Abschaffung der Schifffahrtsgebühren auf der Mosel

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Die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, mit dem der Weg geebnet wird, damit auch auf der Mosel auf der gesamten Strecke die Schifffahrtsabgaben für die Binnenschifffahrt ab Mitte des Jahres 2025 entfallen können. Schmitt dankt Bundesverkehrsminister Dr. Wissing für die vorangegangen erfolgreichen Verhandlungen mit den Moselanrainern Luxemburg und Frankreich. Die Vertragsstaaten Luxemburg und Frankreich müssen noch zustimmen.

„Es ist der erklärte politische Wille von Europäischer Kommission, dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz, dass die umweltfreundliche Binnenschifffahrt künftig eine deutlich stärkere Rolle beim Güterverkehr übernehmen soll. Die Abgabenbefreiung steht somit im Einklang mit den übergeordneten verkehrspolitischen Zielen, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken“, sagte die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt anlässlich des Kabinettsbeschlusses.

Die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel bedeute, dass Transporte mit dem Binnenschiff zukünftig günstiger erfolgen können. „Hierdurch wird nicht nur ein wichtiger Anreiz für den Gütertransport auf den Wasserstraßen gesetzt, auch die Wirtschaft in der Region Mosel-Saar und der Landeshafen Trier werden von dieser Maßnahme profitieren“, so die Ministerin.

Die Vertragsstaaten Luxemburg und Frankreich müssen noch zustimmen.

Die Bundesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf des Bundesministers für Digitales und Verkehr zur Änderung des internationalen Moselvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel beschlossen. In dem Moselvertrag ist unter anderem die Erhebung von Abgaben für die Nutzung der Mosel durch die Binnenschifffahrt geregelt.

Mit dem Gesetzentwurf werden jetzt innerstaatlich die Voraussetzungen geschaffen, die Erhebung von Schifffahrtsabgaben auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 einzustellen, sofern das Gesetzgebungs- und Ratifizierungsverfahren in den Vertragsstaaten (Luxemburg, Frankreich) zeitnah abgeschlossen wird.

Dem Gesetzentwurf waren längere Verhandlungen zwischen den Vertragsstaaten vorausgegangen. Der avisierte Wegfall der Moselabgaben vollendet die bereits Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Foto: WSA Trier

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