Keine zusätzlichen Maßnahmen für die Binnenschifffahrt

Im Gegensatz zur Erlaubnis für die Seeschifffahrt (siehe Port of Rotterdam COVID-19 Update #3) gibt es für die Binnenschifffahrt im Hafen Rotterdam – abgesehen von den bereits für jedermann geltenden – keine zusätzlichen Coronamaßnahmen. Das bedeutet, dass die Hygienemaßnahmen berücksichtigt und Abstände von 1,5 Metern von einander eingehalten werden müssen.

Coronavirus an Bord

Wenn ein Besatzungsmitglied oder Familienmitglied Symptome des Coronavirus aufweist, wird dies wie üblich dem eigenen Hausarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst, in den Niederlanden oder im Ausland, gemeldet. Der Arzt nimmt mit dem Schiffsführer zwecks näherer Auskünfte Kontakt auf. Nur in sehr dringenden Fällen kommt der Arzt an Bord. Eine Person mit leichten Coronavirus-Beschwerden bleibt an Bord.
Wenn der Arzt entscheidet, dass eine erkrankte Person nicht länger in Isolation an Bord bleiben kann oder falls die Isolationsmöglichkeiten unzureichend sind, besteht, in Rücksprache mit dem Arzt und dem städtischen Gesundheitsamt (GGD), die Möglichkeit für eine Aufnahme an Land. Entscheidet der Arzt, dass der Patient lebensbedrohlich erkrankt ist, wird er in ein Krankenhaus eingewiesen.
Sollte es sich um eine akute Situation handeln, dann muss die internationale Katastrophennummer 112 angerufen werden.

Landurlaub

Gehen Sie nur von Bord, wenn Sie medizinische Gründe dafür haben oder Einkäufe tätigen müssen.

Besuche auf Schiffen

Lassen Sie möglichst wenige Menschen an Bord gehen. Diesbezügliche Ausnahmen gelten für Ärzte und dringend erforderliches Personal, etwa zur Bevorratung und Reparatur sowie für Mitarbeiter von Behörden.

Besatzungswechsel

Unter der Auflage, dass dies auf eine kontrollierte Art und Weise erfolgt, können Besatzungswechsel so weit wie möglich durchgeführt werden. Für nicht-niederländische Besatzungsmitglieder gilt, dass dies nur möglich ist, soweit die Luftfahrt dies zulässt, sowie dass es laut den geltenden Immigrationsregeln zu erfolgen hat.

Hafenabläufe

Wenn ein Besatzungsmitglied oder ein Familienmitglied positiv auf das Coronavirus getestet wurde, kann der Frachtbetrieb fortgesetzt werden. Das Besatzungs- oder Familienmitglied darf dann nicht mit Hafenarbeitern in Kontakt kommen.

Schiffsabfahrt

Ein Schiff mit einem Familien- oder Besatzungsmitglied mit leichten Coronabeschwerden darf im Prinzip auslaufen, wenn das Schiff nach Ansicht des Schiffsführers sicher bedient werden kann.

Quelle und Foto: Port of Rotterdam