Gemischtes Anlegen im Rotterdamer Hafen offiziell zulässig

Ab der zweiten Januarwoche dürfen Binnenschiffe mit gefährlicher Ladung im Rotterdamer Hafen an etwa 50 Liegeplätzen gemischt anlegen. Die sogenannten 1-Kegel- und 2-Kegel-Schiffe können dann direkt nebeneinander und neben Schiffen ohne gefährliche Ladung anlegen. Der Hafenbetrieb Rotterdam hat in einem anderthalb Jahre dauernden Versuch diesbezüglich Erfahrungen gesammelt. Sowohl der Hafenmeister von Rotterdam als auch die Binnenschifffahrtsbranche haben dieses Pilotprojekt als sehr positiv erfahren.

Da der Bedarf an weiterer Liegeplatzkapazität im Hafengebiet groß ist, wird der Hafenmeister an etwas 50 Liegeplätzen das gemischte Anlegen gestatten.  Der Hafenbetrieb nimmt damit die Änderung der Polizeiverordnung für die Binnenschifffahrt (Binnenvaartpolitiereglement – BPR) vorweg, an der das Ministerium derzeit mit voller Kraft arbeitet. In dieser Änderung der BPR wird die bereits bestehende Genehmigung, von den Sicherheitsabständen zwischen 1- und 2-Kegelschiffen und zwischen Nicht-Kegelschiffen abzuweichen, deutlicher beschrieben.

Dabei stützt sich das Ministerium auf die erfolgreichen Erfahrungen, die bereits in Rotterdam mit dem gemischtem Anlegen gemacht wurden. Voraussichtlich wird die Änderung der BPR im Zeitraum 2023-2024 in Kraft treten.

Das gemischte Anlegen fügt sich gut in die Politik des Hafenbetriebs Rotterdam ein, den vorhandenen Platz im Hafen so effizient wie möglich zu nutzen und mehr Liegeplätze für die Binnenschifffahrt zu schaffen. Die Liegeplätze im Rotterdamer Hafengebiet, an denen demnächst gemischtes Anlegen erlaubt sein wird, wurden unter anderem in Absprache mit der Binnenschifffahrtsbranche und der Sicherheitsregion (Veiligheidsregio) festgelegt.

Aus Sicherheitsgründen dürfen nicht alle Binnenschiffe gemischt anlegen, und bestimmte Aktivitäten dürfen auch nicht stattfinden. Dies gilt beispielsweise für Rauchen oder offenes Feuer, Arbeiten, die Funkenbildung verursachen können, oder das Bunkern von LNG (Flüssiggas) oder Methanol. In bestimmten Fällen kann auch eine Meldepflicht bestehen, wie z. B. die Meldung der gefährlichen Ladung im Informations- und Verfolgungssystem der Binnenschifffahrt, genannt IVS-next (Informatie- en VolgSystem van de binnenvaart). Alle Bedingungen, unter denen gemischtes Anlegen erlaubt ist, sind in der Verordnung „Gemischtes Anlegen“ 2022 festgelegt.

Quelle: Port of Rotterdam, Foto: Port of Rotterdam/ Dick Sellenraad, Liegeplatz für Kegelschiffe im Calandkanaal