Umstellung der Zollprozesse dauert

Vom 1. Januar 2021 an wird Großbritannien durch den Brexit zum EU-Drittland und unterliegt damit den entsprechenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen. „Wer durch die Umstellung neu in das Exportgeschäft einsteigt, sollte zwei bis drei Monate für die Einführung der Zollprozesse einplanen“, empfiehlt Lutz Hagen, Berater Zollangelegenheiten bei DAKOSY. Die Automatisierung hilft dabei, Abläufe zu optimieren und Fehler zu vermeiden.


Unsicher ist, ob sich Großbritannien und die EU im Zuge des Brexits auf eine Freihandels-zone einigen und auf Zölle und Kontingente für den Warenaustausch verzichten. Sicher ist, dass das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 ein „Drittstaat“ wird und damit die entsprechenden Zollformalitäten gelten. Dazu gehören im täglichen Handling im Import vor allem summarische Eingangsanmeldungen sowie elektronische Zollanmeldungen und im Export summarische Ausgangsanmeldungen sowie elektronische Ausfuhranmeldungen.

Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien unterhalten, werden künftig mit klassischen Im- und Exportaufgaben konfrontiert. Neu ist das für jene Firmen, die aktuell ausschließlich im innergemeinschaftlichen Warenverkehr aktiv sind. „Diese sollten sich zeitnah auf die Einrichtung von zolltechnischen Prozessen vorbereiten“, sensibilisiert Hagen. Nach seiner Erfahrung sollten Neueinsteiger im Im- und Exportgeschäft für den Aufbau der Zollabläufe zwei bis drei Monate kalkulieren.
Zunächst steht eine grundsätzliche Entscheidung an. Soll die Zollabwicklung selbst durchgeführt werden, braucht es neben der technischen Anbindung den Aufbau von Zoll-Fachwissen. Alternativ kann ein Zolldienstleister mit der Aufgabe betraut werden. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist darauf hin, dass zahlreiche deutsche, EU-weit agierende Zollspediteure und Zollagenten über Anbindungen an die Softwaresysteme anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen.

Entscheidet sich das Unternehmen, die Zollabwicklung selbst abzubilden, bedarf es einer zertifizierten Zollsoftware und fundierten Kenntnissen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts. Bei der Auswahl des Softwarepartners sollte die Firma darauf achten, beide Aspekte abzudecken. „Unser Konzept beinhaltet sowohl zollfachliche als auch Software-Schulungen. Insbesondere Neueinsteiger im Zollgeschäft werden mit uns optimal auf die neue Situation vorbereitet“, erklärt Hagen. Als Zollsoftware setzt DAKOSY das bewährte Produkt ZODIAK GE ein, das für alle ATLAS-Zollverfahren in Deutschland – für Export, Import, NCTS und Zolllager – zertifiziert ist. Außerdem bestehen Zertifizierungen für Österreich, Schweiz, Niederlande und Belgien.

Ein weiteres Entscheidungskriterium für die Auswahl der Software sind die Zusatzfunktionen, mit denen sich Arbeitsabläufe vereinfachen und Fehler vermeiden lassen. „Bei 50 Artikelpositionen macht es sich bemerkbar, ob diese händisch eingeben werden oder automatisiert aus dem Vorsystem übernommen werden“, erklärt Hagen. Deshalb rät er zu Lösungen wie ZODIAK GE, die sich per Schnittstelle nahtlos in das Inhouse-System integrieren lassen oder die Daten aus Dateiformaten wie CSV oder Excel übernehmen können.
Ein weiteres hilfreiches Feature ist die automatisierte Plausibilitätsprüfung der Zollinhalte, bei der Fehler schon im Vorfeld der zollrechtlichen Behandlung eliminiert werden. Diese Merkmale sind Beispiele dafür, wie sich mithilfe von Automatisierung gleichzeitig die Effizienz entlang der Zollprozesse steigern lässt.

Zusätzliche Tipps

  • EU-Unternehmen, die nach Großbritannien exportieren oder aus Großbritannien importieren wollen, brauchen eine EORI-Nummer. Diese kann kostenlos bei der Generalzolldirektion (Dienstort Dresden) beantragt werden.
  • Laut EU-Kommission muss die Ursprungseigenschaft gehandelter Waren geprüft werden, um zu entscheiden, ob sie für eine eventuell vereinbarte Präferenzbehandlung infrage kommen.
  • Bei Einfuhr von Waren aus Großbritannien in die EU wird Einfuhrumsatzsteuer zu dem Satz fällig, der für die Lieferung dieser Waren innerhalb der Union gilt. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen.
  • Es muss geprüft werden, ob die betroffenen Waren den jeweiligen Vorschriften und Normen entsprechen.

Weitere Informationen zu den zollrechtlichen Anforderungen für den Import und Export von Waren von/nach UK ab 1. Januar 2021:

Informationen der EU-Kommission über Veränderungen für einzelnen Wirtschaftsbranchen: https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership/future-partnership/getting-ready-end-transition-period_de

Dokument der Regierung Großbritanniens mit Im- und Export-Anforderungen sowie zukünftigen Grenzkontrollen zwischen Großbritannien und der EU:https://www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model

Quelle und Foto: DAKOSY AG