Förderbescheid für Hafen Krefeld

Mit dem Ziel, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen, setzt die Landesregierung die Förderung von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) fort. Das Geld kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.

Verkehrsminister Hendrik Wüst überreichte einen Förderbescheid über 80.056 Euro an den Geschäftsführer der Kreisbahn Siegen-Wittgenstein, Christian Betchen, und einen Förderbescheid in Höhe von 145.950 Euro an die Geschäftsführerin der Rheinhafen Krefeld GmbH, Elisabeth Lehnen.

„Es müssen mehr Gütertransporte auf die Schiene. Mit unserer Förderung ermöglichen wir die Anbindung der letzten Meile von Industrie- und Logistikstandtorte an das Bahnnetz. So werden zehntausende Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden,“ sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Die Fördermittel dienen der Kreisbahn Siegen-Wittgenstein dazu, einen Bahnübergang in Neunkirchen und gleich mehrere Gleise zu erneuern.

Der Hafen Krefeld erhält die Förderung, um damit in Erhalt und Erneuerung eines 170 Meter langen Gleisabschnitts zu investieren.

„Wir sind dankbar, dass wir mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln unserem langfristigen Ziel für den Güterverkehr, ein den gegenwärtigen Anforderungen entsprechendes Gleisnetz zu bieten, wieder ein Stück näher gekommen sind,“ sagte Geschäftsführerin Elisabeth Lehnen. Christoph Carnol, ebenfalls Geschäftsführer, sagte: „Eine adäquate Gleisinfrastruktur ist die wesentliche Voraussetzung, um den Rheinhafen Krefeld im Sinne der Agenda 2030 noch nachhaltiger aufzustellen und mit der Ansiedlung von Unternehmen, die die Verkehrsträger Schiene und Wasser nutzen, zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen beizutragen.“

Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogrammes ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.

Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Foto: VM/Mark Hermenau