Französische Präsidentschaft der ZKR

Ab 1. Januar 2022 übernahm Frankreich für die Dauer von zwei Jahren die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Das Amt des Präsidenten nimmt François Alabrune, Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten und Chef der französischen Delegation bei der ZKR, wahr.

Die Vizepräsidentschaft der ZKR wird von den Niederlanden und das Amt des Vizepräsidenten von Frau Brigit Gijsbers, Leiterin der Direktion für maritime Angelegenheiten des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft und Chefin der niederländischen Delegation bei der ZKR, wahrgenommen. Die Zielsetzungen der neuen Präsidentschaft wurden während der letzten Plenartagung im Dezember 2021 vorgestellt. Sie lassen sich sieben Themenfeldern zuordnen.

Die französische Delegation wird sich im Rahmen ihrer Präsidentschaft weiterhin für das reibungslose Funktionieren des CESNI, dem Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards in der Binnenschifffahrt, einsetzen. Ziel ist es, die Flexibilität und Effizienz dieses gemeinsamen Gremiums, das zur Koordinierung und Standardisierung der europäischen Binnenschifffahrt dient und in dem die Mitgliedstaaten der ZKR und der EU zusammenarbeiten, zu verbessern.

Die französische Delegation wird zudem auf die weitere Umsetzung der Verpflichtungen aus der 2018 unterzeichneten Mannheimer Erklärung hinwirken, die insbesondere die Energiewende in der Binnenschifffahrt betreffen. Als internationale Organisation fällt der ZKR in diesem Bereich eine führende Rolle zu. Die Roadmap der ZKR zur Verringerung der Emissionen lässt für die nächsten zwei Jahre rasche Fortschritte erwarten. Zu denken ist dabei beispielsweise an innovative Schiffe, die mit anderen Kraftstoffen als Diesel betrieben werden und deren Einsatz Ausnahmeregelungen oder Anpassungen der ZKR-Vorschriften erfordern würde. Die Frage eines Finanzierungsinstruments zur Unterstützung der Energiewende wird ebenfalls im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, muss auf verordnungsrechtlicher Ebene ein schmaler Mittelweg zwischen dem Entwurf der überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie einerseits und den besonderen Sachzwängen der Rheinschifffahrt andererseits gefunden werden.

Im Bereich der Digitalisierung ist der rechtliche Rahmen mit der RIS-Richtlinie und dem Standard ES-RIS im Wesentlichen bereits gesetzt. Demnach gilt es nun, die Entwicklung bestimmter Dienste zu fördern, die Verlagerung des Verkehrs auf die Binnenschifffahrt zu erleichtern und zur Optimierung des Verkehrsmanagements unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten beizutragen, insbesondere durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die ZKR bietet sich in dieser Hinsicht ganz selbstverständlich als Forum für den Meinungsaustausch über verschiedene konkrete Themen an. Dabei ist zum Beispiel an das Durchfahrts- und Wartezeitenmanagement an Bauwerken, das energiesparende Fahren durch Optimierung der Geschwindigkeit (das so genannte „Ecodriving“) und die Vorhersage von Transitzeiten zu denken.

Das Thema Liegestellen spielt für die Schifffahrt auf dem Oberrhein eine große Rolle. Voies Navigables de France (VNF) hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit Électricité de France (EDF) Studien zur Errichtung von Liegeplätzen für Güterschiffe in Auftrag gegeben. Die französische Präsidentschaft schlägt in dieser Hinsicht vor, in Absprache mit dem Schifffahrtsgewerbe die Möglichkeit einer Standardisierung solcher Einrichtungen am Rhein, insbesondere an den Schleusen, zu prüfen.

Quelle: ZKR Zentralkommision für die Rheinschifffahrt, Foto: BDB