Rotterdam probiert gemischtem Anlegen

Am 5. April 2021 startet der Hafenbetrieb Rotterdam einen Versuch mit dem gemischten Anlegen von Binnenschiffen mit gefährlicher Ladung. Die sogenannten 1-Kegel- und 2-Kegel-Schiffe können dann ohne Abstand nebeneinander und neben Schiffen ohne gefährliche Ladung anlegen. Diesbezügliche Untersuchungen haben ergeben, dass dies ohne Weiteres möglich ist. Der Hafenbetrieb will damit Erfahrungen im Rahmen eines Versuchs sammeln. Damit wird die neue landesweite Regelung zum gemischten Anlegen des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft und die zukünftige Novellierung der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung (Binnenvaartpolitiereglement – BPR) antizipiert.

Der Versuch fügt sich gut in die Politik des Hafenbetriebs Rotterdam ein, den vorhandenen Platz im Hafen so effizient wie möglich zu nutzen und mehr Liegeplätze für die Binnenschifffahrt zu schaffen.

Seitdem in der BPR die Regeln für Anlege-Mindestabstände festgelegt sind, hat sich in der Binnenschifffahrt viel getan, wenn es um die Sicherheit von Schiffskonstruktionen für die Lagerung und den Umschlag von gefährlichen Stoffen geht. Im Jahr 2020 ließ der Hafenbetrieb Rotterdam von einer externen Agentur untersuchen, ob die Anlegeabstände noch aktuell sind. Diese Risikoanalyse ergab, dass die in Artikel 7.07 Absatz 1 BPR festgelegten Anlegeabstände für Schiffe, die bestimmte gefährliche Stoffe befördern, veraltet sind. Deshalb hat der Hafenmeister von Rotterdam zusammen mit Rijkswaterstaat und allen beteiligten Parteien ein Verfahren begonnen, das zu Anlegeabständen führen soll, die dem aktuellen Sicherheitsniveau in der Binnenschifffahrt entsprechen. Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat mitgeteilt, dass vor Ende 2021 eine Regelung in Kraft treten soll, bis eine Novellierung der Vorschriften umgesetzt ist. Im Vorgriff darauf wird der Hafenbetrieb Rotterdam in Form eines Versuchs bereits Erfahrungen mit dem gemischten Anlegen im Rotterdamer Hafen sammeln.

Der Hafenmeister von Rotterdam hat nun – in Rücksprache mit externen Partnern – einen Verkehrsbeschluss aufgesetzt, in dem die Orte ausgewiesen werden, an denen von den derzeitigen Anlegeabständen abgewichen werden soll. Des Weiteren sind im Verkehrsbeschluss die Verhaltensmaßregeln angegeben, an die sich die Schiffsführer zu halten haben, wenn sie an diesen Orten anlegen. Diese basieren auf dem Sicherheitsbericht, an dem auch der Binnenschifffahrtssektor beteiligt war, und wurden mit Rijkswaterstaat, Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Hafenbetrieb Amsterdam und RIVM abgestimmt.

Die Orte für den Versuch liegen im Hartelkanaal auf der Höhe der Uferfrontnummern 6079 und 6081; Antarcticakade (Uferfrontnummern 8244 und 8249), im 2. Petroleumhaven (Uferfrontnummer 3008); und im Calandkanaal (Uferfrontnummern 5389, 5387, 5386 und 5384).

Nicht alle Schiffe dürfen an diesen Orten anlegen. Die von der Teilnahme an diesem Pilotprojekt ausgeschlossenen Schiffe sind folgende:

  • Binnenschiffe, die gefährliche Güter transportieren, wofür drei zusätzliche Zeichen – wie in Artikel 3.14, Absatz 3 BPR genannt, geführt werden müssen;
  • Binnenschiffe, die Ladung als trockenes Massengut transportierten, bei denen die zusätzliche Anforderung VE03 aus Randnummer 7.1.6.12 ADN gilt;
  • Binnenschiffe, die mit Massengutladung in fester Form beladen sind, deren Ladung mit Desinfektionsmitteln behandelt ist und die noch in unzureichendem Maße frei von diesen Desinfektionsmitteln ist;
  • ein Schubkahn oder Schubkähne, der/die nicht an ein Schubschiff gekoppelt ist/sind;
  • Passagierschiffe;
  • nicht gewerbliche Schiffe;
  • Einhüllen-Binnentankschiffe, die gefährliche Güter befördern, mit Ausnahme von Lenzbooten;
  • Binnenschiffe, die keine Bunkerschiffe sind und Ladung mit einem Flammpunkt von 55 Grad Celsius oder höher befördern, wobei die gefährliche Ladung an Bord nicht im IVS next gemeldet wurde1 oder;
  • Seeschiffe, für die keine Binnenschifffahrtszertifikate erteilt wurden.

Der Hafenbetrieb Rotterdam will den Versuch so lange durchführen, bis die Regelung Ende 2021 in Kraft getreten ist. Es besteht Bedarf an mehr Anlegemöglichkeiten, und auch die Branche steht dieser Initiative sehr positiv gegenüber. Auf diese Weise sorgt der Hafenbetrieb sehr rasch für eine höhere Liegeplatzkapazität im Rotterdamer Hafen. Zudem können Aufsichtführende und die Binnenschifffahrtsbranche sich schon jetzt an die zukünftigen Regeln im Hinblick auf Anlegeabstände gewöhnen.

Quelle: Port of Rotterdam, Foto: Dick Sellenraad, Liegeplatz für Kegelschiffe im Calandkanaal.