Neue IMO-Vorschriften für Frachtcontainer

2016-02-18_neue_imo_vorschriften

Um die Sicherheit der an einem Seeschiffstransport Beteiligten ebenso wie die der Ladung zu gewährleisten,  schreibt das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) ab dem 1. Juli 2016 zwingend vor, dass die verladende Wirtschaft (Befrachter) die Bruttomasse eines Containers vor Verladung auf das Seeschiff zu verifizieren und zu dokumentieren hat. Darauf weist das Unternehmen Contargo noch einmal hin.

Ohne diese bestätigte Bruttomasse soll die Verladung auf ein Seeschiff nicht mehr möglich sein. Zu den Einzelheiten verweist Contargo auf seinen Leitfaden HIER.

Sofern Kunden oder deren Auftraggeber die Ermittlung der „bestätigten Bruttomasse“ nicht möglich sein sollte, bietet CONTARGO an ihren Standorten individuelle Verwiegungsmöglichkeiten an. Bei Bedarf wenden sich Interessenten bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in vor Ort.

Die mit der vorerwähnten SOLAS Richtlinie verbundenen Rechte und Pflichten der am Verkehrsvertrag Beteiligten wird Contargo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ausgabe Juni 2016, berücksichtigen.

Quelle und Foto: Contargo