Gutachten zur Novellierung des Wasserrechts

Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hat das von ihm in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Novellierung des deutschen Wasserrechts vorgelegt.

Das rechtswissenschaftliche Gutachten identifiziert Bereiche, in denen das nationale Wasserrecht unter Bewahrung hoher ökologischer Standards modernisiert und somit stärker an die Bedürfnisse von Planern, Antragsstellern und Genehmigungsbehörden angepasst werden kann. Wasserrechtliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen haben großen Einfluss auf die Arbeit der maritimen Wirtschaft, da beispielsweise Hafenprojekte und Wasserstraßen oft nach Wasserrecht planfestgestellt werden. Das Wasserrecht zieht häufig langwierige gerichtliche Überprüfungen nach sich.

Im Vordergrund der Empfehlungen der Gutachter stehen daher Maßnahmen, die Verfahrensverzögerungen vermeiden und Rechtsunsicherheiten vermindern sollen. Ausdrückliche Zielsetzung ist zudem die Wahrung eines hohen ökologischen Standards.

Neben weiteren Maßnahmen beinhaltet das Gutachten folgende zentrale Vorschläge:

  • Konkretisierungen zum Verschlechterungsverbot gesetzlich festlegen und weiterentwickeln
  • Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren optimieren, bspw. durch Öffentlichkeitsbeteiligung in rein elektronischer Form
  • Vorgaben für wasserrechtliche Genehmigungen konkretisieren und vereinfachen
  • Anlagebezogene Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere bei Umschlaganlagen, präzisieren
  • Planungsrechtliche Anforderungen für Hafenanlagen in Überschwemmungsgebieten anpassen

Der ZDS unterstützt das Ziel der gutachterlichen Empfehlungen, die Umsetzung von infrastrukturellen Hafenprojekten durch Anpassungen des nationalen Wasserrechts im Sinne einer Planungs- und Baubeschleunigung zügig, planbar und rechtssicher zu gestalten. Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den Logistikstandort Deutschland haben, ist eine Novellierung des Wasserrechts dringend erforderlich.

Das vollständige Gutachten zum deutschen Wasserrecht kann auf der Internetseite des DMZ abgerufen werden.

Mit Blick auf europäisches Recht veröffentlichte der ZDS seine „Vorschläge zur Optimierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ im Februar 2019.

Quelle: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe, Foto: HHLA