Völlig unpraktikable Regelungen

Bereits in der kommenden Woche wird der Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, durch den der Bund ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitreichende Kompetenzen zur Verhängung von verschärften Lockdown-Maßnahmen erhalten soll, im Bundestag behandelt. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) kritisiert in aller Deutlichkeit, dass die Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt durch den Gesetzesentwurf mit völlig lebensfremden und absolut unpraktikablen Regelungen konfrontiert wird.

So soll ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 der Fahrgastschifffahrt, die noch massiv unter der katastrophalen Saison 2020 leidet, weiterhin die Berufsausübung untersagt sein. Bei einer Inzidenz unter 100 sollen dann die Gemeinden und Kreise eigene, abweichende Maßnahmen treffen. Eine derart kleinteilige Regelung ist für die Branche jedoch absolut undurchführbar, da sie im praktischen Betrieb dazu führt, dass ein Ausflugsschiff z.B. in einer Gemeinde zwar ablegen, aber an der nächsten Liegestelle, der in einer anderen Gemeinde liegt, nicht mehr anlegen darf, da dort aufgrund einer höheren Inzidenz strengere Maßnahmen gelten. Andersherum betrachtet macht es auch keinen Sinn, einem Unternehmen an dessen Sitz die Fahrt zu verbieten, wenn die Gemeinden im Umkreis, die regelmäßig angefahren werden, eine Inzidenz unter 100 aufweisen.

„Unter diesen Voraussetzungen könnte diese Saison für die Fahrgastschifffahrt noch schlechter verlaufen als die letzte. Die Fahrten finden oftmals gemeindeübergreifend statt, so dass die kleinteiligen Vorgaben von den Unternehmen schlichtweg nicht umgesetzt werden können. Es bringt unsere Fahrpläne völlig durcheinander, wenn tagesaktuell geschaut werden muss, ob bei einer Schiffstour die Liegestellen in einer Gemeinde überhaupt noch angefahren werden dürfen oder ob dort gerade ein Verbot besteht. Diese Ungewissheit, ob ein Schiffsausflug überhaupt stattfinden kann, wird auch potenzielle Fahrgäste abschrecken, die unsere Branche so dringend braucht“, erklärt Dr. Achim Schloemer (KD), Vizepräsident des BDB.

Es steht außerdem zu befürchten, dass die lebensfremden Regelungen auch arbeitsrechtliche Probleme nach sich ziehen, beispielsweise im Hinblick auf Arbeitnehmer, die je nach aktueller Inzidenz immer wieder in Kurzarbeit geschickt werden müssen.

Der BDB fordert daher, dass die Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt aus § 28 b Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzesentwurfs komplett gestrichen wird. Die Fahrgastschifffahrt ist der einzige dort genannte touristische Gewerbezweig, der keinen alleinigen Bezug zur einzelnen Kommune hat und wo das Verbot schon vom Ansatz her nicht passt, da auch über die Grenzen von Städten, Gemeinden und Kreisen hinweg gefahren wird.

„Wir richten den dringenden Appell an die Politik, die Fahrgastschifffahrt nicht mit Regelungen zu überziehen, die sie in der Praxis gar nicht umsetzen kann. Es sollte den Unternehmen vielmehr gemeindeübergreifend ermöglicht werden, zumindest bei einer Inzidenz unter 100, unter strikter Anwendung der bereits erarbeiteten und im vergangenen Jahr erfolgreich erprobten Abstands- und Hygienekonzepte Gäste sicher befördern zu dürfen“, so Dr. Achim Schloemer.

Quelle: BDB, Foto: KD