Europäische Kommission beschließt Steuerpflicht der Seehäfen

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Die Europäische Kommission hat bekanntgegeben, dass unter anderem die niederländischen Seehäfen ab dem 1. Januar 2017 körperschaftssteuerpflichtig werden.

Beim Hafenbetrieb Rotterdam ist man über diese Mitteilung der Europäischen Kommission sehr unglücklich. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Häfen in den Nachbarländern erhalten im Gegensatz zum Rotterdamer Hafen derzeit verschiedene Formen staatlicher Unterstützung. Es sieht nicht danach aus, dass sich dies in den nächsten Jahren ändern wird. Wenn der Hafenbetrieb nun Körperschaftssteuer zahlen muss, wird die Wettbewerbsposition von Rotterdam nur schwieriger. Beim Hafenbetrieb ist man nicht gegen die Entrichtung von Körperschaftssteuern, jedoch sollten in Europa gleiche Bedingungen vorhanden sein.“

Und weiter: „Beim Hafenbetrieb erwägt man daher, gegen diesen Beschluss der Europäischen Kommission Widerspruch einzureichen. Außerdem setzt man sich beim Hafenbetrieb weiterhin für die Transparenz von Geldströmen zwischen Behörden und Hafenbetrieben ein sowie für einheitliche Regeln für alle europäischen Häfen.“

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission gibt es hier

Quelle und Foto: Hafenbetrieb Rotterdam