisierung der Landstromanlagen am Moselufer (Peter-Altmeier-Ufer) eine Förderung in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro. Als zentrale Anlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 1.600 Schiffsanläufen jährlich und durch die mit den Anlagen möglichen CO2-Einsparungen von bis zu 890 Tonnen im Jahr kommt dem Projekt in Koblenz besondere Bedeutung zu. „Die Förderung der Landstromanlage ist eine Investition in den Umwelt- und Klimaschutz“ so Wissing.

Alle Schiffe, die bei der Koblenz Touristik anlegen, sind zur Nutzung der Landstromanlage verpflichtet. Der Betrieb von Dieselgeneratoren wird dadurch vermieden, die Luft- und Lärmsituation an der stadtnahen Anlegestelle somit erheblich verbessert. Die erneuerte Landstromanlage wird bis zu sechs Schiffe mit Energie versorgen können.

Der Standort Koblenz zählt in Rheinland-Pfalz zu den besucherstärksten Anlegestellen der Fahrgastkabinenschifffahrt. Die Landstromanlagen am Moselufer in Koblenz werden von der Koblenz-Touristik GmbH bewirtschaftet.

Mit der Förderung ist eine umfassende Modernisierung und Erweiterung der Land-stromanlagen vorgesehen, so dass diese zukünftig den neuesten technischen Standards entsprechen und dem ansteigenden Energiebedarf in der Schifffahrt gerecht werden.

Die bewilligten 1,16 Millionen Euro stammen aus Landes- und Bundesmitteln, 873.698 Euro kommen vom Bund, 291.233 Euro vom Land Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,5 Millionen Euro. Förderfähig sind der Neu- und Ausbau einschließlich Planungskosten von Landstromanlagen, die durch Frachtschiffe oder Fahrgastkabinenschiffe genutzt werden. „Ursprünglich nur für die Seehäfen der Küstenländer vorgesehen, konnte in Verhandlungen mit dem Bund erreicht werden, dass auch die Binnenländer von der Förderung profitieren können“, sagte Wissing.
Anträge zur Förderung von Landstromanlagen für die Schifffahrt können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Hintergrund:
Während der Liegezeiten der See- und Binnenschiffe werden Strom und Wärme für den eigenen Verbrauch auf dem Schiff in der Regel mit Hilfe der Dieselmotoren erzeugt. Elektrische Landanschlüsse an den Landstromanlagen sollen es der Schifffahrt ermöglichen, während des Güterumschlages oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren oder Generatoren zu verzichten und sich stattdessen an das Stromnetz anzuschließen. Landstromanlagen sind elektrotechnische Infrastrukturen, mit denen Wasserfahrzeuge den Strom für ihr Bordstromnetz von Land aus beziehen können. Das passiert bislang häufig noch über die schiffseigenen Dieselmotoren.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Foto: Koblenz Touristik




Hürden bei der Einreise nach Deutschland

Per Rechtsverordnung hat die Bundesregierung die Einreisebedingungen nach Deutschland massiv verschärft. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich künftig jedes Mal elektronisch anmelden und innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Je nach Infektionslage im Nachbarland muss dieser Nachweis bereits im Zeitpunkt der Einreise erbracht werden. Das Personal im Güter- und Warentransport wird von der Regelung mit umfasst.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, „ein funktionierendes und möglichst flächendeckendes Kontrollregime“ zu schaffen, heißt es in der Begründung zu dieser Verordnung, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion und erneut ohne Beteiligung der betroffenen Branchen verabschiedet wurde. Nachbarländer werden zukünftig in die drei Kategorien „Risikogebiet“, „Hochinzidenzgebiet“ und „Virusvarianten-Gebiet“ eingeteilt, wobei es keine präzise Definition für diese Begriffe gibt: Hochinzidenz sei gegeben, wenn es eine „besonders hohe Inzidenz gibt“. Lediglich in Pressemeldungen teilt die Regierung mit, dass sie darunter wohl einen Wert von über 200 versteht. Ein Virusvarianten-Gebiet zeichne sich dadurch aus, dass „bestimmte Varianten des Sars-CoV-2-Virus verbreitet sind“, heißt es in der Verordnung. Verwirrung besteht zurzeit auch darüber, ab wann die neuen Einreisebedingungen für diese Gebiete in Kraft treten.

Das gesamte Transportpersonal und insbesondere das Personal in der Binnenschifffahrt stellt das vor massive Probleme: So zählen zum Beispiel Österreich, Frankreich, Schweiz und die Niederlande – eines der Hauptfahrgebiete der Binnenschifffahrt – aktuell mit 7-Tage-Inzidenzwerten von deutlich über 200 Neuinfektionen zu den sog. Hochinzidenzgebieten. Folge ist, dass die gesamte Bordmannschaft bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis (PCR o.ä.) vorliegen haben muss. Bei einem bereits jetzt überlasteten Gesundheitssystem mit tagelangen Wartezeiten bleibt die Bundesregierung die Antwort auf die Frage schuldig, wie die geforderten Test- und Nachweispflichten kurzfristig erfüllt werden sollen, noch dazu bei Fahrten in ausländischen Gewässern, die lediglich für den Güterumschlag unterbrochen werden.

Die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Einreiseverordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Rohstoffversorgung für die Industrie droht erneut zu stocken, und Konsumgüter des täglichen Bedarfs werden zur Mangelware, wenn dem Transportpersonal nun wegen fehlender Corona-Testergebnisse die Einreise verweigert wird und ausländisches Schiffspersonal nicht mehr nach Deutschland einreisen kann, um dort den Dienst an Bord aufzunehmen. Nicht nur Binnenschifffahrt, Hafenwirtschaft und viele andere Teile der Verkehrswirtschaft werden gefährdet und deren Grundlage entzogen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland wird schwerer Schaden zugefügt.

Die Binnenschifffahrts- und Hafenbranche fordert die Bundesregierung auf, umfassende und uneingeschränkte Ausnahmeregelungen für den Transportsektor, namentlich für die Besatzung an Bord von Binnenschiffen, zu schaffen, damit die immer wieder propagierte Freizügigkeit des Waren- und Güterverkehrs in Europa gewahrt bleibt. Ausnahmeregelungen, die an eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden in Hochinzidenzgebieten anknüpfen, sind für die Schifffahrt, die regelmäßig bis zu 7 Tage in ausländischen Gewässern unterwegs ist, realitätsfern, untauglich und das Gegenteil von nachhaltiger und intelligenter Mobilität in Krisenzeiten.

In ihrer Mitteilung „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ vom 09. Dezember 2020, die der Bundesregierung bekannt sein dürfte, hebt die EU-Kommission ausdrücklich hervor, dass die Covid-19-Pandemie die Schwachstellen des Binnenmarktes hat deutlich werden lassen. Durchgehende Frachtdienste zu Land, zu Wasser und in der Luft sind nach ihrer Auffassung entscheidende Voraussetzungen dafür, dass Waren und Betriebsmittel in die Fertigungsbetriebe gelangen, der EU-Binnenmarkt reibungslos funktionieren und die EU wirksam auf die aktuellen und künftigen Krisen reagieren kann.

Quelle: BDB, BDS-Binnenschifffahrt, BÖB, Foto: BDB, die Bundesregierung errichtet mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Corona-Einreise-Verordnung erneut gewaltige Hürden für den reibungslosen Güterverkehr in Europa. Die Güterbinnenschifffahrt ist in besonderem Maße betroffen.




HGK Shipping wird alleiniger Anteilseigner der NVG

Die HGK Shipping stärkt ihre Aktivitäten im westeuropäischen Kanalgebiet. Zum Jahreswechsel hat sie die Anteile sämtlicher Minderheitseigner an der Niedersächsischen Verfrachtungsgesellschaft (NVG) erworben. Als nunmehr alleiniger Gesellschafter kann sie die Anforderungen der Industrie noch flexibler bedienen.

Innerhalb der HGK Shipping ist die NVG dem Unternehmensbereich Dry Shipping zugeordnet. Florian Bleikamp, Head of Chartering Canal bei der HGK Dry Shipping GmbH und zugleich Geschäftsführer der NVG, begrüßt die vollständige Übernahme: „Der Erwerb aller Gesellschaftsanteile stärkt unsere strategische Position, insbesondere im westdeutschen Kanalgebiet. Durch die damit verbundene engere Zusammenarbeit bei Kanalaktivitäten der HGK Dry Shipping in Duisburg und der NVG Hannover können wir flexibler auf Marktschwankungen reagieren und sichern somit die langfristige Versorgungssicherheit unserer Kunden.“

Die NVG Hannover disponiert eine Flotte von sieben Reedereischiffen, davon zwei Koppelverbände, sowie zwölf Partikulier-/Mietschiffe. Rund zwei Millionen Tonnen Fracht werden darüber hauptsächlich im westdeutschen Kanalgebiet, aber auch auf der Rheinschiene in die ARA-Häfen sowie bis nach Hamburg transportiert. Zu den beförderten Gütern zählen Futtermittel, Baustoffe und Projektladung wie Windkraftanlagen. Ein Befrachtungs-Schwerpunkt liegt zudem auf der Montan- und Aluminiumindustrie.

Neben dem Binnenschiffstransport gehören auch Umschlag und Lagerung sowie der Vor- und Nachlauf im kombinierten Verkehr zu den angebotenen Leistungen. Darüber hinaus ist die NVG in die innovative Ausrichtung der HGK Shipping integriert. So nimmt mit dem Gütermotorschiff „Niedersachsen 22“ eines der Reedereischiffe am Projekt „AutoBin“ im westdeutschen Kanalsystem teil, das zusammen mit dem „DST Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V.“ die Potenziale und Möglichkeiten autonomen Fahrens in der Binnenschifffahrt untersucht. Dazu wurde das Schiff eigens mit der entsprechenden Technik ausgerüstet.

Die NVG wurde 1917 gegründet. Zu den 34 Gründungsgesellschaftern gehörte auch die Franz Haniel GmbH, deren Binnenschifffahrtssparte nach der Jahrtausendwende durch Imperial übernommen wurde und heute Teil der HGK Shipping ist.

Quelle und Foto: HGK Shipping




Fahrrinnenvertiefung am Mittelrhein

Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz haben einen Antrag „Binnenschifffahrt in Rheinland-Pfalz: Leistungsstarke Infrastruktur und gute Rahmenbedingungen für klimaschonende Gütermobilität auf dem Wasser“ in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer (Foto):

„Der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz lebt von seinen Wasserstraßen. Mit den auch für den europäischen Wirtschaftsraum wichtigen Verkehrsadern Rhein, Mosel und Saar sowie seinem dichten Netz an Binnenhäfen verfügt Rheinland-Pfalz über hervorragende Bedingungen für den Gütertransport auf dem Wasser. Die Frequenz der Binnenschiffe wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen: Prognosen zufolge wird das Aufkommen der Binnenschifffahrt bis zum Jahr 2030 um durchschnittlich 1,1 Prozent jährlich wachsen. Zur Erreichung der Klimaziele und der Dekarbonisierung der Wirtschaft kann die Binnenschifffahrt langfristig einen wesentlichen Beitrag leisten. So werden im Vergleich zum Gütertransport auf der Straße bei der Binnenschifffahrt nur etwa ein Drittel der Treibhausgase ausgestoßen. Zudem gilt der Gütertransport auf dem Wasser als weniger lärmbelastend als der Gütertransport auf der Schiene.

Damit die Binnenschifffahrt ihr klimaschonendes Potenzial entfalten kann, braucht es in den kommenden Jahren eine umfassende Flottenmodernisierung. Um die strengen EU-Abgasgrenze zu erreichen, ist weiterhin ein starkes Engagement des Bundes bei der Förderung und Entwicklung neuer, effizienter Motoren erforderlich. Chancen für die Binnenschifffahrt ergeben sich nicht zuletzt durch die Möglichkeiten der Digitalisierung: So hat Rheinland-Pfalz im Bereich der Nutzfahrzeugentwicklung eine eigene Kompetenz auf dem Gebiet des vernetzten und automatisierten Fahrens entwickelt. Diese Erkenntnisse aus Rheinland-Pfalz sollten auch für die Binnenschifffahrt nutzbar gemacht werden.

Die Ertüchtigung unserer Wasserstraßeninfrastruktur darf auch beim zuständigen Bundesverkehrsministerium nicht länger vernachlässigt werden. Nicht zuletzt das extreme Niedrigwasser des Rheins und die wirtschaftlichen Folgen haben die Notwendigkeit stetiger Investitionen in die Wasserstraßen vor Augen geführt. Die Umsetzung der Fahrrinnenvertiefung auf dem Mittelrhein duldet keinen weiteren Aufschub durch das Bundesverkehrsministerium. Als eines der wichtigsten europäischen Wasserinfrastrukturprojekte der kommenden Jahrzehnte muss die „Abladeoptimierung Mittelrhein“ endlich in die Planung gehen.

Quelle und Foto: SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz




WSV setzt Maßnahmen an der Elbe um

Die Arbeiten an der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe gehen voran. Es geht dabei nicht nur um die Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne für moderne Containerschiffe, sondern auch um die Durchführung der angeordneten Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Umwelt. Auf dem Gebiet der WSV werden eine ganze Reihe von Maßnahmen durchgeführt.


Dr. Claudia Thormählen, Projektleiterin im WSA Hamburg: „Natürlich ist die Fahrrinnenanpassung auch ein Eingriff in die Natur. Wir setzen aber alles daran, diesen Eingriff durch Maßnahmen für die Natur zu kompensieren  und sind dabei gut im Zeitplan!“

Die Planfeststellungsbehörden als Genehmigungsbehörden haben jüngst hierzu Ihren „5. Bericht (2020) zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ an die EU-Kommission abgegeben.

Zum einen die aquatische Kompensationsmaßnahme Schwarztonnensander Nebenelbe, bei der eine durchgängige Strömungsrinne hergestellt wurde. Damit werden bisher trockenfallende Gebiete wieder während des gesamten Tidezyklus überflutet. Die entstehenden hochwertigen Flachwasserbereiche werten das Biotop insgesamt auf. Zusätzlich wurde eine drei Fußballfelder große Uferschlenze angelegt.

Zum anderen fanden umfangreiche Bauarbeiten auf der Insel Schwarz-tonnensand, im Gebiet Allwördener Außendeich-Mitte und –Süd und an  der Stör statt, mit denen der Tide-Auwald gestärkt wird und gute Lebens-bedingungen für Röhrichte und feuchte Hochstaudenfluren geschaffen werden, die wichtig für unterschiedliche Insekten und Vögel sind. Prielsysteme, Tidetümpel sowie aufgeweitete Grüppen wurden neu gestaltet und erhöhen den Tideeinfluss.

„Der Tisch ist gedeckt“ für die ungestörte Naturentwicklung: Pflanzen, Vögel und Fische werden die Nutznießer der neuen tidebeeinflussten Flächen sein.

Den Bericht 2020 gibt es hier. Auch die Berichte aus den Jahren 2012, 2014, 2016 und 2018 stehen unter dieser Adresse zum Download zur Verfügung.

Auf der Website www.fahrrinnenanpassung.de finden Sie zu allen Maßnahmen aktuelle Fotos, die wir Ihnen gern auf Anfrage in einer für den Druck geeigneten Auflösung zur Verfügung stellen.

Die Stellungnahme der EU-Kommission vom 6. Dezember 2011 verpflichtet die deutschen Behörden (= Planfeststellungsbehörden) dazu, im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe alle zwei Jahre einen Bericht an die EU-Kommission anzufertigen. Berichtet wird über die Durchführung und Überwachung der Ausgleichs- und Kohärenzsicherungs-maßnahmen, die in den Planfeststellungsbeschlüssen definiert worden sind.

Dies ist der Stand der einzelnen Kompensationsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes:

Aquatische Kompensationsmaßnahme Schwarztonnensander Nebenelbe 

In der Schwarztonnensander Nebenelbe wurde eine durchgängige Strömungsrinne hergestellt. Damit werden bisher trockenfallende Gebiete wieder während des gesamten Tidezyklus überflutet. Die entstehenden hochwertigen Flachwasserbereiche werten das Biotyp insgesamt auf.

In Niedersachsen gestalteten beauftragte Baufirmen am südlichen Ufer der Schwarztonnensander Nebenelbe eine Bucht mit Anschluss an den Flachwasserbereich der Nebenelbe. Sie ist ca. 19.300 m² groß. Das entspricht knapp drei Fußballfeldern. Diese Uferschlenze ist so gestaltet, dass sie dauerhaft unter Tideeinfluss steht und nie gänzlich trocken fällt. So entsteht ein neuer Lebensraum insbesondere für Kleinorganismen im Wasser und für Fische. Den entnommenen Boden (gut 50.000 m³) konnte der Deichverband Kehdingen-Oste für die Deichverstärkung in seinem Zuständigkeitsbereich nutzen.

Kompensationsmaßnahme Insel Schwarztonnensand 
Auch hier fanden umfangreiche Arbeiten statt, um das Naturschutzgebiet weiter aufzuwerten. So wurden durch ein verändertes Geländerelief der  Tide-Auwald gestärkt und gute Lebensbedingungen für Röhrichte und feuchte Hochstaudenfluren geschaffen, die wichtig für unterschiedliche Insekten und Vögel sind. Eine 10 Hektar große Uferfläche wurde als Offenbodenbereich gestaltet. Unter Offenboden versteht man nicht oder nur spärlich bewachsenen Boden. Durch Fräsen der Fläche wird der Boden in diesem Zustand gehalten. Diese Sandfläche ist ideal für Offenlandbrüter,  wie z.B. Kiebitz, Austernfischer, Regenpfeifer und Seeschwalben. Die gebaggerten Böden aus den Mulden und dem Offenbodenbereich nutzte man, um eine Dünenlandschaft zu schaffen. Die Dünen sollen sich langfristig zu Graudünen entwickeln.

Kompensationsmaßnahmen Allwördener Außendeich-Mitte und -Süd 
Die Bauarbeiten in den zwei Gebieten wurden bis Mitte November weitest-gehend abgeschlossen. Restarbeiten erfolgen im nächsten Jahr. Die neu geschaffenen Prielsysteme und Tidetümpel sowie die aufgeweiteten Grüppen erhöhen den Tideeinfluss auf den Flächen.

Die Erfolgskontrolle beginnt ein Jahr nach Bauabnahme. In Allwörden ist für März 2022 die Aufnahme der Vernässung (Luftbilder) und die Revier-kartierung von Wasservögeln (Avifauna) geplant. Im Mai und von Juli bis September 2022 wird die Vegetationsentwicklung überprüft und in den kommenden Jahren folgen weitere Untersuchungen (z. B. zur Fischfauna, Brut- und Schlupferfolg von Wiesenvögeln).

Kompensationsgebiete an der Stör 
Auch in den sechs Maßnahmengebieten in Schleswig-Holstein an der Stör sind die baulichen Aktivitäten abgeschlossen – bis auf einige Restarbeiten auf der Fläche Siethfeld im nächsten Jahr. Alle Flächen erhielten einen besseren Tidezufluss, so dass in den Gebieten häufiger Wasser steht. In Bahrenfleth, Hodorf und Neuenkirchen entstanden durch entsprechende Ufergestaltung auch Bereiche, in denen der bedrohte Schierlings-Wasserfenchel wachsen kann. Er wurde in Bahrenfleth bereits angepflanzt, 2021 geschieht dies auch in Hodorf und Neuenkirchen.

Quelle:   Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg, Foto: HHM / Michael Lindner




Über 205 Mio. Tonnen Güter auf deutschen Flüssen und Kanälen

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 205,1 Mio. t Güter auf den deutschen Flüssen und Kanälen befördert. Dies entspricht einem Plus von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr (197,9 Mio. t). Die Verkehrsleistung, also das Produkt aus Wegstrecke und transportierter Menge, stieg im gleichen Zeitraum von 46,9 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) auf 50,9 Mrd. tkm (+ 8,6 %). Damit ist ein deutlicher Erholungseffekt zu erkennen, nachdem die Binnenschifffahrt aufgrund des langanhaltenden Niedrigwassers im Jahr 2018 erhebliche Mengenverluste über sämtliche Gütergruppen hinweg zu verzeichnen hatte. Die Transportwerte aus dem Jahr 2017 (222,7 Mio. t; 55,5 Mrd. tkm) wurden allerdings nicht wieder erreicht.

Diese und weitere interessante Zahlen rund um die gewerbliche Binnenschifffahrt in Deutschland können in der aktuellen Broschüre „Daten & Fakten 2019/2020“ nachgelesen werden, die der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) vorgestellt hat.

Auch 2019 war das Rheingebiet mit 175,6 Mio. Tonnen Gütern (+ 6,1 % gegenüber 2018) wieder das tonnagestärkste Fahrtgebiet. Allein auf den Niederrhein entfielen dabei 158,1 Mio. t. Einige Fahrtgebiete konnten besonders hohe Zuwächse gegenüber dem Jahr 2018 verzeichnen: Der Neckar mit 5,6 Mio. t (+ 22,7 %), der Main mit 16,8 Mio. t (+ 20,8 %) sowie die deutsche Donau mit 4,7 Mio. t (+ 20,5 %). Größere Verluste gab es hingegen auf den Berliner Wasserstraßen (2,8 Mio. t; – 14,1 %), im Wesergebiet (7,0 Mio. t; – 11,2 %), auf der Mosel (7,9 Mio. t; – 11,1%) und im Elbegebiet (15,2 Mio. t; – 10,1 %).

In absoluten Zahlen betrachtet waren „Erze, Steine, Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse“ mit 54,8 Mio. t (+ 5,5 %) die größten Gütergruppen, gefolgt von „Kokerei- und Mineralölerzeugnissen“ mit 38,1 Mio. t und „Kohle, rohes Erdöl, Erdgas“ mit 23,3 Mio. t (- 11,1 %). Innerhalb der Gütergruppen ergaben sich besonders große Zuwächse in den Abteilungen „Kokerei- und Mineralölerzeugnisse“ (+ 15,8 %), „Maschinen und Ausrüstungen, langlebige Konsumgüter“ (+ 15,6 %) sowie „Konsumgüter zum kurzfristigen Verbrauch, Holzwaren“ (+ 7,3 %). Die Containerbeförderung auf deutschen Wasserstraßen sank hingegen auf 2,27 Mio. TEU (2018: 2,37 Mio. TEU).

Im deutschen Binnenschiffsregister waren Ende 2019 insgesamt 1.951 Güterschiffe eingetragen (2018: 1.980), davon u.a. 767 Motorgüterschiffe für trockene Ladung mit einer Tragfähigkeit von 1.068.383 t und 404 Tankmotorschiffe mit einer Tragfähigkeit von 737.256 t. Die „Weiße Flotte“ setzt sich aus 989 Tagesausflugsschiffen (Personenkapazität: 210.352) sowie 59 Kabinenschiffen (Bettenkapazität: 8.535) zusammen.

Die 784 Unternehmen in der gewerblichen Binnenschifffahrt (2017: 834) erwirtschafteten einen Umsatzerlös in Höhe von rund 1,57 Mrd. Euro (2017: 1,48 Mrd. Euro). Für das Jahr 2019 wird allerdings nach vorläufigen Daten von Destatis, u.a. aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, ein deutlicher Umsatzrückgang von rund 11 % prognostiziert.

Die Anzahl der in der gesamten Binnenschifffahrt Beschäftigten entwickelte sich positiv. So arbeiteten im Jahr 2018 insgesamt 6.976 Personen (2017: 6.805) im Gewerbe.

Die Broschüre „Daten & Fakten 2019/2020“ enthält darüber hinaus Angaben zur Mengenentwicklung in den vergangenen 25 Jahren, vergleichende Betrachtungen mit anderen Verkehrsträgern, Detailinformationen zum Containertransport und zur Entwicklung der Ausbildungszahlen der letzten 18 Jahre. Die Broschüre kann kostenlos im Internetangebot des BDB hier abgerufen werden.

Quelle und Foto: BDB




Lichtblicke an der Donau

Es besteht kein Zweifel – eine Pandemie, die die ganze Welt in Atem hält, hätte kaum jemand für 2020 vorhergesehen. Auch die Donauschifffahrt wurde davon eiskalt erwischt. Während die Güterschifffahrt aufgrund unsicherer Rahmenbedingungen und rasch eingeführter Beschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie beeinträchtigt wurde, kam die Personenschifffahrt aufgrund der verhängten gesundheitsbehördlichen Sperren über viele Monate ganz zum Erliegen. Gleichwohl stellte sich gerade in dieser Zeit die bedeutende Rolle der Donau als Versorgungsachse der österreichischen Industrie klar heraus.

Ungeachtet der Ausgangsperren und Reisebeschränkungen, muss der Gütertransport weiterlaufen. Die Infrastruktur muss lückenlos befahrbar sein, Schleusen müssen effizient weiterarbeiten und Güter rasch Staatsgrenzen überqueren, damit die Rohstoffversorgung für die Industrie gewährleistet bleiben kann. All das ist in diesem Ausnahmejahr 2020 an der Donau eindrucksvoll gelungen. Mit viel Engagement und Kreativität wurden auch neue Transporte auf den Weg gebracht und eine starke Empfehlung für die Donau als verlässlicher Verkehrsträger der Zukunft gegeben.

Die Anzahl der geschleusten Güterschiffe war 2020 im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. Das Personal an Bord, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häfen und an den Schleusen sowie die Logistikerinnen und Logistiker haben ohne Zweifel dieses Jahr Enormes geleistet, um den Strom dringend benötigter Güter und Waren nicht abreißen zu lassen.

Zusätzlich zu den bereits laufenden Verkehren, wurden 2020 neue Transporte auf der Donau entwickelt, die hoffentlich über dieses von der Corona-Krise geprägte Jahr hinaus weiterlaufen werden:

Der Hafen Wien konnte vor allem als Umschlagspunkt für Recyclingprodukte punkten. Im Jahr 2020 wurden Altmetalle in Form von Anlagenteilen entladen, die zusätzlich zu weiteren Mengen Stahlschrott, zwischengelagert und mit dem Binnenschiff in Richtung Türkei abtransportiert wurden. Aber auch andere Recycling- Materialien gewinnen stetig an Bedeutung. So wurden in diesem Jahr einige Ladungen Altholz aus dem Norden Europas mit dem Binnenschiff importiert und im Hafen Wien umgeschlagen.

Neue Wege geht seit diesem Jahr auch das Lagerhaus Absdorf-Ziersdorf im Bereich der landwirtschaftlichen Güter. Um die aktuell hohe Erntemenge bei Mais effizient abzutransportieren, wurden rund 1.000 Tonnen Nassmais direkt vom Feld in den Rhenus Hafen Krems gebracht und in ein Schiff verladen. 40 Stunden später war der Mais bereits über die Donau nach Aschach transportiert, getrocknet und zur Lagerung und späteren Weiterverarbeitung bereit. So konnten insgesamt 40 LKW-Fahrten eingespart werden.

Die Firma Pfister Consulting GmbH führte in diesem Jahr auch erstmals regelmäßige Transporte von Rundholz mit dem Binnenschiff vom Rhenus Hafen Krems nach Ungarn statt. Diese neuen Exporte haben sich aufgrund des aktuell großen Aufkommens an Holz ergeben. Dabei kann das Binnenschiff gerade bei solch großen Mengen optimal als Transportmittel eingesetzt werden.

All diese positiven Beispiele aus der Güterschifffahrt unterstreichen die wichtige Bedeutung der Donau als krisensicherer, umweltfreundlicher und kostengünstiger Verkehrsträger für den Wirtschaftsstandort Österreich. Auch die Personenschifffahrt wird rasch wieder zur Höchstform auflaufen, sobald die bereits beginnenden Impfkampagnen Wirkung zeigen und wieder einen uneingeschränkten Personenverkehr und Tourismus ermöglichen. Ein Lichtblick am Ende dieses Krisenjahres, der bei viadonau zuversichtlich in die Zukunft blicken lässt.

Quelle: viadonau, Foto: viadonau/Pilo Pichler




Binnenschifffahrt für Klimaschutz unverzichtbar

Auf der DVF-Veranstaltung zum Masterplan Binnenschifffahrt forderte Frank Dreeke, Präsidiumsmitglied Deutsches Verkehrsforum (DVF), Vorsitzender des Vorstands BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG: „Wenn Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht nur Lippenbekenntnisse sein sollen, dann können wir die Binnenschifffahrt nicht links liegen lassen. Dann müssen wir auch das Geld aufbringen, um das System zu erhalten und an die geforderte Leistung anzupassen. Deutschland braucht ein leistungsfähiges System Wasserstraße – für die heimische Industrie, zur Versorgung mit grundlegenden Gütern und Kraftstoffen, als umweltfreundliche Alternative für den Transport von Containern, für Schwergut- und Großraumtransporte.“

Dr. Norbert Salomon, Abteilungsleiter Wasserstraßen und Schifffahrt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Vertretung von Enak Ferlemann MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, zeigte sich zuversichtlich: „Die Umsetzung des im Mai 2019 durch Herrn Bundesminister Scheuer vorgestellten Masterplans Binnenschifffahrt verläuft äußerst erfreulich. So wurden nach nur anderthalb Jahren und trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie 99 Prozent der vom Bund umzusetzenden 78 Maßnahmen bereits abgeschlossen oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Möglich war dieses Ergebnis auch auf Grund einer soliden Finanzausstattung. So haben wir im Jahr 2020 im Bereich Schifffahrt und Bundeswasserstraßen die Ausgaben erneut gesteigert und rund 1,5 Milliarden Euro ausgegeben. Auch für das Jahr 2021 stehen uns insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.“ Darüber hinaus werde die Innovationsbereitschaft in der Binnenschifffahrtsbranche bei der Umstellung auf umwelt- und klimafreundliche alternative Antriebssysteme unterstützt.

Die notwendige Haushaltsdisziplin dürfe in Zukunft nicht wieder negativ auf die Wasserstraße und den Stellenplan durchschlagen, mahnte Mathias Stein MdB, SPD-Fraktion. Der Bundestag habe aus gutem Grund in den letzten vier Jahren rund 500 neue Stellen für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) freigegeben. Der positive Effekt bei den Investitionen werde jetzt spürbar. Es sei aus seiner Sicht wichtig, diesen Trend in 2022 zu verstetigen.

Die angestrebte Erhöhung des Modal-Split-Anteils der Wasserstraße auf 12 Prozent sei ein realistisches Ziel unter der Voraussetzung, dass die Infrastruktur gebaut, unterhalten und funktionsfähig gehalten werde, erklärte Thomas Groß, Geschäftsführer Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG: Dafür sei es entscheidend, dass die erforderlichen Haushaltsmittel dauerhaft und stabil zur Verfügung gestellt würden. Der Bund solle dazu gesetzlich einen Gewährleistungsauftrag fixieren. Groß äußerte die Hoffnung, dass ein politischer Konsens über diesen Punkt erreicht werde.

Hohe Bedeutung hatte die Digitalisierung aus Sicht von Dr. Norbert Salomon, Abteilungsleiter Wasserstraßen und Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium. Durch die Anforderungen des Klimaschutzes werde das Binnenschiff einen höheren Stellenwert bekommen. Dabei sei die digitale Vernetzung der Binnenschifffahrt, der Wasserstraßen und der Häfen zentral, weil sie helfe, den Transportbeitrag im Seehafenhinterland zu steigern.

Der Aspekt der Digitalisierung war auch für Alexander Schmid, Executive Advisor, BearingPoint GmbH sehr wichtig, denn mit der Digitalisierung lasse sich im Bereich der Wasserstraße schnell und kostengünstig ein großer Effizienzgewinn erzielen. Hier müsste man schnell in die Umsetzung kommen. Die durch Partikuliere und mittelständische Unternehmen geprägte Binnenschifffahrt brauche dafür Unterstützung.

Nach Meinung von Bernd Reuther MdB, Bundestagsfraktion der Freien Demokraten, müssten die Reedereien bei der Modernisierung der Flotten ihren Beitrag leisten, so etwa bei flachgehenden Schiffen. Bei der Verbesserung der Infrastruktur liege der Ball allerdings im Feld der Politik, also beim Thema Abladeoptimierung am Rhein und der Schleusenmodernisierung beispielsweise im westdeutschen Kanalnetz. Für Industrieunternehmen sei es sehr wichtig, dass dies gelinge.

„Für uns als Verlader sind Zuverlässigkeit und Zukunftsfähigkeit die entscheidenden Parameter bei der Auswahl der Transportpartner. Innovationsbereitschaft, Digitalisierung, weitere Fortschritte beim Thema Nachhaltigkeit sind auch für die Binnenschifffahrt unabdingbar. Wir wollen unsere Produkte in Zukunft klimaneutral transportieren“, betonte Niels Anspach, Supply Manager Nordwesteuropa bei der BP Europa SE und dort künftig Vice President bio & low carbon in Midstream.

„Alternative Antriebe oder Kraftstoffe müssen sich auch wirtschaftlich betreiben lassen. Die Versorgungssicherheit und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit sind wichtige Punkte, die gelöst werden müssen. Gänzlich neue Antriebe in ältere Schiffe einzubauen, ist wirtschaftlich sicher kein gangbarer Weg“, sagte Heiner Dettmer, CEO Dettmer Group KG zur Frage einer möglichen Umstellung vom Dieselmotor auf neue Antriebe.

Die Investitionen seien beträchtlich und auch mit Risiken behaftet, wie die Diskussion über LNG zeige, pflichtete Jan Sönke Eckel, Geschäftsführer RheinCargo GmbH & Co. KG seinem Vorredner bei. Für solche Investitionen brauchten die Binnenschifffahrt und die Häfen Unterstützung. Die LNG-Bunkerstation im Hafen Niehl nutzten 60 Binnenschiffe zum Tanken. Mit dem Projekt RH2INE werde ein Versorgungskorridor für Wasserstoff von Rotterdam bis Köln aufgebaut. Die breite Umstellung auf Wasserstoff erfordere aber viel Zeit.

Aus Sicht der Politik sagte Claudia Müller MdB, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Für die Schifffahrt wird die Lösung auch in Zukunft eine Form von Flüssigkraftstoffen sein. Aber die Branche muss mit der Umstellung beginnen. Antriebe, die jetzt eingebaut werden, sollten auch für zukünftige besonders saubere Kraftstoffvarianten tauglich sein, z. B. für Wasserstoff. Wir müssen außerdem Wege finden, um die Partikuliere beim Austausch ihrer Schiffe zu unterstützen.“

Quelle: Deutsches Verkehrsforum, Foto: Deutsches Verkehrsforum/ Janine Schmitz/photothek.de




16 neue Bootsführer für die Wasserschutzpolizei

Ein Brand im Maschinenraum des Dienstbootes oder ein Ruderausfall mitten auf dem Rhein – die Feuerwehr oder ein Abschleppdienst sind nicht mal eben vor Ort. Das kann im Ernstfall Lebensgefahr für die Polizistinnen und Polizisten der Wasserschutzpolizei in NRW bedeuten. Doch die 265 Wasserschützer im Land wissen genau, was zu tun ist. Und dafür müssen sie zusätzlich zur normalen Polizeiausbildung noch einmal für vier Jahre die „Schulbank“ drücken und zahlreiche Prüfungen bestehen. Nach 3 Jahren Fortbildung steht die Prüfung zur Bootsführerin und zum Bootsführer an.

So auch für unsere 16 neuen Bootsführerinnen und Bootsführer. Für sie galt es an mehreren Prüfungstagen im Herbst zu zeigen, was sie gelernt haben und natürlich die praktische Überprüfung erfolgreich zu absolvieren.

„Es geht bei uns nicht nur darum, dass Boot vorwärts zu steuern. Im Notfall kurzerhand den ausgefallenen Motor wieder ans Laufen zu bekommen oder das Boot an einen im Rhein abtreibenden Menschen sicher heranzufahren und diesen zu retten sind mitunter das Handwerkszeug unserer Wasserschützer“, so Henry Aurich, Leiter des Sachgebiets Verkehr und Vorsitzender der Prüfungskommission. Die Bootsführerin oder der Bootsführer trägt in allen Situationen die Verantwortung für Boot und Besatzung und das bei Tag und Nacht, auch bei widrigsten Wetterverhältnissen. „Unsere Prüflinge werden auf Herz und Nieren getestet.“ Dazu gehören auch das Einmaleins der Seemannsknoten und natürlich sämtliche Verkehrsregeln. Denn auf dem Wasser gelten andere als auf der Straße. Am Ende des Prüfungstages schaute die Prüfungskommission in 16 strahlende Gesichter und durfte die Führerscheine überreichen. Doch die Ausbildung ist noch nicht zu Ende: in einigen Wochen geht es für die Wasserschutz-Azubis zum Radarlehrgang nach Hamburg. In der Zwischenzeit haben sie noch die Möglichkeit sich einiges von den erfahrenen Kollegen auf einer der zehn Wasserschutzpolizeiwachen im ganzen Land NRW abzuschauen oder auf einem der 23 Booten die Fahrkünste zu erweitern. Vielleicht sogar auf dem nagelneuen Boot im Wachbereich der Wasserschutzpolizei Münster. Dieses Kanalstreifenboot wurde vor etwa einem Monat von der Abteilungsleiterin der Polizei im Innenministerium, Frau Dr. Lesmeister, in Begleitung von Innenminister Herbert Reul auf den Namen „WSP 15“ getauft.

Wer sich ein Bild von der Wasserschutzpolizei machen möchte, klickt einfach hier: https://www.youtube.com/watch?v=I2MpJip1luc

Quelle und Foto: Polizei Duisburg




Online-Plenarsitzung der Moselkommission

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Moselkommission per Videokonferenz getagt. Die Delegierten haben an die gute Zusammenarbeit und die schnelle Reaktion erinnert, die während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie notwendig war, um Erleichterungen für die Moselschifffahrt herbeizuführen. Im März/April2020 hat die Moselkommission beschlossen, die Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen und anderen Dokumenten nicht zu ahnden, die Schleusensperrzeiten auf der internationalen Mosel in den September 2020 und die Einführung des elektronischen Meldens auf der Mosel in den Juli 2021 zu verschieben und es den Schiffern zu ermöglichen, kontaktlos ihre Abgaben an den Schleusen zu zahlen.

Die Delegationen sahen derzeit keine Notwendigkeit, neue Beschlüsse zu treffen bzw. alte Corona-Entscheidungen wieder in Kraft zu setzen. Die Moselkommission hat damit bestätigt, dass sie den Beschluss, die Überschreitung der Gültigkeit von Dokumenten nicht zu ahnden, nicht verlängern wird. Die Möglichkeit einer kontaktlosen Abgabenzahlung bleibt aber bestehen, da diese Maßnahme immer noch notwendig und sinnvoll ist, um die Schiffer und das Schleusenpersonal zu schützen.

Die Moselkommission will aber wachsam bleiben in puncto ungehindertem Güter- und Personenverkehr und hat sich dafür ausgesprochen, die entsprechenden Ministerien in den deutschen Bundesländern über die besonderen Arbeitsbedingungen in der Binnenschifffahrt zu informieren. Die Regelung, nach einem Aufenthalt von 72 Stunden in einem Risikogebiet in Quarantäne zu müssen, kann nur schwerlich auf diesen Berufszweig angewendet werden, da das Be- und Entladen eines Schiffes in der Regel länger dauert und sich der Schiffer de facto in Eigenquarantäne auf dem Schiff befindet.

Sowohl die Moselkommission als auch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) haben Schritte unternommen, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Erste Erfolge konnten bereits für einige Bundesländer entlang der Mosel, aber auch des Rheins erzielt werden, wie Herr Bruno Georges, Generalsekretär der ZKR, berichtete. Er nahm als Beobachter an der Sitzung teil und hat auch über die Maßnahmen der ZKR bezüglich Corona berichtet.

Eine weitere Zusammenarbeit mit der ZKR kann vermeldet werden. Die Moselkommission hat die überarbeitete Fassung des Bußgeldkatalogs, der von ZKR und Moselkommission herausgegeben wird, beschlossen. Die beiden Flusskommissionen werden eine gemeinsame Pressemeldung veröffentlichen, um die Nutzer des Rheins und der Mosel auf diese Empfehlungen zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Polizeivorschriften zu informieren, mit dem Ziel das Ahndungssystem in allen betroffenen Staaten zu vereinheitlichen.

Die Amtszeit des luxemburgischen Vorsitzenden der Moselkommission geht am 31. Dezember 2020 zu Ende. Alle Teilnehmer haben Herrn Max Nilles für seine Tätigkeit und Leitung der Moselkommission im Jahr 2020 gedankt. Der Vorsitz in der Moselkommission wechselt jährlich und Herr Norman Gerhardt von der deutschen Delegation hat den Vorsitz für das Jahr 2021 angenommen.

Die nächste Plenarsitzung der Moselkommission wird am 19. Mai 2021 stattfinden.

Um die Interessen der Moselschifffahrt zu vertreten, wurde Ende 1962 auf Basis des Moselvertrags die Moselkommission mit Sitz in Trier gegründet. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Moselschifffahrt zu schaffen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten.
Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ein ständiges Sekretariat.

Quelle: Moselkommission, Foto: WSV