Neue KV-Förderrichtlinie in Kraft getreten

Diesen Monat ist die neue „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs“ in Kraft getreten. Die EU-Kommission hatte der notifizierungspflichtigen Förderrichtlinie mit Entscheidung vom 28. Oktober 2022 zugestimmt.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) war über seinen Fachausschuss Kombinierter Verkehr intensiv durch die Ausarbeitung neuer Fördertatbestände und Rahmenbedingungen, u.a. im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung, an der Novellierung der Förderkulisse beteiligt.

Hervorzuheben sind insbesondere:

  • neue Fördertatbestände u.a. im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung,
  • die Förderung von Ersatzinvestitionen,
  • die Erhöhung der Planungskostenpauschale,
  • die Vereinfachungen bei den Fördervoraussetzungen,
  • die Beibehaltung einer Förderquote von bis zu 80 %.

Einer Förderung steht zudem nicht entgegen, wenn über die auszubauende oder neu zu errichtende KV-Umschlaganlage im Einzelfall Ladeeinheiten umgeschlagen werden, deren Transport kein Kombinierter Verkehr ist.

„Durch die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Umschlaganlagen und der Umschlagkapazitäten wird der Kombinierte Verkehr maßgeblich gestärkt. Wir freuen uns, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die vom Gewerbe erarbeiteten Vorschläge berücksichtigt hat. Den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Adressaten der Förderung wird damit deutlich mehr Rechnung getragen. Es ist außerdem begrüßenswert, dass die Politik inzwischen erkannt hat, dass ohne eine signifikante Erhöhung des Anteils des Kombinierten Verkehrs am Gesamtgüterverkehr die ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele nicht zu erreichen sind“, erklärt BDB-Vizepräsident Cok Vinke (Contargo Waterway Logistics BV), Vorsitzender des Fachausschusses Kombinierter Verkehr.

Seit dem Jahr 1998 fördert der Bund im Rahmen der KV-Förderrichtlinie mit einer Bezuschussung von bis zu 80 % der Kosten für förderfähige Anlagenteile den Neu- und Ausbau von privaten Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Zuletzt wurde die Förderkulisse im Jahr 2017 novelliert. Das BMDV stellt unter dem folgenden Link nähere Informationen zur KV-Förderrichtlinie bereit: BMDV – Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (bund.de)

Quelle und Foto: BDB