Online-Plenarsitzung der Moselkommission

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Moselkommission per Videokonferenz getagt. Die Delegierten haben an die gute Zusammenarbeit und die schnelle Reaktion erinnert, die während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie notwendig war, um Erleichterungen für die Moselschifffahrt herbeizuführen. Im März/April2020 hat die Moselkommission beschlossen, die Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen und anderen Dokumenten nicht zu ahnden, die Schleusensperrzeiten auf der internationalen Mosel in den September 2020 und die Einführung des elektronischen Meldens auf der Mosel in den Juli 2021 zu verschieben und es den Schiffern zu ermöglichen, kontaktlos ihre Abgaben an den Schleusen zu zahlen.

Die Delegationen sahen derzeit keine Notwendigkeit, neue Beschlüsse zu treffen bzw. alte Corona-Entscheidungen wieder in Kraft zu setzen. Die Moselkommission hat damit bestätigt, dass sie den Beschluss, die Überschreitung der Gültigkeit von Dokumenten nicht zu ahnden, nicht verlängern wird. Die Möglichkeit einer kontaktlosen Abgabenzahlung bleibt aber bestehen, da diese Maßnahme immer noch notwendig und sinnvoll ist, um die Schiffer und das Schleusenpersonal zu schützen.

Die Moselkommission will aber wachsam bleiben in puncto ungehindertem Güter- und Personenverkehr und hat sich dafür ausgesprochen, die entsprechenden Ministerien in den deutschen Bundesländern über die besonderen Arbeitsbedingungen in der Binnenschifffahrt zu informieren. Die Regelung, nach einem Aufenthalt von 72 Stunden in einem Risikogebiet in Quarantäne zu müssen, kann nur schwerlich auf diesen Berufszweig angewendet werden, da das Be- und Entladen eines Schiffes in der Regel länger dauert und sich der Schiffer de facto in Eigenquarantäne auf dem Schiff befindet.

Sowohl die Moselkommission als auch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) haben Schritte unternommen, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Erste Erfolge konnten bereits für einige Bundesländer entlang der Mosel, aber auch des Rheins erzielt werden, wie Herr Bruno Georges, Generalsekretär der ZKR, berichtete. Er nahm als Beobachter an der Sitzung teil und hat auch über die Maßnahmen der ZKR bezüglich Corona berichtet.

Eine weitere Zusammenarbeit mit der ZKR kann vermeldet werden. Die Moselkommission hat die überarbeitete Fassung des Bußgeldkatalogs, der von ZKR und Moselkommission herausgegeben wird, beschlossen. Die beiden Flusskommissionen werden eine gemeinsame Pressemeldung veröffentlichen, um die Nutzer des Rheins und der Mosel auf diese Empfehlungen zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Polizeivorschriften zu informieren, mit dem Ziel das Ahndungssystem in allen betroffenen Staaten zu vereinheitlichen.

Die Amtszeit des luxemburgischen Vorsitzenden der Moselkommission geht am 31. Dezember 2020 zu Ende. Alle Teilnehmer haben Herrn Max Nilles für seine Tätigkeit und Leitung der Moselkommission im Jahr 2020 gedankt. Der Vorsitz in der Moselkommission wechselt jährlich und Herr Norman Gerhardt von der deutschen Delegation hat den Vorsitz für das Jahr 2021 angenommen.

Die nächste Plenarsitzung der Moselkommission wird am 19. Mai 2021 stattfinden.

Um die Interessen der Moselschifffahrt zu vertreten, wurde Ende 1962 auf Basis des Moselvertrags die Moselkommission mit Sitz in Trier gegründet. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Moselschifffahrt zu schaffen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten.
Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ein ständiges Sekretariat.

Quelle: Moselkommission, Foto: WSV